In einem Reitstall in Haan (Kreis Mettmann) in Nordrhein-Westfalen kam ein 28 Jahre altes Pferd in einer Führanlage zu Sturz und konnte nicht mehr aufstehen. Erst die Feuerwehr konnte das hilflose Tier befreien.
Die Feuerwehr Haan ist am Samstagabend (5. Dezember) um 19.35 Uhr zu einem Reitstall an der Straße Ellscheid gerufen worden, weil ein Pferd in einer Führanlage gestürzt und in hilfloser Lage am Boden liegengeblieben war. Ein Tierarzt befand sich bereits vor Ort. Nach seinen Angaben schaffte es das 28 Jahre alte Tier aus eigener Kraft nicht auf die Beine, weshalb er die Feuerwehr zu Hilfe gerufen hatte.
Die Haaner Feuerwehr hatte jedoch nicht das geeignete Berge-Gerät, um das Pferd wieder in eine aufrechte Position zu bringen. Über die Kreisleitstelle Mettmann wurde daher Unterstützung von der Feuerwehr Ratingen ersucht. Diese kam mit einem Teleskoplader, der in die geschlossene Halle fahren konnte, als auch mit einem Spezial-Geschirr zur Rettung von Großtieren. So konnte das Pferd schließlich mit gemeinsamen Kräften aus seiner misslichen Lage befreit werden – nach gut zweistündigen Rettungsarbeiten stand das Tier wieder auf den eigenen Beinen. Die Feuerwehr Haan war mit zwölf Kräften im Einsatz, die Unterstützung aus Ratingen umfasste vier Helfer.
Führanlagen mit Gefahrenpotential
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Führanlagen zu Unfällen, insbesondere dann, wenn Pferde zuvor nicht ausreichend an die Führanlage gewöhnt bzw. in der Führanlage nicht entsprechend beaufsichtigt wurden oder die bauliche Gestaltung der Anlage Sicherheitsmängel aufweist. So wurde im Vorjahr ein Stallbetreiber zu einer Schadenersatzleistung verurteilt, weil die von ihm betriebene Führanlage Trenngitter mit zu geringen Stab-Abständen (14 cm) aufwies, was dazu führte, daß ein Pferd mit dem Hinterbein in einem Trennelement hängenblieb, in Panik geriet und sich verletzte. Diese Gefahr war, so das Gericht, für eine sachkundige Person und somit auch den Stallbesitzer erkennbar – er habe dadurch seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und sei somit schadenersatzpflichtig. Daran ändere auch das auf der Führanlage angebrachte Schild „Benutzung auf eigene Gefahr" nichts, so das Gericht.
Quelle: Pressemitteilung Feuerwehr Haan