News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Facebook-Gruppe für eine neue Gewerbeordnung gestartet
05.03.2015 / News

Die neue Facebook-Gruppe setzt sich für landwirtschaftliche Einstellbetriebe und eine neue Gewerbeordnung ein.
Die neue Facebook-Gruppe setzt sich für landwirtschaftliche Einstellbetriebe und eine neue Gewerbeordnung ein. / Foto: Simone Aumair

Der Kampf für eine zeitgemäße Gewerbeordnung und faire Bedingungen für landwirtschaftliche Einstellbetriebe spitzt sich zu – nun gibt es auch eine eigene Facebook-Gruppe, die den Druck auf die Politik erhöhen will.

 

Man fühlt sich fast an alte Zeiten erinnert: Den Anstoß gab wieder die Stallbetreiberin Heike Auerbach, die mit ihrer Initiative zur Umsatzsteuer-Gruppe im November 2013 entscheidend dazu beigetragen hat, die Interessen zu bündeln und Druck auf die Entscheidungsträger aufzubauen. Das gleiche Kunststück soll nun auch in Sachen Gewerbeordnung gelingen. Und die Chancen dafür stehen nicht schlecht – denn wie's geht, das wissen die Beteiligten.

Zu den konkreten Zielen hat sich die Gruppe bereits mit einem programmatischen Statement geäußert. Darin heißt es:

„Seit vielen Jahren versuchen die Interessenvertreter der Landwirte und bäuerlichen Einstellbetriebe, eine Änderung der geltenden Gewerbeordnung zu erreichen, nach der die Pferdeeinstellung im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs nur in ,untergeordnetem' Umfang zulässig ist.

Diese Bestimmung ist 27 Jahre alt, hat nichts mehr mit der Realität zu tun und entzieht landwirtschaftlichen Einstellbetrieben weitgehend ihre wirtschaftliche Lebensbasis. Lt. Schätzungen der ZAP sind 5.000 Betriebe betroffen – viele sind in ihrer Existenz bedroht, mit unabsehbaren Folgen für die gesamte Pferdewirtschaft und jeden einzelnen Pferdefreund (weniger Einstellbetriebe, höhere Einstellgebühren, längere Anfahrtswege, Verlust von Arbeitsplätzen etc.).

DAS DARF NICHT SEIN! Es kann nicht die Existenz eines ganzen Wirtschaftszweigs an der starren Veto-Haltung der Bundeswirtschaftskammer scheitern. Die Gewerbeordnung muss endlich an die heutigen Verhältnisse angepasst werden, damit nicht nur gewerbliche, sondern auch landwirtschaftliche Einstellbetriebe wirtschaftlich lebensfähig bleiben.

Eine Gruppe von Pferdefreunden und Stallbetreibern hat diese Gruppe gegründet, um die Interessen zu bündeln und relevante Informationen an alle Betroffenen weiterzugeben. Alle sind willkommen und eingeladen, hier mitzumachen und unserem Anliegen mehr Aufmerksamkeit und Gewicht zu verleihen.

Wir wollen den öffentlichen Druck erhöhen und den Gesetzgeber auffordern, die Gewerbeordnung entsprechend zu ändern. Wir unterstützen die Initiative der ZAP und möchten erreichen, dass es für ALLE Einstellbetriebe faire und sichere rechtliche Rahmenbedingungen gibt. Bitte helft uns dabei!"

 

Hier geht's zur neuen Facebook-Gruppe! Selbstverständlich unterstützt auch ProPferd diese positive Initiative und wird ab sofort über die Aktivitäten der Gruppe informieren: Wir wünschen alles Gute und viel Erfolg!

 

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...
4) karldeninger: 15.1.7.1.2 Reiterpension, Reitschule
5066
Das Unterstellen und Füttern fremder Tiere gegen Entgelt (Pensionstierhaltung, Leihvieh) ist bei ausreichender Futtergrundlage iSd § 30 Abs. 5 BewG 1955 regelmäßig als Tierhaltung iSd § 21 EStG 1988 anzusehen. In diesem Sinn rechnet die Pensions(reit)pferdehaltung auch dann noch zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, wenn den Pferdeeinstellern Reitanlagen (einschließlich Reithalle) zur Verfügung gestellt und keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen außer Betreuung der Pferde (Fütterung, Pflege, Reinigung der Stallungen und dgl.) erbracht werden.
Freitag, 13. März 2015
3) karldeninger: Rechtssatz 96/07/0064
Nach § 2 Abs. 3 Z. 2 der Gewerbeordnung 1994
- vergleichbare Normen fanden sich bereits in den Vorgängerbestimmungen - gehört zu der - von der Gewerbeordnung ausgenommenen - landwirtschaftlichen Tätigkeit das Halten von Nutztieren zur Zucht, Mästung oder Gewinnung tierischer Erzeugnise. Wesentliches Typenmerkmal der zur Landwirtschaft zählenden Tierhaltung sind zumindest minimale Betreuungs- oder Fütterungstätigkeiten (vgl. Massauer, Die Land- und Forstwirtschaft in der GewO einschließlich der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, in: Rill, Gewerberecht - Beiträge zu Grundfragen der GewO 1973, 37, und das dort angeführte hg. Erkenntnis vom 5. Dezember 1969, Slg. N.F. 7.693/A), wobei es nicht erforderlich ist, daß der Betreuer der Tiere auch ihr Eigentümer ist. Ein bloßes Überlassen von Pferdeboxen ohne irgendeine Betreuungs- und Fütterungstätigkeit stellt aber keine landwirtschaftliche Tätigkeit dar, ...
Freitag, 13. März 2015
2) karldeninger: Rechtssatz 96/07/0064
Ein bloßes Überlassen von Pferdeboxen ohne irgendeine Betreuungstätigkeit und Fütterungstätigkeit stellt keine landwirtschaftliche Tätigkeit dar (Hinweis E 5.12.1969, 548/69, VwSlg 7693 A/1969)
Dh: Gemäß VwGH stellt das Überlassen von Pferdeboxen MIT Betreuungs- und Fütterungstätigkeit eine rein landwirtschaftliche Tätigkeit dar.

Das Einstellen von Reittieren wurde augenscheinlich missbräuchlich von der Gewerbebehörde angewendet, zum Schaden der Land- und Forstwirtschaft!!
Freitag, 13. März 2015
1) karldeninger: Das Einstellen von Reittieren ist ein Vermittlungsgewerbe und kein Tierhaltungsgewerbe!!

Das Halten von Tieren zu gewerbsmäßigen Zwecken ist reine Land- und Forstwirtschaft!

Das selbständige und nachhaltige Halten von Tieren zu wirtschaftlichen Zwecken ist reine Land- und Forstwirtschaft! Die Tiere können nicht gewerblich produziert werden.

Behörden und Höchstrichter können augenscheinlich die (Nat)Urproduktion NICHT von der gewerblicher Produktion unterscheiden.

PS: Die pflanzliche und tierische (Nat)Urproduktion ist eine 24-stündige pflanzliche und tierische Veredelung und kennt keine Betriebszeiten und wird ausschließlich mit Hilfe der Naturkräfte gewonnen!! Die gehaltenen Reitpferde, wie alle anderen Tiere auch, werden täglich mit Hilfe der Naturkräfte gewonnen und nicht gewerblich produziert!!

Die pflanzliche und tierische (Nat)Urproduktion lässt sich nicht mit einer Gewerbeordnung regeln (Emissionen, Immissionen, Wachstum, ..)
Freitag, 13. März 2015
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen