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Kriminelle Aspekte in der Hippologie: Händler, Mäkler, Agenten, Sensale
02.12.2023 / News

Unverfrorenheit und Dreistigkeit gehören bei manchen Pferdehändlern zum Handwerkszeug, doch leider sind mitunter selbst Veterinäre nicht vor diesen Eigenschaften verschont, was der alte Herr an einem besonders verwerflichen Fall illustriert, nebst spannenden historischen Bemerkungen.

Symbolfoto: Archiv ProPferd/Petr Blaha

„Ihr Interesse freut mich, ich werde später in meinem Archiv nach diesem Urteil suchen, aber vorher möchte ich Ihnen Beiden noch einen anderen, in meinen Augen besonders verwerflichen Fall schildern!“

Der alte Herr hatte der jungen Dame, die heute zusammen mit ihrem Gefährten und Gesprächspartner am Kamin ins Haus gekommen war, mit einer leichten Verbeugung aus dem Mantel geholfen und ihre Begrüßung „Schön wieder bei Ihnen zu sein, ich habe brennendes Interesse am Ausgang des Falles mit dem Pferde, das drei Personen gebissen hat – Sie hatten meinem Freund bei seinem letzten Besuch davon erzählt“ mit zufriedener Freude aufgenommen.

Nach einem kleinen Schluck aus dem Glase mit vorzüglichem Brandy lehnte sich der alte Herr in seinem Lehnstuhl zurück, atmete mit ernstem Gesicht tief durch:

„Obwohl diese Strafsache fast 30 Jahre zurück liegt, ist sie mir wegen ihrer Unverfrorenheit und Dreistigkeit noch immer in guter Erinnerung. Eine Frau mittleren Alters hatte vor vierzehn Tagen zwei Pferde, die aus einem osteuropäischen Land stammten, gekauft – für sich und ihre Tochter – eine herausfordernde Entscheidung für die beiden, die keine Ahnung von Pferden hatten – nun waren sie plötzlich für eine Stute und einen Wallach verantwortlich. Die Pferde hatten dringend eine Hufkorrektur benötigt und bekommen, seitdem zeigte der Wallach „Beinprobleme“.

Ein Tierarzt, der in der Nähe auf einem Bauernhof neben den dort gehaltenen  Einstellpferden eine Art „Pferdeklinik“ betrieb, wurde beigezogen; kaum war er am Betrieb von Mutter und Tochter eingetroffen und hatte den Wallach eines nur kurzes Blickes gewürdigt, wandte er sich ungefragt - und ohne darum gebeten worden zu sein – der Stute zu und konstatierte bei dieser, ohne sie untersucht haben, die „Blickdiagnose Hufrehe“ !

In eindringlichen Worten schilderte der Tierarzt der Neo-Pferdeeigentümerin die Schmerzen, ja Qualen, die dieses Pferd im Augenblick erleide – so glaubwürdig, dass diese der Empfehlung, das Tier sofort einzuschläfern, ohne Bedenken und in gutem Glauben an die Meinung dieses Fachmannes zustimmte – zuvorkommender Weise wollte der Veterinär alles Erforderliche in die Wege leiten.

Am nächsten Tag, einem Sonntag, kam Johann X., der Landwirt, auf dessen Hof die „Pferdeklinik“ des Tierarztes beheimatet war, mit seinem Transportfahrzeug, und gab vor, dass auf Grund besonders guter Beziehungen die Stute noch heute, Sonntag, auf einem Großschlachthof in S. „von ihren Leiden erlöst“ werden würde. Bei seinem Erstbesuch hatte der beigezogene Tierarzt der fachlich völlig unbedarften Pferdeeigentümerin und deren Tochter geraten, sich am Vorbesitzer, einem Hobby-Pferdehändler, schadlos zu halten; dieser hatte aber das Pferd seinerseits ebenfalls von einem „Branchen-Kollegen“ – also einem „schwarzen“ Pferdehändler (weißer Hautfarbe) erworben; an diesen wandte sich nun die Frau mit ihrer Tochter, um eine Mängelrüge in die Wege zu leiten.

Nach einigem Drängen erhielt die Frau dann für diese Absicht ein Schreiben mit der Bezeichnung „Tierärztliches Attest“, das mit einem Ausstellungsdatum versehen war, das drei Wochen nach dem Abholtag des Pferdes zur „Erlösung“ lag und keine Unterschrift trug: Es wurde angeführt, dass eine Sektion erfolgt war, von beiden Vorderextremitäten Gefrierschnitte angefertigt wurden, eine hochgradige Hufrollenentzündung gefunden wurde und am linken Strahlbein eine doppelte Fraktur vorlag.

