Risiken im Reitstall: Nicht nur Reiter und Stallarbeiter sind gefährdet 28.12.2015 / News
 Viele Unfälle in Pferdebetrieben passieren in der täglichen Routine, etwa beim Führen, Putzen und Beschlagen, wenn wichtige Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen werden. (Achtung – gestellte Aufnahme, nicht zur Nachahmung empfohlen!) / Symbolfoto: Archiv Martin Haller  Diese Statistik der Bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt in Finnland zeigt, daß die meisten Unfälle von Stallbetreibern nicht beim Reiten, sondern beim Führen/Bewegen/Transport von Pferden geschehen. / Foto: animals  Diese Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung von Finnland (TVL) umfasst die Jahre 2003 bis 2010 und zeigt, daß zwar Reitschüler und Stallarbeiter am häufigsten von Unfällen betroffen sind – daß aber auch viele andere Personengruppen ein durchaus beträchtliches Verletzungsrisiko haben. / Foto: animals
Finnische Forscher haben Datenmaterial von Versicherungsgesellschaften ausgewertet und die Unfallrisiken in Pferdebetrieben analysiert – mit einigen durchaus überraschenden Ergebnissen.
Um eine Sicherheits-Software für Pferdebetriebe zu entwickeln, haben finnische Forscher Daten und Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung analysiert. Ziel war es, möglichst genau zu erheben, wo genau im einem Pferdebetrieb Unfälle auftreten, aus welchen Gründen und unter welchen Umständen sie passieren – und welche Personengruppen davon exakt betroffen sind. Die Ergebnisse wurden kürzlich in der Zeitschrift ,animals' unter dem Titel „Entwicklung eines Sicherheits-Managements-Tools für Pferdebetriebe" (,Development of a Safety Management Web Tool for Horse Stables') veröffentlicht.
Eine wesentliche Erkenntnis bei der Analyse war die Tatsache, daß die Risiken bei pferdebezogenen Aktivitäten sehr breit gestreut sind und eine Vielzahl von Personengruppen betreffen. So zeigen etwa Statistiken der Bäuerlichen Sozialversicherung in Finnland, daß rund 170 Unfälle pro Jahr die Stallbetreiber selbst betreffen – und rund 300 weitere Versicherungsfälle bei Personengruppen auftreten, die in anderen Sektoren mit Pferden zu tun haben (z. B. Landwirte und landwirtschaftliche Hilfskräfte, Reitschüler, Tierärzte etc.).
Daten der gesetzlichen Unfallversicherung in Finnland zeigen, daß von Unfällen generell zwei Personengruppen besonders betroffen sind, nämlich Reitschüler (mit mehr als 800 gemeldeten Unfällen pro Jahr) sowie Stallarbeiter bzw. Pferdepfleger (mit mehr als 600 gemeldeten Unfällen pro Jahr). Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch zahlreiche weitere Personen bzw. Berufsgruppen durchaus häufig Opfer von Unfällen werden – so etwa Angestellte in landwirtschaftlichen Betrieben, landwirtschaftliche Hilfskräfte und Trainer mit jeweils über 100 gemeldeten Versicherungsfällen pro Jahr. Aber auch Tierärzte, Reitlehrer und sogar Bürokräfte und Polizisten sind von Unfällen in Pferdebetrieben betroffen, wenn auch in geringerem Ausmaß.
Betrachtet man die Aktivitäten, bei denen die Unfälle passieren, etwas genauer, dann ergibt sich ein durchaus überraschendes Befund: Die mit Abstand meisten Unfälle passieren nicht beim Reiten, sondern beim Führen bzw. beim Transport von Pferden, wie eine entsprechende Auswertung der Bäuerlichen Sozialversicherung zeigt: Pro Jahr geschehen rund 70 Unfälle beim Führen oder beim Transport, beim Reiten bzw. der Reitausbildung ca. 30, beim Putzen, Beschlagen bzw. bei medizinischen Behandlungen ca. 20, ebenso bei der Fütterung (siehe Tabelle 1).
Nicht nur die breite Streuung des Unfallrisikos ist ein Problem in Pferdebetrieben, sondern auch der Umstand, daß ein hoher Prozentsatz der gemeldeten Unfälle auch mit erheblichen Verletzungen verbunden ist. Wie Daten der Finnischen Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Mela) zeigen, waren beinahe 35 % der Verletzungen von Personen bei Pferdeaktivitäten so schwerwiegend, daß sie einen Krankenstand von mehr als 30 Tagen nach sich zogen.
