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Knalleffekt in NÖ: Wahl des NOEPS-Vorstandes war statuten- und rechtswidrig
05.03.2024 / News

Die Liste von Ing. Franz Kager war überzeugt, einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht zu haben und fühlte sich um ihren Sieg geprellt – ein Gericht gab dieser Rechtsansicht nun recht.
Die Liste von Ing. Franz Kager war überzeugt, einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht zu haben und fühlte sich um ihren Sieg geprellt – ein Gericht gab dieser Rechtsansicht nun recht. / Foto: Archiv

Die umstrittene Vorstandswahl im Rahmen der Generalversammlung des NÖ Pferdesportverbandes im Juni 2021 war statutenwidrig und ist daher unwirksam – das hat das Bezirksgericht Mödling in einem erstinstanzlichen Urteil festgestellt. Und es hält fest, dass neu zu wählen ist.

 

Es ist – auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist – ein Urteil mit Sprengkraft: In einer bemerkenswerten Entscheidung, die ProPferd vorliegt, hat das Bezirksgericht Mödling die am 21. Juni 2021 im Rahmen der NOEPS-Generalversammlung durchgeführte Vorstandswahl wörtlich als „statutenwidrig“ und „unwirksam“ bezeichnet – und festgestellt, dass neu zu wählen ist.

Über diese denkwürdige Generalversammlung hat ProPferd mehrfach berichtet – hier eine kurze Zusammenfassung der Geschehnisse: Unmittelbar vor der Stimmenabgabe hatte der vom NOEPS gestellte Rechtsanwalt festgestellt, dass der Wahlvorschlag 2 (Liste von Ing. Franz Kager) ungültig wäre, weil sich der Verein Union Reitclub Magna Racino von Schriftführerin Sabrina Schellenbauer im Liquidationsstadium befinde und der Verein daher mit 1.6.2021 liquidiert sei, das passive Wahlrecht von Fr. Schellenbauer sei daher nicht gegeben und Wahlvorschlag 2 somit ungültig.

Dies wurde von Vertretern der Liste Kager energisch bestritten und eine Rechtsexpertise verlesen, wonach sämtliche Mitgliedschaften des Union Reitclub Magna Racino vollumfänglich bis Ablauf des 31.12. aufrecht sind, somit sei auch das passive Wahlrecht von Sabrina Schellenbauer weiter aufrecht und der Wahlvorschlag 2 gültig und statutenkonform. Diese Rechtsansicht habe man dem NOEPS auch im Vorfeld der Generalversammlung mitgeteilt, nämlich in einer Mail-Nachricht vom 14. Juni – dieser habe darauf aber nicht mehr reagiert. Man rief daher vor Ort die anwesenden Delegierten dazu auf, trotzdem den Wahlvorschlag 2 anzukreuzen, weil dieser ihrer Meinung nach sehr wohl gültig und satzungskonform wäre.

Das Resultat war dann für die Liste Choc einigermaßen ernüchternd – denn Wahlvorschlag 2 (Liste Kager) erhielt eine Mehrheit von 150 Stimmen, und Wahlvorschlag 1 (Liste Choc) lediglich 140 Stimmen. Dennoch wurde Wahlvorschlag 1 zum Sieger der Wahl erklärt – was die Liste Kager aber nicht hinnehmen wollte und zuerst verbandsintern (Anrufung des NOEPS-Schiedsgerichts) und in weiterer Folge auch vor ordentlichen Gerichten bekämpfte.

In diesem langen Kampf kann die Liste Kager nun jedenfalls einen Etappenerfolg verbuchen: Das Bezirksgericht Mödling gab der Anfechtung der Wahl statt und kam zum Ergebnis, dass die zentrale rechtliche Streitfrage – ob Fr. Schellenbauer durch die Liquidation des URC Magna Racino auch ihr passives Wahlrecht verloren hatte und der Wahlvorschlag 2 somit unvollständig und ungültig war – klar zugunsten der Liste Kager zu entscheiden ist: Sabrina Schellenbauer war zum Zeitpunkt der Generalversammlung sehr wohl noch Vereinsmitglied mit bestimmten Rechten – explizit auch dem passiven Wahlrecht. Ihr Ausschluss von der Wahl – und damit auch die Ungültig-Erklärung des Wahlvorschlages 2 – war daher nicht rechtens.

Bemerkenswert ist die Klarheit und Entschiedenheit, mit der das Gericht die Argumentation des NOEPS/Liste Choc förmlich zerpflückt. Unter anderem heißt es dazu: „Es sind hier nicht Rechtshandlungen des in Liquidation befindlichen Vereins, deren Mitglied die Viertklägerin (also Sabrina Schellenbauer, Anm.) war, zu prüfen. Der Verein selbst kandidierte nicht, sondern eines seiner Mitglieder, die Viertklägerin. Es wurde auch der Wahlvorschlag nicht von diesem in Liquidation befindlichen Verein erstattet, sondern wurde die Viertklägerin – wie wohl notwendig – von einem anderen Verein als dem in Liquidation befindlichen in dessen Wahlvorschlag zur Kandidatur vorgeschlagen. Überlegungen zur Rechtspersönlichkeit des Vereins im Liquidationsstadium erübrigen sich daher."

