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Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Vorsatz, Fahrlässigkeit, Dummheit
09.12.2023 / News

Der vielen unverständliche Freispruch von zwei Burschen, die durch ihr Feuerwerk zwei Pferde aufgeschreckt und so deren Verletzung herbeigeführt haben, beschäftigt – nebst weiteren Fällen – auch die Besucher des alten Herren. Doch zuvor wird eine Tour de Force durch die Gaunersprache einst und heute absolviert ...
 
 
Wie sich die Bilder gleichen, durch verborgene Zeichen ...
(Tosca, 1. Akt, Arie des Cavaradossi)
 
„Nimmt man als österreichischer Bürger, der Interesse am Weltgeschehen in seinen vielfältigen Formen hat, die Botschaften aus Presse, TV, Radio und Internet auf und sortiert sie geistig, so fällt auf, dass sich die großen „News- Komplexe“, sieht man von Kriegen und Klimafragen ab, um wenige Themenbereiche gruppieren – natürlich ist zur Zeit die sogenannte künstliche Intelligenz ein weltweites Aufregungsmotiv, aber auch die Demontage eines weitverzweigten Spinnennetzes von Luftschlössern, bewohnt von Personenkreisen, denen Realitätssinn und Bodenständigkeit nicht gerade in die Wiege gelegt wurden, sehr wohl aber geprägt vom  Bedürfnis, mehr zu scheinen, als zu sein, und einem gerütteltem (nicht gerührten) Maß an Groß-Manns – Sucht bzw. – es lebe die Gleichberechtigung! – Groß – Frau – Sucht, wie das Beispiel, das Ihnen gleich erzählen werde, zeigt.“ So begann der alte Herr seine Begrüßungsworte an diesem kalten Winterabend vor dem Kaminfeuer seiner Bibliothek.

Die junge Dame, die heute ohne Begleitung erschienen war, setzte eine spöttische Miene auf und sagte, mit feinem Lächeln um die Lippen: „Ja, wir wollen die Zeiterscheinungen reflektieren, anstatt sie in einem Gespräch zu erörtern oder – einfach – darüber zu reden, und uns über die Ungeheuerlichkeiten unserer Zeit austauschen, anstatt sie zu diskutieren (mit Resumé) oder zu debattieren (Reden um des Redens willen) und dann wollen wir noch die KI – die Künstliche Intelligenz – beleuchten, um uns  dann selbst zu fragen, was uns verzweifelt umtreibt!“ 

„Dass Opfer von Katastrophen oder Unfällen verzweifelt auf Hilfe warten ist nachvollziehbar, aber dass Kunden verzweifelt auf die Öffnung eines Modegeschäftes in der Innenstadt oder Fußball-Fans verzweifelt auf das nächste Tor warten, halte ich falsche Wortwahl – womit wir als Urheber vieler Berichte bei der Künstlichen Intelligenz angelangt wären: eine Maschine hat einen begrenzten Wortschatz und es fehlt ihr das Gefühl für  Sprache, für die wunderbaren Möglichkeiten und Nuancen, die (fast) nur in der Sprache der Dichter und Denker möglich sind und die KI nie wird erlernen können.

Die sogenannte „wissenschaftliche Arbeit“ , also auch die Flut an „Studien“, die auch in den Augen vieler Leser oft überflüssig sind, weil das Ergebnis, durch Beobachtung gewonnen, einer beträchtlichen Zahl von Pferdefreunden schon bisher bekannt war, diese Arbeiten werden in der (englisch)-amerikanischen  kalten und phantasielosen Sprache der Wissenschaft verfasst (die Engländer hatten ja Shakespeare!): eine Aneinanderreihung vieldeutiger Begriffe, leerer Worthülsen und sinnarmer Phrasen, garniert mit Zahlen von (meist) nur wenigen Probanden: Impactpunkte zählen, nicht Inhalt oder Stil.“ Es war erkennbar, dass sich der alte Herr „Luft“ machen musste, ehe er fortfuhr:

