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"Faktencheck" des NOEPS: billige Abrechnung & aggressive Rhetorik
04.02.2022 / News

Leopold Pingitzer schreibt für ProPferd.
Leopold Pingitzer schreibt für ProPferd. / Foto: Archiv/Petr Blaha

Der Niederösterreichische Pferdesportverband sah sich veranlasst, auf seiner Website einen Bericht mit dem Titel ,Faktencheck zur letzten Vorstandswahl’ zu veröffentlichen. Der Begriff ,Faktencheck’ kann nur ironisch gemeint gewesen sein, wie ein Blick in den Text offenbart.
 
Im NOEPS scheint – angesichts eines im Februar bevorstehenden Gerichtstermins – große Nervosität zu herrschen. Denn anders kann man sich kaum erklären, warum man ausgerechnet am 1. Februar nochmals auf die vieldiskutierte Generalversammlung vom 21. Juni 2021 (also sieben Monate zurückliegend!) zu sprechen kam und zum wiederholten Mal zu einer Suada über die böse Liste Kager ansetzte (die es gewagt hatte, bei der Generalversammlung mit einem eigenen Wahlvorschlag anzutreten, der unter fragwürdigen Umständen als ungültig deklariert wurde – die Vorkommnisse kann man im Detail hier nachlesen). Das alles wäre weder neu noch sonderlich beachtenswert, doch das daraus resultierende Pamphlet auch noch als ,Faktencheck’ zu betiteln ist grob irreführend und darf daher nicht unwidersprochen bleiben.

Man muss eigentlich nicht Publizistik studiert haben, um zu wissen, dass Faktenchecks nicht durch die Beteiligten selbst, sondern durch unabhängige Dritte (in der Regel Journalisten, Redaktionen, Recherche-Netzwerke etc.) durchzuführen sind, die nachprüfbare Fakten sammeln und den Äußerungen der beteiligten Parteien gegenüberstellen. Sich diesen Anschein von Objektivität und Unabhängigkeit verleihen zu wollen, ist seitens des NOEPS unredlich und in Wahrheit beschämend: Ist man sich der eigenen Sache so unsicher, dass man einen derartigen Etikettenschwindel nötig hat?

Auch der Umstand, dass man auf nicht weniger als zehn weitere Downloads bzw. externe Dateien verlinkt, macht das Ganze nicht besser, denn bezeichnenderweise unterschlägt man dabei zwei für die Causa sehr wesentliche und aussagekräftige Fakten bzw. Dokumente: nämlich die vom Bezirksgericht Mödling ausgesprochene ,Einstweilige Verfügung’ vom 24. Sep. 2021 (die später wieder aufgehoben wurde), sowie das Schreiben der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Mödling) vom 21. Dez. 2021.

Die Einstweilige Verfügung ist für den NOEPS deshalb ein Ärgernis (und wird daher in ihrer Bedeutung heruntergespielt), weil darin das Bezirksgericht Mödling als bislang einzige UNABHÄNGIGE Instanz über die zentrale Rechtsfrage der Causa (nämlich die rechtliche Gültigkeit des Wahlvorschlags 2, Anm.) geurteilt und die Argumentation der Liste Kager als zutreffend erkannt hat. Wörtlich heißt es darin: „Aus dem als bescheinigt angenommenen Sachverhalt ergibt sich, dass der Wahlvorschlag 2 (= Liste Kager, Anm.) (...) zu Unrecht als unvollständig, ungültig und nicht obsiegend gewertet wurde. Dass eine Person dieses Wahlvorschlags Mitglied eines in Liquidation befindlichen Vereins war, macht den Wahlvorschlag oder die Kandidatur und Wahl auch dieser Person nicht ungültig, auch nicht nach den Statuten des NOEPS. Die Drittantragstellerin ist bis 31.12.2021 ordentliches Mitglied des in Liquidation befindlichen Vereins und damit auch des NOEPS und zwar mit allen Rechten und Verpflichtungen." Die Schlussfolgerung des Gerichts lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: „Da nach dem als bescheinigt angenommenen Sachverhalt der Wahlvorschlag 2 gewählt wurde und die in diesem enthaltenen Personen – soweit ihnen dies angesichts des weiteren Geschehens möglich war – die Wahl auch annahmen, ist der Zweitantragsteller (also Ing. Franz Kager, Anm.) bestellter Präsident."

