Einäschern von Pferden ab Februar 2017 in Deutschland erlaubt 18.08.2016 / News
Immer mehr Pferdebesitzer wünschen sich einen Abschied von ihrem Pferd in Würde und Respekt – und entscheiden sich für eine Einäscherung. / Foto: Irene Gams
Im Februar 2017 tritt in Deutschland eine Gesetzesänderung in Kraft, die es künftig erlauben wird, Pferde in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen.
Der juristische Weg zum Gesetz war lang, ist nun aber abgeschlossen: Am 11. August wurde im Bundesgesetzblatt jenes Gesetz veröffentlicht, das künftig die Einäscherung von Pferden in deutschen Tierkrematorien ermöglichen wird. Bereits am 2. März 2016 hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes (Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) beschlossen (siehe auch unseren Bericht dazu). Am 8. Juli 2016 stimmte auch der Bundesrat der Vorlage zu – seit wenigen Tagen liegt nun der offizielle Gesetzestext vor.
Die wichtigste Änderung betrifft den § 4, Abs. 2 des Gesetzes: Zu den dort angeführten, bereits bestehenden Ausnahmen von der Beseitigungspflicht für Tierkadaver werden nun auch ausdrücklich Equiden hinzugefügt (bislang waren nur Heimtiere davon ausgenommen – Pferde als ,Nutztiere' jedoch nicht). Damit können deutsche Pferdehalter künftig bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Bezirksregierung oder die Kreisordnungsbehörde) die Einäscherung ihres Pferdes beantragen. Das Gesetz tritt am 12. Februar 2017 in Kraft.
Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ging in seiner Beschlussempfehlung davon aus, daß von der nunmehr geschaffenen Möglichkeit etwa 2.300 Pferdehalter pro Jahr (das sind 5 % von insgesamt 46.000 Pferdehaltern in Deutschland) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Die Nachfrage nach dieser Möglichkeit, sich von seinem Pferd zu verabschieden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen – viele Pferdebesitzer möchten ihren geliebten vierbeinigen Partner nicht mit anderen Schlachtabfällen zu Tiermehl, Schmierfett oder Dünger verarbeiten lassen, sondern wünschen sich einen Abschied in Würde und Respekt. Doch dazu mussten sie bislang ihren toten Liebling in entsprechende Tierkrematorien ins Ausland bringen lassen – etwa in die Niederlande, nach Dänemark oder in die Schweiz.
Ab Februar 2017 ist dies rein rechtlich nicht mehr erforderlich – doch es gibt nach wie vor eine ,technische' Hürde: Aufgrund der bisherigen Gesetzeslage gibt es in Deutschland kein Tierkrematorium, das ganze Pferde unzerteilt verbrennen kann bzw. das eigens für Pferde errichtet wurde. Doch das dürfte wohl nur noch eine Frage der Zeit sein – die Nachfrage ist zweifellos vorhanden, und bei einem durchschnittlichen Preis von 1.000,– bis 1.500,– Euro pro eingeäschertem Pferd sollte sich die Investition auch lohnen.
Hier geht's zum vollständigen Gesetzestext!
PS: In Österreich ist – wie ProPferd recherchierte – das Einäschern von Pferden zwar grundsätzlich erlaubt, es fehlt jedoch auch hier an ausreichend großen Tierkrematorien. Somit sind bis auf weiteres auch österreichische Pferdebesitzer gezwungen, ihre Pferde im Ausland einäschern zu lassen. (Hier unsere Meldung dazu).
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:10.03.2016 - Ministerium: Einäschern von Pferden in Österreich erlaubt
Ministerium: Einäschern von Pferden in Österreich erlaubt 10.03.2016 / News
Das Einäschern von Pferden wäre in Österreich grundsätzlich erlaubt – es gibt jedoch keine dafür geeigneten, ausreichend großen Tierkrematorien. / Symbolfoto: Irene Gams
ProPferd hat nachgefragt: In Österreich wäre es gesetzlich durchaus erlaubt, Pferde einzuäschern – es fehlt jedoch an geeigneten, ausreichend großen Tierkrematorien, so das Gesundheitsministerium.
Die vom deutschen Bundeskabinett kürzlich beschlossene Gesetzesänderung (siehe unsere Meldung dazu), wonach das Einäschern von Pferden und Ponys künftig auch in Deutschland erlaubt sein wird, hat auch in Österreich große Beachtung gefunden – und die Frage aufgeworfen, wie denn die diesbezügliche Gesetzeslage in Österreich aussieht?
