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Keine Ausnahme für Tierversorgung: Österreicherin darf nicht zu ihrem Pferd nach Bayern
01.03.2021 / News

Schlimm: Eine Salzburgerin Reiterin will ihr krankes Pferd in Bayern versorgen – darf es derzeit aber nicht.
Schlimm: Eine Salzburgerin Reiterin will ihr krankes Pferd in Bayern versorgen – darf es derzeit aber nicht. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay

Die aktuellen Einreisebeschränkungen des Freistaats Bayern treffen nicht nur viele Pendler hart, sondern auch Pferdebesitzer – das zeigt das Beispiel einer Salzburgerin, die trotz eines tierärztlichen Attests nicht zu ihrem kranken Pferd darf.

 

Österreich ist für Deutschland bekanntlich seit Monaten Risikogebiet, was besonders rigide Einreise- und Quarantänebestimmungen zur Folge hat. So ist eine formelle Einreise-Anmeldung über einen offiziellen Link vorzunehmen – und es gilt eine zehntägige Quarantänepflicht, die sich allenfalls auf fünf Tage verkürzen lässt, wenn ein negatives Covid-19-Testergebnis vorgelegt werden kann. Diese strikten Bestimmungen – oftmals verschärft durch bürokratische Hürden – haben in den letzten Wochen für viel Aufregung und bisweilen auch Wut gesorgt haben – bei Berufspendlern ebenso wie bei Menschen, die Verwandte oder Bekannte besuchen wollten und auch bei Auszubildenden und Studenten. Denn Ausnahmen von der strengen Quarantänepflicht werden meist nur dann gestattet, wenn eine „zwingende Notwendigkeit“ nachgewiesen werden kann, was bisweilen schwierig ist.

Negativ von den Einreisebeschränkungen betroffen ist auch eine Personengruppe, über die bislang kaum berichtet wurde und die sich auch in den Medien noch nicht lautstark bemerkbar gemacht hat: nämlich österreichische Pferdebesitzer, die ihren geliebten Vierbeiner in Bayern eingestellt haben. Einen solchen Fall hat nun die ,Passauer Neue Presse’ in ihrer Online-Ausgabe aufgegriffen, der ebenso erstaunlich wie erschreckend ist – weil er aufzeigt, dass sich die bayerischen Behörden selbst bei einer offensichtlichen Gefährdung des Tierwohls uneinsichtig zeigen und keinerlei Ausnahme zulassen wollen.

Die Reiterin Tanja L. aus Salzburg hat ihr Pferd in einem Reitstall in Bischofswiesen (Landkreis Berchtesgadener Land) eingestellt – und kämpft seit Wochen darum, wieder ihr Pferd besuchen zu dürfen, einen 17 Jahre alten Friesenwallach, der an starker Athrose leidet und daher medizinisch versorgt und vor allem kontrolliert bewegt werden muss. Das alles hat sich Tanja L. auch von ihrem Tierarzt bestätigen lassen, um die „zwingende Notwendigkeit“, ihr Pferd zu besuchen, nachzuweisen. Doch beim zuständigen Landratsamt akzeptiert man all das nicht.

Die Hauptursache dafür liegt in der geltenden „Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)", die das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 5. November 2020 beschlossen und zuletzt am 13. Jänner 2020 abgeändert hat. Dort werden unter § 2 zwar diverse Ausnahmen von der zehntägigen Quarantänepflicht bei der Einreise aufgezählt – so etwa die Einreise nach Verwandtenbesuchen, Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger sowie für zwingend notwendig und unaufschiebbare berufliche Reisen von maximal fünf Tagen – doch die in viele sonstige Verordnungen aufgenommene „notwendige Versorgung von Tieren" sucht man vergebens: Dies stellt keine Ausnahme lt. EQV dar.

Wie Tanja L. vom Landratsamt Berchtesgadener Land erfuhr, könne die Behörde „nur in begründeten Fällen weitere Ausnahmen erteilen" – und dafür müssen triftige Gründe vorgelegt werden. So sei es bei eingestellten Pferden in der Regel möglich, dass die Versorgung durch den Stallbetreiber oder andere Einsteller sichergestellt werden könne, so das Amt weiter. Tanja L. müsse daher „glaubhaft darlegen, dass es keine andere Möglichkeit gibt, das Tier zu versorgen". Das habe sie mit dem Attest des Tierarztes auch getan, so Tanja L. – doch ohne Erfolg, das Landratsamt zeigte sich davon unbeeindruckt, da der betreffende Paragraf „restriktiv" auszulegen sei. Sogar ein Schreiben an Ministerpräsident Markus Söder – selbst Vater einer pferdebegeisterten Tochter – blieb ohne Erfolg.

Kein Wunder, dass sich bei Tanja L. – und wohl auch bei anderen Pferdebesitzern mit dem gleichen Schicksal – allmählich Verzweiflung breitmacht. Sie fürchtet, dass ihr Pferd dauerhaft unter der unzureichenden Bewegung und dem vermehrten Einsatz von Schmerzmitteln leiden wird. Auch ihr setzt die Situation psychisch zu – sie will unbedingt zu ihrem Pferd, um es zu versorgen, darf aber nicht. „Das ist kaum zu ertragen", so Tanja L. – und jede/r Pferdebesitzer/in wird sie nur allzu gut verstehen ...

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