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Mit 13 an den medialen Pranger – ist das notwendig?
10.10.2017 / News

Leopold Pingitzer schreibt für ProPferd.
Leopold Pingitzer schreibt für ProPferd. / Foto: Archiv/Petr Blaha

Die Rubrik ,Ordnungsmaßnahmen’ zählt vermutlich zu den meistgelesenen des OEPS-Mitteilungsorgans, schließlich kann man hier druckfrisch erfahren, wer sich was hat zuschulden kommen lassen, gegen wen ein Diszplinarverfahren eröffnet wurde oder wer eine gelbe oder rote Karte ausgefasst hat.

Man kann für diese Veröffentlichung der ,Übeltäter’ durchaus gute Gründe anführen – einen gewissen erzieherischen Effekt etwa, der mit der öffentlichen Nennung von Täter und Delikt erzielt werden soll, oder eine warnende, abschreckende Wirkung für alle anderen, sich an die Regeln zu halten, um nicht selbst am ,medialen Pranger’ zu landen. Bekanntlich ist es ja für einen Dopingsünder meist die größere Strafe, dass alle anderen von seiner Missetat wissen – während man eine Sperre von ein paar Monaten meist in aller Stille und weitgehend unbeschadet absitzt: Der öffentliche Makel, ein Dopingsünder zu sein, ist um ein Vielfaches schmerzhafter und langlebiger, und das ist vermutlich auch gut so.

Doch die Öffentlich-Machung der Sünden-Register (inkl. Sünder) hat natürlich zwei Seiten: Jedem muss klar sein, dass dies eine relativ strenge, harte und mitunter auch problematische Maßnahme darstellt, die für die unmittelbar Betroffenen auch unerwünschte Folgen zeitigen kann, etwa Mobbing, Ausgrenzung, Hass, Häme und im schlimmsten Fall sogar Drohungen. Anders gesagt: Es ist eine relativ scharfe und gefährliche Waffe, von der man hier als Verband Gebrauch macht – und dessen sollte man sich bewusst sein. Die damit verbundenen Schattenseiten waren noch vor zehn oder 15 Jahren überschaubar und kaum beachtenswert – doch in Zeiten der sozialen Netzwerke sind sie allgegenwärtig und können rasch unabsehbare Auswirkungen haben. Am öffentlichen Pranger zu stehen ist heute weniger lustig denn je – und nicht alle können mit dem sozialen Druck, der dabei entstehen kann, auch umgehen.

Womit wir beim eigentlichen Thema wären: Der OEPS hat in einer der letzten Ausgaben seines Mitteilungsorgans eine Ordnungsmaßnahme veröffentlicht, über die sich viele gewundert und manche sehr geärgert haben (dazu gehöre auch ich). Sie betraf nämlich ein pferdesportbegeistertes Mädchen, das bislang durchaus positiv in der Reitsportszene aufgefallen war – und das erst 13 Jahre alt ist. Und hier kann und muss die Frage erlaubt sein, ob das wirklich notwendig war – und vor allem: ob das auf menschlicher und moralischer Ebene noch in irgendeiner Weise zu vertreten ist? Ich kann diese Frage nur verneinen.

Es ist ohne Zweifel richtig und sinnvoll, auch jungen Pferdesportlern Grenzen aufzuzeigen, sie auf Fehlverhalten hinzuweisen, ihnen zu sagen, was sie falsch gemacht haben – und ihnen vor allem ausführlich zu erklären, wie es richtig geht und warum man es auch richtig machen soll. Das kann durchaus auch im Rahmen einer ,Verwarnung’ geschehen – aber bitte bei einem 13-jährigen Mädchen im richtigen Ton und in konstruktiver, wohlwollender und fördernder Art und Weise. Das ist alles in Ordnung – aber damit sollte man es auch bewenden lassen.

Dass man Wochen oder Monate danach das Mädchen auch noch an die Öffentlichkeit zerrt, ist ganz und gar unverzeihlich und entbehrt jeglicher inhaltlichen Rechtfertigung: Wozu soll das gut sein – und was soll das noch bringen? Ein abschreckendes Beispiel für andere? Der Schuss könnte nach hinten losgehen – denn vielleicht denken sich andere Jugendliche: In einem Sport, in dem Du schon wegen kleiner Fehler öffentlich abgestraft und bloßgestellt wirst, da sind wir lieber nicht dabei.

Im konkreten Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass der OEPS zu einer Veröffentlichung gar nicht verpflichtet gewesen wäre. Denn in der ÖTO-Rechtsordnung (§ 2020, Abs. 4) heißt es: „Ordnungsmaßnahmen mit Ausnahme der Verwarnung bei einer pferdesportlichen Veranstaltung sind, sobald sie verbandsintern rechtskräftig geworden sind, ebenso wie vorläufige Maßnahmen, unter Angabe des Grundes in den offiziellen Mitteilungen des OEPS zu veröffentlichen.“ Die Veröffentlichung war in diesem Fall keine Pflicht, sondern eine Fleißaufgabe – eine absolut überflüssige Ehrenrunde auf der ,Law & Order’-Hochschaubahn.

Um es nochmals klar zu sagen: Auch ich bin durchaus für die Veröffentlichung disziplinärer Maßnahmen, das ist aus vielerlei Hinsicht sinnvoll und nützlich – aber ganz bestimmt nicht bei Jugendlichen, die noch nicht einmal strafmündig sind und denen daher auch von Gesetzes wegen nicht zugetraut oder zugemutet wird, dass sie die volle Verantwortung für ihre Handlungen übernehmen können. Ein 13-jähriges Mädchen gleich doppelt zu bestrafen – nicht nur durch eine Ordnungsmaßnahme, sondern auch durch deren Veröffentlichung – geht gar nicht und ist jedenfalls weit übers Ziel hinausgeschossen.

Die logische Konsequenz aus diesem üblen Fauxpas ist hoffentlich eine Entschuldigung und ein Blumenstrauß für die betroffene Reiterin und ihre Familie – und eine rasche Änderung des ÖTO-Paragraphen 2020, der Jugendliche davor bewahrt, an den medialen Pranger gestellt zu werden (dies sollte jedenfalls für all jene gelten, die noch nicht strafmündig sind, doch auch ein Schutz bis zum 16. Lebensjahr wäre vorstellbar – darüber mögen berufenere Personen befinden). Ein Sportverband wie der OEPS hat nicht nur die Aufgabe zu strafen, sondern auch die Verantwortung zu schützen – ganz besonders seine jungen und jüngsten Mitglieder,

meint
Ihr
Leopold Pingitzer

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Kommentare

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1) Ho1501: zu hohes, mag stimmen aber unkontrolliertes Tempo eher nicht. Diese junge Reiterin ist heuer bereits 4 VS-Prüfungen in der Klasse A geritten, wo ein Tempo von 480m/min. vorgeschrieben war. Davon hat sie 2 Prüfungen gewonnen und wurde 2x Zweite. Sie ritt mit dem selben Pferd auch in zwei L-VS-Prüfungen, vorgeschriebenes Tempo 500m/min. Dass gerade bei der Österr. Meisterschaft in Aspang ein Tempo von 400m/min zu reiten war, hat sie ohnedies mit 15 Fehlerpunkten bezahlt. Dies kostete ihr den Meistertitel. Ich denke, dass dies alles zu überzogen ausgefallen ist und sollte in Zukunft freundlicher behandelt werden.
Montag, 16. Oktober 2017
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