News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Verpflichtende Equidenmeldungen für alle pferdehaltenden Betriebe ab 1.1.2023
18.11.2022 / News

Alle Equidenhalter sind ab 1. Jänner 2023 zur Meldung der Equiden auf ihrem Betrieb verpflichtet – private Pferdehalter ebenso wie landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe.
Alle Equidenhalter sind ab 1. Jänner 2023 zur Meldung der Equiden auf ihrem Betrieb verpflichtet – private Pferdehalter ebenso wie landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay

Dieses Datum sollten Österreichs Pferdehalter nicht übersehen: Ab 1.1.2023 müssen lt. einer neuen EU-Verordnung sämtliche am Betrieb befindliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) an eine zentrale Bewegungsdatenbank gemeldet werden.

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt, jeder ist zur Meldung der Equiden im VIS (= Verbrauchergesundheitsinformationssystem) verpflichtet. Der pferdehaltende Betrieb wird über seine Betriebs- oder Tierhaltenummer (LFBIS oder VIS) und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert. 

Seit 07.07.2021 ist die VO (EU) 2021/963 („Pferdepassverordnung neu“) in Kraft. Aus dieser ergeben sich folgende Verpflichtungen für Equidenhalter:
– Meldung der Equiden, die für mehr als 30 Tage auf ihrem Betrieb gehalten werden (oder den Betrieb für diesen Zeitraum verlassen) an eine zentrale Datenbank (VIS)
– Frist für die Meldung: 7 Tage
– Ausnahmen:
o   Equiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen an Wettbewerben, Rennen, Tierschauen, Trainings oder Holzrückeinsätzen teilnehmen
o   männliche Zuchtequiden, die während der Zuchtsaison gehalten werden
o   weibliche Zuchtequiden, die während eines Zeitraums von höchstens 90 Tagen gehalten werden

Hardfacts VIS Equidenmeldungen:

– Wo kann ich die Equidenmeldungen durchführen?
Die Equidenmeldungen sind auf der Webseite des VIS möglich: VIS - Verbrauchergesundheitsinformationssystem (statistik.at)
Die Equidenmeldungen sind unter dem Punkt VIS-Web und nur online (!) durch den Equidenhalter möglich.

Auf der Webseite des VIS gibt es einen eigenen Bereich für Equidenmeldungen. Die FAQs sowie eine Benutzerhandbuch  sind dort ebenfalls abrufbar: https://vis.statistik.at/vis/equiden.

– Wer ist zu den Equidenmeldungen verpflichtet?
Alle Pferdehalter (landwirtschaftlich, gewerblich, privat) innerhalb von 7 Tagen ab Ereignisdatum.

– Welche Tiere müssen gemeldet werden?
Alle Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Ponys und Kreuzungen daraus), die für mehr als 30 Tage den Betrieb verlassen oder sich für mehr als 30 Tage am Betrieb aufhalten.

– Welche Meldungen sind möglich?
Zugang, Abgang, Tod

Fohlengeburten sind nicht im VIS, sondern nach wie vor an den Zuchtverband zu melden.

– Welche Ausnahmen gibt es (wann sind keine Meldung erforderlich)?
     Wettbewerbe, Rennen, Tierschauen, Trainings, Holzrückeeinsätze bis 90 Tage
     Haltung von männlichen Zuchtequiden während Zuchtsaison
     Haltung von weiblichen Zuchtequiden bis 90 Tage
     Klinikaufenthalt

Bei Verbringung ins Ausland: nur Abgang melden (Pferde im Ausland sind nicht in der österreichischen Equiden-/ Bewegungsdatenbank zu erfassen!)
Das Verbringen auf Alm und/oder Sommerweide ist zu melden (keine Ausnahme)!
Werden z.B. auf einem Rindermastbetrieb 2 Pferde „für den Eigenbedarf“ gehalten, so sind diese beiden Equiden ebenfalls zu melden!

– Wie komme ich zu einer VIS-Tierhalternummer bzw. meinen VIS Zugangsdaten?

Es benötigen alle pferdehaltenden Betriebe eine LFBIS- Nummer (bereits bestehende landwirtschaftliche Betriebe) oder VIS- Tierhalternummer (gewerblich oder privat). Das Formular für die neue VIS Betriebsnummer ist zu finden unter https://vis.statistik.at unter dem Menüpunkt Formulare.

Bereits registrierte Equidenhalter/ Betriebe mit LFBIS können dort auch ab sofort VIS Zugriffsdaten anfordern.

Bereits bestehende VIS Zugangsdaten (wenn bereits für Meldungen in anderen Sparten – Bio, Bienen, etc. – vorhanden) können verwendet werden. Dann ist im VIS nur mehr die Anmeldung der Pferdehaltung/ Meldung der Equiden notwendig.

Die Zugangsdaten werden postalisch übermittelt.

– Was soll ich tun, wenn ich die UELN eines Pferdes im VIS nicht finden kann?
Die Identifizierung des Pferdes erfolgt über die UELN. Diese sollte im VIS bereits vorhanden sein, da dieses auf die zentrale Equidendatenbank zugreift. Ist die UELN noch nicht registriert (Fehlermeldung bei der Eingabe der UELN), bitte Kontakt mit einer pferdepassausstellenden Stelle (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter pferdezucht@lk-noe.at) aufnehmen. Diese muss das Pferd erst in der Equidendatenbank registrieren.

– Welche Daten werden für die Registrierung in der Equidendatenbank benötigt?
Pferd: Name, Geburtsdatum, UELN, Geschlecht, Schlachtstatus, Farbe, Brandzeichen oder Chipnummer, Geburtsland, Land Halterbetrieb, Betriebsnummer
Halterbetrieb, (LFBIS oder VIS), Ausstellungsdatum vom Originalpass
Eigentümer / Beantrager / Besitzer / verantwortliche Person: Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Mail
idealerweise Foto / Scan der entsprechenden Seiten im Pferdepass

Liste aller pferdepassausstellenden Stellen

– Mein Pferd wird von einer pferdepassausstellenden Stelle NEU in der Equidendatenbank registriert. Ist dieses dann automatisch im VIS auf meinem Betrieb gemeldet?
Ja, wenn der pferdepassausstellenden Stelle ihre LFBIS/VIS-Nummer bekannt ist, ist das Pferd automatisch am Betrieb gemeldet. Dies ist auch bei Fohlen im Zuge der Ausstellung des Pferdepasses der Fall (beim Verkauf oder wenn es zur Aufzucht den Betrieb verlässt, ist ein Abgang zu melden!). Aufzuchtbetrieb

Bitte geben Sie daher Ihrer zuständigen pferdepassausstellenden Stelle (z.B. Verband NÖ Pferdezüchter) Ihre LFBIS/VIS-Nummer bekannt!

Weiterführende Infos:
Webseite des VIS (Registrierung der Equidenhaltung – statistik.at),
Webseite des Gesundheitsministeriums (Kennzeichnung von Pferden – KVG – verbrauchergesundheit.gv.at)

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen