Die Berufung der früheren NOEPS-Führung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Mödling wurde vom Landesgericht Wr. Neustadt mit klaren Worten abgewiesen – eine schwere Schlappe für den alten NOEPS-Vorstand und ein wichtiger moralischer Sieg für den frisch gewählten Präsidenten Ing. Franz Kager und sein Team.
Es mag eine Entscheidung mit begrenzter praktischer Bedeutung sein, schließlich wurde zwischenzeitlich ja ein neuer NOEPS-Vorstand gewählt – aber der symbolische Wert des Urteils ist groß, ebenso die Genugtuung für die Liste Kager, deren Standpunkt nun nochmals und nachhaltig bestätigt wurde: Der frühere NOEPS-Vorstand war im Unrecht, als er bei der NOEPS-Generalversammlung im Juni 2021 den Wahlvorschlag 2 (=Liste Kager) für ungültig erklärte (im Wesentlichen mit dem Argument, dass sich der Reitverein einer nominierten Kandidatin (Sabrina Schellenbauer vom URC Magna Racino) zum Zeitpunkt der Generalversammlung in Liquidation befand und diese daher nicht mehr über das passive Wahlrecht verfügte, Anm.) und nicht zur Abstimmung zugelassen hat.
ProPferd hatte Anfang März über das vorangegangene erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Mödling berichtet (siehe unseren ausführlichen Artikel dazu). Bereits dieses hatte klar festgestellt, dass „…. der Wahlvorschlag 2 gültig und daher die angefochtenen, aus dem Spruch ersichtlichen und oben zitierten Beschlüsse betreffend die Nichtanerkennung, Ausschließung und Ungültigerklärung des Wahlvorschlags 2 samt Verweigerung des passiven Wahlrechts der Viertklägerin, die Ungültigerklärung der Stimmen für diesen Wahlvorschlag und die Konstituierung des Wahlvorschlags 1 als neuen Vorstand des Beklagten durch den Vorsitzenden der Generalversammlung statutenwidrig" waren. Diese Beschlüsse waren daher für rechtsunwirksam zu erklären.
Entgegen einer ersten Ankündigung entschloss sich die alte NOEPS-Führung schließlich doch, gegen dieses Urteil des Bezirksgerichts Mödling in Berufung zu gehen – und gab sich dabei siegessicher: Das Gericht habe „wider Erwarten und gegen jede Rechtsmeinung" entschieden, so der damalige NOEPS-Vorstand, der mit seiner Berufung nun krachend gescheitert ist (und mit seiner ,Rechtsmeinung' ziemlich allein dasteht).
Tatsächlich ist die zentrale juristische Streitfrage auch für das Berufungsgericht, das Landesgericht Wr. Neustadt, absolut eindeutig: Sabrina Schellenbauer besaß zum Zeitpunkt der Generalversammlung sehr wohl das passive Wahlrecht – daher war der Wahlvorschlag 2 auch gültig und wurde zu Unrecht nicht zugelassen. Im Detail hält das LG Wr. Neustadt fest: „Richtig ist zwar, dass die eigene Rechtsfähigkeit des URC mit Stichtag 1.6.2021 auf die zum Zweck der Liquidation erforderlichen Rechte und Pflichten eingeschränkt war; darauf kommt es jedoch nicht an. Die Viertklägerin war als Mitglied des URC automatisch auch ordentliches Mitglied des Beklagten, bestand doch die Rechtsfähigkeit des UR im Zeitpunkt der Wahl nach wie vor. Dass diese auf Zwecke der Liquidation beschränkt war, führt nicht zum Entfall der Mitgliedschaftsrechte der Viertklägerin beim URC und damit beim Beklagten."
Das zentrale Argument der Berufungsklage lässt das LG Wr. Neustadt nicht gelten – und erteilt dem Kläger auch gleich eine kleine juristische Lehrstunde: „Im Übrigen stellt auch die Berufung nicht in Frage, dass es ausschließlich in der alleinigen Kompetenz des URC lag, seine Liquidation zu beschließen und hierfür auch ein Datum festzulegen. Warum er in diesem Zusammenhang nicht auch festlegen durfte, dass die Mitgliedschaften seiner Einzelmitglieder noch während des Liquidationsstadiums bis Jahresende 2021 aufrecht bleiben, vermag die Berufung nicht überzeugend darzulegen. Da beide Beschlüsse – auf Liquidation einerseits, auf Weiterlauf der Mitgliedschaften bis zum 31.12.2021 andererseits – als Einheit zu sehen sind, folgt auch daraus, dass die Mitgliedschaft der Viertklägerin im URC auch im Stadium der Liquidation unverändert aufrecht bestand, sie dadurch die Stellung eines ordentlichen Mitglieds beim Beklagten hatte und sohin ihr Aufscheinen im Wahlvorschlag 2 diesen nicht unvollständig und ungültig machte. Der Berufung war daher ein Erfolg zu versagen."
Dieses – nunmehr rechtsgültige – Urteil des LG Wr. Neustadt ist der Schlusspunkt hinter einer mehr als drei Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung. Es zeigt aber auch, wie wichtig und richtig es seitens der Liste Kager war, sich gegen das vom alten NOEPS-Vorstand gesetzte Unrecht – auch mit juristischen Mitteln – zur Wehr zu setzen, selbst wenn dies ein langer und steiniger Weg war. Und es ist ermutigend und bestärkend, dass – mit der kürzlichen Wahl von Ing. Franz Kager und seinem Team zum neuen Vorstand – auch die NOEPS-Mitgliedsvereine zum gleichen Schluss gekommen sind wie der österreichische Rechtsstaat. In diesem Sinne kann man zufrieden festhalten: Das Recht hat am Ende doch gesiegt!
Erwartungsgemäß zeigte sich der neue NOEPS-Vorstand mit der Abweisung der Berufung hochzufrieden. In einer ersten Stellungnahme hält Präsident Ing. Franz Kager fest: „Wir freuen uns sehr, dass wir uns jetzt wieder voll auf den Sport und die Verbandsarbeit konzentrieren können und dieses leidige Thema vom Tisch ist. Meine Vorstandskollegen und ich haben unmittelbar nach der Wahl die Arbeit aufgenommen und bereits Termine in der Landeslandwirtschaftskammer und der Landesregierung wahrgenommen, um wichtige Projekte in Angriff zu nehmen.“