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Kantonsgericht Luzern bestätigt Urteil gegen Springreiter Paul Estermann
21.01.2021 / News

Springreiter Paul Estermann wurde auch vom Berufungsgericht wegen Tierquälerei an zwei Pferden verurteilt.
Springreiter Paul Estermann wurde auch vom Berufungsgericht wegen Tierquälerei an zwei Pferden verurteilt. / Foto: Olaf Kosinsky/kosinsky.eu

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann hatte gegen seine Verurteilung durch das Bezirksgericht Willisau wegen Tierquälerei im November 2019 Berufung eingelegt – nun hat das zuständige Kantonsgericht Luzern das Urteil in weiten Teilen bestätigt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Wie die „Luzerner Zeitung“ berichtet, hat das Kantonsgericht Luzern im Kern das Urteil bestätigt, das im November 2019 vom Bezirksgericht Luzern ausgesprochen worden war: Im Zentrum stand der Vorwurf der Tierquälerei: Estermann habe zwei von ihm trainierte Pferde – die Stute Castlefield Eclipse und den Wallach Lord Pepsi  – im Training durch Peitschenhiebe so traktiert, dass diese Hautaufplatzungen und blutende Wunden davongetragen haben, die medizinisch versorgt werden mussten.

Estermann habe dabei, wie das Bezirksgericht befand, „das zulässige Mass mittels starker Peitschenhiebe eindeutig überschritten und daher den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Da der Beschuldigte die körperliche Integrität und Würde der beiden Pferde je mehrfach verletzt hat, liegt eine mehrfache Tierquälerei nach Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes vor." Estermann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160.- und einer Busse von 4.000.- Schweizer Franken bestraft. Der Springreiter legte Berufung ein, für die das Kantonsgericht Luzern zuständig war.

Die Berufungsverhandlung fand am 15. Dezember 2020 statt. Wie das Kantonsgericht nun in einer Aussendung mitteilte, wurde das vorinstanzliche Urteil im Wesentlichen bestätigt und der Springreiter wegen Tierquälerei seiner Pferde Castlefield Eclipse und Lord Pepsi für schuldig befunden. Einzig für zwei Vorfälle in den Jahren 2014 bis 2017 in Verbindung mit dem Pferd Lord Pepsi wurde Estermann freigesprochen. Das Kantonsgericht erhöhte die Strafe gegen den Springreiter von 100 auf 105 Tagessätze zu je 160,– Franken, das Bussgeld von 4.000,– Franken wurde jedoch aufgehoben. Zudem muss der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig – Estermann hat nach Zustellung des schriftlichen Urteils 30 Tage Zeit, dagegen Berufung einzulegen, wovon allgemein ausgegangen wird. Es ist zweifellos Estermanns zentrale Strategie, eine rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei zu verhindern – denn diese hätte für ihn zweifellos erhebliche sportliche, berufliche und auch wirtschaftliche Konsequenzen. Auch der Schweizer Pferdesportverband – der durch diese Affäre ebenfalls unter Druck geraten ist – müsste dann wohl entschiedene disziplinäre Schritte setzen.

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