Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Über "Ross-Kuren" und andere Grobheiten 11.11.2023 / News
Nicht nur Pferdehändler waren Meister darin, ihre verkäuflichen Tiere mit fragwürdigen Methoden und Hilfsmitteln „herzurichten": Auch Gewerbe und Industrie stellten in früheren Zeiten eine ganze Reihe von Ausrüstungen und Apparaturen her, deren Anwendung man heutzutage als „tierschutzrelevant" bezeichnen würde, und zwar sowohl nach dem Tierschutz- wie auch dem Strafgesetz.
Billigt die Alltagssprache jemandem eine „Ross-Natur“ zu, so pflegt man damit zu unterstellen, dass der damit Privilegierte über ein Maß an Gesundheit, Widerstandskraft und Unempfindlichkeit verfügt, die empfindungslos für widrige Einflüsse macht. „Ross-Kuren“ werden – folgerichtig – also jenen zuteil, die man mit unsanften, der Pferdemedizin zugeordneten Methoden behandelt – nicht wenige dieser „Anwendungen“ haben – legt man heutige Maßstäbe an – Tierschutzrelevanz sowohl nach dem Tierschutz- wie auch dem Strafgesetz.
Unter einer Rosskur versteht man heute in der Umgangssprache eine medizinische Behandlung mit Hilfe von unsanften Methoden oder umstrittenen und drastischen Mitteln. Im Grimm`schen Wörterbuch steht, die Rosskur sei "eine gewagte kur mit ungeheuerlichen mitteln".
Wikipedia
Pferde symbolisieren seit langer Zeit Besitztum, Macht, Ansehen sowie Kraft und Stärke – die Pferdestärke (PS) ist bis heute gültige Maßeinheit. Groß war deshalb auch das Bemühen, gute Pferde – auch wenn sie „Macken“ hatten – zu behalten, indem man ihnen individuelle Kuren verpasste, verbunden und getragen von der Absicht und dem Wunsche einer Besserung oder zumindest Disziplinierung.
So wurde zum Beispiel Ingwer von routinierten Pferdehändlern mit Erfolg dafür verwendet, bösartige Pferde während der Dauer ihrer Musterung vor Kaufinteressenten von störenden Ausschreitungen abzuhalten. Eine in den Mastdarm eingeführte Ingwer-Pille brachte das Pferd dazu, den Schweif „hoch“ zu tragen, wodurch dem Ausschlagen vorgebeugt wurde.
„Das Pfeffern („Pfeffer in den Arsch reiben“) der Pferde ist eine der verbreitetsten, aber auch verabscheuungswürdigsten, auf Betrug hinausgehenden Gepflogenheiten der Mäkler. Es ist indes nicht zu leugnen, dass der Pfeffer seine Wirkung nie versagt, denn selbst das faulste Pferd bekommt Leben, Feuer, richtet sich auf, stellt sich breit, spannt den Rücken und trägt den Schweif, den es sonst vielleicht eingeklemmt hat. Auch zeigt ein solches „gepfeffertes“ Pferd mehr Aktion im Gehen, als man mit der Peitsche hervorbringen kann; doch alle diese erkünstelten Talente verschwinden, wenn das Pferd gemistet hat, und ein Zittern mit dem Schweife verrät die unsaubere Manipulation, wenn es inzwischen nicht gelungen ist, die Pfefferung unbemerkt zu erneuern.“
(Der Pferdehandel, K. von Onor, Jacobi Wien-Leipzig, um 1905)
„Der bis heute in der Alltagssprache gebräuchliche Ausdruck „gepfeffert“ (z.B. für Preise) dürfte sich von solchen Gepflogenheiten ableiten, so wie eine Reihe anderer Phrasen, wie „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ – was soviel bedeutet, dass ein Geschenk – gute Erziehung vorausgesetzt – keiner Wert- und Altersüberprüfung unterzogen wird.“
Lächelnd lehnte sich der alte Herr zurück. Sein junger Gesprächspartner hatte heute seine aparte junge Freundin mitgebracht, die sofort lebhaft einwarf: „Ich habe kürzlich jemanden über Herrn B. sagen hören, er würde allen Sätteln gerecht?“
„Ja!“ warf ihr Freund ein „weil er immer gute Steigbügelhalter hatte!“
„Allen Sätteln gerecht zu werden, war in vergangen Zeit ein hohes Kompliment an Reiter beiderlei Geschlechts, die sowohl in Dressur wie auch bei Springen, aber auch bei Jagdritten oder Militarys mit Anstand gute Figur machten – heute ehrt man – wenn wohlmeinend ausgesprochen - eine vielseitige und sehr kompetente, gebildete Persönlichkeit mit dieser Eigenschaft. Der Steigbügelhalter jedoch gehörte zum Bodenpersonal, half beim Aufsitzen, verhinderte das Verrutschen des Sattels und bekam dafür den Bügelgroschen – heute verdienen Bügelhalter – also Aufstiegsgehilfen zu hohen Positionen – im übertragenen Sinne Millionen und sind stets gefürchtete Mitwisser – ihr größtes Bestreben ist es, alle bei der Stange zu halten (also „Abdeichseln“ zu verhindern) und danach zu trachten, dass alle an einem Strang ziehen, keiner eine andere – unerwünschte – Richtung einschlägt oder gar davon prescht – es könnte sonst notwendig werden, so manchen altgedienten Mitläufer an die Kandare zu nehmen. Der Mitläufer ist das faule Pferd im Gespann.
Den Bügeltrunk bei der Jagd reichte übrigens immer nur die Hausfrau, nie Personal!“
Patentierter Momentausspanner – ein Federzug genügte!
Eine gebührende und sachgemäße Pflege von Pferden war in früheren Zeiten, als ausreichend Personal verfügbar war, zwar mühsam und zeitaufwändig, aber auf Grund der langen und kalten Winter auch schwierig und wurde deshalb vielfach unterlassen oder nur halbherzig durchgeführt, was zu diversen Erkrankungen z.B. der Haut oder des Atmungstraktes führte. Als gültige Regel für Österreich und Deutschland betrachtete man damals eine Schur, bevor das Winterhaar zu seiner ganzen Länge ausgewachsen war, dies auch deshalb, weil zur Schur mit pumpenden Handbewegungen die „Handmaschine“ bedient werden musste, was für das Personal kräfteraubend, für die Pferde höchst unangenehm war, wie ältere Pferdebesitzer vielleicht noch vom eigenen Besuch beim „Haarschneider“ wissen. Auf der Suche nach Alternativen zum „Scheren“ kam man zunächst zum „Absengen“ der Haardecke mittels Spiritusflamme,
Die mittels pumpender Handbewegungen betriebene „Schere“, also ein rein mechanischer Schurapparat, war im Betrieb mühsam und kräfteraubend, für das Pferd aber höchst unangenehm.
Die mit Spiritus gespeisten „Brennmaschinen“ waren zwar bequemer, setzten sich jedoch wegen der hohen Verletzungsgefahr für Pferde auf Dauer nicht durch.
