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Corona-Maßnahmen: Schweiz lässt Reitbetriebe und Reithallen offen
21.12.2020 / News

In der Schweiz dürfen auch weiterhin Reithallen für Unterricht und Training genutzt werden – unter Einhaltung einer maximalen Gruppengröße von 5 Personen.
In der Schweiz dürfen auch weiterhin Reithallen für Unterricht und Training genutzt werden – unter Einhaltung einer maximalen Gruppengröße von 5 Personen. / Symbolfoto: Archiv

Ab dem 22. Dezember gelten auch in der Schweiz verschärfte Corona-Regeln – und obwohl auch Sportbetriebe grundsätzlich geschlossen werden, dürfen Reitsportanlagen auch weiterhin offen bleiben. Sogar Reithallen dürfen für Training und Unterricht unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

 

Während Österreich ab 26. Dezember in einen dritten harten Lockdown geht und Indoor-Sportstätten – darunter auch Reithallen – weiter für Hobbysportler und Freizeitreiter gesperrt bleiben, geht die Schweiz einen – nicht unumstrittenen – Sonderweg: Trotz deutlich höherer Infektionszahlen und einer zusehends angespannten Lage in den Intensivstationen hat sich der Bundesrat letzte Woche nur zu vergleichsweise moderaten Verschärfungen – gleichsam einem ,weichen Lockdown' – durchringen können.

Konkret bedeutet das: In der Schweiz müssen ab Dienstag (22. Dezember) Restaurants, Kinos, Museen, Tiergärten und Sportbetriebe schließen – der Handel und die Skigebiete dürfen aber unter bestimmten Auflagen offen bleiben. So wird etwa die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in Geschäften aufhalten dürfen, weiter eingeschränkt, abhängig von der frei zugänglichen Ladenfläche. In allen Läden gelten zudem weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln.

Museen, Kinos, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, ebenso Sportbetriebe. Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal 5 Personen weiterhin ausgeübt werden. Profispiele können ohne Zuschauerinnen und Zuschauern weiterhin stattfinden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen weiterhin erlaubt.

Von der Schliessung der Sportbetriebe gibt es aber weiterhin eine bemerkenswerte Ausnahme – nämlich Reitsport-Anlagen. Diese dürfen – wie auch schon bisher – auch nach dem 22. Dezember offen bleiben und unter Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln genutzt werden, und zwar auch im Innenbereich (Reithallen).

Was konkret erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, hat der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) auf seiner Website zusammengefasst, hier die wichtigsten Fakten im Überblick:

– Reiten gilt nicht als Kontaktsport und darf unter Einhaltung der Abstandsregeln weiterhin sowohl in der Reithalle (unter Einhaltung einer maximalen Gruppengrösse von 5 Personen) als auch im Freien ausgeübt werden.

– Für Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag gelten bei der Ausübung von Sport keine Einschränkungen. Kann der Reitlehrer den erforderlichen Abstand nicht einhalten, muss er eine Maske tragen.

– Voltigieren gilt als Kontaktsport. Somit ist das Voltigieren untersagt, wenn mehr als eine Person auf dem Pferd turnt. Einzelvoltigieren ist weiterhin möglich. Beim Einturnen ist darauf zu achten, den nötigen Abstand einzuhalten. Auch der erforderliche Abstand zum Longenführer muss jederzeit eingehalten werden, wenn dieser keine Gesichtsmaske trägt.

– Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag können weiterhin uneingeschränkt trainieren, auch im Gruppenvoltigieren. Ebenso sind Kadermitglieder des SVPS von dieser Beschränkung ausgenommen.

– Reitunterricht darf Einzelpersonen und Gruppen (unter Einhaltung einer maximalen Gruppengrösse von 5 Personen) erteilt werden. Kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, gilt Maskenpflicht.

– Eine Reithalle gilt als grosse Räumlichkeit, bei der die Lüftung gewährleistet ist und genügend Abstand gehalten werden kann. Daher kann auf das Tragen einer Gesichtsmaske beim Reiten in der Halle verzichtet werden solange der Abstand eingehalten werden kann. Die Maximalanzahl von 5 Personen in der Halle darf nicht überschritten werden.

– Es wird empfohlen, das Putzen und Bereitmachen des Pferdes für das Reiten usw. nach Möglichkeit ins Freie zu verlegen. Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, ist eine Gesichtsmaske zu tragen. Dies gilt auch für andere Räumlichkeiten wie Stattelkammern, Futterkammern oder Garderoben.

– Pferdesportveranstaltungen (Turniere) sind verboten.

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