Als die Eigentümerin der Stute mit den beiden „Händlern“ in Verbindung getreten war, begannen erste Verdachtsmomente zu keimen – nämlich, dass die Stute möglicherweise noch am Leben und in der „Klinik“ des konsultierten Tierarztes sein könnte. Derjenige Händler, der die Stute und den Wallach aus Osteuropa importiert hatte und dem Tierarzt unbekannt war, begab sich mit seiner Lebensgefährtin zum Hofe, auf dem die Tierklinik neben dem Einstellbetrieb ihren Sitz hatte, gab vor, ein Pferd kaufen zu wollen, wobei er einen preislichen Rahmen von € 25.000.00 bis 30.000.00 aufzeigte. In der Folge wurde ihm neben einigen anderen Pferden eine ukrainische Fuchsstute mit dem Prädikat „sehr gut geritten und ausnehmend brav“ vorgestellt, in der er ohne jeden Zweifel die besagte Stute erkannte.

Noch am selben Abend erstattete die Eigentümerin Strafanzeige bei der Exekutive, zwei Streifenbeamte fuhren unverzüglich zum Hofe der Tierklinik, wo drei Zeugen die Identität des Pferdes zweifelsfrei bestätigten.

Der Hofbesitzer, also Hausherr für Einstellbetrieb und Tierklinik bestritt nichts, sondern gab an, dass Dr. X.X., Betreiber der Tierklinik-der „Eigner“ dieses Pferdes sei und ihn um Überstellung auf seinen Betrieb ersucht hatte.

Im Rahmen des Strafverfahrens kam, auf dem Briefkopf der Tierklinik, folgendes Schriftstück zutage:

Bei der Sektion am 19.2.19xx ergab sich am Gefrierschnitt der beiden vorderen Extremitäten eine hochgradige Hufrollenentzündung. Das linke Strahlbein wies eine doppelte Fraktur auf. Dadurch war das Pferd für den Verwendungszweck unbrauchbar und wurde der Schlachtung zugeführt.
Unterschrift (unleserlich)                                     Stempel der Tierklinik

 
Im Laufe des mittlerweile gerichtsanhängigen Falles – wegen §§ 146, 147/1, 223/2 StGB: der Wortlaut ist im Internet nachzulesen) kam es auch zu einer Befundaufnahme durch den bestellten Sachverständigen, die sieben Monate nach dem Erstkontakt mit dem Tierarzt erfolgte. Die Stute war auf Weide, in gutem Ernährungszustand, ohne Lahmheit und bei der intensiven orthopädischen Untersuchung völlig schmerzfrei; Rehe-Hufe lagen nicht vor.

Rehe-Hufe aus Leisering-Hartmann: Der Fuß des Pferdes, G. Schönfelds Dresden 1893

Die Pferdeeigentümerin gab bei dieser Gelegenheit an, dass die verfahrensgegenständliche Stute bei ihrer Abholung zur vorgeschützten „Schlachtung“ im Februar völlig problemlos und ohne jeden Zwang auf das Transportfahrzeug gegangen war, auch auf den Röntgenbildern, die kurz nach „Auffliegen“ des Falles von einem anderen Tierarzt angefertigt worden waren, konnten keine diagnostischer Hinweise für Hufrehe gefunden werden.
Die Tierklinik des hier geschilderten Tierarztes trug den Namen eines Heiligen, der für seine Aufrichtigkeit am 9. August 258 n. Chr. durch das Fallbeil starb.“
 

Vorwort des Autors: Lübeck August 1858

Der Vulgär-Ausdruck „bescheißen“ für „betrügen“ leitet sich von dieser Gepflogenheit des Milieus ab, auch der Ausdruck „so lange die Scheiße am Dampfen ist“ für die Bezeichnung einer sicheren Zeitspanne noch immer gebräuchlich; wie auch andere einschlägige Gewohnheiten den Eindruck erwecken können, mancher  Aberglaube damaliger Zeit wäre nahtlos in „fake-news“ heutiger Tage übernommen worden und würde dergestalt zur galoppierenden Verblödung beitragen.
 
Aber, wie so oft, ein Quäntchen Wahrheit kann versteckt sein:
„Unrecht Gut gedeiht nicht“ hat somit bei dem Gauner auch innere Notwendigkeit. Der solide reiche Mann bringt der Sphäre, in der er lebt, genau so viel an pekuniären Opfern, wie ihm die wohlbegriffene Notwendigkeit vorschreibt, um sich in dieser Sphäre zu halten. Dieses Maß ist ihm natürlich und individuell und verleiht im daher die natürliche volle Würde des reichen Mannes.
Der als vornehmer Herr reisende Gauner macht aber, umgekehrt, glänzende Ausgaben, um damit Würde zu gewinnen.“

(Seite 24, 3. Abschnitt Das moderne Gaunertum in Friedrich Christian Benedict Avè-Lallemant: Das deutsche Gaunertum, Verlag Ralph Suchier, Wiesbaden1858)

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Der alte Herr lehnte sich mit besorgtem Gesicht zurück und fuhr fort: „Ich habe den Eindruck, dass durch die Veränderung des meteorologischen Weltklimas mit Wechsel der lokalen Wetterverhältnisse auch eine Veränderung des intellektuellen Weltklimas verbunden ist, der Lauf des Jahres und die „Gezeiten“ der Natur werden ebenso mit „Schlauheit“ – welche die Klugheit ersetzt hat- hinweggewischt, wie der Wechsel von Tag und Nacht; mit Hinweis auf die Glühbirne in der Stehlampe wird die Nacht zum Tage gemacht auch im Pferdestall!