Hier stockte der alte Herr in seiner Erzählung, lehnte sich lächelnd zurück: „Ich erinnere mich noch, wie wenn es gestern gewesen wäre, liegt jedoch schon an die fünfzig Jahre zurück. Den Pferdehändler Ludwig Schauflinger, einer letzten Großen seiner Kaste, habe ich schon mehrmals in Anekdoten erwähnt – beim Verkauf eines sehr schönen, jungen Hannoveraners im Spätherbst zog er bei der Musterung vor potentiellen Käufern plötzlich sein Feuerzeug aus der Westentasche, gebot dem Stallburschen mit dem Pferde stehen zu bleiben. Ohne zu Zögern sengte er mit offener Flamme die langen Haare an den Ganaschen und am Unterhals weg und wischte dann einfach mit bloßer Hand darüber, bevor das Pferd noch reagieren konnte – „Adel des Pferdes verpflichtet zur Pflege“ war sein einziger Kommentar.
Im Jahre 1905 brachte die, in der Pferdepflege sehr innovative Fa. Hauptner eine Pferde-Scher-Maschine auf den Markt, die auch zum „Einmann-Betrieb“ konzipiert war. Es wurde betont, dass ein auch völlig ungeübter Mann mit dieser Maschine ein Pferd in fünf oder sechs Stunden scheren kann. Mit einem Schliff konnte man etwa 15 Pferde scheren, sofern man das Gerät gut mit Baumöl einstrich.
„Beim Scheren eines sehr kitzeligen und reizbaren Pferdes wird es kaum vermieden werden können, zur Bremse zu greifen. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, dass die Schere nie das Innere des Ohres berühren darf. Hilft die Bremse nicht, so muss das widerspenstige Tier geworfen werden. […..] Dass man zur Vornahme der Schur einen nicht zu kalten oder windigen Tag auswählen wird, darf wohl als selbstverständlich angenommen werden.“
Wrangel Das Buch vom Pferde, I, 5. Auflage 1910.
Die Nasenbremse, von ihren Liebhabern unter der Spezies homo sapiens auch liebevoll und verharmlosend als „Pfeiferl“ bezeichnet, lenkt – wenn nicht zur absichtlichen Schmerzzufügung gebraucht – die Aufmerksamkeit des Pferdes vom eigentlichen „Tatort“ ab – als Instrument der Schmerzzufügung ist die Bremse widerlich und abstoßend – speziell beim Gebrauch an den Ohren: kaum eine andere Methode erzeugt so verlässlich kopfscheue Pferde.
Die Mode forderte um die vorletzte Jahrhundertwende das „Coupieren“ der Schwanzwirbel bei Gebrauchspferden, die weder dem orientalischen noch dem russischen Typus zugeordnet werden konnten. Schon damals wurde diese „Mode“ nicht gutgeheißen, weil sich das Pferd dann der Fliegen nicht erwehren könne – mit der Mode lässt sich nicht parlamentieren, schreibt Graf Wrangel dazu in seinem, oben erwähnten „Buch vom Pferde“.
Aber, wie in heutiger Zeit, löst in der Regel eine Mode-Torheit eine andere ab, und so ist das in noch früherer Zeit sehr beliebte Anglisieren (oder Englisieren) abgekommen:
„….eine Operation, die im Durchschneiden gewisser Schweifmuskel besteht und den Zweck hat, den Schweif höher tragen zu machen, wodurch das Tier ein edleres, lebhafteres Aussehen bekommt.
Das Koupieren wird sehr schnell mit dem nach dem Prinzip der Guillotine konstruiertem Koupiermesser bewerkstelligt.
Beim Gebrauch der Koupierschere nach Dr. Hoffmann braucht das Pferd nicht gefesselt zu werden, sondern es genügt, demselben einen Vorderfuß aufzubinden.“
Die in unseren Tagen übliche und von Regeln, Normen und Gesetzen geprägte Haltung von Pferden in Boxen oder Offenstallungen ist eine Entwicklung der vergangenen zwanzig Jahre – davor war die Haltung auf Ständen, angebunden, die Norm – berücksichtigt man die Beengtheit früherer Städte und eine unglaubliche Zahl von Pferden, wäre „Boxenhaltung“ alleine räumlich gesehen, nicht möglich gewesen: Pferde des Hofes, Pferde im Transportwesen für Menschen und Frachten, Militärpferde, Privatpferde und – Schlachtpferde, letztere immerhin an die 11.000 Tiere in Wien des Jahres 1897 (Bauer, 1996).
Die Lipizzaner in der „Spanischen“ erhielten ihre Boxen erst nach 1980 – maßgeblich betrieben durch Brigadier Albrecht, der der „Schule“ bis 1985 vorstand.
Ein unangenehmes Übel bei der Haltung auf Ständen war das „Zurücktreten“ und das „Stall-Halfterabstreifen“ – wofür manche Pferde eine große Virtuosität erlangten, mit der Folge, dass „solche Windbeutel mit Vorliebe die Nacht zu ihren Befreiungsversuchen benützten….., der Futterkiste einen Besuch abstatteten, Stallgenossen neckten und sonstige Allotria trieben.“ (Wrangel)
Der Menschen Hirn ersann deshalb – von dieser „Not gezwungen“, mancherlei Instrumente und Geräte, um den Pferden solche Stalluntugenden zu vergällen.
Ein Halseisen, das sich der Rundung des Halses anschmiegt, wurde von Oberveterinär Dr. Goldbeck-Sagan erfunden – die Verbindung des Eisenteiles mit dem Lederhalfter erfolgte durch Riemen, nächtliche Eskapaden hatten somit ein Ende.
Einen äußerst schmerzhaften Druck auf das Nasenbein verbunden mit einer Einschnürung der Nasenatmung bewirkte dieses Halfter zur Verhinderung des Zurücktretens am Stand, trotz dieser Unannehmlichkeit spannten wahre „Könner in ihrem Metier“ die Nackenmuskulatur an und rissen das Halfter in zwei Teile – die gefällige und unauffällige, harmlos wirkende Form bescherte diesem Korrekturinstrument große Verbreitung, so lange, bis es auffiel, dass Entfesselungskünstler erhebliche Schmerzen am Ansatz – und in klarer Folge – bei der Beizäumung hatten.
Krippensetzer (Aufsetzkopper) und Barrenwetzer galten – ihrer Vorbildwirkung wegen – als besondere Störenfriede- deren Laster mittels allerlei „Korrektur-Vorrichtungen“ unterbunden werden sollte.
Die Vorbildwirkung – also Nachahmen des Koppens durch andere Pferde – gilt zwar heute unter modernen Pferdehaltern als nicht bewiesen – doch auch für die gegenteilige Behauptung will niemand eintreten. Extreme Korrekturmethoden sind zwar verschwunden, der Kopper-Riemen existiert jedoch in verschiedenen Schattierungen immer noch-
nur am Rande sei erwähnt, dass ich auch in Offenstallungen begnadete Kopper ihrer Passion mit Inbrunst nachgehen gesehen habe – ich denke, dass Langeweile und Fadesse auch eine Interieur-Eigenschaft sein kann.
Der Riemen für den Aufsetzkopper soll das Anspannen der Halsmuskulatur verhindern, ein normales Fressen ist mit diesem „Halfter“ nicht möglich – das Gerät muss also für die Futterzeiten abgenommen werden. Eine Rauhfutter-Aufnahme zwischen den Kraftfuttermahlzeiten ist nicht möglich – Langeweile wird also eher gefördert.