„Bevor der wohl meist missbrauchte Begriff unserer Tage – „Nachhaltigkeit“, ähnlich wie „Hausverstand“ - in das Werbe-Repertoire von Gemischtwaren- und Kurzwarenhändlern, Dachdeckern, Autositzverkäufern und Kontaktlinsenherstellern aufgenommen wurde, meinte dessen „Begründer“ Hans Carl von Carlowitz im Jahre 1713 in seinem Werke Silvicultura oeconomica damit, man sollte dem Wald nur so viel „Ernte“ entnehmen wie nachwächst. Übrigens – und folgende Weisheit verdanke ich dem sehr empfehlenswerten Buche „Der Wald in Österreich“ von Hermine Hackl, Verlag Anton Pustet, 2023 – kommt in von Carlowitzen`s Buch das Wort „nachhaltend“ (sic!) nur ein einziges Mal vor.

Verfährt man respektlos und sinnentleert mit der Sprache, ist die Angst all jener berechtigt, die sie nicht pflegen und hegen; wenn Sprache und Ausdruck – gesprochen oder geschrieben- nicht mehr darstellt, als eine zufällige Aneinanderreihung von Wörtern zu Wortgebilden, dann sind Betrug und Täuschung herzlich eingeladen, sich nach Herzenslust aus dem Vollen zu bedienen.

Der Begriff „Wegelagerer“ wird Ihnen noch vertraut sein: „ein im Hinterhalt lauernder Straßenräuber“ (Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, dtv, 2000), der beabsichtigt, eine Tat zu begehen, oder eine solche „baldowert“ (eingedeutscht: ausbaldowert) also sachkundig ausspäht, auskundschaftet und den „Gauner-Kollegen“ mitteilt.“
 

 Friedrich Christian Benedict Avè-Lallemant, Doktor beider Rechte 1858

Spitzenbeamte der damaligen Polizei mussten über einen umfangreichen Wortschatz, der weit über ihre Muttersprache hinausragte, verfügen, um mit ihrer „Kundschaft“ vernehmende Gespräche führen zu können – „Austauschen“ als Begriff für eine polizeiliche Unterhaltung wäre – auch hier - wohl fehl am Platz!
„Das Baldowern ist die Einführung der praktischen Gaunerkunst in das Verkehrsleben. Es ist der feinste Teil des Gewerbes, es ist die Psychologie und Logik der Gaunerei, die beobachtet und Schlüsse zieht, um dann Handeln zu können.“
Friedrich Christian Benedict Avè-Lallemant: Das Deutsche Gaunertum, Verlag Suchier, 1858)

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Der alte Herr setzte fort: „In unseren Tagen, in denen die Sprache des Milieus sich der „Neuzeit“ angepasst hat, würde man anstatt „Baldower “ den Begriff „Mastermind, bei dem alle Fäden zusammenlaufen“ durchgehen lassen und „Zinken“ wurden durch Chatnachrichten oder Voicemail per Handy ersetzt. 

In einer Zeit – früher, als angeblich alles noch besser war – hatte die Bevölkerung, welcher Nation auch immer, keine Übersetzungsmaschinen und Translatoren zur Verfügung, notgedrungen musste aus der Sprache von „Fremden“  viel übernommen werden, um eine Verständigung zu ermöglichen.

Ich habe einen kleinen Ausschnitt, der das Transportwesen mit Pferd und Wagen betrifft, ins „Lesbare“ übertragen:

An Stelle der früheren, an den Ort gebundenen Wegelagerei ist der Straßenraub (Stradehandeln) eine ambulante Praxis geworden, deren rührige Bewegung ganz außerordentlich ist und auch außerordentliche Wachsamkeit nötig macht.

Zur raschen Bewegung und zum raschen Transport der von den Fahrzeugen auf der Landstraße gestohlenen Gegenstände dienen den Stradehaltern die Agolen, Michsegolen (Fracht- und Reisewagen). Es sind gewöhnlich leichte Stuhl-, Leiter- oder Korbwagen, mit einer zum Niederschlagen geeigneten Leinenplane, mit einem oder zwei nicht auffällig gezeichneten Pferden, die von der (Gauner-) Genossenschaft auf gemeinschaftliche Kosten unterhalten werden. Die Plane wird bald auf-, bald niedergeschlagen, je nachdem sich die Diebsgenossen (Chawrusse) sich sehen lassen zu dürfen oder verbergen zu müssen glaubten. Die Agolen haben meist einen Korb, versteckten Behälter oder doppelten Boden zum Verbergen des nötigen Raubwerkzeuges (Schränkzeug).

An den Hafenkais, Packhöfen, Speichern und Wirtshäusern erfährt die Diebsgenossenschaft (Chawrusse) durch die Baldower (Ausspäher, Auskundschafter), welche Waren auf den Latschen (Frachtwägen) geladen sind. Jedes Mitglied der Chawrusse kennt die Stauregeln, trotz dem besten Fuhrmann, und weiß daher, welche Waren in der Latsche oben, hinten, an die Seiten geladen werden müssen.

Gewöhnlich hält der Frachtfuhrmann die abgerundete, trockene und ebene Mitte der Chaussee , und geht auch meistens neben dem Sattelpferd an der linken Seite einher. Die Chawrusse fährt daher gewöhnlich an der rechten Seite des Frachtwagens vorbei, und überzeugt sich durch einen Schlag mit der Peitsche oder auf sonstige Weise durch lustiges Rufen und Jauchzen, ob ein Hund in oder bei dem Wagen ist. Im letzteren Falle wird eine Strecke voraus der Peger (Giftköder) für den Hund ausgeworfen.  Friedrich Christian Benedict Avè-Lallemant: Das Deutsche Gaunertum, Verlag Suchier, 1858

Das Pegern: Einige Tage vor einem geplanten Einbruch oder Raub werden hinderliche Hunde gepegert, also vergiftet. Neben bekannten Gifte wurde auch eine besonders niederträchtige Methode angewandt, wenn kein Zeitdruck bestand: Badeschwamm wurde in kleine Stücke zerschnitten, mit Fett und Salz zusammengebacken und verfüttert. Durch das Aufquellen in Magen und Darm war ein qualvoller Tod sicher.
 
Das Meistern: Begleiter der Diebe haben die Aufgabe, die Aufmerksamkeit unerwartet dazukommender Personen zu bannen, damit ein begonnenes „Unternehmen“ verborgen bleibt oder zu Ende geführt werden kann. Geistesgegenwart und Verwegenheit sind Voraussetzungen für das Meistern; abstrakt kann man also annehmen, dass Baldower und die mit Meistern Beauftragten eng zusammenarbeiten, „Meistern“ also eine Art Aufsichtsfunktion beinhaltet.

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Im Frühsommer dieses Jahres stieß ich im World Wide Web auf diese Nachricht:
Eine Pferdefachwirtin erschwindelte sich mit Charme und Fachwissen über eine Million Euro, bis sie wegen schweren Betrugs festgenommen wurde. Die „Masche“ der 41 – Jährigen bestand darin, dass sie die Bekanntschaft von betuchten und – offensichtlich – wohlhabenden Menschen vornehmlich in der Golfer- und Reiterszene suchte und anbot, deren Geld in Pferde zu investieren, die sie durch ihr „spezielles Training zu hochkarätigen Spring- und Dressurpferden aufpimpen wollte, um sie dann mit hohen Gewinnen zu verkaufen. Die Hälfte des erzielten Erlöses sollte dann jeweils der Investor einstreichen.

Mindestens zwölf „Investoren“ sind der angeblich attraktiven Verführerin auf den Leim gegangen, keiner sah sein Geld wieder, manche auch die Pferde nicht – ein besonders Begnadeter wurde um € 150.000.00 geprellt.  Besonders widerlich ist, dass die Betrügerin auch Personen in ihrem Bekanntenkreis hinterging, die ihr das sauer Verdiente anvertrauten. Als Motiv wurde Geltungssucht und Größenwahn vermutet – Designerkleidung, Jeep – alles hat seinen Preis – wenn man mit fliegender Mähne, frisch gestriegelt dem Porsche die Sporen gibt und ein Dutzend gierige   Glücksritter vor den Wagen spannt.

 
In meinen Augen ist der Investor ein naher Verwandter, wenn nicht sogar der Zwillingsbruder des Spekulanten, Hasardeure sind vermutlich Pate gestanden, Mutter Gier hielt sie im Arm.