Die Zeit von Ende Oktober bis Anfang Februar ist für Pferde eine außerordentlich sensible Periode – es nimmt die Tageslänge ab, die Natur reduziert alle ihre Aktivitäten auf das notwendige Mindestmaß, um nach der Wintersonnenwende mit frischer Kraft und länger werdenden Tagen in ein neues Jahr zu starten. Am nördlichen Teil der Halbkugel ist die Wintersonnenwende mit der längsten Nacht am 22. Dezember 2023 – bis dahin wird abgebaut!

Die angesprochene empfindlich-kritische Zeit für Pferde beginnt mit dem winterlichen Haaransatz, ein kräfteraubender Prozess (der an den Hufen abzulesen ist), setzt sich dann fort mit der allgemeinen winterlichen Abkühlung der Umgebung - so wie zu dieser Zeit die „Natur“ ist auch der Organismus der Pferde „durcheinander“. Es ist in dieser Zeitperiode empfehlenswert, Kraftfutter warm zu verabreichen, gutes Speiseöl wie Maiskeimöl oder Sonnenblumenöl und Bierhefe zu verabreichen, Tränkewasser anzuwärmen (oder zumindest zu „überschlagen“) und für gute Einstreu zu sorgen, kalte Füße und kalte Nahrung rauben dem Körper Energie und Widerstandskraft, Frischluft im Stalle JA, Zugluft aber NEIN – stundenlanges im „Gatsch“ stehen kostet Kraft.“

Der alte Herr goss seinen Gästen und sich selber etwas Brandy nach. „Eine zweite Geschichte, in der es auch um Betrug und Täuschung geht, habe ich für heute Abend noch vorbereitet:

„Ein nicht gänzlich unbekannter Dressurtrainer nutzte den finanziellen Engpass einer Pferdebesitzerin aus, die ihn kontaktiert hatte, weil sie wusste, dass er sich mit der – wie er es nannte- Vermittlung von Pferden befasste. Die Pferdeeigentümerin hatte ihr Dressurpferd im Laufe einer zehnjährigen soliden Ausbildung weit gefördert und war bis in hohe Klassen erfolgreich. Der Trainer sagte zu, das Pferd, das vor zehn Jahren um etwa € 20.000.00 erworben worden war, um einen Betrag von zumindest € 100.000.00 zu verkaufen, nach Abzug seiner persönlichen, nicht exakt festgelegten „Marge“ wolle er den Rest des Erlöses überweisen.

Kurze Zeit später musste das Pferd zu diesem Verkauf in den Stall der Ehefrau des Trainers ins Ausland überstellt worden werden, da gab der Trainer der Pferdeeigentümerin bekannt, dass auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes des Wallachs nur € 35.000.00 zu erzielen waren, die Provision für seine Vermittlungsbemühung legte er mit € 5000.00 fest.  Die Verkäuferin war nun misstrauisch geworden und stellte Nachforschungen an, die ans Licht brachten, dass der Trainer das Pferd aber um € 84.000.00 nach Südeuropa verkauft, aber der Eigentümerin lediglich € 30.000.00 überwiesen hatte.

(Quelle: Wrangel: Das Buch vom Pferde)

Im Zuge der Befundaufnahmen und des Beweisverfahrens kamen noch bemerkenswerte Aspekte zum Vorschein:

– Ein Kaufinteressent ist bekannt, der bei der Sommer-Olympiade starten möchte. Deshalb müsse die Überstellung des Pferdes in einen ausländischen Stall unverzüglich erfolgen.

– Für Olympia kann ein Pferd durchaus schon älter und muss nicht ganz fit sein.

– „Ich habe sie auf gewisse Probleme angesprochen, da hat die Eigentümerin erklärt, dass sie das ohnehin wisse.“

– Die Bilder waren Röntgenklasse III.

– Als Kenner der Dressurszene habe ich gewusst, dass das Pferd schon auf Grund seines Alters gewisse Problemchen hat“ (Tierarzt bei Untersuchung)

– Nach Einschätzung des (obigen) Tierarztes war das Pferd in einem Top-Zustand.