Beißkörbe als Verhütungsmittel für Stalluntugenden wurden in vielen Varianten entwickelt – primär sollte aber ein Beißkorb gegen Pferdebisse schützen und nicht die Futteraufnahme behindern.
Die Stange dieses Beißkorbes wird dem Pferde wie eine Kandaren-Stange angelegt, das Pferd kann zwar nicht beißen ………????
Besonders „pferdefreundliche“ Geräte – mit oder ohne Mundstück – gegen Krippensetzen und Frei - Koppen.
Der leere und stiere Blick dieses Pferdes, die Ohrenhaltung und das Gesamtbild sprechen wohl für sich.
Beim Krippensetzer-Halfter dringen dem Pferde eiserne Spitzen in den empfindlichen Teil von Nasenspiegel, Nüstern, Ober- und Unterlippe, beim Burdajewics´schen Apparat wird der Kehlgang verletzt – beide „Methoden“ erfreuten sich großer Verbreitung und Beliebtheit – zur Fütterung mussten sie entfernt werden.
Fritz Schönpflug: „Preussens Gloria“
„Die Phrase „auf dem hohen Ross sitzen“ leitet sich von früheren Epochen ab, als beritten zu sein, Aristokraten und Militärs vorbehalten war, selbst Kirchenfürsten reisten nur bespannt. Zum Fuß-Volk sprach man daher vom Sattel aus, also vom hohen Ross. In unserer Zeit gilt die Redewendung als Synonym für Arroganz und Überheblichkeit, aufgeblasenes und blasiertes Wesen eines Menschen, der sich als etwas Besseres fühlt. Vom Sattel aus „herunter zu reden“, ohne abzusitzen, spricht für ein Defizit der reiterlichen Kinderstube – aber auch ein Erlebnis anderer Art verbinde ich damit. Kürzlich, an einem der letzten warmen Tage dieses Jahres, überholte mich auf einer Schnellstraße ein schnittiges offenes Cabriolet einer britischen Nobelmarke, am Steuer eine aparte Dame, am Kofferraum-Deckel ein weitsichtbares, aber in der Eile unleserliches „Pickerl“. Wie es der Zufall wollte, kam ich an der nächsten Tankstelle hinter diesem Wagen zu stehen und konnte so die Inschrift des Aufklebers lesen:
Ich bremse auch für Tiere
stand da in großen Lettern zu lesen. Die Dame aus dem Cabrio, eine Schönheit in abnehmender Blüte, bemerkte meine Neugierde – ich verbeugte mich, wies auf den Text und frug: Ist dies nicht selbstverständlich?
Die Antwort kam belehrend, feindselig und ….vom hohen Ross.“
Die Furie auf sprengendem Pferd
Furienmeister (tätig um 1600‒1625)
1610, Elfenbein, Holz, Bein, Höhe 41 cm
Das Herzstück der Sammlung Reiner Winkler ist die „Reitende Furie“. Der Notname des unbekannten Bildhauers bezieht sich auf die Darstellung einer „Furie“ im Kunsthistorischen Museum in Wien. Furien galten in der Mythologie als Rachegöttinnen, die ihre Opfer in Raserei verfolgten.
Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv & ex libris Dris.Kaun
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:28.10.2023 - Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Der Pferdehändler des Grauens
Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Der Pferdehändler des Grauens 28.10.2023 / News
Wenn gewerbsmäßigen Pferdehändlern – sehr zum Leidwesen ihrer seriösen Kollegen – oftmals ein schlechter Ruf vorauseilt, so hat dies nicht zuletzt mit Figuren wie dem Händler B. zu tun. Dieser trieb vor vielen Jahren auch in Österreich sein Unwesen und verstand es geschickt, für seine kriminellen Machenschaften immer wieder Handlanger und Komplizen zu finden, wie dieser drastische Fall zeigt ...
Symbolfoto: Archiv ProPferd/Petr Blaha
Wenn der Bock zum Gärtner wird….
Vechemite kam am 17. Oktober 1984 in Argentinien zur Welt, sie war zart von Gestalt, hatte große, ausdrucksstarke Augen und rötliches Haar, ihre Familie hatte nicht unbedeutende Namen in der internationalen Welt des Sports hervorgebracht und so war es nicht verwunderlich, dass die zierliche, schnelle und ausdauernde Sportlerin den Weg nach Europa nahm, wo ihre Karriere einen durchaus erfolgreichen Verlauf nehmen sollte.
Die Geschichte
Am 30. Jänner 2007 wurde die mittlerweile 23 jährige Vechemite von dem einschlägig bekannten Händler B. im fernen Österreich als etwa 13 jähriges Freizeitpferd an eine völlig unerfahrene Reitanfängerin verkauft, die schmerzbedingte Lahmheit an allen vier Extremitäten wurden von einem – ebenfalls (einschlägig) bekannten Pferdetierarzt – als ein, für Poloponys „typischer“ Gang deklariert, aber sonst – so dieser Tierarzt - der auch gleich selbst den Antrag für ein Duplikat eines Pferdepasses mit dem falschen Geburtsjahr 1994 verfasst hatte, sei das Pferd vollkommen gesund und bei Verwendung als Freizeitpferd bedenkenlos einzusetzen. Dieser Tierarzt räumte noch ein, dass er den Hof und Pferdebestand des Händlers B. ständig betreue - ein Proberitt durch die Käuferin problemlos verlaufen wäre. Auf einem schriftlichen Befund wurde festgehalten, dass die Fuchsstute Vechemite, der mittlerweile der Name „Little Lady“ zugeteilt worden war, keine Abweichungen von physiologischen Werten aufwies, alle Beugeproben ein negatives Ergebnis hatten, das Gangbild für ein Polopony „typisch“ wäre und der „Gesundheitszustand dem Alter gemäß wäre“ [zit.]
Der tatsächliche Zustand und das Erscheinungsbild dieses Pferdes waren mit dieser Beschreibung jedoch nicht in Deckung zu bringen, weshalb die Käuferin einen weiteren Tierarzt beizog, der nach klinischer und röntgenologischer Untersuchung folgende Feststellung traf: Massive artikuläre und periartikuläre Knochenzubildungen an beiden vorderen Fesselgelenken (massive Arthrosis deformans) mit Chipfragmenten. (zit.)
Der Verkäufer, der versierte Pferdehändler B., der in seinem Leben nie die Milch der frommen Denkungsart getrunken hatte, gab (vor Gericht) später an, dass er sehr wohl gewusst habe, dass die Stute als Polopferd nicht mehr einsetzbar war, er hatte jedoch keine Einschränkungen an den Beinen festgestellt. Er teilte ferner mit, dass er bei der Untersuchung dieses Pferdes durch „seinen“ Tierarzt – im Gegensatz zur Käuferin – persönlich anwesend war und dass „sein“ Tierarzt die Stute „als nettes Pferd ohne grobe Mängel“ [zit.] eingestuft hat. Sein – B.s- Hof ist ein Verkaufsstall, es wird dort Pferdehandel betrieben.