Investor: Als Investor, oder Anleger, wird eine Person bezeichnet, die ihr Kapital in der Hoffnung investiert, daraus Gewinne zu erzielen (Internet, eine zeitgenössische „Berufs“-Bezeichnung, die im DUDEN (noch) nicht aufscheint)

Spekulant: Personen, die dadurch hohe Gewinne zu erzielen versucht, dass sie Preisveränderungen bei Aktien, Grundstücken, und anderen Objekten zu günstigen Geschäften ausnützt (DUDEN)

Hasardeur: Jemand, der leichtsinnig Risiken im Vertrauen auf sein Glück in Kauf nimmt und alles aufs Spiel setzt, ohne Rücksicht auf andere (DUDEN)

 


Ein Fall von Betrug und illegalem Handel mit Pferden wurde vom Berichterstatter Andreas Kockartz im Juni 2022 geschildert:

In zwei belgischen Provinzen wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und in der Folge sechs Personen festgenommen, die im Import-Exportgeschäft mit Pferden befasst waren. Die Festgenommenen fälschten die Identitäten von Sportpferden, um deren Fleisch illegal in die Nahrungskette für Menschen zu bringen. 

Auf Grund der Verdachtslage bestand die Vermutung, sowohl Dokumente wie auch Mikrochips gefälscht bzw. manipuliert zu haben, da Reitpferde in Belgien nicht dafür vorgesehen sind, als menschliche Nahrungsmittel verwertet zu werden.

Im Zuge der Razzien wurden auch diverse Medikamente, überwiegend Hormonpräparate und Betäubungsmittel sichergestellt, zudem erhärtete sich der Verdacht, dass auch Tierquälerei durch überlange Transporte und Vorenthaltung ausreichender Fütterung und Tränke vorliegt.

Zit.: „Die belgische Polizei geht davon aus, dass diese belgischen Pferdehändler zu einem international operierenden Kreis gehören, der gut vernetzt ist. Deshalb wird der Vorgang auch gemeinsam mit Europol bearbeitet.“
 

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Die junge Dame wirkte nachdenklich, es war offenkundig, dass sie noch Einiges am Herzen hatte.

„Vor einiger Zeit“ begann sie „war auf diesem Forum von dem Vorfall zu lesen, dass zwei Jugendliche zu Silvester 2022 in Deutschland in der Nähe einer Pferdekoppel einen Böller abgebrannt hatten; die dort gehaltenen Pferde waren deshalb in Panik geraten, wobei sich ein Tier schwer verletzte. Offensichtlich war Anzeige erstattet worden oder die Behörden hatten von sich aus interveniert, jedenfalls kam es zu einem Strafverfahren, in dem beide Angeklagten freigesprochen worden waren – als Begründung für den Freispruch, so war dem Berichte zu entnehmen, führte das Gericht in seinem Urteilspruch an, dass die beiden erst 17 und 20 Jahre alt waren und eine Dummheit, aber ohne Vorsatz, begangen hätten.
Ich kann mich erinnern, dass in Ihrer Serie „Die Fälle des Dr. K.“ auch irgendwann von einem ähnlichen Ereignis berichtet worden war.“

„Ja, erinnere mich sehr wohl an diesen Fall – für Details müsste ich in meinem Archiv nachsehen – allerdings kann ich auswendig sagen, dass dieser Fall vor einem Zivilgericht verhandelt wurde, also kein Strafverfahren vorlag.

Die Klägerin war Halterin von Pferden in Offenstall-Haltung, der Beklagte veranstaltete im Rahmen einer Geburtstagsfeier ein Feuerwerk, das zur Folge hatte, dass einige Pferde ausgebrochen sind, in der Folge auf eine Bundesstraße liefen und dort einen schweren Verkehrsunfall verursachten; ein Pferd kam ums Leben. Das Gericht verurteilte den beklagten „Feuerwerker“ zu Schadenersatz in voller Höhe, das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil.

