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Hoffnung für Tierschützer: Koalition stellt Gesetzesänderung in Aussicht
21.07.2017 / News

Vom privaten Tier-Vermittlungsverbot waren auch viele Pferdebesitzer betroffen ...
Vom privaten Tier-Vermittlungsverbot waren auch viele Pferdebesitzer betroffen ... / Foto: Österreichischer Pferdeschutz-Verband

Das umstrittene Verbot der Online-Tiervermittlung könnte noch vor der kommenden Nationalratswahl geändert werden – das hat ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstlinger in einem Interview mit dem ,Standard' angedeutet.

 

Viele kleine Tierschutzvereine dürfen wieder hoffen: In einem Interview mit der Tageszeitung ,Der Standard' kündigte ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger an, sich für eine Entschärfung des umstrittenen Verbots privater Tieranzeigen einzusetzen.

Die Ende April in Kraft getretene Novelle des Tierschutzgesetzes sah in § 8a ein weitreichendes Verbot privater Tieranzeigen auch im Online-Bereich vor – davon waren nicht nur zahlreiche Pferdebesitzer betroffen, sondern auch Tierschutzvereine, die kein behördlich bewilligtes Tierheim betreiben. Letztgenannte Einschränkung betraf hunderte kleine Vereine, die ehrenamtlich geführt werden und für die der Betrieb eines eigenen Tierheims bzw. einer Pflegestelle nicht möglich bzw. nicht finanzierbar war. Für diese Vereine war die Gesetzesänderung eine Katastrophe – denn für sie war die Online-Vermittlung ihrer gesund gepflegten Tiere über Plattformen wie willhaben.at das wichtigste Instrument, um neue Plätze für ihre Schützlinge zu finden (siehe auch unseren Bericht dazu). Prompt erhielten Anfang Juli einige kleine Tierschutzvereine Strafverfügung durch das zuständige Wiener Magistrat, was für erhebliche Aufregungen sorgte. Wenig später wurden die Strafen zwar ausgesetzt – jedoch nur innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2018 – von einer nachhaltigen Lösung konnte also keine Rede sein.

Dieses für viele Vereine existenzgefährdende Problem soll nun endgültig beseitigt werden, wie Elisabeth Köstinger gegenüber dem ,Standard' bestätigte: „Heute ist allen klar, dass die hineinreklamierte Gesetzesänderung nicht praxistauglich ist", so Köstinger. Und sie fordert das Gesundheitsministerium auf, eine Lösung im Sinne des Tierschutzes auszuarbeiten, die es auch kleineren Vereinen ohne eigenes Tierheim ermöglicht, ihre Pflegetiere wieder öffentlich weitervermitteln zu dürfen.

Wie der ,Standard' berichtet, ist auch Regierungspartner SPÖ zu einer Änderung bereit: SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck kündigte für September einen Initiativantrag seiner Partei im Nationalrat an, der „helfenden Privatpersonen die Vermittlung von Tieren in Not über das Internet ermöglicht."

Gestern hat auch die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (WTV), Madeleine Petrovic, eine rechtliche Stellungnahme zum Tierschutzgesetz an den Verfassungsgerichtshof übergeben und um amtswegige Überprüfung gebeten: „Wir meinen, dass das Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist. Der WTV verlangt sofort ein Ende der juristischen Voodoo-Aktionen´“, so Petrovic. Die WTV-Präsidentin weiter: „In der Praxis der kleinen und großen Tierschutzvereine haben sich mit Unterstützung der Tierärztekammer und Online-Plattformen wie willhaben.at praktikable, sichere und tierfreundliche Strukturen entwickelt, die von der Politik unterstützt und nicht kaputtgemacht werden sollten. Dieses Verbot des Vermittelns im Internet sollte laut Gesetzgeber den illegalen Welpenhandel eindämmen. Allerdings ist nun genau das Gegenteil der Fall“, so Petrovic.

Auch der FPÖ-Tierschutzsprecher Josef Riemer sprach sich Anfang Juli für eine rasche Sanierung des Gesetzes aus – insbesondere auch der Vermittlungsregelungen für kleine Tierschutzvereine, damit das Tierwohl wieder an erster Stelle steht.

Es bleibt zu hoffen, dass – angesichts so großer politischer Einigkeit – das gründlich missglückte Tierschutzgesetz rasch geändert wird – und dass man dabei auch auf die Pferde nicht vergisst und in die Ausnahmen vom Vermittlungs-Verbot ausdrücklich auch die Pferde aufnimmt. Damit würde man aus der (unverbindlichen) Rechtsmeinung des Vollzugsbeirats verbindliches Recht machen – und auch die letzte juristische Unsicherheit für Pferdefreunde beseitigen (siehe auch unsere Meldung dazu).

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