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Kommentar: Doping auf Niederlage ist leider nichts Neues
15.02.2018 / News

Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun ist Fachtierarzt für Pferdeheilkunde, Fachtierarzt für physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin sowie Allgemein beeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun ist Fachtierarzt für Pferdeheilkunde, Fachtierarzt für physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin sowie Allgemein beeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. / Foto: privat
Forensische Hippologie.pdf

Dr. Reinhard Kaun zum Fall eines ungarischen Springreiters, der den Pferden seiner Konkurrenten Dopingmittel injizierte, um selbst einen EM-Startplatz zu bekommen.

 

In dem bemerkenswerten Doping-Fall hatte es kürzlich eine erste Entscheidung des FEI-Tribunals gegeben, über die auch ProPferd berichtet hat (hier der Link dazu). Das Tribunal bezeichnete die Umstände des Falles als „wahrlich außergewöhnlich“ – doch das sei keineswegs so, wie Dr. Reinhard Kaun kommentiert:

„Seit es den Begriff und Tatbestandes des „Dopings" gibt, unterscheidet man zwischen „Doping auf Sieg" und „Doping auf Niederlage" – so außergewöhnlich, wie dies die Pferdesportverbände darstellen, ist dies beileibe nicht. Das Ziel des „Dopings auf Niederlage" ist und war stets, einen Konkurrenten auszuschalten. Beliebte, wenngleich vergleichweise harmlose Mittel waren „Anfressen lassen"  oder „Volltränken" vor Bewerben, bei Hengsten, das Verbringen von Urin rossiger Stuten in die Box. Diese Methoden waren geeignet, das „dem Pferde innewohnende Leistungsvermögen" zu beeinträchtigen.

Die chemische Manipulation eines Pferdes z.B. mit Acepromacin und seinen chemischen Verwandten birgt jedoch eine strafrechtliche Dimension: Einerseits das unnötige Verbringen des Pferdes in einen belastenden Zustand (Tierquälerei) und andrerseits die Möglichkeit, Leib und Leben des unwissenden Reiters eines sedierten Pferdes  in Gefahr (Vorsätzliche Gefährdung von Leib und Leben) zu bringen und den möglichen Erfolg – nämlich einen Unfall – wissend und billigend in Kauf zu nehmen.

Dieser Fall sollte nicht nur durch die Sportgerichte, sondern mit aller Härte von den Strafgerichten geahndet werden.“

Weitere Informationen zum Thema „Forensische Hippologie“ kann man im beigefügten gleichnamigen Aufsatz – siehe Download oben – nachlesen.


Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun ist Fachtierarzt für Pferdeheilkunde, Fachtierarzt für physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin sowie Allgemein beeideter & gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Sachverständigenbüro für klinische und forensische Veterinärmedizin, Tierhaltung & Pferdewissenschaften) Kontakt: 2070 Retz, Herrengasse 7, Web: www.pferd.co.at | www.pferdesicherheit.at

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