Dennoch sind diese Zahlen nur ein kleiner Ausschnitt der Wirklichkeit. Tatsächlich gibt es über Freizeitunfälle mit Pferden kaum aussagekräftige Statistiken, wie die finnischen Wissenschaftler zugeben: „In Schweden ist die genaue Zahl der durch Pferdeaktivitäten verursachten Verletzungen unsicher, da kaum Aufzeichnungen darüber geführt werden." Dennoch konnten die Forscher in den zugänglichen Datensammlungen zumindest einige spannende Fakten entdeckten: So begaben sich im Jahr 2012 in Schweden fast 12.900 Personen in eine Unfallklinik, nachdem sie sich beim Reiten bzw. einer anderen pferdebezogenen Aktivität verletzt hatten. Nahezu 9 von 10 verletzten Personen waren weiblich – und 40 % davon waren Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 18 Jahren oder darunter. Die am häufigsten von Verletzungen betroffene Personengruppe waren Mädchen in der Altersgruppe von 10 bis 19 Jahren.
Das Web-Tool InnoHorse – Teil des umfassenden InnoEquine-Projekts – wurde entwickelt, um Stallbetreiber und Leiter von Pferdebetrieben bei ihren vielfältigen täglichen Herausforderungen und Aufgaben zu unterstützen. Rat und Hilfe beim Sicherheits-Management ist ein wesentlicher Teil des Angebots – mit dem Ziel, die Aufmerksamkeit bezüglich sicherheitsrelevanter Faktoren im täglichen Betrieb zu erhöhen. Das Entwickler-Team hat dafür nicht nur Versicherungs-Statistiken und sonstige Studien herangezogen, sondern auch Experten-Workshops und Umfragen herangezogen.
Am Ende entstand so eine ,Sicherheits-Checkliste', die jedem Stallbetreiber auf einfache Weise zeigen soll, welche Teile seines Betriebs mit besonders hohem Risikopotential behaftet sind und welche Sicherheits- bzw. Vorsichtsmaßnahmen empfehlenswert sind. Insgesamt wurde auf sieben wichtige Bereiche bzw. Punkte eingegangen: Wege und Durchgänge, Gebäudesicherheit, ergonomische Werkzeuge und Maschinen, Schutzausrüstungen, die Sicherheit von Angestellten und Kunden sowie andere Sicherheits-Themen (z. B. Richtlinien beim Führen und Transportieren des Pferdes).
Die Forscher abschließend: „Das InnoHorse-Web-Tool wird vielleicht nicht alle Sicherheitsprobleme in Pferdebetrieben lösen, aber wir hoffen, daß es einigen Stallbetreibern dabei helfen kann, das eigene Sicherheits-Management zu verbessern. Wir möchten Lösungen für den Pferde-Sektor entwickeln, um Menschen zu inspirieren, zu motivieren und zu ermutigen, sich im Umfeld von Pferden sicherer zu verhalten, um Unfälle zu vermeiden."
Die Untersuchung ,Development of a Safety Management Web Tool for Horse Stables' von Jarkko Leppälä, Christina Lunner Kolstrup, Stefan Pinzke, Risto Rautiainen, Markku Saastamoinen und Susanna Särkijärvi ist in der Zeitschrift ,animals' erschienen und kann hier in englischer Originalfassung nachgelesen werden.
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:31.07.2015 - Unterschätzte Gefahr: Auch „Bodenpersonal" sollte Helm tragen
Unterschätzte Gefahr: Auch „Bodenpersonal" sollte Helm tragen 31.07.2015 / News
 Auch Personen, die Pferde vom Boden aus betreuen, sind Gefahren ausgesetzt – aber nur in seltenen Fällen durch Helme oder sonstige Sicherheitsausrüstung geschützt. / Foto: Simone Aumair
![]() Eine Reiterin, die ihr Pferd in den Stall bringen wollte und dabei verunglückte, überlebte nur, weil sie einen Helm trug. Wie Studien zeigen, sind Personen am Boden ebenso gefährdet wie auf dem Pferd – aber nur in seltenen Fällen geschützt.
Der Unfall geschah am 21. Juli in Foxhills nahe der Kleinstadt Romsey: Reiterin Claire Balysz wollte gerade ihr junges Pferd vom Außenplatz in den Stall führen, als die Dinge aus dem Ruder liefen: „Er hat sich absolut normal benommen und ließ sich ganz ruhig führen. Wir sind stehengeblieben, damit er ein wenig Gras knabbern konnte – und als wir wieder weitergingen, ist er plötzlich und völlig unerwartet nach vor gesprungen und hat mich am Rücken und an der Schulter erwischt", so die Reiterin gegenüber dem Magazin ,Horse & Hound'. „Ich fand mich plötzlich unter dem 700 kg schweren Pferd wieder. Ich trug einen Reithelm – und der hat mir ganz ohne Zweifel das Leben gerettet. Ich habe mich bei dem Unfall am Knie verletzt, habe mehrere gebrochene Rippen und Abschürfungen vom Gesicht abwärts. Mein Helm war voll mit Hufabdrücken – ich war mit dem Kopf zwischen seine Vorderbeine geraten, als es immer wieder versuchte aufzustehen."
