News 

Rubrik
Zur Übersichtzurück weiter

Gescheiter als der Tierarzt? Amtsgericht München weist Pferdehalter zurecht
25.02.2025 / News

Das Amtsgericht München stellte fest, dass die Pferde des Beklagten sehr wohl fachgerecht behandelt wurden.
Das Amtsgericht München stellte fest, dass die Pferde des Beklagten sehr wohl fachgerecht behandelt wurden. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay

Ein Pferdehalter aus München verweigerte die Bezahlung seiner Tierarzt-Rechnung mit der Begründung, bei seinen Pferden „Monty" und „Striezi" sei eine falsche Diagnose gestellt und eine falsche Behandlung durchgeführt worden. Das Amtsgericht München sah es anders.

 

Der Fall zeigt, dass es TierärztInnen im Zeitalter von ,Dr. Google' nicht immer leicht haben – und sich in ihrem Alltag auch mit Dingen herumschlagen müssen, die nur mittelbar mit der Behandlung kranker Pferde zu tun haben: etwa ihrem Honorar nachzulaufen, Klage gegen säumige Klienten zu erheben oder in Gerichtsverfahren als Zeuge aussagen zu müssen.

Im März 2022 behandelte die Klägerin, eine auf Pferde spezialisierte Tierarztpraxis aus Franken, die beiden Pferde „Monty“ und „Striezi“ wegen akuter Lahmheiten und stellte dem beklagten Auftraggeber aus München eine Rechnung für die tierärztliche Behandlung in Höhe von 1.741,97 Euro – mit der Begründung, die von ihr in Rechnung gestellten Leistungen seien lege artis erbracht worden. Bei beiden Pferden sei ein struktureller Fesselträgerschaden festgestellt worden, die entsprechend behandelt werden mussten.

Der Beklagte verweigerte jedoch die Zahlung mit der Begründung einer falschen Diagnose und falscher Behandlung von dessen Pferden: Es habe kein Fesselträgerschaden bestanden, sondern lediglich eine leichte Flüssigkeitsansammlung um die Sehne im Sinne eines Überlastungsschadens. 

Das Amtsgericht gab der Klägerin nach Durchführung von Zeugeneinvernahmen und Einholung eines Sachverständigengutachtens in vollem Umfang recht und führte wie folgt aus: 

„Bei dem vorliegenden tierärztlichen Behandlungsvertrag ist […] nicht ein Behandlungs- oder Heilerfolg, sondern die Leistung der medizinischen Behandlung, also eine Dienstleistung, geschuldet. […] 

Im vorliegenden Fall ergibt sich nach Durchführung der Beweisaufnahme hingegen nicht, dass ein […] Behandlungsfehler gegeben ist, der dazu führt, dass die streitgegenständliche Behandlung der Pferde völlig unbrauchbar und wertlos für den hierfür darlegungs- und beweislastpflichtigen Beklagten war: […] 

Der Sachverständige stellte insoweit in seinem Gutachten fest, dass gemäß der Befunde, die in den Ultraschallbildern der Klägerin dokumentiert worden seien, sowie der klinischen Befunde, sowohl bei „Monty“ als auch „Striezi“ jeweils behandlungsbedürftige Schäden von Fesselträgerstrukturen vorgelegen hätten.“ 

Das Urteil ist rechtskräftig. 

Urteil des Amtsgerichts München vom 14.11.2024
Aktenzeichen: 275 C 14738/22

Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München

Kommentare

Bevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...

Weitere Artikel zu diesem Thema:

22.02.2025 - Arglistige Täuschung: Pferd war mehr als nur "etwas dominant"17.12.2024 - Reitverein haftet nicht für Nageltritt eines Pferdes auf seinem Gelände
Zur Übersichtzurück weiter

 
 
ProPferd.at - Österreichs unabhängiges Pferde-Portal − Privatsphäre-Einstellungen