Vierjähriger Wallach nach Verletzung durch Stacheldraht eingeschläfert 30.11.2020 / News
Stacheldraht-Zäune auf Pferdekoppeln sind in den meisten Ländern gesetzlich verboten – in der Praxis aber immer noch anzutreffen, wie dieses Symbolfoto beweist. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay Auch das sollte zu denken geben: In diversen Bildarchiven finden sich reihenweise Fotos mit der verbotenen, tierschutzwidrigen Koppelumzäunung aus Stacheldraht. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay
Man sollte es kaum glauben, aber noch immer lauert auf manchen Pferdekoppeln eine tödliche Gefahr – nämlich Stacheldraht-Zaun, der eigentlich verboten ist. Welch dramatische Verletzungen dieser verursachen kann, zeigt ein aktueller Fall in Großbritannien: Einem vierjährigen Clydesdale-Wallach kostete ein Stück Stacheldraht das Leben.
Stacheldraht als Umzäunung für Pferdekoppeln oder -ausläufe ist aufgrund der damit verbundenen erheblichen Verletzungsgefahr in den meisten Ländern verboten, so auch in Deutschland und in Österreich. Stacheldraht auf Pferdeweiden zu verwenden sollte daher für jeden Pferdehalter absolut tabu sein, was schon der gesunde Menschenverstand gebietet.
Die Realität sieht leider anders aus: Immer wieder ist von Pferden zu hören bzw. zu lesen, die sich an Stacheldraht-Zäunen oder Zaun-Resten schwer verletzen. Vor allem in ländlichen Regionen soll es noch immer Pferdeweiden mit Stacheldraht-Umzäunung geben, etwa von Landwirten, die ihren Betrieb von Schweinen oder Rindern auf Pferdehaltung umgestellt, dabei aber auf die Erneuerung der Weidezäune vergessen haben oder sich sparen wollten.
Dies haben in der Vergangenheit etliche Pferde schlimmen Verletzungen, im Extremfall mit ihrem Leben bezahlt: So berichtete erst im August 2020 die Polizeidirektion Flensburg von einem tragischen Fall im Kreis Nordfriesland: Hier hatte sich eine Hannoveraner Stute in einem Stacheldrahtzaun verfangen und dabei so schlimme Verletzungen erlitten, dass sie durch eine Tierärztin eingeschläfert werden musste. Auf die Besitzerin wartet nun ein Strafverfahren nach dem Tierschutzgesetz.
Einen ähnlich tragischen Fall meldet nun das britische Magazin ,Horse&Hound’ in seiner Online-Ausgabe: Pferdebesitzerin Terri Ireland beklagte den Verlust ihres innig geliebten vierjährigen Clydesdale-Wallachs Vinnie, den sie aufgrund persönlicher Umstände leihweise in einem anderen Stall unterbrachte und der dort eingeschläfert werden musste, nachdem er sich durch Stacheldraht schreckliche Verletzungen zugezogen hatte.
Sie erzähle ihre Geschichte, damit sich andere Pferdehalter der Gefahren von Stacheldraht bewusst werden und nicht ähnlich Traumatisches wie sie erleben müssen, so Terri Ireland.: „Der Stacheldraht hatte sich in seinem Schweif verfangen und sich tief in eines der Hinterbeine gegraben, eine Infektion hatte bereits eingesetzt. Es war ein Albtraum – der Draht war bis zum Knochen durchgegangen und hat seine Sehne zerfetzt."
Der Tierarzt meinte, es seien die schrecklichsten Verletzungen gewesen, die er seit 15 Jahren gesehen habe – und riet dazu, Vinnie weitere Schmerzen zu ersparen und ihn einzuschläfern, was schließlich auch getan wurde. „Er war erst viereinhalb Jahre alt, hatte sein ganzes Leben noch vor sich. Er war ein so schönes, großartiges Pferd, aber ich musste diese Entscheidung treffen. Ich komme nicht über das sinnlose Ende dieses jungen Lebens hinweg“, so Terri im Gespräch mit ,Horse&Hound’.
