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Gericht verbietet Großmutter das Füttern eines fremden Pferdes
24.11.2021 / News

Auch eindeutige Warnschilder hielten die Pensionistin nicht vom wiederholten Füttern des fremden Pferdes ab ...
Auch eindeutige Warnschilder hielten die Pensionistin nicht vom wiederholten Füttern des fremden Pferdes ab ... / Symbolfoto: Archiv/Fotolia

Eine 67-jährige Dame fütterte immer wieder ein fremdes Pferd, obwohl ihr dies die Besitzerin ausdrücklich untersagt hatte. Nun musste ein Gericht sogar eine einstweilige Verfügung gegen die beratungsresistene Oma verhängen.

 

Der kuriose Fall, über den die Regionalzeitung ,Richmondshire Today’ ausführlich berichtete, hat in Großbritannien für Schlagzeilen und hitzige Debatten in den sozialen Medien gesorgt: Ein britisches Gericht hat eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, um ein pensioniertes Rennpferd vor den unerwünschten Aufmerksamkeiten einer unbelehrbaren Pensionistin zu schützen, die sich trotz mehrfacher Aufforderungen hartnäckig weigerte, diesem keine Karotten mehr zu füttern. Mit einem wohl einzigartigen Urteil wurde dem Pferd gleichsam rechtlicher Schutz vor Überfütterung gewährt, nachdem die Staatsanwaltschaft in seinem Namen den Antrag bei den Richtern gestellt hatte.

Verurteilt wurde die 67-jährige Margaret Porter aus der kleinen Ortschaft Leeming Bar in North Yorkshire, die fand. dass der Fuchswallach Nelson, ein früheres Rennpferd, auf seiner Weide nicht nur traurig, sondern auch unterernährt aussähe – und begann, ihm Karotten zu geben, ohne Einverständnis der Besitzerin und unter Ignorierung des gut sichtbaren Warnhinweises „Bitte nicht füttern!“ am Koppelzaun.

Dies blieb auch der Besitzerin von Nelson – Suzanne Cooke – nicht lange verborgen, die immer öfter Karottenreste vom Boden einsammeln musste. Sie nahm sich die Übeltäterin zur Brust, erklärte ihr, dass Nelson ausreichend Futter erhalten würde, dass die vielen Karotten ihrem Pferd schaden könnten – und untersagte ihr explizit das weitere Füttern des Pferdes. Allein: All das beeindruckte Margaret Porter nicht: Sie war weiterhin überzeugt, dass Nelson zu wenig zu fressen bekam und versorgte ihn weiterhin eifrig mit Futter-Nachschub.

Der Streit eskalierte immer mehr. Zu allem Überdruß erschien eines Tages auch noch ein Inspektor der Tierschutzorganisation RSPCA bei Suzanne Cooke, um nach dem „unterernährten“ Pferd zu sehen – die Anzeige kam, man ahnt es, von der sturköpfigen Fr. Porter. Immerhin befand der Inspektor, dass der Hengst «in bester Verfassung» sei und ging wieder seiner Wege – doch Suzanne Cooke reichte es nun endgültig: Sie schaltete die Polizei ein und erstattete Anzeige gegen Margaret Porter. Dort war man übrigens schon bestens über den Fall informiert, weil Fr. Porter schon „mindestens zehn Mal“ auf der Gemeinde angerufen hatte, um ein „unterernährtes" Pferd zu melden.

So sah man sich also vor Gericht wieder. Eine erste Verhandlung fand im April statt, die Fortsetzung folgte nun Mitte November. Nach Anhörung beider Seiten und etlichen Zeugen befanden die Richter Margaret Porter für schuldig. Die vorsitzende Richterin Hilary Fairwood meinte: „Man könnte ihr Verhalten auf den ersten Blick als lobenswert betrachten, da sie wirklich glaubten, etwas gegen die vermeintliche Vernachlässigung eines Pferdes unternehmen zu müssen. Sie haben damit aber auch nach dem RSPCA-Besuch und dem Eingreifen der Polizei weitergemacht, obwohl ihnen ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass die RSPCA keinerlei Bedenken hatte und alles in Ordnung ist. Sie zeigten keinerlei Einsicht, weshalb wir sie schuldig im Sinne der Anklage sprechen.“

Mrs. Fairwood bestätigte, dass es notwendig sei, eine einstweilige Verfügung zum Schutz von Nelson zu erlassen:„Sie dürfen dem Pferd auf der Weide kein Futter mehr geben oder das Pferd sonstwie stören.“ Weiters ist es Fr. Porter untersagt, sich Fr. Cooke anzunähern oder deren Haus zu besuchen, das direkt gegenüber ihres eigenen Wohnsitzes liegt.

Nach dem Urteil zeigte sich Fr. Porter nur bedingt einsichtig. Sie akzeptiere zwar das Urteil,  meinte sie, fand es aber lächerlich, „vor Gericht gebracht zu werden, nur weil einem Pferd ein paar Karotten gegeben wurden. Aber wenigstens wurde ich angehört und sie haben mich nicht ins Gefängnis gesteckt.“ Fr. Cooke zeigte sich hingegen sehr erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Gericht die Anordnung erlassen hat, dass sie sich von Nelson fernzuhalten hat.“

Auch wenn dieser ungewöhnliche Fall am Ende glimpflich ausgegangen ist, darf an dieser Stelle der Hinweis nicht fehlen, dass es niemals in Ordnung ist, ein fremdes Pferd zu füttern, da dies gravierende gesundheitliche Probleme für das betroffene Tier nach sich ziehen kann. Jedes Jahr kommen viele Pferde durch unbefugte Fremdfütterung zu Schaden – manche sterben sogar daran!

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