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Drama in Salzburg: Zwei entlaufene Pferde von PKW erfasst und getötet
29.09.2018 / News

Bei dem Unfall, der sich gestern Freitag in den frühen Morgenstunden ereignete, kamen zwei Pferde ums Leben.
Bei dem Unfall, der sich gestern Freitag in den frühen Morgenstunden ereignete, kamen zwei Pferde ums Leben. / Symbolfoto: Archiv

Zwei Pferde sind im Salzburger Mauterndorf aus einer Koppel entkommen und auf die Turracher Straße gelaufen – ein PKW-Lenker konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und erfasste die beiden Tiere. Sie starben noch an der Unfallstelle.

 

Wie die Polizei Salzburg informierte, ist es gestern Freitag (28. September) in den frühen Morgenstunden in Mauterndorf zu einem folgenschweren Verkehrsunfall gekommen: Ein 43-jähriger Einheimischer war auf der Turracher Straße (B95) von Mauterndorf in Richtung Tamsweg unterwegs, als er noch in Mauterndorf, auf Höhe eines Gewerbegebietes,  in der Dunkelheit ein links neben der Fahrbahn stehendes Pferd bemerkte. Fast zeitgleich liefen zwei weitere Pferde von rechts vor ihm auf die Fahrbahn. Der 43-Jährige konnte eine Kollision mit den Pferden nicht mehr verhindern. Die beiden Tiere kamen tödlich verletzt auf der Fahrbahn zum Liegen. Der Lenker selbst blieb bei dem Unfall unverletzt, am Pkw entstand erheblicher Sachschaden. Laut ersten Ermittlungen waren die Pferde aus noch unbekannter Ursache von einer etwa einen Kilometer entfernten Koppel entlaufen.

Leider ist dieses tragische Unglück im Lungau kein Einzelfall – immer wieder kommt es zu Unfällen durch Pferde, die von Koppeln entkommen bzw. entlaufen sind. Die Ermittlungsbehörden müssen in derartigen Fällen klären, ob die Verwahrung der Tiere den geltenden gesetzlichen Richtlinien entsprochen hat und als ausreichend sicher einzustufen war. Ist dies nicht der Fall, läge ein Verschulden des Pferdehalters vor – und dieser müsste für sämtliche Schäden haften. Konkret heißt es in §1320 ABGB: „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.“

Wie eine sichere und auch den gesetzlichen Vorgaben genügende Koppelumzäunung aussehen muss, kann man hier nachlesen!

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