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Stadt Salzburg setzt ein Zeichen und verbietet private Silvester-Feuerwerke
16.12.2019 / News

Die Salzburger Stadtverwaltung verbietet heuer erstmals private Feuerwerke und Knallereien in der Silvesternacht.
Die Salzburger Stadtverwaltung verbietet heuer erstmals private Feuerwerke und Knallereien in der Silvesternacht. / Symbolfoto: Archiv

Das Salzburger Magistrat hat heuer erstmals keine Sondergenehmigung für das Abfeuern privater Silvester-Raketen und -Böller erteilt – und setzt damit ein positives Zeichen für mehr Umwelt- und Tierschutz.

 

Das Salzburger Magistrat entspricht mit dem Verbot privater Silvester-Feuerwerke einem „Wunsch der Salzburger Bevölkerung“, wie auf der offiziellen Website der Stadt Salzburg heißt. Eine Online-Befragung Anfang Dezember habe ergeben, dass über 60 % der Salzburger Bevölkerung ein solches Verbot befürworten – daher wollte die Stadtverwaltung diesem Anliegen auch entsprechen. Der Bürgermeister hat daher die bislang erteilte und rechtlich notwendige Ausnahmegenehmigung – die das Abfeuern privater Silvesterraketen im Salzburger Stadtgebiet von 31. Dezember (12 Uhr) bis 1. Jänner (1 Uhr) erlaubt hatte – nicht mehr erteilt. Damit sind heuer nicht nur private Raketen, Böller und sonstigen Krachmacher verboten – es sind zudem auch Lagerung und Verkauf jeglicher Pyrotechnik stark eingeschränkt bzw. an strikte Auflagen gebunden. Auf öffentlichem Grund der Stadt dürfen keine Feuerwerksartikel mehr verkauft werden.

Die Argumente für dieses Verbot sind zahlreich: So mussten jedes Jahr in der Silvesternacht nicht weniger als 30 Tonnen Abfall durch die städtische Dienste entsorgt werden, die Lärmbelastung sei für Mensch und Tier ebenso exorbitant wie die Schadstoffbelastung der Umwelt, die kurzfristig um das 6.000-fache ansteige, so das Magistrat. Nicht zuletzt haben auch Sicherheits-Erwägungen eine entscheidende Rolle gespielt, wie es in der Aussendung heißt: „Wie jedes Jahr werden durch die unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnikgegenständen zahlreiche Personen verletzt. Dazu zählen schwere Hörschäden, Verbrennungen, Augenverletzungen und sogar der Verlust von Körperteilen. Verantwortungslose Weitergabe von Feuerwerkskörpern an Kinder und nicht berechtigte Personen, Verwendung unter Alkoholeinfluss, fehlerhafte Feuerwerkskörper, selbstproduzierte Knallkörper und illegale Böller verursachen nicht nur die oben angeführten Verletzungen, sondern auch erhebliche Sachschäden, vorwiegend durch Brände. Bei unzähligen Haus- und auch bei Wildtieren werden Angstreaktionen ausgelöst und dies führt oft zu Fluchtverhalten.“

Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) steht jedenfalls zu seiner Entscheidung – und will diese auch so umfassend wie möglich durchsetzen, nicht zuletzt auch mit Unterstützung der Exekutive, wie er gegenüber dem ORF meinte: „Die Polizei ist aufgerufen, das zu exekutieren. Wir wissen, dass das wahnsinnig schwierig ist. Wir wollen aber ein klares Zeichen setzen und ersuchen die Bevölkerung, mit dieser Schießerei endlich aufzuhören. Wenn jemand einen Böller abschießt, und ein anderer erleidet dadurch einen Gehörschaden, dann sind diese Leute nunmehr haftbar. Bisher konnten sie sich darauf berufen, dass das Knallen und Schießen in diesen paar wenigen Stunden ja zugelassen war.“

Es bleibt zu hoffen, dass diesem Verbot nun auch weitere Gemeinden in Salzburg sowie in anderen Bundesländern folgen – wie dies etwa die Gemeinde Henndorf (Flachgau) bereits getan hat. Auch in den Gemeinden Goldegg und Flachau wird an die Bürger appelliert, keine Raketen und Böller mehr abzufeuern – Beispiele, die hoffentlich Schule machen und sich in ganz Österreich herumsprechen …

Weitere Details zum Verbot privater Silvester-Feuerwerke in Salzburg findet man hier!

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