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Ganz Tirol in Corona-Quarantäne: Was ändert sich für Pferdebesitzer?
19.03.2020 / News

Reiten am Platz ist ok – auf Ausritte sollten Tiroler Pferdefreunde aber im Moment verzichten.
Reiten am Platz ist ok – auf Ausritte sollten Tiroler Pferdefreunde aber im Moment verzichten. / Symbolfoto: Simone Aumair

Die für ganz Tirol eingeführte Quarantäne hat auch Auswirkungen auf Pferdebesitzer: Auch sie müssen den Kontakt zu ihren Pferden noch weiter einschränken – insbesondere dann, wenn es sich außerhalb der eigenen Wohnortgemeinde befindet. Auf Ausritte sollte man verzichten.

 

Aufgrund der weiter voranschreitenden Ausbreitung des Coronavirus in Tirol hat die Tiroler Landesregierung gestern eine Quarantäneverordnung für sämtliche 279 Tiroler Gemeinden erlassen. Was das konkret für die Tiroler Bevölkerung bedeutet, hat Landeshauptmann Dr. Günther Platter in einer Erklärung so zusammengefasst: „Die Gemeinde darf nur dann verlassen werden, wenn es um die Deckung der Grundversorgung oder um die Daseinsvorsorge geht - und dann nur zum nächstgelegenen Ort. Zur Arbeit darf weiterhin auch über Gemeindegrenzen hinweg gependelt werden - etwa von Telfs nach Innsbruck. Sofern es einen Arzt, eine Apotheke, einen Lebensmittelhandel und eine Bank im Ort gibt, darf die Gemeinde für diese Zwecke nicht verlassen werden. Was zum Beispiel nicht geht ist, in einen anderen Ort zu fahren, wenn im eigenen Dorf ein Lebensmittelgeschäft zur Verfügung steht.“

Die Quarantäne hat aber noch weitere Auswirkungen, so LH Platter: „Eine weitere Maßnahme ist, dass sich Tirol zu seinen Nachbarn abgrenzt. Diese Selbstisolation Tirols stellt einen weitreichenden Schritt dar. Das heißt, dass nur jene nach Tirol einreisen können, die in Tirol zu Hause sind oder in der kritischen Infrastruktur oder Versorgung arbeiten. Der Warenverkehr ist unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.“

Durch die landesweite Quarantäne ändert sich auch die Situation für Pferdebesitzer, so der Rechtsanwalt Dr. Peter Lechner gegenüber ProPferd: „Die nunmehr erlassene Quarantäne-Verordnung sorgt gegenüber der bisher geltenden bundesweiten Regelung doch für einige Verschärfungen. So ist das Verlassen des Wohnsitzes für die Tiroler Bevölkerung ab sofort verboten, ausgenommen aus bestimmten triftigen Gründen. Darunter fallen etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Arztbesuche, weitere ,sonstige Handlungen zur Versorgung der Grundbedürfnisse’, wie es in der Verordnung heißt, also Besorgungen von Lebensmitteln oder Medikamenten – und auch die Versorgung von Tieren. Diese ist aber in diesem Zusammenhang sehr strikt zu interpretieren, also im Sinne der Deckung der Grundbedürfnisse wie Fütterung und Verpflegung, die ja in der Regel der Einstellbetrieb gewährleistet."

Für Dr. Lechner ergibt sich daraus: „Nach meinem Dafürhalten kann man also sein Pferd weiterhin dann besuchen und es auch bewegen, wenn es sich in der eigenen Wohnortgemeinde befindet. Wenn es sich außerhalb des eigenen Wohnorts befindet, ist das wohl nur dann zulässig, wenn ich es z.B. medizinisch versorgen müsste, wenn es beschlagen werden muss oder wenn niemand sonst für seine Bewegung sorgen kann – dann liegen zweifellos triftige Gründe für einen Stallbesuch vor. Ansonsten aber eher nicht."

Was das ,Bewegen' der Pferde betrifft, so empfiehlt Dr. Lechner insgesamt Zurückhaltung und Besonnenheit: „Ich würde angesichts der momentanen Situation dazu raten, Ausritte eher zu unterlassen und die Pferde lediglich am Platz zu reiten. Es wurde ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man Skitouren und Wanderungen derzeit unterlassen soll, und zwar im Hinblick auf mögliche Unfälle und die damit verbundene Bindung von Einsatz- und Rettungskräften sowie von Ärzten, die derzeit ohnehin überlastet sind. Das gilt sinngemäß wohl auch für Ausritte, die natürlich auch mit einer erhöhten Unfallgefahr verbunden sind – und daher sollte man als Reiter in diesem Punkt solidarisch sein und vorerst auf Ausritte verzichten."

Die neue Verordnung des Tiroler Landeshauptmanns kann man hier nachlesen!

Dr. Peter Lechner ist Rechtsanwalt und gerichtlich beeideter Sachverständiger für Pferde in Innsbruck (www.dierechtsanwaelte.com).

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