Da sich selbst die von ProPferd befragten Experten nicht völlig sicher waren, haben wir beim zuständigen Bundesministerium für Gesundheit direkt nachgefragt – und aus dem Kabinett von Bundesministerin Dr. Sabine Oberhauser die Auskunft erhalten, daß eine Einäscherung von Equiden in Österreich gesetzlich durchaus möglich wäre, es fehlt jedoch an entsprechend groß ausgelegten Tierkrematorien. Hier die Antwort im Wortlaut:
„In Österreich gibt es kein Gesetz oder Verordnung, welche das Verbrennen von Pferden verbieten.
In der EU VO(EU)142/2011, Anhang III/KAPITEL III gibt es bei ABFALLVERBRENNUNGS- UND MITVERBRENNUNGSANLAGEN MIT GERINGER KAPAZITÄT
die Möglichkeit der Beseitigung von „toten einzeln identifizierten Equiden aus Betrieben, die keinen tierseuchenrechtlichen Beschränkungen gemäß Artikel 4 Absatz 5 oder Artikel 5 der Richtlinie 2009/156/EG unterliegen, sofern der Mitgliedstaat dies gestattet“.
Bisher ist uns aber kein Betrieb bekannt, der das anbieten möchte (auch das Wiener Tierkrematorium hat bei der lokal zuständigen Behörde keine diesbezüglichen Ambitionen geäußert).
Von Pferdehaltern gab es dazu vereinzelt Anfragen. Für den Pferdehalter interessant ist aber hier vor Allem, ob das überhaupt jemand anbieten wird bzw. will.
Die derzeit zugelassenen Tierkrematorien sind für das Kremieren von Hunden und Katzen ausgelegt (also eher klein dimensioniert)
Unsere Zugangsweise wäre, dass das sehr wohl möglich ist, sofern sich eine Einrichtung findet, die die Bedingungen für das Kremieren von Pferden erfüllt."
03.03.2016 - Gesetzesänderung in Deutschland: Pferde dürfen künftig eingeäschert werden
Gesetzesänderung in Deutschland: Pferde dürfen künftig eingeäschert werden 03.03.2016 / News
Viele Pferdebesitzer wünschen sich einen Abschied in Würde und Respekt von ihrem vierbeinigen Partner – und entscheiden sich immer öfter für eine Einäscherung. / Symbolfoto: Irene Gams
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (2. März 2016) eine Gesetzesänderung beschlossen, die es künftig erlauben wird, Pferde auch in Deutschland in einem Tierkrematorium einzuäschern zu lassen.
Was in vielen europäischen Ländern schon seit vielen Jahren üblich ist, wird künftig auch in Deutschland möglich sein: nämlich sein Pferd einäschern zu lassen, anstatt es in der Tierkörperverwertung bzw. Tierkörperbeseitigung zu entsorgen. Dies war den Besitzern von Pferden und Ponys in Deutschland bislang verwehrt – bzw. nur über den Umweg ins Ausland möglich: Es gibt zwar Firmen, die Pferdebestattungen und auch Pferde-Einäscherungen anbieten – so etwa das Unternehmen Humania Pferdebestattungen in Verl bei Bielefeld – doch diese treten lediglich als Dienstleister bzw. Vermittler auf, die Kremierung selbst erfolgt im Ausland (im Fall von Humania in einem Tierkrematorium in den Niederlanden).
Der Umweg über das Ausland wird künftig nicht mehr nötig sein: Die am gestrigen Mittwoch (2. März) vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesänderung wird es schon bald möglich machen, daß Pferde künftig auch in Deutschland in einem Tierkrematorium eingeäschert werden können. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erklärte dazu: „Mit der Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes kommen wir dem Wunsch vieler Pferdehalter nach, die Tiere nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Bislang gab es diese Ausnahmemöglichkeit, die für Heimtiere schon lange besteht, für Pferde nicht."
Tatsächlich wünschen immer mehr Pferdebesitzer eine Einäscherung ihres geliebten Tieres – auch wenn diese mit Kosten von 1.000,– bis 1.500,– Euro verbunden sein mag. Sie wollen einen Abschied in Würde und Respekt von ihrem vierbeinigen Partner – und nicht, daß dieser zu Tiermehl, Schmierfett oder Dünger verarbeitet wird. Rund um Deutschland florierte das Geschäft mit den Pferdekremierungen in den letzten Jahren immer mehr – es entstanden leistungsfähige Großkrematorien nicht nur in den Niederlanden, sondern auch in Belgien, Dänemark und der Schweiz, und ein großer Teil der Kunden kam aus Deutschland oder auch aus Österreich: Hier gibt es schlicht und einfach kein Tierkrematorium, das groß genug wäre, um einen vollständigen Pferdekörper aufzunehmen – diesbezüglich interessierte Pferdebesitzer müssen daher notgedrungen die Dienste ausländischer Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Hier geht's zur Pressemitteilung des Bundes-Landwirtschaftsministeriums.
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