 Foto: ATA Mag. Ignaz Zitterer, 2014

Es liegt also ein grundsätzlicher Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren vor: in Deutschland eine Strafsache wegen Tierquälerei, in Österreich ein Zivilprozess um Schadenersatz, auf der einen Seite eine mögliche Verurteilung mit Eintrag ins Vorstrafenregister, auf der anderen eine finanzielle Abfindung.

Ein Strafrichter (jedweden Geschlechts),  zwischen den Gegenpolen Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehend, muss im Rahmen des Hauptverfahrens zu einer inneren Überzeugung kommen, die ohne Zweifel eine Schuld erkennt – oder eben nicht!

Zivilrichter leiten ein Dispositionsverfahren, sie hören die Argumente der klagenden und der beklagten Partei und entscheiden dann – in freier Beweiswürdigung – nach Gesetzeslage.

Ein international bekannter Anwalt und Politiker hielt kürzlich in einem Statement für eine Wochenzeitung fest: „Das A und O ist das Prozessrecht, nicht das inhaltliche Recht!“

Das Urteil eines Strafgerichtes kann dem Leben eines Angeklagten eine andere – unerwünschte – Richtung geben, beim Urteil der Zivilrichter geht es in letzter Konsequenz um die Frage: wer zahlt wieviel an wen?

Deshalb hört man oft von Juristen: Keine zehn Pferde bringen mich dazu, Strafrichter zu werden.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:
Offizielle Karte für Rotes Kreuz, Kriegsfürsorgeamt, Kriegshilfsbüro Nr.429; aus dem Goldenen Buche der Armee, Serie IV:
„Beschlagmeister Peter Hodbod der k.k. Landwehr-Feldhaubitzendivision Nr.13 wird beim Pferdebeschlagen von feindlichem, schwerem Geschützfeuer überrascht.
Trotz der großen Gefahr sorgt er kaltblütig für die Bergung der unruhigen Tiere."

(Aus „Ehrenhalle, Heft I, herausgegeben vom k.k. Ministerium für Landesverteidigung)
 
Die Aussage dieses Bildes für das seinerzeit verfasste Gutachten:
Selbst kampferprobte Militärpferde geraten in Panik, wenn in der vermeintlich sicheren Umgebung einer Beschlagschmiede sich plötzlicher Gefechtslärm auftut. Ich erinnere mich noch gut an die Gidran-Stute SIRIKIT, eine große schwierige Fuchsstute, jede laufende Maus und jeder hüpfende Grasfrosch löste bei ihr pures Entsetzen aus, Feuerwerke und Böller zu Silvester ließen sie völlig kalt, aber die „große Trommel“ der Blasmusik– beherzt geschlagen von einem Schlegelakrobaten – beim Vorbei-Reiten auf einem Leonhardi-Ritt ließ sie einige Kilometer durchgehen:

„Pferde sind (eben) unberechenbare, von ihren Trieben und Instinkten geleitete Tiere“ (OGH)

Damit beendete der alte seine Konversation mit der jungen Dame, die ihm wegen deren Wissbegier stets großes Vergnügen bereitete.

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Das Österreichische Strafgesetzbuch definiert die Entscheidungsgrundlage in den §§ 5, 6 und 7.

§ 5 Strafgesetz Vorsatz
(1) Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet.

(2) Der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt.

(3) Der Täter handelt wissentlich, wenn er den Umstand oder Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält.

§ 6 Strafgesetz Fahrlässigkeit
(1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

(2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.

§ 7 Strafgesetz – Strafbarkeit vorsätzlichen und fahrlässigen Handelns
(1)  Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist nur vorsätzliches Handeln strafbar.

(2) Eine schwerere Strafe, die an eine besondere Folge der Tat geknüpft ist, trifft den Täter nur, wenn er diese Folge wenigstens fahrlässig herbeigeführt hat.
 
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Es war einmal ein Pferd …..
(Tierverse von Paul Dessau, 1894 – 1979)

Es war einmal ein Pferd,
das war nicht sehr viel wert,
für das Rennen war es zu dumm, 
vor den Wagen gespannt, fiel es um. 
Da wurde es Politiker,
es ist jetzt hoch, hoch geehrt.
 
Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv & ex libris  Dris. Kaun   

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