Der gegen diese einstweilige Verfügung vom NOEPS eingebrachte Rekurs war jedoch erfolgreich, die Verfügung wurde somit wieder aufgehoben, was natürlich nicht verschwiegen werden darf und soll. Wer sich jedoch die Mühe macht, den Rekursbeschluss des Landesgerichts Wr. Neustadt näher zu studieren, wird erkennen, dass darin auf die zentrale rechtliche Frage der Causa (nämlich der Gültigkeit des Wahlvorschlags 2, siehe obiges Zitat) gar nicht eingegangen wird, sondern lediglich erkannt wird, dass der Nachweis eines „unwiederbringlichen Schadens" nicht gelungen ist und daher eine wesentliche Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht gegeben war. Zitat: „Allein dass ihnen die ihrer Meinung nach zustehenden Funktionen im Vorstand des NOEPS bis zum (rechtskräftigen) Abschluss des Hauptverfahrens vorenthalten werden, rechtfertigt nicht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung." Das bedeutet aber zugleich, dass die zentrale Rechtsfrage, ob der Wahlvorschlag 2 rechtlich gültig bzw. ordnungsgemäß war oder nicht, vom Rekursgericht gar nicht behandelt und daher auch nicht entschieden wurde – dies bleibt Aufgabe des demnächst bevorstehenden Zivilprozesses.

Dennoch ist evident, dass sich – trotz der später erfolgten Aufhebung der EV – die Mitglieder der Liste Kager durch die inhaltliche Beurteilung des Bezirksgerichts Mödling in ihrer Überzeugung und Position bestärkt fühlen. Das gilt auch für den Umstand, dass Ing. Franz Kager sowie die weiteren Mitglieder seiner Liste nach wie vor im Vereinsregister als NOEPS-Vorstand aufscheinen – eine Tatsache, die für die Führungsorgane lt. NOEPS-Website zweifellos irritierend und ärgerlich ist und daher ebenfalls vehement bekämpft wird, bislang jedoch erfolglos. Auf ein entsprechendes Ansuchen erwiderte die Bezirkshauptmannschaft Mödling: „Zu Ihren Begehren teilt Ihnen die Bezirkshauptmannschaft Mödling mit, dass – wie Sie sicherlich auch wissen – die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtlich nicht bindend ist. Ebenso hat die Aufhebung der einstweiligen Verfügung für die Eintragungen im Vereinsregister keine Wirkung." Und weiter: „Welches Wahlergebnis bzw. welche Personen über die erforderliche Legitimation verfügen, stellt eine Vorfrage dar, die im ohnehin schon anhängigen Gerichtsverfahren als Hauptfrage zu entscheiden sein wird. Die Behörde darf über eine Wahlanzeige weder positiv noch negativ entscheiden oder diese zurückweisen. Es handelt sich nämlich um rein privatrechtliche Fragen, die lediglich Ihre privaten Interessen berühren und daher im Zivilrechtsweg geltend zu machen sind – so auch die höchstgerichtliche Judikatur." Mit anderen Worten: Auch hier wird der NOEPS auf die Entscheidung der Zivilgerichte warten müssen.

Diese zweifellos unerfreuliche Situation scheint bei einigen Verantwortlichen im NOEPS die Nerven zusehends blankzulegen – anders kann man sich die als „Faktencheck" titulierten Ausfälle kaum erklären. Diese sind nicht nur in der Wortwahl völlig daneben (man habe eine „gewaltsame Übernahme des Verbandes" verhindern müssen), sondern auch inhaltlich in zentralen Punkten falsch: So ist etwa die Aussage „Die Liste Erasimus/Kager hat und hatte somit zu keinem Zeitpunkt die Legitimation, als Vorstand des NOEPS aufzutreten ..." sachlich unrichtig. Faktisch hat der Wahlvorschlag 2 (Liste Kager) bei der Generalversammlung am 21. Juni 2021 mit 150 gegen 140 Stimmen eine Mehrheit erhalten – und durfte sich damit, zumal nach Erlass der einstweiligen Verfügung, als gewählter Vorstand betrachten. Eine abschließende Klärung über die Gültigkeit dieser Wahl bzw. dieses Wahlvorschlags wird – wie auch die Vereinsbehörde festhält – nur das Zivilgericht bringen können, daher ist dessen Entscheidung abzuwarten, was auch der NOEPS endlich zur Kenntnis nehmen sollte. 

