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Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Von Pferdedieben und Rosstäuschern
07.10.2023 / News

Pferde und ihr Umfeld scheinen zwielichtige Gestalten geradezu magisch anzuziehen – weshalb kriminelle Aspekte in der Hippologie auch eine beträchtliche Rolle in der Arbeit eines Gutachters spielen. In seiner neuen Serie spürt Dr. Reinhard Kaun der Kriminalität rund ums Pferd in ihren unterschiedlichen historischen und zeitgenössischen Ausprägungen nach – und betritt damit das Reich der Rosstäuscher und Pferdediebe, der Gauner und Glücksritter, der Spitzbuben und Betrüger. Zum Auftakt steckt Dr. Kaun das thematische Terrain ab und spannt den Bogen „Vom Rosskamm zum White Collar Crime“.

Symbolfoto: Pixabay/iStock/Liubomyr Vorona

Vom Rosskamm zum White Collar Crime: Betrachtungen über kriminelle Aspekte in der Hippologie
 
„Durch den gesteigerten Handelsverkehr mit der „lebenden Ware“, dann auf Grund des enormen Aufschwungs, welchen die gesamte Veterinärmedizin in den letzten Jahren auf wissenschaftlichem Gebiet genommen hat, ergab sich die Notwendigkeit, der gerichtlichen Tierheilkunde in dieser Richtung ihre Selbstständigkeit zu wahren.  Streng genommen steht doch die forensische Veterinärkunde insoferne über der gesamten Tiermedizin, als sie die praktischen Ergebnisse und die wissenschaftlichen Tatsachen dieser Doktrin mit den Buchstaben des Gesetzes derart in Einklang zu bringen hat, dass dem Richter eine Handhabe bei der Fällung seines Urteils geboten wird.“
[Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 2. Dezember 1898]

Dieser Satz, der ein Plädoyer für die klinische Veterinärforensik darstellt, ist erstaunlich aktuell und zeitgemäß, wurde jedoch bereits vor nunmehr 125 Jahren im Vorwort zum „Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der thierärztlichen Gesetzeskunde“ 1898, Verlag Wilhelm Braumüller, k.u.k. Hof – und Universitätsbuchhändler in Wien und Leipzig, formuliert – ein geschätzter Kollege hat mir kürzlich dieses Buch aus seiner Sammlung überlassen.

Der Human-Pathologe Univ. Prof. Dr. Hans Bankel brachte es mit seiner Schrift „Der Pathologe weiß alles ... aber zu spät“ Anfang des neuen Jahrtausends auf den Punkt: die forensische Pathologie kann – post mortem – vieles, aber nicht alles klären, aber die Erkenntnis kommt regelmäßig für die „Lebenden“ zu spät, denn klinische und pathologische-anatomische forensische Veterinärmedizin sind Zwillingsschwestern – die nur zusammen eine Einheit bilden.

Im Oktober 2013, also vor 10 Jahren und 115 Jahre, nachdem  der angesehene k. u. k. Universitätsprofessor Dr. Johann Csokor die eingangs dargestellten Sätze geschrieben hatte, reichte eine Gruppe engagierter Tierärzte, die Erfordernisse der Zeit erkennend, bei der Tierärztekammer den Antrag auf Genehmigung und Installation einer Ausbildung zum Fachtierarzt für forensische Veterinärmedizin ein: es war mir gelungen,  renommierte Proponenten zu vereinen, die ebenso wie ich, an die Notwendigkeit eines spezialisierten Faches „Forensische Veterinärmedizin“ glaubten, es waren dies

– Ass. Prof. Mag.  Dr. Martin Reifinger                                        
(Fachtierarzt für Pathologie),
– Mag. Dr. Klemens Alton
(Fachtierarzt für Pathologie)
–  Mag. Dr. Zoltan Bago
(Fachtierarzt für Pathologie)
–  Mag. Dr. Christoph Hofer – Kasztler
(Amtstierarzt)
–  Univ. Lektor VR. Mag. Dr. Reinhard Kaun
Fachtierarzt für Pferde
Fachtierarzt für Physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin
 (Dr. Kaun fungierte im Antrag als Initiator, Verfasser des Curriculums  und Moderator.)
 
Ausdrücklich – auch schriftlich – unterstützt und befürwortet wurde der Antrag und die Notwendigkeit durch den damaligen Leiter des Bundeskriminalamts MinR Dr. Ernst Geiger.

Als Ausblick wurde umrissen, dass nach Ansicht des Verfassers des detailreichen Ausbildungsprogrammes und der Proponenten unsere Zeit, die Gesellschaft und die Rechtsprechung nach speziell ausgebildeten Veterinären verlangt, die in der Lage sind, Staatsanwaltschaften, Strafgerichte sowie Ermittlungsbehörden, aber auch Zivilgerichte und Bezirksverwaltungsbehörden oder private Rechtskonsumenten auf der Basis erforderlicher (in der Humanmedizin üblicher) Standards und Verfahren zu unterstützen, die insbesondere

–  gerichtsfeste Sachverständigenbeweise erheben;
–   im Falle von Misshandlung an Tieren von der Exekutive am Tatort als Experten zugezogen werden können;
–  die Technik der forensischen Untersuchungen, forensischen Rekonstruktion und forensischen Obduktion beherrschen;
–   bei der Erstellung von Täterprofilen hilfreich sein können
–  und, nicht zuletzt, als kompetente Gutachter bei Gericht Stellung und Bedeutung bei der Erforschung der materiellen Wahrheit haben sollen.