Sie kämpfe darum, mit dem fertig zu werden, was mit Vinnie passiert ist. Sie glaubt, dass der Draht, der Vinnie das Leben kostete, lose auf der Koppel lag und nicht Teil eines Zauns war – und appelliert eindringlich an andere Pferdehalter, niemals die Gefahren von Stacheldraht oder Stacheldraht-Resten zu unterschätzen: „Ich glaube nicht, dass ich jemals über diesen Verlust hinwegkomme – aber ich hoffe auch, dass niemand das durchmachen muss, was ich jetzt durchlebe. In gewisser Weise würde es mir helfen zu glauben, dass durch seinen Tod und diese Geschichte ein anderes Pferd gerettet werden könnte.“
Dieser Hoffnung kann man sich nur anschließen ...
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:18.11.2015 - Sicher verwahrt? Wie ein Weidezaun aussehen sollSicher verwahrt? Wie ein Weidezaun aussehen soll 18.11.2015 / Wissen
In Österreich ist jeder Pferdehalter verpflichtet, die in seiner Obhut befindlichen Tiere sicher zu verwahren – dazu gehört auch und insbesondere die Errichtung eines ausbruchsicheren Weidezauns. Die Realität sieht häufig aber anders aus, so ProPferd-Autor Martin Haller.
Was sich im Gesetz so einfach liest, ist in der Praxis gar nicht so leicht umzusetzen. Denn Pferde und Ponys sind unglaublich geschickt, stark und findig, wenn es um die Wiedererlangung ihrer Freiheit geht. Selbst ein Shetty kann mühelos über 120 cm springen, und ein Noriker wird unglaublich dünn, wenn er durch einen Spalt in der Hecke will. Zäune mit Unüberwindlichkeitsfaktor wären höchstens riesige Mauern mit dichten Hecken aus dornigen Pflanzen (darauf, davor, dahinter, am besten alles zusammen), oder enorme Gräben mit steilen Böschungen und viel Wasser drin. Doch wer will das schon – bzw. kann sich das auch leisten?
Sicher, hoch, stabil
In der Realität muss man also Kompromisse machen. Man errichtet einen mehr oder weniger soliden Weidezaun, der ein kleines oder auch größeres Vermögen kostet und dazu noch schick ausschaut. Der Hersteller garantiert lange Lebensdauer, enorme Stabilität wegen der Tiefe der Pfostenlöcher und absolute Hütesicherheit, weil das Ding ja immerhin soundso hoch sei... Soweit so gut – bis „Meteor, der Dicke“, nach dem Stehtag auf das Paddock brettert. Dann schaut der Zaun gegenüber 750 kg Körpermasse und einer Beschleunigung von vier Sekunden auf 50 km/h gar nicht mehr so hoch und stabil aus.
Es droht also Ungemach – und so greift der gewissenhafte Pferdehalter nochmals ins Portmonnaie und schützt den kostbaren Holzzaun an der Innenseite mit einer segensreichen Erfindung – dem E-Zaun. Der kleine, gemeine Elektroschock aus dem dünnen Draht ist für Pferde unangenehm und respekteinflößend; er hat, sei er auch noch so gering, etwas so Unnatürliches und Überraschendes, dass man ihn instinktiv zu meiden versucht – man kann gar nicht anders. Elektrozäune flößen dem Pferd in aller Regel genug Respekt ein, um Ausbruchsversuche zu verhindern. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Pferde können sich an E-Zäune gewöhnen und verlieren den Respekt davor – dann ist deren Wirkung futsch!
Was sagt das Gesetz?
