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Hufschmied durch Pferdetritt schwer verletzt
06.04.2018 / News

Der junge Hufschmied wurde beim Beschlagen von einem Huftritt getroffen und verletzt.
Der junge Hufschmied wurde beim Beschlagen von einem Huftritt getroffen und verletzt. / Symbolfoto: Irene Gams

Ein 25-jähriger Hufschmied wurde am Donnerstag in Gutau (Bezirk Freistadt/OÖ) von einem Pferd in den Brustkorb getreten und dabei schwer verletzt.

 

Wie die OÖ Nachrichten meldeten, ereignete sich der Unfall am Donnerstag (5. April) in Gutau im Bezirk Freitstadt in Oberösterreich: Aus noch unbekannten Gründen scheute ein Pferd, das der Schmied gerade beschlagen wollte, plötzlich auf und trat heftig mit einem Hinterbein aus. Der Hufschmied wurde in den Brustkorb getroffen und blieb benommen liegen.

Eine anwesende Augenzeugin leistete sofort Erste Hilfe und alarmierte die Rettung. Nach der Erstversorgung wurde das Unfallopfer mit dem Rettungshubschrauber in das Unfallkrankenhaus Linz geflogen. Über seinen Zustand sind bislang keine näheren Details bekannt.

Hufschmied – ein Beruf mit Risiken
Der Hufschmiede-Beruf gilt generell als überdurchschnittlich gefährlich – wenngleich genauere statistische Zahlen nur spärlich vorhanden sind. Dass Hufschmiede aber ein allgemein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko in ihrem Beruf haben, wird aber auch von Gerichten als gegeben anerkannt.

Unterschiedlich werden hingegen die rechtlichen Folgen dieses erhöhten Berufsrisikos in Deutschland und Österreich gehandhabt – mit dem Ergebnis, dass die Rechtslage für Hufschmiede in Deutschland doch deutlich günstiger ausfällt als für ihre österreichischen Berufskollegen. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009 wurde entschieden, dass bei der Berufsausübung mit dem Pferd die normale Tierhalterhaftung nicht außer Kraft gesetzt wird: Der Tierarzt (der in diesem Falle von dem zu untersuchenden Pferd getreten und verletzt worden war) handele aus einem vernünftigen Grund heraus, nämlich der Untersuchung und Behandlung des Tieres, und habe dazu außerdem den vertraglichen Auftrag des Tierhalters. Insofern entfalle die Haftung des Tierhalters, in dessen Interesse der Tierarzt ja tätig werde, nicht wegen eigenverantwortlicher Selbstgefährdung des Tierarztes. Wenn den Tierarzt ein Mitverschulden an dem Unfall treffe, dann müsse der Pferdehalter dies beweisen (BGH, 17.03.2009, VI ZR 166/08).

Diesem richtungweisenden Urteil folgen seither auch die deutschen Gerichte, was zuletzt auch der Arbeitsunfall eines Hufschmieds bewies, den das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2015 verhandelte und das in der Pferdeszene für einiges Aufsehen sorgte. Nachdem der Schmied beim Beschlagen eines 13-jährigen Wallachs schwer verletzt worden war, hatte dieser den Pferdehalter auf Schadenersatz geklagt – und seitens des OLG Hamm Recht bekommen: Der Pferdehalter ist schadenersatzpflichtig, auch wenn ihm keinerlei Mitverschulden am Unfallgeschehen nachgeweisen werden kann. Gut für den verletzten Hufschmied – schlecht für den Pferdehalter, könnte man sagen.

In Österreich wäre dieses Verfahren wohl anders ausgegangen, wie Rechtsanwalt Dr. Peter Lechner für ProPferd analysierte, weil sich die hiesige Rechtslage von jener in Deutschland deutlich unterscheidet. Nach österreichischem Recht wäre wohl kein Schadenersatz-Anspruch durchsetzbar, „weil kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Wallach nicht ordnungsgemäß verwahrt oder der Hufschmied über besondere Eigenheiten des Wallachs nicht ausreichend aufgeklärt worden wäre. Aus diesem Grunde wäre eine Haftung im Sinne des österreichischen Rechts nicht gegeben."

Die vollständigen Ausführungen von Dr. Lechner sind hier nachzulesen.

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