News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Keine Einsicht, keine Reue: Sieben Jahre Sperre für Springreiter Paul Estermann
14.04.2023 / News

Die Sanktionskommission bezeichnete die Taten und das Verhalten von Paul Estermann als „absolut inakzeptabel" – und fällte ein hartes Urteil.
Die Sanktionskommission bezeichnete die Taten und das Verhalten von Paul Estermann als „absolut inakzeptabel" – und fällte ein hartes Urteil. / Foto: Wikipedia/Olaf Kosinsky

Nach der rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung von Springreiter Paul Estermann wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei hat die Sanktionskommission des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) nun auch die verbandsrechtliche Strafe festgelegt: Estermann wird für sieben Jahre von der Teilnahme an Pferdesportveranstaltungen ausgeschlossen.


Wie der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) auf seiner Website bekanntgab, wurde Springreiter Paul Estermann nach seiner rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei (siehe unseren Artikel dazu) nun mit einer Sperre von sieben Jahren belegt. In dieser Zeit ist Estermann von der Teilnahme an turniersportlichen Wettkämpfen ausgeschlossen. Als besonders erschwerend wurde die fehlende Einsicht und Reue für die von ihm begangenen Misshandlungen gewertet – dessen Verhalten sei „absolut inakzeptabel", wie es in der Entscheidung heißt. Estermann kann das Urteil der Sanktionskommission innerhalb von 20 Tagen anfechten.

Hier die Mitteilung des SVPS im Wortlaut:

„Der Springreiter Paul Estermann wurde mit Urteil des Kantonsgerichts Luzern vom 18. November 2022 der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen. Im Anschluss daran leitete die Sanktionskommission (SAKO) des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) eine verbandsrechtliche Untersuchung ein, denn der SVPS lebt bei Tierschutzvergehen eine Nulltoleranz, die von der SAKO durchgesetzt wird.

Im Rahmen der verbandsrechtlichen Untersuchung wurde Paul Estermann zu einer freiwilligen Befragung eingeladen, worauf der Reiter jedoch verzichtete. Für die SAKO untermauert dies das Verhalten des Reiters, der im gesamten Strafverfahren keine Einsicht und auch keine Reue für seine Taten gezeigt hat. Dies war auch im Rahmen des SAKO-Verfahrens der Fall.

Nach Sichtung der Akten des Strafverfahrens stuft die SAKO das Verhalten des Reiters als absolut inakzeptabel ein. Er hat ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Image des Pferdesports, sondern auch dem Ansehen des Verbandes sehr.

SAKO-Präsident Thomas Räber äussert sich mit klaren Worten zu dem Fall: «Die SAKO erachtet das vorsätzliche, egoistische und aggressive Verhalten des Reiters als eine krasse Missachtung des Wohlergehens des Pferdes.» Entsprechend sanktioniert die SAKO Paul Estermann mit einer siebenjährigen Sperre. Ausserdem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 1200 Franken tragen.
Paul Estermann hat nun die Möglichkeit, diesen Entscheid der SAKO innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anzufechten.“

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...

Weitere Artikel zu diesem Thema:

17.01.2023 - Springreiter Paul Estermann nun rechtskräftig wegen Tierquälerei verurteilt16.01.2020 - Bezirksgericht zum Fall Estermann: "Viele haben offenbar weggeschaut"27.01.2020 - Tierquälerei im Pferdesport: Was man aus dem Estermann-Urteil lernen kann
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen