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Neuer Fall von ansteckender Blutarmut in Deutschland
05.04.2018 / News

Die Übertragung der ansteckenden Blutarmut erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten.
Die Übertragung der ansteckenden Blutarmut erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten. / Symbolfoto: Archiv

Bei einem Pferd im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurde die gefährliche ansteckende Blutarmut nachgewiesen – es ist der erste Fall seit Jahrzehnten in diesem Bundesland.

 

Wie der Landkreis Ludwigslust-Parchim mitteilte, ist nach mehreren Jahrzehnten erstmals wieder ein Fall von Ansteckender Blutarmut (infektiöser Anämie) in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Nach der Abklärung durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Institutes hat sich der Verdacht bei einem Pferd im Bereich der Stadt Hagenow bestätigt.

Bei der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine in Deutschland (ebenso in Österreich, Anm.) anzeigepflichtige Tierseuche. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Bei Pferden und anderen Einhufern ist die durch Viren verursachte Erkrankung lebensbedrohlich.

Das entscheidende Überträgermedium ist Blut. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten. Während die klinische Symptomatik bei der akuten und chronischen Form variiert, zeigt sich die inapparente, sprich: unauffällige Form meist ohne wahrnehmbare Symptome.  Eine Infektion bleibt lebenslang bestehen. Der Nachweis der Erkrankung erfolgt durch Blutuntersuchung.

In Deutschland ist die Bekämpfung durch die Einhufer-Blutarmut-Verordnung geregelt. Im Falle eines Ausbruchs werden infizierte Tiere getötet  und ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer um den Betrieb des erkrankten Pferdes festgelegt. In dem Sperrbezirk herrscht Aufstallungspflicht für Einhufer und es wird eine klinische Untersuchung der Pferde einschließlich einer Blutprobenentnahme durchgeführt.

Darüber hinaus werden durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen Kontakte zu anderen Pferdebeständen ermittelt. Zu den vorbeugenden Hygienemaßnahmen gehören das Reinhalten von Ställen und Räumlichkeiten, das Trockenhalten von Weiden und Paddocks, ein Insektenschutz von Ställen und auf der Weide bzw. die Vermeidung von Weidegängen zu Hauptflugzeiten der Insekten sowie die Vermeidung der Verwendung eines gemeinsamen Equipments. Um Gewissheit über den Infektionsstatus eines Pferdes zu gewinnen, sollten Halter insbesondere bei  Stallwechseln eine Kontrolle auf spezifische Antikörper durchführen lassen.

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland insgesamt 14 Fälle dieser Tierseuche festgestellt. Der aktuelle Fall wird mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet, weil sich das berühmte Landgestüt Redefin nur knapp 20 km entfernt befindet und dort zahlreiche wertvolle Zuchtpferde gehalten werden.

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