Der Österreichische Tierschutzverein hat Anzeige gegen einen heimischen Springreiter wegen Tierquälerei erstattet, nachdem dieser sein Pferd nach einer Verweigerung mit Schlägen gegen den Kopf traktierte – auch der OEPS ermittelt.
Genau diese Art von ,Publicity’ braucht der Pferdesport am allerwenigsten: Der Österreichische Tierschutzverein (ÖTV) hat gestern auf seiner Facebook-Seite ein Video veröffentlicht, das beim Springturnier im niederösterreichischen Ebreichsdorf am vergangenen Wochenende (CSN-A CSN-B, 10.–12. Juni 2022) entstanden ist und eine höchst unschöne Szene dokumentiert: Zu sehen ist, wie ein Reiter in einer Standardspringprüfung vom 11.06.2022 nach einer Verweigerung seines Pferdes mehrmals mit der rechten Hand/Faust bzw. der Gerte nach dem Kopf des Tieres schlägt. Laut dem ÖTV schritten die Richter nicht ein, der Reiter wurde jedoch, wie ein Blick in die Ergebnisliste zeigt, bei dieser Prüfung ausgeschlossen (übrigens auch noch mit einem weiteren Pferd).
Der Reiter, so heißt es im Posting des ÖTV weiter, „verstößt ganz klar gegen den §5 des Österreichischen Tierschutzgesetzes „Verbot der Tierquälerei“. Seitens des Österreichischen Tierschutzvereins wurde soeben bei den zuständigen Behörden Anzeige erstattet. Wir fordern die sofortige Sperre des Reiters an der Teilnahme von allen Reitsport-Turnieren. An den Turnierreitplätzen wird sich nur etwas ändern, wenn Fälle aufgezeigt, publik gemacht und auch geahndet werden. Wir plädieren auf einen fairen, respektvollen und gewaltfreien Umgang mit Pferden, denn Pferde sind keine Sportgeräte!“
Es dauerte nur wenige Stunden, bis auch die reichweitenstarke ,Kronen Zeitung’ das Thema auf ihrer Website aufgriff und über den Vorfall berichtete, und zwar mit der Schlagzeile: „Tierschützer empört: Springreiter prügelt während Turnier auf Pferd ein“. Auf Nachfrage von „Krone“-Tierexpertin Maggie Entenfellner zeigte sich der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) von dem Vorfall bestürzt und werde Ermittlungen einleiten – man wolle auch aufklären, warum die Wettkampfrichter nicht sofort eingegriffen haben, heißt es.
Der Fall erinnert weniger an den Eklat der unglücklichen Annika Schleu im Olympischen Fünfkampf von Tokyo (hier wurden ja sowohl die Ermittlungen der UIPM-Disziplinarkommission, als auch der Staatsanwaltschaft Potsdam mittlerweile eingestellt), als vielmehr an den Wutausbruch des US-Springreiters Kevin Lemke, der im Vorjahr nach einer Verweigerung seines Pferdes Good Luck jegliche Selbstbeherrschung verlor und aus Zorn und Frust mehrfach mit der Gerte auf sein Pferd eindrosch und ihm heftig die Sporen in die Flanken rammte (siehe unseren Bericht dazu). Hier endete das Verfahren des US-Pferdesportverbandes mit einer Geldstrafe von 4.000,– US-Dollar sowie einer viermonatigen Sperre wegen „unsportlichen Verhaltens“ und „exzessiver Gewaltanwendung“ gegen sein Pferd. Der Übeltäter zeigte sich einsichtig und akzeptierte die Strafe.
Im aktuellen Fall von Ebreichsdorf drohen dem Springreiter ebenfalls disziplinäre Ordnungsmaßnahmen seitens des OEPS, etwa eine gelbe oder rote Karte, Geldbußen oder auch zeitliche bzw. dauernde Sperren lt. ÖTO. Schwerer als diese verbandsinternen Maßnahmen wiegen aber zweifellos die allgemeinen rechtlichen Konsequenzen, denn sollte es tatsächlich zu einem Verfahren oder gar einer Verurteilung kommen, dann drohen nicht nur Verwaltungsstrafen lt. österreichischem Tierschutzgesetzes bis zu 7.500,– Euro (im Wiederholungsfall bis zu 15.000,– Euro), sondern auch eine mögliche Verurteilung lt. § 222 des Strafgesetzbuchs – beides verbunden mit dem öffentlichen Makel, ein verurteilter Tierquäler zu sein ...
Ein offizielles Statement des OEPS zu der Causa gibt es bislang nicht.