Eine – im philosophischen Sinn – absolut sichere Pferdeverwahrung kann es also schwer geben, so wie es auch kein 100 % ausbruchsicheres Gefängnis gibt. Dennoch muss der Pferdehalter – zum Schutz seiner Pferde und zum Schutz der Allgemeinheit – entsprechende Vorkehrungen treffen, die ein Ausbrechen nach menschlichem Ermessen ausschließen, sprich: die Beschaffenheit von Weide- oder Koppelzäunen muss dergestalt sein, dass eine „sichere Verwahrung“ gewährleistet ist.
Allgemeine Normen dafür, wann ein Weidezaun ausbruchssicher bzw. rechtskonform ist, können aus dem Gesetz allerdings nur schwer herausgefiltert werden. Dr. Elke Standeker, Juristin und Turnierreiterin: „Der Halter eines Tieres (hier: Pferdes) haftet für die Unterlassung der nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen zur Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres. Welche Maßnahmen dabei im Einzelnen notwendig sind, richtet sich nach den dem Tierhalter bekannten oder erkennbaren Eigenschaften des Tieres und den jeweiligen Umständen. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie die Umzäunung einer Pferdekoppel beschaffen sein muss. Nach der Rechtsprechung des OGH stellt jedoch ein Elektrozaun alleine keine ausreichende Verwahrung von Pferden dar. Vielmehr verlangt die Rechtsprechung einen das gesamte Weidegebiet umschließenden, stabilen Holzzaun aus massiven Holzpflöcken und drei bis vier festen, innen angebrachten Querstangen und einem ebenfalls an der Zauninnenseite angebrachten Elektroband, um zu verhindern, dass sich die Pferde gegen den Zaun lehnen. Tierschutzgesetzlich verboten ist seit 1. 1. 2005 auf Grund der Verletzungsgefahr die Verwendung von Stacheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen zur Umzäunung von Pferdekoppeln! Auch spitze Winkel sind wegen der fehlenden Ausweichmöglichkeit für Pferde zu vermeiden.“
Wie hoch muss/soll ein Zaun sein?
Ab wann ein Zaun als ausreichend hoch gilt, damit er Pferde wirkungsvoll am Ausbrechen hindert, hängt letztlich vom individuellen Einzelfall ab. Dazu wieder Dr. Elke Standeker: „Eine Mindesthöhe der Umzäunung einer Pferdekoppel ist gesetzlich nicht vorgegeben. Als gesetzlich nicht verankerter Richtwert kann jedoch folgende Faustregel herangezogen werden: Mindesthöhe der Umzäunung = Widerristhöhe des größten Pferdes x 0,9. Es gilt jedoch im Einzelfall, welches Pferd sich hinter dem Koppelzaun aufhalten soll; so gelten etwa bei Hengsten oder bei Springpferden weitaus höhere Anforderungen als etwa bei einem gemütlichen Freizeitpferd, das den Weidezaun stets respektiert hat und noch nie ausgebrochen ist. Überdies kann bei besonderen Umständen des Einzelfalles ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab geboten sein z. B. wenn die Koppel neben einer stark befahrenen Straße liegt.“
Stabiles Tor muss sein
Jeder Zaun ist natürlich nur so stabil wie sein Tor – dieses sollte daher eine professionelle Metall- oder Holzkonstruktion von größter Stabilität sein. Die Säulen oder Steher, die den Torflügel zu tragen haben, müssen besonders hohen Belastungen standhalten und sind daher immer gut zu verankern, z. B. in solide Betonfundamente zu setzen. Dass sie aus ausreichend dimensioniertem Material sein müssen, versteht sich von selbst. Der Verschluss muss ebenfalls entsprechend stabil und vor allem pferdesicher sein; hier wird oft am falschen Ort gespart.
