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Pferd mit gebrochenem Bein blieb acht Wochen unbehandelt: Besitzer im Gefängnis
06.03.2020 / News

Ein herzzerreißendes Bild: Pferd Brownie, wie ihn die Tierschutzorganisation RSPCA bei ihrem Eintreffen vorfand ...
Ein herzzerreißendes Bild: Pferd Brownie, wie ihn die Tierschutzorganisation RSPCA bei ihrem Eintreffen vorfand ... / Foto: RSPCA

Ein besonders übler Fall von Tierquälerei sorgt in der britischen Pferdeszene für Wut und Unverständnis: Ein Pferd mit einem gebrochenen Bein blieb acht Wochen ohne Behandlung, ehe die Tierschutzorganisation RSPCA einschritt. Der Besitzer muss für zwölf Wochen ins Gefängnis.

 

… und das sei, so der Tenor vieler Tierfreunde, noch viel zu wenig angesichts des unsagbaren Leids, dem sein Pferd so lange ausgesetzt war. Der 31-jährige Pferdehalter aus Hereford im Westen Englands wurde am 2. März vom zuständigen Friedensrichter zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Wochen verurteilt, zudem wurde ein lebenslanges Haltungsverbot für Pferde ausgesprochen, wie die ,Hereford Times’ in ihrer Online-Ausgabe berichtet.

Der Fall hatte schon bei seiner Entdeckung im September 2019 für landesweite Empörung gesorgt. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung wurde eine Inspektorin der Tierschutzorganisation RSPCA zum Anwesen des 31-jährigen geschickt – dort befinde sich Pferd mit einer schweren Beinverletzung, die offenbar nicht behandelt würde, hieß es. Als Inspektorin Suzi Smith am 19. September vor Ort eintraf, erkannte sie rasch die Dramatik der Situation: „Zuerst dachte ich, Brownie sei zusammengebrochen, er schien nicht aufstehen zu können. Als wir ihm auf die Beine helfen wollten, sahen wir, dass er ein Vorderbein nicht belastete – und er trug eine dicke Pferdedecke, obwohl es warm war. Als wir  schließlich die Decke abnahmen, sahen wir, dass er stark abgemagert war und eine schwere Muskel-Rückbildung beim gebrochenen Bein hatte, weil er es nicht benutzen konnte. Auch die drei anderen Beine waren auf Druck schmerzempfindlich, weil er offenbar lange Zeit aufgrund seiner Verletzung nur gelegen war.“

Wie sich herausstellte, hatte sich der 11 Jahre alte Brownie bereits am 26. Juli – also acht Wochen vor dem Auftauchen der RSPCA-Inspektorin – das Bein gebrochen. Man brachte ihn umgehend in eine Tierklinik, wo Röntgenaufnahmen zeigten, dass sein Ellbogen in drei Teile zersplittert war – und dass es für einen rettenden chirurgischen Eingriff zu spät war. Brownie musste eingeschläfert werden.

Suzi Smith war zutiefst schockiert: „Der Besitzer hatte am Anfang sogar einen Tierarzt gerufen, als sich Brownie die Verletzung zugezogen hatte – hatte sich aber geweigert, ihrem Rat zu folgen. Insgesamt elf Mal habe die Tierklinik daraufhin den Besitzer kontaktiert und auf eine Kontrolluntersuchung gedrängt – doch der 31-jährige wimmelte sie jedesmal ab und sagte, dass es Brownie bereits deutlich besser gehe.“ So blieb dem armen Brownie die Hilfe verwehrt, die er so dringend gebraucht hätte …

Der Friedensrichter verurteilte den Besitzer wegen besonders schwerer Tierquälerei und der Missachtung tierärztlichen Rats zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Wochen sowie einer Geldbuße von 122,– Pfund (ca. 140,– Euro). Weiters wurde ein lebenslanges Haltungsverbot für Pferde ausgesprochen – und auch Anweisung erteilt, alle übrigen Pferde auf seinem Anwesen zu beschlagnahmen. Dies war jedoch nicht mehr nötig – er gab dem Gericht gegenüber an, dass er sie alle weggegeben hätte …

Der Fall sorgt in Großbritanniens Pferde-Community seither für Wut und Bestürzung – in manchen Foren werden auch Vorwürfe gegen die behandelnden Tierärzte erhoben, die zwar telefonisch auf eine weitere Behandlung gedrängt hätten, sich aber vom Besitzer mit billigen Ausreden hätten vertrösten lassen und auch keine Anzeige erstattet hätten. Eines zeigt der Fall jedenfalls deutlich auf: Wer auch immer den entscheidenden Hinweis gab, hat absolut richtig gehandelt und ein wochenlanges Martyrium des Pferdes beendet. Man darf niemals wegsehen, wenn ein Pferd leidet – und diese Botschaft gilt wohl weit über den Anlassfall hinaus …

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