Trotz ihrer schweren Verletzungen hatte Claire Balysz Glück – denn obwohl Unfälle beim Führen durchaus häufig passieren, sind die Personen nur in sehr seltenen Fällen durch einen Sicherheitshelm geschützt.
Eine im Vorjahr veröffentlichte Studie von PatientInnen an der Universitätsklinik von Kentucky machte das Dilemma deutlich: Die Untersuchung analysierte Verletzungsfälle im Zusammenhang mit Pferden über einen Zeitraum von fünf Jahren (von 2003 bis 2007). Dabei zeigte sich, daß knapp mehr als die Hälfte der insgesamt 284 Unfälle durch einen Sturz vom Pferd (54 %) bzw. durch Tritte/Ausschlagen des Pferdes (22 %) verursacht werden. Die häufigsten daraus resultierenden Verletzungen sind Arm- und Beinbrüche (33 %) sowie Kopfverletzungen (27 %).
Während Personen auf dem Pferd öfter von Verletzungen des Oberkörpers und der unteren Extremitäten betroffen sind, so werden Personen am Boden öfter im Gesicht sowie im Unterleib verletzt. Schwere Kopfverletzungen betreffen beide Personengruppen in gleichem Ausmaß – auffallend war jedoch, daß alle drei Todesfälle, die im Untersuchungszeitraum registriert werden mussten, Personen am Boden betrafen: Eine wurde durch einen Tritt an den Kopf getötet, eine zweite durch einen Tritt gegen den Brustkorb – und die dritte stürzte beim Verladen ihres Pferdes vom Anhänger.
Das Resümee der Studienautoren war eindeutig: Der Umgang mit Pferden birgt ein erhebliches Verletzungspotential – und zwar gleichermaßen für Personen auf dem Pferd und für Personen auf dem Boden. Und sie empfahlen dringend, bei jeglichem Umgang mit dem Pferd – ob nun auf dem Boden oder im Sattel – auf entsprechende Sicherheitsausrüstung und ganz besonders auch auf das Tragen eines Sicherheitshelms zu achten. Bei den 284 untersuchten Unfällen wurde nur in 12 Fällen – das sind 6 % – ein Helm verwendet.
Dabei gab es in den letzten Jahren in diversen Medien genügend Berichte über schwere und sogar tödliche Unfälle, die Personen am Boden betrafen. Sogar Olympiasieger Ben Maher kam auf diese Weise in die Schlagzeilen, als er 2012 in seinem Reitstall in Essex von einem Tritt am Kopf getroffen wurde – das Pferd war ausgerutscht, als er es an der Hand führte und auf ihn gefallen. Ein besonders tragischer Fall geschah 2011, als die 16-jährige Lauren Bryant in Schottland ihren schweren Kopfverletzungen erlag, die sie sich beim Einfangen ihres Pferdes auf der Koppel zugezogen hatte.
Als besonders gefährliche Momente für Unfälle am Boden gelten das Longieren, das Führen, das Verladen und der Koppelgang. Auch Tierärzte und Hufschmiede sind immer wieder von schweren Unfällen betroffen. Aber obwohl zahllose Schauergeschichten in der Szene kursieren und die Gefahren durchaus bekannt sind, weigern sich viele Pferdefreunde nach wie vor, einen Helm zu tragen, wenn sie ihre Pferde vom Boden aus betreuen. Warum das so ist – das bleibt wohl eines der ungelösten Rätsel der Pferdeszene, ebenso wie die Frage, wieso es in einer sonst so strikt reglementierten Sportart kaum verbindliche Sicherheits-Richtlinien und -Vorschriften für die große Gruppe des ,Bodenpersonals' gibt....?
26.07.2015 - Brandschutz im Reitstall – die besten Tipps
Brandschutz im Reitstall – die besten Tipps 26.07.2015 / Wissen
 Nicht immer ist ein Brand vermeidbar – doch häufig sind Leichtsinn, Schlamperei oder Gedankenlosigkeit die Ursachen – und diese kann man sehr wohl ausschalten. / Foto: Kantonspolizei Zürich  Feuerlöscher müssen vorschriftsmäßig gewartet und griffbereit sein – jeder im Stall muss wissen, wo man ihn findet und wie man ihn bedient! / Foto: Archiv
![]() Feuer ist der Alptraum jedes Stallbesitzers und der wohl schlimmste anzunehmende Unfall in einem Pferdebetrieb. Wie man sich bestmöglich vor einem Brand schützen kann und welche Vorkehrungen für den Ernstfall wichtig sind, hat ProPferd-Autor Martin Haller zusammengestellt.
Tierhaltende Betriebe – und pferdehaltende ganz besonders – sind naturgemäß Gefahrenzonen erster Güte, denn hier werden große Mengen an leicht brennbaren Stoffen gelagert, z. B. Heu, Stroh, Sägespäne, Mist, Treibstoffe und Holzgegenstände, und zwar meist in hölzernen und/oder älteren Gebäuden oder nahe an diesen. Das Bewusstsein, dass man – überspitzt – auf einem Pulverfass sitzt und schon ein kleiner Funke genügt, um eine Katastrophe auszulösen, sollte daher bei Stallbesitzern, Einstellern und Mitarbeitern durchaus vorhanden sein und zu entsprechender Vorsicht und Aufmerksamkeit führen. Nicht immer ist ein Brand vermeidbar – doch häufig sind Leichtsinn, Schlamperei oder Gedankenlosigkeit die Ursachen, und diese kann man sehr wohl ausschalten.
Häufige Gefahrenquellen
Nicht selten führt eine achtlos weggeworfene oder schlecht ausgetretene Zigarette zu einem Brand – daher sollte ein striktes Rauchverbot in allen brandgefährdeten Bereichen eines Pferdebetriebs selbstverständlich sein und auch entsprechend kontrolliert und ,gelebt’ werden. „Rauchen verboten“-Tafeln sind möglichst zahlreich auf Augenhöhe am Stallgelände unterzubringen. Um Zusammenbrüche durch Nikotinentzug zu verhindern, ist es sinnvoll, eine Raucherzone einzurichten (ein kontrollierter „Brandbereich“ ist besser als ein wilder), die mit ausreichend vielen, windsicheren Aschenbechern bestückt wird, die regelmäßig in einen Blechkübel mit Deckel entleert werden. Er enthält Sand oder Wasser, darf nicht umfallen oder sich entzünden und ist absolut dicht. Kippen am Boden gehen gar nicht – NIE und NIRGENDS! In vielen Fällen – besonders häufig bei Umbauten oder Renovierungen – führen Arbeiten mit „brandgefährlichen“ Maschinen wie Schweiß-Transformatoren, Trennscheiben, Schleifmaschinen etc. zur Entstehung von Bränden, ihre Verwendung sollte daher stets von umfassenden Sicherheitsvorkehrungen begleitet werden. Auch elektrische Geräte wie Schermaschinen, Zaungeräte etc. bergen ein erhöhtes Risiko und sollten regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit und Sicherheit kontrolliert werden.
Heu und Stroh
Klassische Gefahrenquellen zur Sommerzeit sind Heu und Stroh in gepresster Form: Wenn die Ballen einen hohen Wassergehalt aufweisen und (zu) stark gepresst sind, kann sich durch Gärungsprozesse im Inneren eine große Hitze entwickeln, die bis zur Selbstentzündung führen kann – ein Phänomen, das übrigens auch bei stark verdichteten Misthaufen auftreten kann. Daher: Nur wirklich gut getrocknetes Heu einlagern, durch Lüftungseinrichtungen für ausreichende Nachtrocknung sorgen, Heulager regelmäßig überwachen (Temperaturmessungen), auf entsprechende Sicherheitsabstände zu anderen Gebäuden, Gastanks bzw. Nachbargrundstücken achten.
Last, but not least sei ein heikles Thema angesprochen: Brandstiftung. Sie gehört zu den eher seltenen, aber extrem gefährlichen Brandursachen, weil ein vorsätzlich gelegtes Feuer meist mit Brandbeschleunigern und an mehreren Stellen gelegt wird, sich dadurch schneller ausbreitet und noch schwerer kontrollierbar ist. Ein Brandschutzexperte schlüsselt die häufigsten Ursachen für Brände wie folgt auf: ein Drittel Brandlegung und Blitzschlag; ein Drittel schadhafte Geräte und Selbstentzündung; ein Drittel andere Ursachen (Leichtsinn, Zigaretten etc.). Hat man sich all diese möglichen Auslöser für Brände bewusst gemacht, kann man daran gehen, die Gefahrenquellen Punkt für Punkt abzuarbeiten und so gut es geht auszuschalten.
Schutz vor Blitzschlag
Der Einbau einer effizienten Blitzschutzanlage (vulgo: Blitzableiter) ist unbedingt nötig, da Stallungen meist in offenem Gelände im ländlichen Raum liegen, wo sich Blitze meist am höchsten freistehenden Objekt entladen. In der dicht verbauten Stadt ist das Risiko geringer, aber da weidet sich’s schlecht – darum ist gerade am Land der Blitzableiter ein Muss. Dieser hat in Österreich den Normen ÖVE/ÖNORM E 8049-1 und der Ausgabe 2006 als IEC und Europanorm sowie dem BGBl II Nr. 424/2003, Elektroschutzverordnung, zu entsprechen und wird vom konzessionierten Elektriker installiert, der auch über Preise Auskunft gibt.
Feuersichere Planung
Eine vernünftige, wenn auch arbeitstechnisch unpopuläre Maßnahme ist, die Lagerstätten für Raufutter, Einstreu sowie Mist in einiger Entfernung von den Stallungen einzurichten. Der Heuboden direkt über den Boxen, das Strohlager in der Stallgasse, der Misthaufen an der Stallwand erhöhen das Risiko enorm. Vor allem große Mengen an frisch eingebrachtem Material sollten NIE direkt neben oder über den Tieren gelagert werden, sondern nur der Bedarf für ein, zwei Tage. Heuböden sollten gut belüftet sein, leicht zugänglich und mit brandhemmenden Böden und Mauerwerken gebaut. Löschwasser/Löschteich in der Nähe, Feuerlöscher griffbereit und vor allem genug Platz für Einsatzfahrzeuge sind günstig. Die regelmäßige Temperaturmessung mittels geeigneter Thermometer ist ein Muss, ebenso die Dokumentation und der sofortige Alarm der Feuerwehr bei Stocktemperaturen von über 50°C. Als Mindestabstände von Lagerstätten gelten 25 m zu gemauerten und 50 m zu hölzernen Gebäuden.
Achtung, Strom!
Alle elektrischen Leitungen (hier sind ALLE gemeint) müssen unter entsprechenden Schutzverrohrungen verlegt werden oder unter Putz, also in der Wand, verlaufen. Die Abdeckungen müssen unbedingt verbissfest und witterungsbeständig sein. Sie sind mit einer elastischen, durchsichtigen Gummifolie überzogen bzw. in Kunststoffgehäusen mit Deckel eingebaut. Schalter und Steckdosen sind als wasserdichte Feuchtraum- oder Außengeräte auszuführen und so hoch und geschützt anzubringen, dass weder Kind noch Hund, Pferd noch Ziegenbock daran spielen/knabbern/was reinstecken können und weder Wasser noch Schnee/Eis eindringen können. Alle Leuchtmittel (wie Birnen, Lampen, Röhren usw.) müssen sich in dichten Schutzgefäßen/Schutzgläsern befinden, damit sie bei Bruch nicht als ev. heiße/glühende Splitter in die Streu gelangen. Sie sollten zusätzlich durch Schutzgitter abgedeckt werden, die vor Verbiss oder Beschädigung schützen, jedoch zum Reinigen leicht geöffnet werden können. Schmutzige Leuchtmittel und Kontakte können Brände auslösen – und verschwenden Energie! Alle Gefahrenzonen, wie Beschlags- und Putzplatz, sowie alle Arbeitsbereiche mit elektrischen oder funkengebenden Geräten sind im Idealfall durch brandhemmende Bauweise und isolierende Böden zu sichern. Klingt jetzt völlig absurd, ist aber einfach, weil man Gipskartonplatten und Gummimatten heute überall leicht und billig bekommt und deren Einbau keine Hexerei ist – um mehr geht es eigentlich nicht. Alle Kabel sollen trittfest geführt werden und die Stecker so beschaffen sein, dass sie außer Reichweite von Tieren und Kindern liegen. Das Starkstromkabel mit schadhaftem Zwischenstecker neben den Lacken am Boden des betonierten Putzplatzes liegend ist suboptimal – genauso wie die funkensprühende Trennscheibe des Hufschmieds, der just neben dem offenen Strohlager beschlagen muss!
Notruf-Nummern
Gewissensfrage: Hat die Feuerwehr jetzt 122, 133 oder 144? In jedes Handy sollten daher die Nummern eingespeichert sein, und zwar nicht unter geheimen Kürzeln, denn eventuell bedient es ja wer anderer, sondern unter Feuerwehr (122) , Polizei (133) und Rettung (144), plus internationaler Notruf 112, der immer funktioniert und sie an die entsprechende Stelle weiterleiten kann (in Deutschland ist 112 die gültige Notruf-Nummer für Feuerwehr und Rettung, 110 für Polizei). Die örtliche Feuerwehr hin und wieder zu besuchen und den verantwortlichen Offizieren zu erklären, wo man die Pferde hält, wie viel an Löschwasser wo vorhanden ist und wie man zufährt bzw. wo die Einsatzfahrzeuge stehen könn(t)en, ist ebenfalls ratsam und hilfreich. Die Sicherung des Stallgeländes durch Zäune, Alarmanlagen, Videokameras und saubere, geprüfte Rauchmelder wäre optimal, kostet aber und erfordert ev. einen Fachmann. Kameras nützen nur, wenn sie live Bilder in die Wohnräume oder zu Kontrollschirmen senden. Rauchmelder sind recht billig, ab ca. € 6,– zu haben und auch vom Laien einfach anzubringen. Sie haben aber nur dann Sinn, wenn man sie auch hören kann und vor allem weiß, was ihr Alarm bedeutet und richtig reagiert. Eine gute Idee ist auch eine große, gut sichtbare Notfall-Tafel im Stall, auf der alles steht – vom Verhalten im Brandfall, übers nächste Spital bis zu Notruf-Nummern, Ärzten, Tierärzten etc. Groß, deutlich, wasserfest und gut leserlich – und alle sollten wissen, wo das Ding hängt.
Die Bekämpfung
Feuerlöscher müssen in der Größe (kg Löschmittel) entsprechen, vorschriftsgemäß gewartet und griffbereit sein – und alle müssen wissen, wie man ihn bedient. Das Beraten, Prüfen und Unterweisen macht die Feuerwehr gerne, so auch die Händler und evtl. auch die Herstellerfirmen oder Rettungsstellen. Man stelle sich vor, ein Feuer bricht grad aus, man sieht das rote Flaschending da hängen, weiß, dass es die Rettung bedeutet – aber man kriegt’s nicht von der Halterung ab; oder man weiß nicht, wie es funktioniert und fummelt hilflos an der Schutzkappe rum, während sich die Flammen rasend schnell ausbreiten… Panik lähmt, und viele ganz „normale“ Dinge sind im Notfall wie weggewischt. Hier gilt – wie auch bei Erste-Hilfe-Maßnahmen: Was häufig geübt wurde, ist auch in Stresssituationen besser abrufbar – daher zumindest einmal im Jahr eine Art Brandschutzübung im Stall mit möglichst vielen Beteiligten durchführen und all diese Dinge durchspielen und trainieren.
Weiters wichtig: Große Feuerbesen, Sandkübel, Feuerhaken und Decken sollten ebenfalls vorhanden sein, denn mit ihnen kann man jene Brände bekämpfen, bei denen Wasser nichts taugt. Das Ersticken oder Ausschlagen eines (kleinen) Feuers ist oft sehr effizient… bei Großbränden aber wenig ratsam.
Pferde retten
Immer zuerst das Leittier rausholen und draußen sichern (anbinden, in ein Paddock stellen, halten lassen), in der Hoffnung, dass die anderen dabei bleiben. Sobald alle oder alle möglichen Tiere draußen sind, alle Öffnungen wieder verschließen, auch wenn’s unlogisch klingt. Aber weniger Sauerstoff bedeutet u. U. auch weniger Feuer – daher sind auch dichte, brandhemmende Türen zwischen Wohn- und Aufenthaltsräumen und Stallungen bzw. Stallabschnitten eine gute Idee.
Wasser löscht keine Feuer, bei denen Öl, Kraftstoff, Fett oder ähnliches brennt; diese werden durch Wasser eher schlimmer, können furchtbar spritzen, dampfen oder sich verteilen und völlig außer Kontrolle geraten. Solche Feuer müssen mit Feuerlöschern bzw. durch Ersticken bekämpft werden. Wasser hilft gegen Strohfeuer, brennendes Holz oder ähnliches. Nie darf man Wasser auf glimmende Elektroleitungen oder Geräte spritzen – dann ist Kurzschluss oder tödliche Elektrisierung vorprogrammiert. Daher immer zuerst alle Stromquellen ausschalten und erst dann Löschmittel einsetzen.
Versichern beruhigt
Nicht zuletzt sollte bei den Vorsorge-Maßnahmen auch nicht auf einen passenden Versicherungsschutz vergessen werden. Karl Rumpold, Versicherungsvermittler der Allianz in Graz, dazu: „Die Feuerversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die nicht zwingend vorgeschrieben ist. Nur eine Bank/ein Kreditinstitut kann bei einer eventuellen Kreditgewährung auf ein Gehöft (Reitstall, Landwirtschaft...) eine solche als Absicherung fordern. Die Bedingungen müssen genau ausgehandelt werden, z. B. auch, ob und in welcher Höhe der Gebäudeinhalt versichert und bewertet wird. Pferde und Ausrüstung können einen enormen Wert darstellen, sogar über jenem des Stallgebäudes. Als Schadensauslöser wird in der Regel Blitzschlag, Explosion und Feuer angenommen. Grobe Fahrlässigkeit kann eine Ablehnung der Haftung des Versicherers bewirken. Wer also z. B. im Heuschober raucht oder die Esse des Hufschmieds neben dem Strohlager aufstellt, wird im Schadensfall sicher Probleme bekommen.“
Checkliste: Was tun, wenn’s brennt?
