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Pferdedrama von Axams: Kutscher und Betriebsinhaber wegen Tierquälerei verurteilt
16.06.2021 / News

Der Schwächezustand der Pferde sei für den Kutscher erkennbar gewesen, aber ignoriert worden, so die vom Gericht bestellte Sachverständige.
Der Schwächezustand der Pferde sei für den Kutscher erkennbar gewesen, aber ignoriert worden, so die vom Gericht bestellte Sachverständige. / Symbolfoto: Archiv/Fotolia

Im Juni 2018 war ein Pferd nach einer Ausfahrt mit Touristen zusammengebrochen und gestorben. Im Gerichtsverfahren gegen den Kutscher und den Betriebsinhaber hat das Landesgericht Innsbruck nun ein erstinstanzliches Urteil gefällt: Beide wurden wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

Der Vorfall hatte im Juni 2018 für großes mediales Aufsehen gesorgt: Eine deutsche Reisegruppe war im Tiroler Axams unterwegs, Teil des Programms war eine einstündige Kutschenfahrt und ein Apfelstrudelessen mit Musik. Mit drei Kutschen wurde die Gruppe zum Gasthof gebracht, einer der Mitreisenden filmte die Ankunft einer der Kutschen auf dem dortigen Gelände. Das von der ,Kronen Zeitung’ veröffentlichte Video zeigt zwei Pferde am Rande der Erschöpfung, die – schwankend und aneinandergelehnt – offenbar mit letzter Kraft eine vollbesetzte Kutsche ziehen. Nach der Ankunft am Gasthof-Gelände brachen beide Pferde zusammen, was auch auf Fotos dokumentiert ist. Eines der Pferde starb kurz danach.

Der Inhaber des Fuhrbetriebs sprach von einem tragischen Unfall und bestritt jegliche Überforderung der Pferde. Viele Experten sahen dies freilich anders. So beurteilte der gerichtlich beeidete Sachverständige und Fahrsport-Experte Dr. Reinhard Kaun den Einsatz der Pferde unter den gegebenen Umständen durchaus kritisch und bezeichnete die Belastung der Tiere in einem ProPferd-Kommentar als „a priori grenzwertig“. Es spreche manches für eine tatsächliche Überanstrengung der Pferde, das Foto- und Videomaterial des Vorfalls „zeigt zwei Pferde, die die ,Anlehnung' suchten, aber nicht am Gebiss, sondern aneinander, um nicht umzufallen – dies entspricht auch der Schilderung einiger Augenzeugen", so Dr. Kaun, der für eine rückhaltlose Untersuchung und Aufklärung des Vorfalls plädierte. Auch für die zuständige Innsbrucker Staatsanwaltschaft stand fest, dass eine Überanstrengung der Pferde gegeben war und erhoben daher Anklage gegen den Kutscher und den Betriebsinhaber wegen Tierquälerei.

Nach mehrtägiger Verhandlung hat das Landesgericht Innsbruck nun – wie die ,Tiroler Tageszeitung’ berichtet – ein erstinstanzliches Urteil gefällt: Sowohl der Kutscher als auch der Betriebsinhaber wurden der Tierquälerei für schuldig befunden und mit einer Geldstrafe von 400,– Euro für den Kutscher und 4.800,– Euro für den Fuhrwerks-Unternehmer belegt. Entscheidenden Anteil an dem Schulspruch hatten die Ausführungen der Tierärztin und Sachverständigen Alexandra Ferschl: Sie legte überzeugend dar, dass der Schwächezustand der Pferde für den Kutscher erkennbar gewesen war – und von diesem ignoriert wurde. Der Fuhrbetriebs-Leiter wurde wegen eines während des Prozesses aufgekommenen Fall von Tierquälerei aus dem Jahr 2015 verurteilt – er habe damals seine Pferde mit blutendem Maul über einen Veranstaltungsparcours getrieben, da eine unsachgerecht montierte Stange gegen die Nüstern geschlagen hatte; eine umgehende Versorgung der Wunde habe er damals unterlassen.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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