Auch über die ebenso bedenklichen wie beschämenden Begleitumstände unmittelbar nach Erlass der einstweiligen Verfügung – nämlich die lange Verweigerung des Zugriffs für Website, Facebook-Seite und Instagram Account, Vorenthaltung des GV-Protokolls, Sperrung der Bankkonten usw. – wird noch an anderer Stelle zu reden sein. Das gilt ebenso für den Umstand, dass der zum damaligen Zeitpunkt regulär amtierende NOEPS-Präsident Ing. Franz Kager zu einer OEPS-Präsidiumssitzung zwar eingeladen war, ihm dort aber das Stimmrecht verweigert wurde – mit welchem Recht? Dem Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat bei den Verantwortlichen in NOEPS und OEPS stellt all dies jedenfalls kein gutes Zeugnis aus, auch nicht die rabiate Rhetorik, die einen sachlichen, vernünftigen Dialog bislang verhindert hat.

Falsch ist auch die Behauptung, die Liste Kager würde eine „Ablehnung jeglicher Gespräche" betreiben – was schon deshalb unzutreffend ist, weil es sehr wohl ein gemeinsames Gespräch von Ing. Franz Kager und Mag. Petra Choc wenige Tage nach der Generalversammlung im Magna Racino gegeben hat – nur blieb dieses leider ergebnislos. Zu offenen, konstruktiven Gesprächen war und ist man stets bereit gewesen – aber ohne unannehmbare ,Vorbedingungen', wie Ing. Kager mehrfach betonte und auch gegenüber ProPferd nochmals bestätigte.

Insgesamt bleibt also sehr wenig vom groß angekündigten ,Faktencheck' des NOEPS übrig – außer einer unappetitlichen, geradezu kriegerischen Rhetorik („aggressive Vorgehensweisen", „gewaltsame Übernahme", „Flechten von Intrigen", „rechtswidrige Besetzung des NOEPS Büros" usw.), die eines großen Sportverbandes eigentlich unwürdig ist und tief in die Seele der derzeitigen Verbandsführung blicken lässt. Warum derartig hasserfüllte Tiraden? Warum diese säuerliche Gehässigkeit? Und wovor fürchtet man sich denn so sehr ...? Das fragt sich
Ihr
 
Leopold Pingitzer

Kommentare

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1) Mrstik: Sehr geehrte Pferde – und Sportfreunde,
als langjähriger Funktionär im österreichischen Pferdesport erlaube ich mir, den publizierten NOEPS -`Faktencheck` und die aktuellen Situationen zu kommentieren:
1. NOEPS – Vorstandswahlen: – wie fühlt man sich als Vorstand im Bewusstsein, dass man von der Mehrheit der Mitglieder nicht gewählt, - also damit auch von der Mehrheit nicht akzeptiert wird?
Sind hier persönliche Befindlichkeiten die Kriterien für Handlungen, und werden Gremien, Kompetenzen und § als Entscheidungsgrundlage herangezogen, die der Realität widersprechen?
2. Aus gewöhnlich gutinformierten Kreisen habe ich erfahren, dass NOEPS ein Disziplinarverfahren wegen vereinsschädigendem Verhalten gegen Ing. Franz Kager und sein Team veranlasst hat; Sollte das Richtigkeit haben, ersuche ich, dies nochmals im Sinne der Sache und der Fairness zu überdenken, denn
- Ing Franz Kager hat den Bundesfachverband als Schatzmeister mit einer dicken roten Bilanz (also eigentlich konkursreif) übernommen, und innerhalb von kurzer Zeit saniert.
- Ing. Franz Kager war immer ein treuer Mitgestalter des NOEPS- und OEPS - Vorstandes, war jahrelang Generalsekretär, hat Ehrungen erhalten und ist wegen seines Fachwissens eine national und international anerkannte Persönlichkeit im Pferdesport. Bei der Auswahl seines Vorstandsteams kann man der Menschenkenntnis von Ing. Franz Kager vertrauen!
- Sollte dieses eingeleitete Disziplinarverfahren nur dazu dienen, eine Kandidatur bei eventuell anstehenden Neuwahlen im NOEPS zu verhindern, so beurteile ich dies als schäbig, aber zumindest bedenklich!
3. Daher ersuche ich alle im Pferdesport aktiven Funktionäre ihre Position und Befindlichkeit neu zu überdenken, gegebenenfalls zurückzutreten bzw. bei einer Neuwahl nicht mehr zu anzutreten, um die Geschicke und die Gestaltung des Pferdesportes in Niederösterreich konstruktiven Persönlichkeiten zu übergeben.
Beste Grüße, - ich glaube noch immer ans Gute, an Fairness und Gerechtigkeit!
Freitag, 4. Februar 2022
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