Ein 24-Jähriger und seine Frau hatten ihre kranke, abgemagerte Stute bei Minusgraden über Nacht auf einer Wiese liegengelassen, das Tier musste am nächsten Tag eingeschläfert werden. Nun wurden sie vom Landesgericht Krems verurteilt.
Man mag sich als Pferdemensch die entsetzlichen Qualen der 23-jährigen Stute gar nicht vorstellen: Das Pferd war krank und abgemagert, als es am Abend des 20. Dezember 2023 auf einer Wiese in einer Gemeinde am Kamp (NÖ), auf der es gehalten wurde, zusammengebrochen war und nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen konnte. Sofortige Hilfe durch einen Tierarzt wäre das Gebot der Stunde gewesen und hätte womöglich das Leben der Stute retten können – doch dies schien den Besitzern, einem 24-jährigen vorbestraften Kamptaler sowie dessen Ehefrau, nicht notwendig: Sie hätten geglaubt, dass das Pferd in der Früh schon wieder aufstehen werde, wie sie vor Gericht zugaben.
Wie die ,Niederösterreichischen Nachrichten' berichten, entdeckte ein schockierter Passant das reglose Tier am nächsten Morgen und verständigte umgehend die Behörden. Doch für das Pferd kam jede Hilfe zu spät - der alarmierte Tierarzt konnte nichts mehr für das stark geschwächte Tier tun und erlöste es von seinen Leiden.
Wie ein Sachverständiger in seinem Gutachten nachwies, hatte die Stute ein wahres Martyrium hinter sich, sie wies einen schlechten Ernährungszustand auf und hatte – aufgrund von Nervenquetschungen durch das Festliegen bei großer Kälte über einen Zeitraum von zumindest 13 Stunden – an starken Schmerzen gelitten. Zudem war das Pferd in einem ungeeigneten Stall ohne ausreichende Einstreu gehalten worden, das alles hatte zum erbarmungswürdigen Zustand des Tieres beigetragen.
Angesichts der klaren Worte und der eindeutigen Beweislage zeigten sich die beiden Pferdebesitzer vor Gericht teilweise einsichtig: „Es war ein Fehler, nicht sofort einen Arzt zu holen und die Stute einfach liegen zu lassen.“ Sie wiesen aber alle Vorwürfe zurück, die Stute nicht ausreichend gefüttert und versorgt zu haben: Sie hätten für das Tier, das sie geschenkt bekommen hatten, ohnehin einen anderen Platz finden wollen, was jedoch nicht geklappt hätte. Eingestreut wäre der Stall sehr wohl gewesen, allerdings sei ihnen das Stroh kurz vor Besichtigung durch die Amtstierärztin ausgegangen.
Die Richterin wertete die Angaben der Angeklagten als Schutzbehauptungen und sprach das Ehepaar wegen Tierquälerei schuldig: Der Kamptaler wurde zu zehn Monaten bedingt und 720 Euro Geldstrafe verurteilt, die bislang unbescholtene Ehefrau erhielt acht Monate auf Bewährung. Das Paar nahm die Strafe an, das Urteil ist rechtskräftig.