Ein krankes Pferd
Die klinische Untersuchung des Pferdes, nach Einbringung der Klage durch die Käuferin, erlaubte die phänotypische Zuordnung des Pferdes als Polopony. Der Gang war im Schritt extrem spießig, im Trabe „stakelig“ und gebunden. In der Bewegung war ein deutliches Schmerzgesicht feststellbar, die Ohren wurden angelegt, die Gesichtszüge grimassenhaft verzerrt. Eine ordnungsgemäße Durchführung von Beugeproben war – wegen heftiger Abwehr - an keiner der Extremitäten möglich. Ober- und Unterkiefer wiesen ein extrem verändertes Gebiss auf (Barrenwetzer-Gebiss), eine Zahnaltersschätzung war nicht annähernd möglich.
Nachforschungen
Recherchen auf Basis der Gerichts-Akten ergaben, dass der nun vorgelegte Pferdepass von der Käuferin beantragt worden war, und sämtliche Angaben in diesem „Dokument“ vom Verkäufer B. und seinem Tierarzt stammten, Originaldokumente lagen bei Ausstellung dem BFV nicht vor.
Im Zuge weiterer Recherchen in der einschlägigen, als elitär geltenden Szene der Poloställe kam der Verfasser in Kontakt mit der Tierärztin Mag. K., die als ihre Vorbesitzerin das gegenständliche Pferd Vechemite an dem typischen Farbabzeichen an der Hinterextremität zweifelsfrei erkannte und sich an den Namen „Vechemite“ und an das Alter von 23 Jahren erinnerte.
An diesem sehr typischen Farbabzeichen erkannte die Vorbesitzerin und Tierärztin das Pferd ohne jeden Zweifel, weil sie es im Rahmen von Untersuchungen für ihre Dissertation eingesetzt gehabt hatte und daher Geburtsland Argentinien und Geburtsdatum mit exakt 17.10.1984 angeben konnte.
Der Pferdehändler B. hatte mit ihr - der Vorbesitzerin Mag. K. über die Pferdebörse Kontakt aufgenommen, er besichtigte das Pferd und hatte bei dieser Gelegenheit eine (nicht Deutsch sprechende) Frau mit einem Baby am Arm in seiner Gesellschaft – eine bekannte und beliebte „Maskerade“ zum Aufbau von Vertrauen.
Der Kaufvertrag für insgesamt 3 Poloponys, die er damals übernahm, weist einen symbolischen Kaufpreis von je € 100.00 auf, verbunden mit der Auflage, dass eine Schlachtung nicht erlaubt sei. Zu zwei der drei Pferde wird zudem festgehalten, dass sie dämpfig sind bzw. koppen.
Bei Kaufvertragsabschluss zum Ankauf der drei Polopferde durch den Pferdehändler B. und späteren Verkäufer war ausdrücklich und klar ausbedungen, dass diese nur mehr als reine Beistellpferde, keinesfalls als „Reitpferde – in welcher Weise auch immer“ verwendet werden dürfen – B. hat damals erzählt, dass er großes Land mit vielen Apfelbäumen besitzt und die Pferde dort als Rasenmäher gehalten werden.
„Meine Absicht“, so die Tierärztin und Vorbesitzerin Mag. K., „war es, diesen Pferden nach einem anstrengenden Leben im Polosport einen schönen Lebensabend zu schenken.“
Das Zivilverfahren
Im Jänner 2007 war dieses Pferd als etwa 14 Jährige mit dem Namen „Little Girl 4“ vom erwähnten Händler B. in Österreich zusammen mit Zubehör um € 3000.00 an eine Frau verkauft worden, die bisher mit Pferden kaum Erfahrung hatte, einen Kaufberater hatte sie nicht beigezogen, zwei Proberitte waren in ihren Augen ohne Bedenken verlaufen.
Als die Stute im neuen Stall von pferdekundigen Personen „beäugt“ wurde, kamen erste, aber massive Zweifel zunächst über das tatsächliche Alter des Pferdes, aber auch über dessen Gesundheitszustand auf – in der Folge wurden zwei Tierärzte konsultiert, die Befunde und Diagnosen des zweiten Veterinärs hatten eine Wandlungsklage zur Folge.
Röntgenbefunde
Klinische Befunde
Befunde, erhoben vom „Haustierarzt“ des Pferdehändlers B.:
– Die Untersuchung erfolgte nach Abschluss der Kaufvereinbarung
– Der Tierarzt kam zum Ergebnis, dass das Pferd für den vorgesehenen Zweck, nämlich das Ausreiten und die Benützung als Hobbypferd, geeignet sei.
– Der Tierarzt betreut den Hof des Beklagten ständig, er erklärte, dass das Pferd gesund und unbedenklich sei – es habe ein Alter von etwa 11 Jahren.
– In einem schriftlichen Befund an die Klägerin teilt er mit, „…dass das Pferd ca. 14 Jahre alt sei und keine Abweichungen von den physiologischen Werten zeige, alle Beugeproben waren negativ, das Gangbild ist für ein Polopony typisch, der Gesundheitszustand dem Alter gemäß entsprechend.“ [zit.]
– Ein Ersatzpferdepass wurde vom BFV auf Basis der Angaben des Hoftierarztes ausgestellt, mit Geburtsjahr 1994.
– Nach einem „Ankaufstest“ teilte der Hoftierarzt telefonisch mit, dass das Pferd zwischen 12 und 14 Jahre alt sei, es passe so alles, das Pferd habe lediglich einen atypischen Gang. (zit.)
Misstrauisch geworden, zog die Käuferin einen zweiten Tierarzt bei, auf Anraten von erfahrenen Stallgefährten, mit Praxissitz in einem anderen Bundesland.
Die Käuferin schilderte dessen Reaktion so: „Dr. T. schlug die Hände über dem Kopf zusammen, als er das Pferd sah, er machte Röntgenbilder und bestätigte, dass das Pferd an fortgeschrittenen Arthrosen leidet“. (zit.)
Der Pferdehändler B. war damals – Anfang des Jahrtausends – weder unbekannt noch ein unbeschriebenes Blatt – Kraft seines Auftretens und seines überzeugenden Redeschwalls, in dem „Klagedrohungen“ ständiges Repertoire waren, gingen ihm aber viele Menschen auf den Leim.
Auf der inzwischen geschlossenen Homepage „Gut XXXXXXXhof“ findet sich folgender Eintrag vom 19.02.2012 unter „Berufsreiter“:
„Hallo ich kenne ihn gut! War bei ihm Bereiter wir verkauften mehr über 100 Pferde im Jahr ! Ich denke wenn er so schlecht ist warum kaufen die Leute dann immer wieder Pferde bei ihm...Komisch ! Ich kann nur sagen das viele Leute Pferde gekauft haben die vorher nichts Gutes über ihn gesagt Haben ,aber dann doch gekauft haben...Komisch !?Naja er hat dann immer zu unserer Verwunderung Gesagt" Wer Schimpft der Kauft" Und noch eine Frage an alle ! Wäre es nicht besser für Reitanfänger die sich ein Pferd kaufen möchten mal vorher eine Reitschule zu besuchen !!! Dann gebe es nicht mehr so viele Korrektur-Pferde ! Die armen Hoppas !! Frohe Ostern und der sei ohne Sünde, der werfe den ersten Stein so stehts in der Bibel."