– Trainer: „Ich habe gegenüber der Käuferin nie behauptet, dass das Pferd ganz gesund sei!“

– Ein anderer Trainer: „Ich bestätige, dass das Pferd immer wieder tierärztlich behandelt werden musste, um erfolgreich an Turnieren teilnehmen zu können.“

– Bisher betreuender Tierarzt: „Ich habe ihm auch erklärt, dass ohne sportmedizinische Betreuung sicher Probleme auftreten werden. Bei entsprechender Betreuung wäre es aber schon möglich, viel Freude mit diesem Pferd zu habe. [….] Bei den arthritischen Erscheinungen muss therapeutisch, insbesondere medikamentös vorgegangen werden.“

– Drei weitere Mittelsmänner als „Verkaufshelfer“ haben in Summe € 14.500.00 kassiert.
 

 Friedrich Christian Benedict Avè-Lallemant: Das deutsche Gaunertum, Verlag Ralph Suchier, Wiesbaden 1858

In gewissen Milieus ist es üblich, sich mittels „graphischer Zinken“ zu verständigen; ebenso wie der „phonische Zinken“ – also eine Verständigung durch Nachahmung von Tierstimmen – ist diese Kommunikation mittlerweile durch Handy, Postings und Blogs ersetzt worden. Durch Imitation des „Eulenschreis“ hofft so Mancher aber noch heute, für klug gehalten zu werden.
 

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In einem Nebensatz brachte der alte Herr zum Ausdruck, dass er in einigen dieser „alten“ Geschichten doch eine nicht geringe Ähnlichkeit mit laufenden Geschehnissen der Gegenwart erkennen würde.
Hierauf wandte er sich seinen jungen Gästen zu und setzte fort: „Ihre Frage, geschätztes Fräulein, zu dem Fall des bissigen Pferdes, das einige Personen nicht unerheblich verletzt hatte: Ich war in dieser Rechtssache als Privatsachverständiger der Pferdekäuferin beigezogen und wurde deshalb logischerweise vor Gericht als Zeuge vernommen. Als Gerichtsgutachter war – weil ich infolge meiner Tätigkeit als Privatgutachter ausschied-ein geschätzter Kollege bestellt worden.

In der Beweiswürdigung hielt das erkennende Gericht fest – ich gebe hier auszugsweise wieder:

– Die Behauptung der Klägerin, das Pferd sei mit dem Mangel der Bösartigkeit behaftet und sei für den vereinbarten Gebrauch nicht verwendbar, wird widerspruchsfrei durch das private Sachverständigengutachten des Dr. Kaun bestätigt. Darüber hinaus stimmt der bestellte Gerichtssachverständige diesen Ausführungen zu.

– Die Feststellung, dass das Pferd bereits zum Zeitpunkt des Kaufes mit dem Mangel der Bösartigkeit behaftet war und diese durch den Beklagten ruhiggestellt wurde, ergibt sich aus den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Kaun, der zu dem Ergebnis gelangte, dass mit an hundertprozentiger Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bösartigkeit des Pferdes schon bei der Übergabe an die Klägerin vorlag.

– Zur Feststellung, dass dem Beklagten die Bösartigkeit bekannt war, ist auf die Ausführungen des bestellten Sachverständigen zu verweisen, der dann von einem „Hätte -Auffallen – Müssen“ spricht, da sich das Tier zwei bis vier Wochen beim Beklagten befunden hat.

Zur rechtlichen Beurteilung hält das Gericht fest:

– Der Beklagte hat seine Aufklärungspflicht in Bezug auf die Bösartigkeit des Pferdes geradezu arglistig verletzt.

– Dem Beklagten ist sein Verhalten persönlich vorwerfbar – vielmehr hat er diesen, ihm bekannten Mangel des Pferdes vor der Klägerin durch die Methode des Aushungerns (Futter + Wasser) bewusst verborgen.“

Mit gewisser Zufriedenheit blickte der alte Herr zu seinen Gästen: „Wir haben in der Hippologie als Lehre von Pferden im – sprichwörtlich – weitesten Sinn, das Glück, ja das Privileg, dass es in diesem Chambre noch nie eine Bücherverbrennung oder ein Publikationsverbot gab:

In fast 50 Episoden wird im Buch „Cancel Culture – Ende der Aufklärung“ – Ein Plädoyer für eigenständiges Denken (Julian Nida-Rümelin, Piper 2023) dargestellt, wie beginnend bei Pharao Echnaton (1351 v. Chr.) im Altägypten bis zum Gouverneur DeSantis (USA 2022 n. Chr.) freie Meinungen, andere Ansichten und revolutionäre Entwicklungen unterdrückt, verfolgt und vernichtet wurden.

Man könnte also fast glauben, dass das moralisch einwandfreie Wesen Pferd über eine positive Ausstrahlung auf „seine Menschen“ verfügt.

 

Fotos, Grafiken und Literatur: Archiv & ex libris  Dris. Kaun   

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