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Pferd wurde Schweif abgeschnitten – Motiv unklar
22.05.2015 / News

Die unbekannten Täter hatten es auf die Schweifhaare des Pferdes abgesehen.
Die unbekannten Täter hatten es auf die Schweifhaare des Pferdes abgesehen. / Symbolfoto: www.karinhaas.com

Im Tiroler Wiesing haben bisher unbekannte Täter einem Pferd den Schweif abgeschnitten – und das auf einer umzäunten Weide mitten im Ortszentrum. Nun fahndet die Polizei nach den Pferdehaar-Dieben.

 

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht von 11. auf den 12. Mai und hatte für den achtjährigen Wallach Pepino dramatische Folgen: Bisher unbekannte Täter haben das Pferd in einer umzäunten Weide im Ortszentrum von Wiesing mit einem Seil an einen Baum gebunden und anschließend die Schweifhaare um etwa 70 Zentimeter abgeschnitten. Wie die geschockte Besitzerin beklagte, leidet das Pferd nach wie vor an den Folgen der Tat: Das eher scheue Tier ist offenbar eingefangen und mit Gewalt an einen Baum festgebunden worden – und ist seither völlig verstört und verängstigt.

In den letzten Jahren hat es mehrere ähnliche Fälle in Österreich und auch in Deutschland gegeben. So hatte im September 2012 ein Unbekannter die Schweif- und Mähnenhaare von insgesamt sieben Haflingern ageschnitten, die auf einer Almweide am Zirbitzkogel im Bezirk Murau (Steiermark) aufgetrieben waren. Im Oktober 2014 wurde drei Therapiepferden im burgenländischen Wiesfleck ebenfalls die Schweifhaare abgeschnitten. In beiden Fällen vermutete die Polizei wirtschaftliche Motive: Pferdehaare sind in der Perchtenzeit eine begehrte Ware, da viele Masken damit geschmückt werden.

Dieses Motiv könnte auch beim aktuellen Fall im Tiroler Wiesing der Tat zugrundeliegen – auch wenn die Zeit der Umzüge und Perchtenläufe noch einige Monate entfernt ist. Schwerer als der wirtschaftliche Schaden wiegen aber zweifellos die negativen Folgen für das Wohlergehen der Pferde: Durch den abgeschnittenen Schweif fehlt den Tieren ein grundlegendes Hilfsmittel für die Fliegenabwehr im Sommer, ihr artspezifisches Verhalten und dadurch auch ihre Lebensqualität sind deutlich eingeschränkt. Aus diesem Grund ist auch die sogenannte „Schweifrasur", wie sie etwa zu Schauzwecken bei Kaltblutpferden lange angewendet wurde, seit 2011 in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich verboten. Im österreichischen Tierschutzgesetz gibt es zwar kein ausdrückliches Verbot der Schweifrasur – sehr wohl aber ein sinngemäßes: § 7 verfügt ein  „Verbot von Eingriffen an Tieren, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen oder der fachgerechten Kennzeichnung von Tieren dienen" – und nennt insbesondere auch Eingriffe zur Veränderung des phänotypischen Erscheinungsbildes eines Tieres, zu dem der Schweif im Fall des Pferdes wohl zweifelsfrei gehört.

Bleibt zu hoffen, dass den dreisten Tierquälern in aktuellen Fall das Handwerk gelegt werden kann. Zweckdienliche Hinweise sind an die Polizei-Inspektion Jenbach erbeten (BPK Schwaz), Tel.: 059133/7252.

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