Die Tore sollte man als Doppeltore mit einer Pufferzone ausführen, wobei man als inneres Tor auch elastische Griff-Sets mit eingewebter Litze verwenden kann; von den beliebten Spiralgriffen ist abzuraten, denn sie können sich mit Pferdebeinen oder Schweifhaaren zu einem Gordischen Knoten verwickeln. Wichtig auch, dass man bei einem E-Zaun die entsprechenden und vorgeschriebenen Warnschilder anbringt, damit Passanten vor unerwünschten ‚Schockerlebnissen‘ geschützt sind.
Hoffentlich versichert
Last but not least ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme höchst ratsam – ein gesetzlicher Versicherungszwang für Tierhalter (wie z. B. beim KFZ) besteht jedoch nicht. Die Hauptaufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es, den Pferdehalter vor existentiellen Haftungsrisiken zu schützen. Haftbar bzw. schadenersatzpflichtig ist man immer dann, wenn man schuldhaft (durch Handeln oder Unterlassen) einem anderen Schaden zufügt – also z. B. seine Pferde auf der Koppel unzureichend verwahrt hat, diese ausgebrochen sind und einen Verkehrsunfall verursacht haben. Nahezu im Wochentakt sind derartige Meldungen in den Schlagzeilen zu finden – und jeder Pferdehalter tut gut daran, sich vor den daraus resultierenden beträchtlichen Haftungsrisiken durch eine entsprechende Versicherung zu schützen. Aber das ist fast schon eine andere Geschichte...
Martin Haller
PLUS-MINUS: Zwölf Beispiele, wie Weidezäune aussehen sollen – und wie nicht
Der Rechtsanwalt und gerichtlich beeidete Sachverständige Dr. Günter Forenbacher hat für uns eine Reihe von Koppelumzäunungen aus rechtlicher Sicht kommentiert: Hier einige Beispiele, wie ein sicherer Koppelzaun sein soll – und auch, wie er auf keinen Fall sein darf.
EMPFEHLENSWERT: So wünscht sich der Fachmann eine Koppelumzäunung; das strahlende Weiß hat auch für „ausrastende“ Pferde eine entsprechende Signalwirkung. Sowohl Höhe als auch die Anzahl der Querlattungen verhindern einen Ausbruch; Splitterfreiheit sowie die Rundungen beugen Verletzungen vor; das Durchziehen durch die lotrechten Steher verhindert ein Durchdrücken der Querlattung von beiden Seiten des Zaunes; das Baukastensystem ermöglicht auch eine relativ unkomplizierte Ergänzung, wenn tatsächlich einmal etwas beschädigt wird. / Foto: Martin Haller EMPFEHLENSWERT: Höhe offensichtlich ausreichend, Steher und Querlatten stabil; die zusätzliche Absicherung durch dreifache Elektrobänder sehr gut; die Querlatten sollten normalerweise an der Innenseite der Koppel fixiert werden, um ein Hinausdrücken durch das Anlehnen von Pferden zu vermeiden; in diesem Fall verhindern das die Elektrodrähte. / Foto: Martin Haller EMPFEHLENSWERT: Sehr stabil, Höhe gut, drei Querlatten sehr gut, außerdem sind sie sehr stabil; in diesem Fall sieht man sehr schön die Befestigung der Querlatten an der Innenseite, sodass sie nicht nach außen gedrückt werden können (siehe Bemerkungen zum oberen Foto). / Foto: Martin Haller BEDINGT EMPFEHLENSWERT: Stabilität gut, Signalwirkung noch ausreichend; die Isolatoren weisen auf einen Elektrodraht hin, der aber nicht gespannt ist; Elektrodrähte haben im Allgemeinen keine ausreichende Signalwirkung, dies hat im gegenständlichen Falle jedoch durch die stabilen Steher und Querlatten keine negative Auswirkung. Der Koppeleingang durch bloß aufgelegte Holzbohlen ist problematisch; stehen diese auf beiden Seiten weit genug über, ist die Handhabung unpraktisch, sind sie knapp bemessen, gelingt es den Pferden in der Langeweile, diese beim Anknabbern aus der Auflage zu bewegen; wenn sie zu Boden fallen, ist der Ausgang frei. / Foto: Martin Haller BEDINGT EMPFEHLENSWERT: Optisch erfreulich und der Landschaft angepasst; die geringe Höhe verleitet jedoch Pferde zum Überspringen, daher für Turnierpferde ungeeignet; akzeptierbar für die Untereilung von Herden eines Züchters und für Kleinpferde, wenn die Hecke wirklich ausreichend dicht ist; Gefahr, dass Pferde in der Langeweile einen Durchgang schaffen; auf jeden Fall bedarf es einer verlässlichen äußeren Umzäunung, wenn Koppeln durch eine derartige Hecke untereilt sind. / Foto: Martin Haller BEDINGT EMPFEHLENSWERT: Prinzipiell eine praktische Methode, Koppeln schnell zu verlegen, um ein gezieltes Abweiden zu ermöglichen. Nur für eigene Pferde eines Züchters oder Stallbetreibers empfehlenswert; als Absicherung nach außen gegen öffentlichen Verkehr udgl. sowie zur Unterbringung von Einstellpferden wegen der mangelnden Verwahrung ungeeignet. / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Stabile Steher, das Gitter bedeutet aber Verletzungsgefahr; schon ein Schlagen nach Fliegen in der Nähe dieses Gitters kann zu einem Durchschlagen und Hängenbleiben und erheblichen Verletzungen führen; das an der Oberseite angebrachte Elektroband würde dies nicht verhindern; die Signalwirkung des Drahtzaunes ist schlecht, das Elektroband verliert erfahrungsgemäß im Laufe der Zeit durch Witterungseinflüsse seine Signalwirkung. / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Für die Unterteilung von wechselnden Koppeln praktisch, bei Panik jedoch wegen geringer Signalwirkung nicht ausbruchsicher und wird auch in der Judikatur als nicht ausreichend bezeichnet (der OGH hat mehrfach ausgeführt, dass die Haftung des für eine Koppel Verantwortlichen nicht mit dem Argument abgewehrt werden kann, dass eine stabile Umzäunung erhöhte Kosten bedingt und auch nicht damit, dass Elektrozäune zunehmend gebräuchlich sind). / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Es kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden, wobei der Zustand drastisch ungeeignet ist; die Drähte sind für ein Pferd praktisch nicht erkennbar, im Hintergrund befindet sich ein desolater Maschendraht mit einem höchst gefährlichen Steher, auch vom Gesichtspunkt des Tierschutzes aus ein negatives Beispiel. / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Die Lattung ist rechts angebracht, der Gitterdraht links und das Elektroband ebenfalls links; das Foto zeigt sehr deutlich, dass das Drahtgitter keinerlei Signalwirkung hat, weil man es im Vordergrund schon als Mensch nicht sieht und erst recht nicht ein Pferd und schon gar nicht ein Pferd in Panik; Zäune sollen gerade im Stressfall für eine ordnungsgemäße Verwahrung der Pferde sorgen, dies ist hier nicht der Fall. Auch hier sind Verletzungen vorprogrammiert. / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Musterbeispiel dessen, was in der Pferdehaltung prinzipiell abgelehnt wird; es besteht sogar die Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen geflissentlicher Missachtung des Tierschutzes. / Foto: Martin Haller NICHT EMPFEHLENSWERT: Prinzipiell stabiler Zaun, die Querlattung ist an der falschen Seite angebracht, dieser Fehler soll offenkundig durch die innen liegenden Elektrodrähte kompensiert werden, was jedoch völlig verfehlt ist: Drahtgitter und Stacheldraht innen sind wegen der bereits oben beschriebenen Verletzungsgefahr kategorisch abzulehnen, da sich Pferdebeine in diesem Gitter leicht verfangen können; von einem Draht durchschnittene Sehnen und Bänder sind leider häufige Koppelverletzungen. / Foto: Martin Haller
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