Ein britischer Springreiter muss nach übermäßigem Gerten-Einsatz eine Geldstrafe von 500,– Pfund zahlen: „Derartiges Verhalten wird in keiner Art und Weise toleriert", so die Begründung.
Es ist eine Entscheidung mit Beispielwirkung – und soll es auch sein. Der für den Springsport in Großbritannien zuständige Dachverband ,British Showjumping' (BS) hat Springreiter Luke Humphrey aus Cambridgeshire nach mehreren Verfehlungen beim Springturnier in Houghton Hall im April dieses Jahres zu einer Geldstrafe von 500,– Pfund (ca. 580,– Euro) verurteilt. Humphrey hat durch den exzessiven Gebrauch der Gerte bei seinem Pferd Back to Black II – einen 13-jährigen Wallach – gegen mehrere Regeln des BS Regulativs verstoßen. Der Reiter erhielt darüberhinaus eine offizielle Verwarnung für sein „künftiges Handeln und Benehmen".
Die beträchtliche Strafe soll auch abschreckende Wirkung haben – und allen Reitern zeigen, daß derartige Verstöße nicht hinnehmbar sind, so BS-Geschäftsführer Iain Graham gegenüber dem Magazin Horse&Hound: „Als zuständiger nationaler Verband für den Springsport haben wir einen strengen Verhaltens-Codex, und wir erwarten von unseren Mitgliedern, daß sie diesen auch einhalten – ganz besonders hinsichtlich des Wohls des Pferdes, das höchste Priorität für uns hat. Derartiges Verhalten wird in keiner Art und Weise toleriert – und es ist völlig unakzeptabel, wenn das irgendjemand anders sieht. Das Wohl des Pferdes zu schützen ist absolut vorrangig für uns – und wir bedanken uns ausdrücklich bei all jenen, die derartige Vorkommnisse bei uns anzeigen, damit sie in korrekter Weise behandelt und geahndet werden können."
Springreiter Luke Humphrey hat durch sein Fehlverhalten gegen insgesamt fünf Regeln des BS-Handbuchs verstoßen – nämlich gegen § 82.1 (anstößiges Verhalten in der Öffentlichkeit), gegen § 82.3 (Misshandlung eines Pferdes oder Ponys bei einem Turnier – im oder außerhalb des Austragungsplatzes), gegen § 82.4 (missbräuchlicher bzw. exzessiver Einsatz von Gerte oder Sporen) sowie gegen Regel 82.5. („Absichtliche Verwendung des Gebisses als Mittel der Bestrafung und/oder missbräuchliche Verwendung eines sonstigen Ausrüstungsgegenstands, um dem Pferd/Pony Schmerzen oder Unbehagen zuzufügen."). Ebenso wurde ein Verstoß gegen § 82.11 geahndet, da sich der Reiter „in einer Art und Weise benommen hat, die nach Ansicht der Stewards dem Ansehen von British Showjumping widerspricht und seinen Interessen abträglich ist."
Die wohl wirkungsvollste Strafe ereilte den Springreiter übrigens von anderer Seite: Der Wallach Back to Black II wird seit dem Vorfall von Houghton Hall von einem anderen Reiter vorgestellt.