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Wiener Fiaker wehren sich erfolgreich gegen Tierschützer-Angriffe
24.05.2023 / News

Bei Touristen beliebt, bei Tierschützern umstritten: die Wiener Fiaker.
Bei Touristen beliebt, bei Tierschützern umstritten: die Wiener Fiaker. / Foto: Fiaker Paul

Das größte Wiener Fiakerunternehmen – der Familienbetrieb Fiaker Paul – hat sich erfolgreich gegen mehrere Falschbehauptungen der Tierschutzorganisation ,Verein gegen Tierfabriken’ (VGT) zur Wehr gesetzt – ein entsprechendes Urteil des Handelsgerichts Wien wurde nun auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.


In der Wiener Innenstadt spielt sich ein täglicher Kleinkrieg zwischen Fiakern und Tierschützern ab, wie Johann Paul Junior gegenüber der ,Wiener Zeitung' beschreibt: Die Kutscher werden von den Aktivisten ständig belauert und fotografiert, um sie und ihr Gewerbe in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Aufnahmen würden dann entweder im Internet oder bei der Verwaltungsbehörde landen – allein der Traditionsbetrieb Fiaker Paul, mit 80 Pferden Wiens größtes Fiakerunternehmen, würde mit bis zu 300 Anzeigen pro Jahr (!) eingedeckt werden. Zu jeder einzelnen müsse man dann Stellung nehmen, Gegenbeweise, Zeugenaussagen etc. vorlegen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, den der Familienbetrieb kaum stemmen könne.

Als man dann auch noch in Petionen und Artikeln der Tierschutzorganisation ,Verein gegen Tierfabriken' (VGT) Behauptungen lesen musste, die man eindeutig als falsch, diffamierend und ehrenrührig empfand, habe dies das Fass zum Überlaufen gebracht – man entschloss sich zur Klage gegen den VGT. Und siehe da: Das Handelsgericht Wien gab im Juni des Vorjahres – siehe unseren ausführlichen Artikel dazu – der Klage in den wesentlichen Punkten recht. Im Urteil des Erstgerichts hieß es u.a.:

– „Die beklagten Parteien sind schuldig, die Verbreitung der Behauptung, dass in Wien „aufgrund der Hitze immer wieder Fiakerpferde kollabieren“, zu unterlassen" sowie diese Behauptung als „unwahr" zu widerrufen.
– Gleiches gilt für die Behauptung, „dass die Unterbringung der Fiakerpferde in ihren Stallungen meist reine Boxenhaltung ohne jeglichen Auslauf bedeute, oft unter fürchterlichen Bedingungen" – auch diese ist zu unterlassen sowie als unwahr zu widerrufen.
– Des weiteren hat es die erstbeklagte Partei zu unterlassen und als unwahr zu widerrufen, die beanstandete Fotografie des Fiaker-Gespanns „zu veröffentlichen und mit Kommentaren wie „abgemagertes Pferd“, „Fall von Pferde-Vernachlässigung“, „Entsetzen“ und/oder „Dieses Pferd sollte auf keinen Fall mehr vor eine Kutsche gespannt sein“ zu versehen.

Der VGT reagierte empört und legte Berufung ein – ohne Erfolg, wie das nun vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts Wien zeigt. Darin heißt es lapidar: „Der Berufung wird nicht Folge gegeben." Die beanstandeten Behauptungen der Tierschutzorganisation VGT – die von Sachverständigen, Tierärzten, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Gutachtern eindeutig widerlegt wurden – sind daher als falsch und rechtswidrig erkannt und müssen widerrufen werden.

Das Oberlandesgericht Wien beruft sich in seinem ausführlichen 29-seitigen Erkenntnis auf die Expertenmeinung des Wiener Veterinäramts, dem keine Fälle von Hitzekollaps bei Fiakerpferden bekannt sind. Im Spruch betont das Oberlandesgericht, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe ihren Pferden mehr Bewegung, Auslauf und größere Boxen bietet als dies in der ersten Tierhaltungsverordnung vorgesehen sei. Weiteres werden die Behauptungen hinsichtlich abgemagerter Tiere entkräftet. Die regelmäßig in tierärztlicher Betreuung befindlichen Pferde befinden sich laut Veterinäramt Wien in einem trainierten und guten Zustand.

„Das Tierwohl ist uns ein Herzensanliegen", so Marco Pollandt, Angestellter bei Fiaker Paul. Man könne diesen Beruf – dessen Basis gesunde und bestens versorgte Pferde sind – nur gemeinsam mit den Pferden ausüben. Die ständigen Attacken und Falschbehauptungen von Tierschützern, die sogar Fahrgäste beschimpfen, würden nur dazu dienen, die Geschäftsbasis der Traditions- und Kulturbetriebe zu schädigen, so Pollandt weiter. Jurist Nikolaus Rast sprach sogar von einer „gezielten Hetzkampagne, die jeder Grundlage entbehrt."

Strenge Kontrollen gewährleisten Wohl der Pferde
Fiaker Paul verweist vor allem auf die strengen und engmaschigen Kontrollen seitens der zuständigen Behörden: Durch das für Tierschutz zuständige Veterinäramt werden jährlich rund 2.500 tierärztliche Kontrollen bei Fiakerpferden durchgeführt. Jedes Pferd wird durchschnittlich achtmal jährlich von Amtstierärzten eingehend auf körperliche und geistige Gesundheit untersucht. Ebenso werden 59 Stallvisiten pro Jahr durchgeführt, womit jeder Stall durchschnittlich zweimal pro Jahr visitiert wird. Die Wiener Fiaker sind tierärztlich geprüfte Betriebe und stehen in engem Austausch mit der Veterinäruniversität Wien, Pferdewissenschaftlern und anerkannten Fachtierärzten. Unternehmen wie Fiaker Paul bieten ihren Pferden im Umland von Wien weitläufige Auslauf- und Erholungsflächen. Fiaker Paul lässt seine Tiere nicht nur in Arbesthal urlauben, sondern bietet ihnen nach ihrer aktiven Zeit auch eine würdige Pension auf der Koppel.

Weitere Schlappe vor Gericht für VGT
Auch in einem weiteren Verfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen den Verein gegen Tierfabriken geurteilt. Dieser hatte in einem Folder mit dem Titel ,Fiaker-Fakten' behauptet: „Immer wieder auftretende Unfälle, die manchmal leider sogar mit schweren, teilweise tödlichen Verletzungen von Menschen und Tieren enden, sprechen ebenfalls dafür, dass Fiakerpferde dem Stress nicht gewachsen sind." Aus dem Zusammenhang des Folders würde der unbefangene Durchschnittsleser schließen, „dass es auch in Wien zu Fiakerunfällen mit Todesfolge für Menschen kommt. Dies ist jedoch unrichtig, da im Zusammenhang mit Fiakerunfällen lediglich zwei Menschenopfer in den letzten 20 Jahren in Österreich, nämlich eines im Bezirk Zwettl (Mai 2010) und eines in Bad Ischl (Februar 2020) zu beklagen waren. Diese unrichtige Tatsache ist auch nicht vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK (= Europäische Menschenrechts-Konvention, Anm.) gedeckt", so das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen.

Der Klägerin stünden daher die begehrten Ansprüche nach § 1330 Abs. 2 ABGB zu. Die beklagte Partei habe somit die Behauptung, dass in Wien mit Fiakern Unfälle mit tödlichen Verletzungen von Menschen auftreten, zu unterlassen bzw. als unwahr zu widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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