Und weiter: „Es kommt vielmehr darauf an, ob der in Liquidation befindliche Verein seinen Mitgliedern und damit der Viertklägerin noch ihre Mitgliedschaft bei diesem Verein und damit dem Beklagten das passive Wahlrecht vermitteln konnte."

Diese im vorliegenden Rechtsstreit zentrale Frage beantwortet das Gericht eindeutig mit Ja: „Das Gericht ist der Ansicht, dass auch ein in Liquidation befindlicher Verein seinen Mitgliedern noch Mitgliedschaftsrechte vermitteln kann. Dies umso mehr, als nach dem Beschluss der Generalversammlung des Vereins, sohin dem Willen der Mitglieder des Vereins, die Mitgliedschaften ausdrücklich erst mit 31.12.2021 beendet werden sollten. (...) Zusammengefasst konnte der Union Reitclub Magna Racino der Viertklägerin noch ihre Mitgliedschaft zum Beklagten vermitteln. Die Viertklägerin war daher zum Zeitpunkt der Wahl auch passiv wahlberechtigt."

Daraus folgt für das Gericht: „Es war damit der Wahlvorschlag 2 gültig und daher die angefochtenen, aus dem Spruch ersichtlichen und oben zitierten Beschlüsse betreffend die Nichtanerkennung, Ausschließung und Ungültigerklärung des Wahlvorschlags 2 samt Verweigerung des passiven Wahlrechts der Viertklägerin, die Ungültigerklärung der Stimmen für diesen Wahlvorschlag und die Konstituierung des Wahlvorschlags 1 als neuen Vorstand des Beklagten durch den Vorsitzenden der Generalversammlung statutenwidrig. Diese Beschlüsse waren daher für rechtsunwirksam zu erklären."

Alles in allem also eine geradezu vernichtende Niederlage für den aktuellen NOEPS-Vorstand/Liste Choc – wenngleich ein weiterer Punkt des Klagebegehrens – nämlich die Feststellung des Gerichts, den Wahlvorschlags 2 als wirksam anzuerkennen – abgewiesen wurde. Dazu sah sich das Gericht außerstande. Konkret heißt es dazu:

„Hingegen ist der Punkt 3. des Klagebegehrens nicht berechtigt. Aufgrund der Statutenwidrigkeit der Wahl ist zwar, wie ausgeführt, die Wahl von Wahlvorschlag 1 unwirksam. Das Gericht kann aber – auch nicht, wenn und weil Anwesende, wie vorgebracht, damit hätten rechnen müssen, dass für den Wahlvorschlag 2 abgegebene Stimmen auch für diesen gewertet würden und auch nicht aufgrund der für diesen Wahlvorschlag 2 ausgezählten und so bekannt gegebenen 150 Stimmen – nicht feststellen, dass die Wahl von Wahlvorschlag 2 rechtswirksam wäre, sondern ist vielmehr neu zu wählen. Es ist dem Gericht nicht möglich, im Urteilsspruch eine Feststellung zum Wahlausgang zu treffen. Diesbezüglich war das Klagsbegehren daher abzuweisen."

Soweit die Feststellungen des Bezirksgerichts Mödling. Das Urteil ist vor allem deshalb so bemerkenswert, weil es die zentrale Rechtsfrage des Verfahrens sehr eindeutig und mit überzeugenden rechtlichen Argumenten zugunsten der Liste Kager entschieden hat. Somit hat erstmals ein unabhängiges Gericht die so vehement vorgetragene Rechtsansicht des NOEPS bzw. der Liste Choc (die sich im Übrigen auch das NOEPS Schiedsgericht zu eigen gemacht hatte) – als unrichtig und unhaltbar beurteilt. Insofern kann man das Urteil durchaus als schallende Ohrfeige für den NOEPS interpretieren.

Die Entscheidung des Bezirksgerichts Mödling ist – wie ausdrücklich betont werden muss – nicht bzw. noch nicht rechtskräftig, die beklagte Partei (NOEPS/Liste Choc) kann somit noch dagegen vorgehen und Berufung einlegen, womit wohl auch zu rechnen ist. Doch so seltsam es klingen mag: Die Frage, wie dieses Verfahrens letztlich ausgeht, rückt zusehends in den Hintergrund, denn an einer Neuwahl des NOEPS-Vorstands führt – über kurz oder lang – ohnehin kein Weg vorbei: Spätestens 2025 wären wieder reguläre Wahlen im NOEPS fällig, doch im Lichte dieses Urteils wäre zweifellos die Variante ,kurz' die naheliegendste, anständigste und sinnvollste – die niederösterreichischen Reitvereine, und nicht ein Gericht, sollen entscheiden, wer den NOEPS führen soll. Man wird bald wissen, ob das auch der NOEPS so sieht ...

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