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Aus Stall entlaufen: Drei Pferde sterben bei Verkehrsunfall
22.01.2024 / News

Die Unfallstelle musste während der Unfallaufnahme sowie den Berge- und Aufräumarbeiten  für den gesamten Verkehr gesperrt werden.
Die Unfallstelle musste während der Unfallaufnahme sowie den Berge- und Aufräumarbeiten für den gesamten Verkehr gesperrt werden. / Symbolfoto: Archiv

Nach einer Kollision mit einem PKW wurden Montag früh (22. Jänner) drei Pferde auf der Turracher Straße im Salzburger Lungau so schwer verletzt, dass sie von einem alarmierten Tierarzt eingeschläfert werden mussten. Auch die PKW-Lenkerin wurde verletzt.

 

Wie die Landespolizeidirektion Salzburg meldet, geschah der Unfall in den Morgenstunden des 22. Jänner. Kurz vor sechs Uhr fuhr eine 31-jährige Lungauerin mit ihrem Pkw auf der B95, der Turracher Straße, von Mauterndorf kommend Richtung Ramingstein. Im Bereich der Umfahrung Tamsweg kollidierte die Lenkerin mit drei freilaufenden Pferden, die sich auf der Fahrbahn befanden. Die 31-Jährige erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und begab sich selbständig ins Krankenhaus.

Die drei Pferde wurden beim Zusammenstoß mit dem Fahrzeug schwer verletzt und mussten durch den verständigten Tierarzt an der Unfallstelle eingeschläfert werden. Ein mit der Lungauerin durchgeführter Alkotest verlief negativ. Die Unfallstelle war während der Unfallaufnahme sowie den Berge- und Aufräumarbeiten bis 07:15 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt. Die derzeitigen Erhebungen ergaben, dass die Pferde aus bislang unbekannter Ursache aus einem Stallgebäude in Tamsweg entlaufen waren.

Die Gesetzeslage in Österreich – ebenso wie in Deutschland – sieht vor, dass der Pferdehalter für die sichere Verwahrung seiner Tiere verantwortlich ist – und dass für diese strenge Anforderungen bzw. Sorgfaltsregeln gelten. So muss etwa ein Koppelzaun nicht nur eine entsprechende Höhe und Stabilität aufweisen, sondern auch so beschaffen sein, dass keine Verletzungsgefahr für Pferde bzw. andere Tiere besteht. Auch Stallbereiche müssen entsprechend gesichert sein,  um ein Ausbrechen oder Entlaufen von Pferden zu verhindern. Ob dies hier im konkreten Fall eingehalten wurde, wird durch die zuständigen Behörden bzw. durch Gutachter und Sachverständige zu klären sein.

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