Im Brandfall gilt der Ablauf:
1) Ruhe bewahren und Lage sondieren
2) Notrufe absetzen
3) Menschen/Tiere in Sicherheit bringen
4) Löschen bzw. Feuerwehr erwarten
Ein Notruf beinhaltet:
– Den genauen Ort des Brandes nebst Anfahrt
– Den Grund, kurzen Hergang bzw. Ist-Stand
– Die Zahl der Opfer und eine Einschätzung
– Den Kontakt zum Notruf-Absetzer (Mobilnummer)
19.06.2015 - Hufschmied verletzt – Pferdebesitzer haftet auch ohne Verschulden
Hufschmied verletzt – Pferdebesitzer haftet auch ohne Verschulden 19.06.2015 / News
 Hufschmiede setzen sich beim Beschlagen zwar einer erhöhten Tiergefahr aus – die Haftung des Tierhalters berührt dies jedoch nicht. / Foto: Irene Gams
![]() Ein deutscher Hufschmied wurde beim Beschlagen eines Pferdes schwer verletzt und hat nun Anspruch auf Schadenersatz vom Pferdebesitzer, obwohl diesen kein Verschulden trifft. In Österreich wäre das Urteil wohl anders ausgefallen.
Das vor kurzem vom Oberlandesgericht Hamm veröffentlichte Urteil hat für einige Aufregung in Pferdekreisen gesorgt: Einem Hufschmied, der 2010 beim Beschlagen eines Pferdes schwer verletzt worden war, wurde nun in zweiter Instanz Schmerzengeld und Schadenersatz seitens des Pferdehalters zugesprochen – und das, obwohl diesen keinerlei Mitverschulden an dem Unfall trifft. Das Pferd war ordnungsgemäß verwahrt worden – und das Gericht stellte auch keinerlei verletzte Warn- und Aufklärungspflichten fest.
Umgekehrt gab es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Hufschmied unsachgemäß vorgegangen oder dem Pferd Schmerzen zugefügt hätte und es so zum Ausschlagen bzw. Hochsteigen veranlasst habe – auch diesen trifft somit kein Mitverschulden.
Das Urteil des OLG Hamm wird insbesondere damit begründet, dass sich beim Beschlagen ein Hufschmied zwar einer erhöhten Tiergefahr aussetze, dies jedoch auf der Grundlage eines Beschlagvertrages basiere, der den Tierhalter grundsätzlich nicht von seiner gesetzlichen Haftung entbindet. Die Tierhalterhaftung sei nicht ausgeschlossen, weil der Kläger beim Beschlagen des Wallachs "auf eigene Gefahr" gehandelt habe. Beim Beschlagen setze sich ein Hufschmied zwar einer erhöhten Tiergefahr aus, dies aber auf der Grundlage eines Beschlagvertrages, der den Tierhalter eben nicht von seiner gesetzlichen Haftung entbinde – auch wenn ihn keinerlei Verschulden trifft. Anhaltspunkte für ein mit dem Beschlagen des Wallachs verbundenes erhöhtes Risiko habe der Kläger nicht gehabt. Er habe den zuvor als brav und gutmütig eingeschätzten Wallach bereits seit mehreren Jahren regelmäßig alle sechs bis acht Wochen beschlagen.
Der heute 49 Jahre alte Kläger, ein erfahrener Hufschmied aus Ochtrup, hatte im Auftrag des beklagten Pferdehalters im Dezember 2010 den seinerzeit 13-jährigen Wallach beschlagen. Dabei kam es zu dem folgenschweren Unfall, bei dem sich der Hufschmied eine schwere Verletzung seines rechten Fußgelenks und oberen Sprunggelenks zuzog, die in der Folgezeit mehrfach operativ behandelt werden musste und den Hufschmied nach wie vor in seiner Bewegung einschränkt. Der Schmied, der seit dem Unfall arbeitsunfähig ist, verlangte daraufhin Schadenersatz vom Pferdehalter, u.a. 50.000,– Euro materiellen Schaden, 30.000,– Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Rente von 1.400 Euro.