Anmerkung: Da unzählige Recht-Schreib- Fehler diesen kurzen Text nahezu unleserlich gestalteten, nahm der Verfasser dieser Zeilen einige „Begradigungen“ vor.
Soweit der Bericht des alten Herrn. Er erhob sich, warf zwei Buchenscheiter in das Kaminfeuer – mit besorgter Miene sagte er dann: „Jahrelang treiben solche Menschen ihr Unwesen – aus ihrer Ignoranz, aber auch aus dem Schamgefühl der betrogenen Käufer werden nur geringe Fallzahlen weiteren Kreisen bekannt oder gerichtsanhängig – dabei liegt im geschilderten Fall der VECHEMITE (und des mit ihr übergebenen Zubehörs) eine Reihe von strafrechtlich relevanten Vergehen vor, die von Vertragsbruch, arglistiger Täuschung über Betrug zur besonders schwer wiegenden Tierquälerei einen kriminellen Bogen spannen.
Die Hauptfigur in diesem Pferdedrama, der Händler B., unterhielt vor mehr als zwanzig Jahren eine Homepage eines von ihm gegründeten Vereines „European Horse World“ – dort stellte er sich selbst als besonders intimer Kenner der grausamen Welt der Pferdeschinder dar. Besonders betrüblich ist es aber, wenn Angehörige von Berufen, denen die Gesellschaft eine unerschütterliche Garantenverpflichtung für das Wohlergehen von Pferden zuschreibt, sich – aus welch unerfindlichen Beweggründen auch immer – zu Handlangern und Komplizen von Kriminellen missbrauchen lassen.“
Der alte Herr griff nach einem kleinen Büchlein, rückte seine Brille zurecht und las vor:
„Der Einkauf von Pferden ist ein schwieriges Geschäft, welches vielseitige Kenntnisse, langjährige Erfahrung und ein sehr geübtes Auge verlangt. Aber auch ausgerüstet mit diesen Erfordernissen, kann man noch immer betrogen werden, da selbst der beste Pferdekenner sich zuweilen täuscht und in keinem Handelszweig im Allgemeinen – Ausnahmen wird Niemand leugnen – die Verkäufer so wenig gewissenhaft zu Werke gehen, wie im Pferdehandel“
Dieses Zitat, geschätzter Freund – es stammt aus dem Taschenbuch für Pferdebesitzer und Reiter aus dem Jahre 1861, sollten sich insbesondere alle selbstgerechten >Erfinder des Pferdes< immer vor Augen halten und auch ihre Kenntnisse in der kritischen Beurteilung des Umfelds von Pferden kontinuierlich schärfen!“
Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv & ex libris Dris.Kaun
14.10.2023 - Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Angeschmiert beim Pferdekauf
Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Angeschmiert beim Pferdekauf 14.10.2023 / News
Beim Pferdekauf zu betrügen – auf diese Idee sind Menschen zu allen Zeiten gekommen, freilich steht böswilligen Individuen heute durch Internet und digitale Medien ein nahezu unbegrenztes Arsenal an Manipulationsmöglichkeiten zur Verfügung, um gutgläubige Laien in die Falle zu locken. Erinnerungen am Kaminfeuer von Dr. Reinhard Kaun.
Symbolfoto: Fotolia/Thaut Images
„Früher?“ entgegnete der alte Herr – er nahm seine randlose Brille ab und blickte seinen jungen Gegenüber versonnen an – „…früher war vieles anders, ob es besser oder schlechter war, ist eine Frage des Standpunktes und des Blickwinkels, des Vergleichs von Gegenwart und Vergangenheit (und welcher Epoche??) – und vor allem der subjektiven Einschätzung im Lichte der bisherigen eigenen Biografie!
So, wie man niemals in demselben Flusse baden kann, weil die Strömung in jedem Augenblick alles verändert, so ist auch im Strom des Lebens die einzige Konstante die stete Veränderung – dies kann eine vorteilhafte Entwicklung bedeuten, aber auch eine nachteilige. Es heißt, die Wahrheit wäre eine Tochter der Zeit – und diese Erkenntnis des Aulus Gellius gewinnt umso mehr an Gewicht, je länger ein Mensch aktiv und mit kritischem Geiste am Leben teilnimmt; denn auch Mephisto, der verkörperte Ungeist, behält recht, wenn er in Goethes FAUST I feststellt:
Ich habe manche Zeit damit verloren,
denn ein vollkommner Widerspruch
bleibt gleich geheimnisvoll für Kluge wie für Toren.
Mein Freund, die Kunst ist alt und neu.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narr’n befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.
Geschätzter Freund, es hat sich nicht in der Qualität von Gutem, von Ehrlichkeit und Noblesse, von seriösem Wissen und profundem Können etwas geändert, vielmehr die Quantität von Missgunst, Niedertracht, Lüge und – vor Allem – Dummheit, gepaart mit Geschwätzigkeit und Profilierungssucht, also der neuen Kaste der „Experten aller möglichen Geschlechter“ , hat sich zu Ungunsten wertvoller Eigenschaften verschoben – zusammen mit einer geradezu unglaublichen Naivität und einem Unvermögen, wahr und unwahr, richtig und falsch oder gut und schlecht durch eigene Klugheit zu unterscheiden. Schon oft habe ich in dieser Kolumne auf den – symptomatischen – Verfall der Sprache als Indikator hingewiesen: Wer Klugheit mit Schlauheit verwechselt oder gar gleichsetzt, begibt sich auf Abwege.
Sie fragen nun, werter Freund, was diese Betrachtungen mit unserem Thema „Kriminelle Aspekte in der forensischen Hippologie“ zu tun haben – dazu ein Beispiel, das vor nicht allzu langer Zeit durch die Medien ging:
Ein Mann verkaufte im Auftrag eines ausländischen Pferdehändlers über Internetkontakte einige Pferde, die sich weder in seinem Besitz noch in seinem Eigentum befanden – also praktisch als „Sensal“ oder Vermittler. Die Pferde wurden von den Erwerbern über Bankverbindung bezahlt, aber nie an die neuen „Eigentümer“ geliefert – im Strafverfahren kam zutage, dass mehrere Pferde parallel und zur gleichen Zeit an mehrere Interessenten verkauft worden waren, die alle den geforderten Kaufpreis an den Händler überwiesen hatten, aber – wie sie vor Gericht anführten - nie Pferde geliefert bekommen haben. Der Pressemitteilung zu diesem Fall ist zu entnehmen, dass märchenhafte Erzählungen angeboten wurden, um die Hindernisgründe für das Nicht- Liefern der Pferde darzustellen – das Gericht sah die Sache anders und verurteilte den Vermittler zu einem Jahr auf Bewährung und der Rückzahlung einer beträchtlichen Summe.
