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VFD begrüßt Einführung des FN-Kutschenführerscheins
13.12.2016 / News

Die VFD bietet eine breite Palette an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gespannfahrer an – für den Einsteiger ebenso wie für den fortgeschrittenen Freizeitfahrer.
Die VFD bietet eine breite Palette an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Gespannfahrer an – für den Einsteiger ebenso wie für den fortgeschrittenen Freizeitfahrer. / Foto: VFD/Jürgen Strache

Die VFD begrüßt jeden qualifizierten Befähigungsnachweis zum sicheren Führen eines Pferdegespannes – auch den FN-Kutschenführerschein, wenngleich dieser „inhaltlich nichts Neues" bringt.

 

Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat bei seiner Dezembersitzung die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen – das wurde gestern (12. Dez. 2016) in einer Aussendung mitgeteilt. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll demnach zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen können. Für gewerbliche Fuhrhalter gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe. Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen 5 oder höher abgelegt haben, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag per Formblatt und Nachweis der bestandenen Prüfung ausstellen lassen. Für Fahrer mit turniersportlichen Ambitionen besteht weiterhin die Möglichkeit, an Stelle des Kutschenführerscheins das Fahrabzeichen 5 abzulegen. Dieses wird zukünftig um ein Sicherheitsmodul erweitert, sodass jeder, der das Fahrabzeichen ablegt, automatisch auch den Kutschenführerschein erwirbt.

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.v. (VFD) begrüßt die Einführung des ,FN-Kutschenführerschein' als zusätzliche Möglichkeit, einen qualifizierten Befähigungsnachweis zum sicheren Fahren eines Pferdegespannes zu erwerben – inhaltlich bringe dieser jedoch „wenig Neues". Der Kutschenführerschein der FN ab 2017 bestätigt die Regelungen der VFD-Ausbildung zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum, die bereits seit 2013 in Kraft sind. Die Ausbildungsqualität beider Verbände darf damit als vergleichbar gelten. VFD-Fahrerpässe behalten ihre Gültigkeit.

Wer sein Pferd vor einen Wagen anspannen und fahren möchte, sollte sich und sein Pferd zuerst einer fundierten Ausbildung unterziehen. Die VFD bietet dazu die bewährte breite Palette an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten: Für den Einsteiger ebenso wie für den fortgeschrittenen Freizeitfahrer. Zusätzlich vermittelt die VFD die nötigen Qualifikationen zur Durchführung gewerblicher Fahrten und für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Pferden in einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft. 

Allen Lehrgängen liegt die qualifizierte Ausbildungsordnung der VFD (FARPO) zugrunde. Die Philosophie der VFD zur vielseitigen und tierschutzgerechten Ausbildung sowie zum schonenden Einsatz der Pferde ist im Positionspapier „Ethik und Pferd im Freizeitbereich" verankert.


Weiterführende Links:
Veröffentlichung vfdnet 2.12.2016
http://www.vfdnet.de/index.php/8650-qualifizierte-ausbildung-ist-bester-tierschutz
 
Positionspapier/Leitlinien:
http://www.vfdnet.de/index.php/service/downloads/category/25-positionspapiere
 
VFD Ausbildungsrichtlinien Fahren:
http://www.vfdnet.de/index.php/ausbildung/arpo-reiten-fahren/1426-ausbildungsrichtlinien-und-pruefungsordnung-arpo-fahren

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