Die forensische Behandlung von Tierquälerei und Misshandlung von Tieren im Sinne des § 222 StGB hat zudem große gesellschaftspolitische Bedeutung, weil die moderne forensische Psychopathologie und Psychotraumatologie in nicht wenigen Fällen eine klare Korrelation von tierquälerischem Tun in der Kindheit und Jugend mit späterer sadistischer Neigung, verbunden mit gewalttätigen und sexuellen Übergriffen an Kindern und Erwachsenen erkennt. Es scheint vielfach so zu sein, dass „veranlagte oder geprägte“ Kinder und Jugendliche ihre spätere Gewaltpraxis zuerst an Tieren „üben.

Auch häusliche Gewalt nimmt Tiere nicht aus, sie wird nur sehr selten vermutet und erkannt – und deshalb auch nicht verfolgt!

Da Zoophilie und Tierpornografie per se nicht zwingend mit Strafe bedroht sind, besteht hier ein weites, sehr dunkles Betätigungsfeld, Beweise im Sinne des § 222 StGB (Tierquälerei) zu erkennen, da nicht selten die Vorstellung verletzter und/oder psychisch kranker Tiere in ambulanten oder stationären tierärztlichen Einrichtungen den „Erstkontakt“ darstellt, ohne dass den dortigen Untersuchern der Verdacht auf eine Misshandlung aufkommt – „be aware“ - mehr denn je ein Gebot der Stunde. Die praktizierende Tierärzteschaft möchte im Verdachtsfalle auf die Unterstützung durch „Spezialisten“ zurückgreifen können, wie mir einschlägige Vorkommnisse und Berichte aus der Kollegenschaft immer wieder zeigen.

Wie Ereignisse jüngster Zeit beweisen, ist auch die kompetente Ursachen-Erforschung gefragt, wenn Tiere Menschen angreifen, ja töten, wie Hunde oder Kühe – wer sonst, als forensisch versierte Veterinärmediziner sollten hier zur Stelle sein??

Die Formulierung der Stellung des Tieres im Wertesystem des österreichischen Menschen – anders als in Deutschland, wo Tierschutz im Grundgesetz festgeschrieben ist,  dass Tiere nämlich keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden, ist  wohl als klarer Auftrag an die „Garantengruppe“ Tierärzteschaft aufzufassen, das Fachgebiet der veterinärmedizinischen Forensik und gerichtlichen Tiermedizin  professionell zu besetzen, bevor – wie in der Vergangenheit schon häufig auf anderen ureigensten tierärztlichen Gebieten – andere Berufsgruppen durch die Hintertür dieses Terrain als „Tier-Forensiker“ okkupieren.

Hunde-, Katzen-, Pferde- und andere Züchter, Trainer, Reitlehrer, Biologen, Agrarier und „Weise“ verschiedenster Provenienz (auch aus rechtsnahen Gruppen) stehen schon in den Startlöchern.

„Heutzutage werden bei gerichtstierärztlichen Untersuchungen nur diplomierte Tierärzte in der Eigenschaft als Sachverständige oder Experten herangezogen; ihre Aufgabe ist es, die gesamten tierärztlichen Kenntnisse in dem betreffenden Streitfall so zu verwerten, dass der Richter zur klaren Kenntnis des Falles, mithin auch zur Fällung des richtigen Urteils kommen kann.
In früheren Zeiten, als sich noch ein Mangel an diplomierten Tierärzten bemerkbar machte, wurden zu gerichtstierärztlichen Funktionen auch andere Personen wie Curschmiede, Vieh- und Fleischbeschauer, Beschaumeister, Metzger, Hirten, ja selbst Wasenmeister in Streitfragen herangezogen…..“
[Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der tierärztlichen Gesetzeskunde, Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 1898]

Durch anfänglich geheucheltes Interesse an der Sache verschafften sich einflussreiche Standesvertreter detaillierte Kenntnisse über Inhalt und Verlauf der geplanten Ausbildung – um diese dann gezielt und massiv zu boykottieren oder in einer eigenen „Karriere“ zu verwerten - wie schon so oft, saßen auch diesmal die Feinde im Schatten der eigenen Hütte.

Man ließ dem Proponenten – Komitee per Bescheid wissen, „dass jeder österreichische Tierarzt Sachverständiger werden könne, weshalb eine Etablierung eines Fachtierarztes für forensische Veterinärmedizin unnötig sei“.

Eine Ansicht, die gleichermaßen absurd wie falsch ist

Die Realität zeigte dann sehr schnell ein anderes Bild – dies ist dem Weitblick der für Lehre verantwortlichen Personen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu verdanken, wo ab 2014 jeweils in den Wintersemestern durch den Autor dieser Zeilen umfangreiche Lehrveranstaltungen zum Thema „Sachverständigenwesen und forensische Veterinärmedizin“ abgeführt wurden , zu denen der enorme Zulauf von Studentinnen und Studenten (es waren über 500 Personen)  die Bedeutung und  das Interesse an diesem Themenkomplex mehr als deutlich   ausdrückte. Einladungen nach Lausanne und Gießen, über „Klinisch forensische Veterinärmedizin“ zu referieren sowie zahlreiche Kontakte zu den Landeskriminalämtern und zum BKA beflügelten den Autor und gaben der „Sache“ neuen Schwung – dann kam der weltweite Ausbruch der Epidemie, der alles Bisherige auf den Kopf stellte und Lehrveranstaltungen, die nicht zwingend in die Grundausbildung passten, ins Abseits verdammte.
[Allfällige Korrespondenz für Kollegenschaft und Studierende – jeden erdenkbaren Geschlechts, jeder Nationalität und universitärer Herkunft und jeden Alters zum Thema „Klinisch-forensische Veterinärmedizin bzw. Hippologie“ > Mail: tierarztdr.kaun@pferd.co.at]

 

In dieser fatalen Situation entwickelte sich das Internet mit seinen schier unbegrenzten Möglichkeiten zu einem Medium für Lehrende und Lernende bzw. Wissbegierige – belastbar und vielseitig als „Online -Learning“ etabliert, solange der „User“ auf dem soliden Fundament seriöser Angebote blieb und „Geschwätz, Spazieren-Rederei und Gehässigkeiten“ aus dem Wege ging – für den Autor dieser Zeilen – der übrigens auf keinen sozialen Kanälen verkehrt, weil Post, Telefon und Email für seriöse und schnelle Kommunikation genügen-  erschloss sich neben der Lehrveranstaltung über den Bildschirm als logische Konsequenz  zusätzlich eine Intensivierung der schon bisherigen  publizistischen Tätigkeit auf der Pferde – Fachplattform „ProPferd.at“.

Mit dem erfahrenen Journalisten und Chefredakteur Mag. Leopold Pingitzer entwickelte sich aus der bisherigen sporadischen Zusammenarbeit bei tagesaktuellen Themen ab 2020 eine intensive und gegenseitig befruchtende Kooperation, die bald in Serien mit Lehrcharakter mündeten – rund 80 Beiträge des Autors dieser Zeilen wurden bislang veröffentlicht!

Somit schließt sich ein logischer und sinnvoller Kreis – die Klinisch-forensische Veterinärmedizin ankert jetzt dort, wo es am meisten Sinn macht: bei Pferdeleuten und solchen, die es noch werden wollen.

„In der Regel verfolgt aber die gerichtsthierärztliche Untersuchung noch weitere und specielle Zwecke; sie beruhen in dem Zusammenhange der erwähnten Zustände am lebenden Objecte mit bestimmten, vom Gesetz aufgestellten Normen, kurz in der Beziehung der aufgefundenen Thatsachen zu den Buchstaben des Gesetzes. Dadurch erst wird der gewöhnlichen thierärztlichen Untersuchung ein gerichtlicher Charakter aufgeprägt……….“
[Lehrbuch der gerichtlichen Thiermedicin und der tierärztlichen Gesetzeskunde, Univ. Prof. Dr. Johann Csokor, Wien 1898]

 
Englische Herrenreiter pflegen zu sagen:

 
Für diesen Herbst habe ich somit eine Reihe von Fachaufsätzen geplant, die unter dem Titel „Kriminelle Aspekte in der Hippologie“ sowohl geschichtliche wie zeitgenössische Zustände und Ereignisse behandeln werden, die teils der hippologischen Bibliothek des Autors, teils seinem eigenen Erfahrungsschatz entnommen sind, der Untertitel „Vom Rosskamm zum White Collar Crime“ eröffnet ein weites zeitliches und thematisches Spektrum:
 
Die Begriffe Rosstäuscher (auch Rosskamm genannt) und Rosstäuscherei
stammen aus dem Handel mit Pferden. Rosstäuscher bezeichnete zunächst nur einen Pferdehändler, der die Tiere gegen Geld oder gegen andere Ware eintauscht.
(Wikipedia)

……so mancher Unfug beginnt durch Vergewaltigung der Sprache – zugegeben, der Weg von „tauschen“ zu „täuschen“ ist sowohl sprachlich wie in realiter ein kurzer und schnell beschrittener – auch ein „weißer Kragen“ (am Hemd) ist kein Garant für Moral und Ethik, wie die letzte Episode der zu Ende gegangenen Folgen der „Gerichtsgeschichten und Pferdesachen“ überzeugend zeigte.

Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun
http://www.pferd.co.at | http://www.pferdesicherheit.at

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