Nun mögen Sie einwenden, dass es sehr leichtfertig und naiv ist, Pferde über Internet zu bestellen, ohne die Tiere und – vor allem – ohne den Händler zu kennen. Doch auch dieser Vorgang – so absurd er uns erscheinen mag – ist nicht ganz neu:
In „Nimrods Tagebuch – Aus alten Zeiten“ beschreibt der britische Sportsman Charles James Apperley die Eindrücke seiner Reise durch das Deutschland des Jahres 1829. In seiner Begleitung befand sich Mr. Tattersall und dessen Sohn, die damals in England das größte Auktionshaus für Pferde, vornehmlich Vollblüter, betrieben. Im Zuge der Reisebeschreibungen und der, aus hippologischer Sicht sehr aufschlussreichen Tischgespräche, ist nachzulesen, dass deutsche Pferdezüchter und Gutbesitzer „bei Tattersalls in New Market“ auch immer wieder größere Stückzahlen von Pferden bestellten und – natürlich – geliefert bekamen; auch hier hatten z.B. Baron Biel, Graf Hahn oder Graf Plessen die gelieferten Pferde vorher nie gesehen – doch auf beiden Seiten dieses „Geschäftes“ befanden sich hochkarätige Pferdekenner und Ehrenleute, die einander fast bedingungslos vertrauten.“
Horse-Men unter sich: Ewald Welde(A) und George Bowman (GB) bei der WM Zweispänner in Sandringham.
Der alte Herr erhob sich und entnahm, nach kurzer Suche, seiner Bibliothek ein schmales, aber opulent bebildertes Bändchen: Die Wiener Fiaker – wortwörtliches von und über eine Wienerische Institution (Langthaler, Wagner im Verlag Brandstätter).
„Der Kauf und Verkauf von Pferden hat von jeher Gerichte beschäftigt,“ fuhr er fort „ dieses Büchlein, das mir wert und teuer ist – warum werde ich gleich darlegen – enthält dazu eine amüsante Betrachtung eines Fiakers, ich lese einige Auszüge vor:
... der Pferdekauf ist so eine Sache. Man spricht von Gewährsfehlern. Der Ausdruck ist ein juristischer, der früher nicht verwendet wurde. Man hat das Roß mit Handschlag gekauft. Auch wenn man den Menschen nicht sonderlich wollen hat, der Handschlag war wie eine notarielle Beglaubigung bindend. Man hat vorher verhandelt. In dem Moment, wo er gepascht hat, es also zum Handschlag kam, war das Geschäft perfekt, auch wenn noch kein Geld da war.
Und wie hat man so ein Roß gekauft? Das Alter war sehr wichtig. Man erkennt es am Gesamteindruck des Pferdes und an den Zähnen. Es gibt verschiedene Merkmale, den Kopf, die Augen, die Ganaschen…..
Mit den Augen ist das so: oberhalb ist eine Grube, die sich mit zunehmendem Alter vertieft. Natürlich gibt es Tricks, um den Verkäufer zu täuschen. Die Zigeuner zum Beispiel nehmen eine Nadel und stechen in das Grübchen, bis es anschwillt.
Man geht auch um das Roß herum und fragt, wie alt es ist, dann macht man ihm die Gosch`n auf und schaut hinein…wenn das Roß älter wird, werden die Zähne länger. Auch dafür haben sich die Zigeuner etwas einfallen lassen, natürlich nicht nur die. Man nimmt mit der Raspel etwa zwei Millimeter weg, das nennt man „gitschen“ – heute ist das nicht mehr üblich, wenn es einer macht, dann als Hobby, weil er es von seinem Vater gelernt hat……
So ähnlich ist das mit den weißen Federn, die am Hals und auf der Nasenfront bei den dunklen Pferden kommen. Auch die weißen Haare am Schwanz werden mit Schuhpasta schön schwarz angeschmiert.
„Dieses schmale Bändchen ist mir – wie erwähnt – auch deshalb teuer, weil es sehr gute Fotos der beiden Fiaker Leopold Hewera und Hans Hollendonner enthält, die zu meiner aktiven Zeit die einzigen Wiener Fiaker waren, die auch mit Erfolg im internationalen Fahrturnier-Geschehen mitmischten und einige Male auch mit ihrem fest verankertem Pferdeverstand und ihrer Kraft wertvolle Hilfeleistung bei Notfällen darstellten, als zum Bespiel mein werter Freund Ewald Welde mit den beiden Kladruby-Cobs Satchmo und Richmond beim Donau-Alpenpokal in Nördlingen verunglückte, die Pferde führerlos durchgingen und Satchmo sich – nahezu perforierend – die Bauchmuskulatur beim Überqueren von einigen Autos aufriss.
Leopold Hewera – stets elegant und „mit Haltung“
Ich war als Mannschaftstierarzt dabei, und versorgte das Pferd – darunter liegend -mit nahezu hundert Knopfnähten, während Hewera, Hollendonner und Dr. mult. Rautschka es mit Geschick und Muskelkraft daran hinderten, sich auf mich zu legen.
Aber entschuldigen Sie, geschätzter Freund, wie es bei älteren Herren so ist, bin ich ein Wenig ins Plaudern gekommen – des halb zurück zu unserem eigentlichen Thema, das wir in diesen Kamingesprächen in meiner Bibliothek erörtern wollten: Welche kriminellen Aspekte traten in der angewandten Hippologie immer wieder zu Tage?
Aus meiner Erfahrung kann ich feststellen, dass die gesamte Bandbreite kriminellen oder strafrechtlich relevanten Handelns nachvollziehbar ist, wenngleich in unterschiedlichen Facetten und Dimensionen; waren zu früheren Zeiten – also der Kern Ihrer Frage – Betrug und Täuschung , Pferdediebstahl, Dokumentenfälschung und dreiste Lügen über Können und Eigenschaften von Pferden im Mittelpunkt der Gaunereien – angewandt um fachlich versierte Pferdeleute hinters Licht zu führen, sind es heute plumpe und freche „Fakes“ – also Verdrehungen der Wahrheit in Bild, Wort und Ton, die Großteils Unbedarfte in die Falle locken, weil viele betroffene Personen bar jedweder Menschenkenntnis vermeintlichen „Experten“ auf den Leim gehen.
Zahnanomalien können auch Experten bei der Altersbestimmung verwirren.
Dem „Internet-Menschen“ unserer Tage steht ein unbegrenztes Arsenal für Betrug, Täuschung, Dokumentenfälschung, Diebstahl, Sachbeschädigung zur Verfügung – wer Verwerfliches und Böses tun will, kann dies im stillen Kämmerlein unbemerkt tun, solange er nur die Nachbarn freundlich grüßt.
Tierquälerei, sexueller Missbrauch von Tieren in „Life- Übertragung“ und das Brüsten mit unentdecktem Animal Hoarding ist im „Netz“ und Sozialen Medien möglich - eine noch relativ neue Variante zum Ausleben krimineller Attribute – zusammengefasst antworte ich also auf Ihre Frage, ob die Welt der Pferde und der Hippologie früher besser war als heute: vieles ist besser, einiges ist schlechter, viel schlechter; aber bedenklich in meinen Augen ist der fast unbemerkte Übergang von den alten Praktiken eines Rosskamms zu den aalglatten und geschmeidigen Manipulationen durch „white collar“ – Kriminelle – ermöglicht durch moderne Nachrichtentechnik – in Realzeit und weltweit.
Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv & ex libris Dris.Kaun
07.10.2023 - Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Von Pferdedieben und Rosstäuschern
Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Von Pferdedieben und Rosstäuschern 07.10.2023 / News
Pferde und ihr Umfeld scheinen zwielichtige Gestalten geradezu magisch anzuziehen – weshalb kriminelle Aspekte in der Hippologie auch eine beträchtliche Rolle in der Arbeit eines Gutachters spielen. In seiner neuen Serie spürt Dr. Reinhard Kaun der Kriminalität rund ums Pferd in ihren unterschiedlichen historischen und zeitgenössischen Ausprägungen nach – und betritt damit das Reich der Rosstäuscher und Pferdediebe, der Gauner und Glücksritter, der Spitzbuben und Betrüger. Zum Auftakt steckt Dr. Kaun das thematische Terrain ab und spannt den Bogen „Vom Rosskamm zum White Collar Crime“.
Symbolfoto: Pixabay/iStock/Liubomyr Vorona
Vom Rosskamm zum White Collar Crime: Betrachtungen über kriminelle Aspekte in der Hippologie
„Durch den gesteigerten Handelsverkehr mit der „lebenden Ware“, dann auf Grund des enormen Aufschwungs, welchen die gesamte Veterinärmedizin in den letzten Jahren auf wissenschaftlichem Gebiet genommen hat, ergab sich die Notwendigkeit, der gerichtlichen Tierheilkunde in dieser Richtung ihre Selbstständigkeit zu wahren. Streng genommen steht doch die forensische Veterinärkunde insoferne über der gesamten Tiermedizin, als sie die praktischen Ergebnisse und die wissenschaftlichen Tatsachen dieser Doktrin mit den Buchstaben des Gesetzes derart in Einklang zu bringen hat, dass dem Richter eine Handhabe bei der Fällung seines Urteils geboten wird.“
[Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 2. Dezember 1898]
Dieser Satz, der ein Plädoyer für die klinische Veterinärforensik darstellt, ist erstaunlich aktuell und zeitgemäß, wurde jedoch bereits vor nunmehr 125 Jahren im Vorwort zum „Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der thierärztlichen Gesetzeskunde“ 1898, Verlag Wilhelm Braumüller, k.u.k. Hof – und Universitätsbuchhändler in Wien und Leipzig, formuliert – ein geschätzter Kollege hat mir kürzlich dieses Buch aus seiner Sammlung überlassen.
Der Human-Pathologe Univ. Prof. Dr. Hans Bankel brachte es mit seiner Schrift „Der Pathologe weiß alles ... aber zu spät“ Anfang des neuen Jahrtausends auf den Punkt: die forensische Pathologie kann – post mortem – vieles, aber nicht alles klären, aber die Erkenntnis kommt regelmäßig für die „Lebenden“ zu spät, denn klinische und pathologische-anatomische forensische Veterinärmedizin sind Zwillingsschwestern – die nur zusammen eine Einheit bilden.
Im Oktober 2013, also vor 10 Jahren und 115 Jahre, nachdem der angesehene k. u. k. Universitätsprofessor Dr. Johann Csokor die eingangs dargestellten Sätze geschrieben hatte, reichte eine Gruppe engagierter Tierärzte, die Erfordernisse der Zeit erkennend, bei der Tierärztekammer den Antrag auf Genehmigung und Installation einer Ausbildung zum Fachtierarzt für forensische Veterinärmedizin ein: es war mir gelungen, renommierte Proponenten zu vereinen, die ebenso wie ich, an die Notwendigkeit eines spezialisierten Faches „Forensische Veterinärmedizin“ glaubten, es waren dies
– Ass. Prof. Mag. Dr. Martin Reifinger
(Fachtierarzt für Pathologie),
– Mag. Dr. Klemens Alton
(Fachtierarzt für Pathologie)
– Mag. Dr. Zoltan Bago
(Fachtierarzt für Pathologie)
– Mag. Dr. Christoph Hofer – Kasztler
(Amtstierarzt)
– Univ. Lektor VR. Mag. Dr. Reinhard Kaun
Fachtierarzt für Pferde
Fachtierarzt für Physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin
(Dr. Kaun fungierte im Antrag als Initiator, Verfasser des Curriculums und Moderator.)
Ausdrücklich – auch schriftlich – unterstützt und befürwortet wurde der Antrag und die Notwendigkeit durch den damaligen Leiter des Bundeskriminalamts MinR Dr. Ernst Geiger.
Als Ausblick wurde umrissen, dass nach Ansicht des Verfassers des detailreichen Ausbildungsprogrammes und der Proponenten unsere Zeit, die Gesellschaft und die Rechtsprechung nach speziell ausgebildeten Veterinären verlangt, die in der Lage sind, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte sowie Ermittlungsbehörden, aber auch Zivilgerichte und Bezirksverwaltungsbehörden oder private Rechtskonsumenten auf der Basis erforderlicher (in der Humanmedizin üblicher) Standards und Verfahren zu unterstützen, die insbesondere
– gerichtsfeste Sachverständigenbeweise erheben;
– im Falle von Misshandlung an Tieren von der Exekutive am Tatort als Experten zugezogen werden können;
– die Technik der forensischen Untersuchungen, forensischen Rekonstruktion und forensischen Obduktion beherrschen;
– bei der Erstellung von Täterprofilen hilfreich sein können
– und, nicht zuletzt, als kompetente Gutachter bei Gericht Stellung und Bedeutung bei der Erforschung der materiellen Wahrheit haben sollen.
Die forensische Behandlung von Tierquälerei und Misshandlung von Tieren im Sinne des § 222 StGB hat zudem große gesellschaftspolitische Bedeutung, weil die moderne forensische Psychopathologie und Psychotraumatologie in nicht wenigen Fällen eine klare Korrelation von tierquälerischem Tun in der Kindheit und Jugend mit späterer sadistischer Neigung, verbunden mit gewalttätigen und sexuellen Übergriffen an Kindern und Erwachsenen erkennt. Es scheint vielfach so zu sein, dass „veranlagte oder geprägte“ Kinder und Jugendliche ihre spätere Gewaltpraxis zuerst an Tieren „üben.
Auch häusliche Gewalt nimmt Tiere nicht aus, sie wird nur sehr selten vermutet und erkannt – und deshalb auch nicht verfolgt!
Da Zoophilie und Tierpornografie per se nicht zwingend mit Strafe bedroht sind, besteht hier ein weites, sehr dunkles Betätigungsfeld, Beweise im Sinne des § 222 StGB (Tierquälerei) zu erkennen, da nicht selten die Vorstellung verletzter und/oder psychisch kranker Tiere in ambulanten oder stationären tierärztlichen Einrichtungen den „Erstkontakt“ darstellt, ohne dass den dortigen Untersuchern der Verdacht auf eine Misshandlung aufkommt – „be aware“ - mehr denn je ein Gebot der Stunde. Die praktizierende Tierärzteschaft möchte im Verdachtsfalle auf die Unterstützung durch „Spezialisten“ zurückgreifen können, wie mir einschlägige Vorkommnisse und Berichte aus der Kollegenschaft immer wieder zeigen.
Wie Ereignisse jüngster Zeit beweisen, ist auch die kompetente Ursachen-Erforschung gefragt, wenn Tiere Menschen angreifen, ja töten, wie Hunde oder Kühe – wer sonst, als forensisch versierte Veterinärmediziner sollten hier zur Stelle sein??
