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Drama nach Silvester-Knallerei: 27 Jahre alte Stute stirbt an Stresskolik
10.01.2018 / News

Für die einen die schönste Nacht des Jahres – für die anderen die schlimmste: Böller und Feuerwerk bedeuten für viele Tiere Stress pur.
Für die einen die schönste Nacht des Jahres – für die anderen die schlimmste: Böller und Feuerwerk bedeuten für viele Tiere Stress pur. / Foto: Archiv

Im burgenländischen Wolfau musste eine Stute wenige Tage nach dem Jahreswechsel eingeschläfert werden – das Pferd hatte durch die Silvester-Knallerei eine Stresskolik erlitten und konnte nicht mehr gerettet werden.

 

In der kleinen Gemeinde Wolfau im Bezirk Oberwart hat sich – wie die ,Burgenländische Volkszeitung’ (BVZ) in ihrer Online-Ausgabe berichtet – zu Beginn des neuen Jahres eine Tragödie abgespielt: Die 27 Jahre alte Warmblutstute Mira von Besitzerin Marianne Bodendorfer musste eingeschläfert werden, nachdem sie durch die Schießerei und Knallerei zu Silvester eine Stresskolik erlitten hatte. Der behandelnde Tierarzt und die Besitzer kämpften tagelang um das Leben der Stute – letztlich vergeblich. Mira war nicht mehr zu retten.

Tierarzt Martin Codalonga bestätigte gegenüber der ,BVZ’, dass die Silvester-Knallerei ursächlich für den Tod des Pferdes war: „Es war nicht der erste Notfall nach einer Silvesternacht, zu dem uns Frau Bodendorfer gerufen hat. Das Pferd starb an den Folgen von Stress aufgrund der Knallerei und war nicht das einzige Tier, das wir nicht mehr retten konnten.“

Besitzerin Marianne Bodendorfer ist am Boden zerstört und vom Verlust zutiefst betroffen: Sie hatte Mira bereits als Fohlen gekauft – und die Stute gehörte 27 Jahre lang zur Familie. Sie richtet einen emotionalen Appell an alle, die glauben, dass sie es zu Silvester krachen lassen müssen: „Bitte, denken Sie nächstes Jahr an all die Tiere, die vor Angst wirklich sterben, während sie lautstark feiern.“

Knallköpfe gegen Tierschützer – ein endloser Kampf

Unter Tierbesitzern sorgt die jährliche Silvester-Knallerei nach wie vor für viel Ärger und Konflikte: Während die einen ausgelassen feiern und Raketen und Knaller zünden, ist die Silvesternacht für Haus- und Wildtiere eine wahre Horrornacht: Die Knallerei bedeutet für die geräuschsensiblen Tiere Stress pur – und ist nach Meinung vieler Experten nichts anderes als Tierquälerei. So appellierte auch heuer der Wiener Tierschutzverein (WTV) an die Bevölkerung, von der Silvesterknallerei Abstand zu nehmen und stattdessen an die Tiere zu denken: „Jede nicht abgefeuerte Rakete hilft den Tieren. Warum also nicht stattdessen einen Euro für jeden eingesparten Feuerwerkskörper für Tierfutter spenden? Das Geld wäre in jedem Falle besser angelegt und verpufft nicht“, so WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Der Appell ist – wie die Silvesternacht gezeigt hat – weitgehend unerhört geblieben. Nicht wenige Tierschützer sehen daher in einem gesetzlichen Verbot den einzig sinnvollen und effizienten Weg, die Tiere vor Lärm, Angst und Stress zu schützen. Doch in der Politik finden derlei Forderungen nur selten Gehör – wie auch das Beispiel Großbritannien zeigt, wo eine entsprechende Initiative im Jahr 2015 keine parlamentarische Mehrheit fand. Nun versuchen es britische Tierfreunde neuerlich – und konnten binnen fünf Wochen mehr als 100.000 Unterschriften für eine Online-Petition sammeln, die ein Feuerwerks-Verbot in der Öffentlichkeit verlangt (siehe unseren Bericht dazu). Die Petition muss übrigens am 29. Jänner 2018 vom britischen Parlament behandelt werden – ob die Erfolgsaussichten diesmal besser sind, wird sich also schon bald zeigen.

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2) E. Quus-Quagga: Hier der Link zur erwähnten Gerichtsentscheidung
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_NI_20170123_LVwG_S_3021_001_2016_00/LVWGT_NI_20170123_LVwG_S_3021_001_2016_00.html
Donnerstag, 11. Januar 2018
1) E. Quus-Quagga: Es gibt zu einem ähnlichen Fall eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts NÖ vom 23.1.2017. Der Täter hat durch Feuerwerkskörper 2 Pferde auf einer Koppel so zum Scheuen gebracht, dass diese aneinanderstießen und schließlich starben. Er wurde wegen Tierquälerei verurteilt, zwar nicht nach dem Strafgesetzbuch, aber nach dem Tierschutzgesetz (Verwaltungsübertretung).
Donnerstag, 11. Januar 2018
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