Die Formulierung der Stellung des Tieres im Wertesystem des österreichischen Menschen – anders als in Deutschland, wo Tierschutz im Grundgesetz festgeschrieben ist, dass Tiere nämlich keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden, ist wohl als klarer Auftrag an die „Garantengruppe“ Tierärzteschaft aufzufassen, das Fachgebiet der veterinärmedizinischen Forensik und gerichtlichen Tiermedizin professionell zu besetzen, bevor – wie in der Vergangenheit schon häufig auf anderen ureigensten tierärztlichen Gebieten – andere Berufsgruppen durch die Hintertür dieses Terrain als „Tier-Forensiker“ okkupieren.
Hunde-, Katzen-, Pferde- und andere Züchter, Trainer, Reitlehrer, Biologen, Agrarier und „Weise“ verschiedenster Provenienz (auch aus rechtsnahen Gruppen) stehen schon in den Startlöchern.
„Heutzutage werden bei gerichtstierärztlichen Untersuchungen nur diplomierte Tierärzte in der Eigenschaft als Sachverständige oder Experten herangezogen; ihre Aufgabe ist es, die gesamten tierärztlichen Kenntnisse in dem betreffenden Streitfall so zu verwerten, dass der Richter zur klaren Kenntnis des Falles, mithin auch zur Fällung des richtigen Urteils kommen kann.
In früheren Zeiten, als sich noch ein Mangel an diplomierten Tierärzten bemerkbar machte, wurden zu gerichtstierärztlichen Funktionen auch andere Personen wie Curschmiede, Vieh- und Fleischbeschauer, Beschaumeister, Metzger, Hirten, ja selbst Wasenmeister in Streitfragen herangezogen…..“
[Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der tierärztlichen Gesetzeskunde, Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 1898]
Durch anfänglich geheucheltes Interesse an der Sache verschafften sich einflussreiche Standesvertreter detaillierte Kenntnisse über Inhalt und Verlauf der geplanten Ausbildung – um diese dann gezielt und massiv zu boykottieren oder in einer eigenen „Karriere“ zu verwerten - wie schon so oft, saßen auch diesmal die Feinde im Schatten der eigenen Hütte.
Man ließ dem Proponenten – Komitee per Bescheid wissen, „dass jeder österreichische Tierarzt Sachverständiger werden könne, weshalb eine Etablierung eines Fachtierarztes für forensische Veterinärmedizin unnötig sei“.
Eine Ansicht, die gleichermaßen absurd wie falsch ist
Die Realität zeigte dann sehr schnell ein anderes Bild – dies ist dem Weitblick der für Lehre verantwortlichen Personen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu verdanken, wo ab 2014 jeweils in den Wintersemestern durch den Autor dieser Zeilen umfangreiche Lehrveranstaltungen zum Thema „Sachverständigenwesen und forensische Veterinärmedizin“ abgeführt wurden , zu denen der enorme Zulauf von Studentinnen und Studenten (es waren über 500 Personen) die Bedeutung und das Interesse an diesem Themenkomplex mehr als deutlich ausdrückte. Einladungen nach Lausanne und Gießen, über „Klinisch forensische Veterinärmedizin“ zu referieren sowie zahlreiche Kontakte zu den Landeskriminalämtern und zum BKA beflügelten den Autor und gaben der „Sache“ neuen Schwung – dann kam der weltweite Ausbruch der Epidemie, der alles Bisherige auf den Kopf stellte und Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in die Grundausbildung passten, ins Abseits verdammte.
[Allfällige Korrespondenz für Kollegenschaft und Studierende – jeden erdenkbaren Geschlechts, jeder Nationalität und universitärer Herkunft und jeden Alters zum Thema „Klinisch-forensische Veterinärmedizin bzw. Hippologie“ > Mail: tierarztdr.kaun@pferd.co.at]
In dieser fatalen Situation entwickelte sich das Internet mit seinen schier unbegrenzten Möglichkeiten zu einem Medium für Lehrende und Lernende bzw. Wissbegierige – belastbar und vielseitig als „Online -Learning“ etabliert, solange der „User“ auf dem soliden Fundament seriöser Angebote blieb und „Geschwätz, Spazieren-Rederei und Gehässigkeiten“ aus dem Wege ging – für den Autor dieser Zeilen – der übrigens auf keinen sozialen Kanälen verkehrt, weil Post, Telefon und Email für seriöse und schnelle Kommunikation genügen- erschloss sich neben der Lehrveranstaltung über den Bildschirm als logische Konsequenz zusätzlich eine Intensivierung der schon bisherigen publizistischen Tätigkeit auf der Pferde – Fachplattform „ProPferd.at“.
Mit dem erfahrenen Journalisten und Chefredakteur Mag. Leopold Pingitzer entwickelte sich aus der bisherigen sporadischen Zusammenarbeit bei tagesaktuellen Themen ab 2020 eine intensive und gegenseitig befruchtende Kooperation, die bald in Serien mit Lehrcharakter mündeten – rund 80 Beiträge des Autors dieser Zeilen wurden bislang veröffentlicht!
Somit schließt sich ein logischer und sinnvoller Kreis – die Klinisch-forensische Veterinärmedizin ankert jetzt dort, wo es am meisten Sinn macht: bei Pferdeleuten und solchen, die es noch werden wollen.
„In der Regel verfolgt aber die gerichtsthierärztliche Untersuchung noch weitere und specielle Zwecke; sie beruhen in dem Zusammenhange der erwähnten Zustände am lebenden Objecte mit bestimmten, vom Gesetz aufgestellten Normen, kurz in der Beziehung der aufgefundenen Thatsachen zu den Buchstaben des Gesetzes. Dadurch erst wird der gewöhnlichen thierärztlichen Untersuchung ein gerichtlicher Charakter aufgeprägt……….“
[Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der tierärztlichen Gesetzeskunde, Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 1898]
Englische Herrenreiter pflegen zu sagen:
Für diesen Herbst habe ich somit eine Reihe von Fachaufsätzen geplant, die unter dem Titel „Kriminelle Aspekte in der Hippologie“ sowohl geschichtliche wie zeitgenössische Zustände und Ereignisse behandeln werden, die teils der hippologischen Bibliothek des Autors, teils seinem eigenen Erfahrungsschatz entnommen sind, der Untertitel „Vom Rosskamm zum White Collar Crime“ eröffnet ein weites zeitliches und thematisches Spektrum:
Die Begriffe Rosstäuscher (auch Rosskamm genannt) und Rosstäuscherei
stammen aus dem Handel mit Pferden. Rosstäuscher bezeichnete zunächst nur einen Pferdehändler, der die Tiere gegen Geld oder gegen andere Ware eintauscht.
(Wikipedia)
……so mancher Unfug beginnt durch Vergewaltigung der Sprache – zugegeben, der Weg von „tauschen“ zu „täuschen“ ist sowohl sprachlich wie in realiter ein kurzer und schnell beschrittener – auch ein „weißer Kragen“ (am Hemd) ist kein Garant für Moral und Ethik, wie die letzte Episode der zu Ende gegangenen Folgen der „Gerichtsgeschichten und Pferdesachen“ überzeugend zeigte.
Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun
http://www.pferd.co.at | http://www.pferdesicherheit.at
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