Die genaue Höhe des Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeld-Anspruchs muss noch in dem vor dem Landgericht fortzusetzenden Betragsverfahren geklärt werden.
Das Urteil des OLG Hamm sorgt seit seinem Bekanntwerden für heftige Diskussionen – insbesondere der Umstand, daß man als Pferdehalter schadenersatzpflichtig wird, auch wenn keinerlei Mitverschulden am Unfallgeschehen festgestellt werden kann, wird von vielen als unverständlich, ja, ungerecht empfunden. Doch die gesetzliche Lage in Deutschland ist relativ eindeutig – und das Urteil des OLG Hamm deckt sich mit der bisherigen Rechtssprechung.
Andere Rechtslage in Österreich
Wir haben Dr. Peter Lechner, Rechtsanwalt in Innsbruck, um einen kurzen Kommentar und eine Einschätzung des Urteils aus österreichischer Sicht gebeten. Er meinte, daß der Fall in Österreich vermutlich anders beurteilt worden wäre – die gesetzlichen Bestimmungen zwischen den beiden Ländern bezüglich der Tierhalterhaftung unterscheiden sich deutlich, so Dr. Lechner. Hier sein Kommentar:
„Die Verurteilung des Pferdehalters durch das OLG Hamm im Zusammenhang mit dem Hufschmied, der beim Beschlagen eines Pferdes schwer verletzt worden ist, stützt sich darauf, dass sich die Tierhalterhaftung gemäß § 833 des deutschen BGB von der Haftung des Tierhalters nach dem österreichischen § 1320 ABGB doch erheblich unterscheidet.
Während § 833 BGB den Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar macht, die das Tier anrichtet, und zwar auch ohne Verschulden des Halters, ist diese Haftung nach § 1320 ABGB doch erheblich eingeschränkt. Während § 833 BGB sohin ein Spezialfall der Gefährdungshaftung ohne Verschulden ist, ist nach dem österreichischen Recht die Haftung für durch Tiere verursachte Schäden dahingehend begrenzt, dass eine derartige Haftung nur dann besteht, wenn
a) das Tier durch den in diesem Fall Haftenden dazu angetrieben oder gereizt wurde oder der Haftende das Tier zu verwahren vernachlässigt hat oder
b) der Tierhalter nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.
Die Tierhalterhaftung nach dem österreichischen Recht greift nur dann Platz, wenn eine Schädigung auf besondere Tiergefahr zurückzuführen ist. Eine derartige besondere Tiergefahr ist dann haftungsbegründend, wenn das Tier von Trieben und Instinkten geleitete Bewegungen ausführt, die nicht durch Vernunft kontrolliert werden. Dieser besonderen Tiergefahr muss durch sorgfältige Verwahrung des Tieres begegnet werden. So wurde judiziert, dass jeder Deckakt, den Tiere ohne Wissen und Willen ihrer Halter vollziehen, als Ausfluss dieser Tiergefahr zu beurteilen ist (EvBl. 1997/106). Die Rechtsprechung wendet sich auch in Österreich nunmehr in Richtung einer (Erfolgs-)Gefährdungshaftung, nachdem die neuere Rechtsprechung den Standpunkt vertritt, dass es ausschließlich nach objektiven Kriterien beurteilt werden muss, ob der Tierhalter die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung vorgenommen hat. Es bleibt somit gänzlich unbeachtlich, aus welchen Gründen er nicht in der Lage war, den erforderlichen Sorgfaltsmaßstab einzuhalten und ob ihn daran ein Verschulden trifft oder nicht (OGH 28.6.2012, 2 Ob 85/11 f).
Am leichtesten lässt sich dies an folgendem Beispiel (OGH 18.12.2009, 2 Ob 211/09 g) nachvollziehen:
In dem zu beurteilenden Fall war ein ausgebildeter Trabrennfahrer mit seinem Pferdegespann im Begriff, eine Ausfahrt zu unternehmen. Nachdem er das Pferd eingespannt, die Tore seines Betriebes geöffnet und den Wagen bestiegen hatte, kollabierte er und stürzte bewusstlos zu Boden. Das herrenlose Pferd lief mit dem Wagen auf eine Landstraße und kollidierte dort mit einem Pkw. Die (Mit-)Haftung des Trabrennfahrers wurde festgestellt und damit begründet, dass es sich im Hinblick auf die aufgrund des Kollabierens des Fahrers fehlende Beaufsichtigung und Verwahrung des Pferdes als objektiver Sorgfaltsverstoß darstellt, der ungeachtet des mangelnden Verschuldens des Trabrennfahrers zur Haftung desselben für die eingetretenen Schäden führt.
Aus den zuvor aufgezeigten unterschiedlichen gesetzliche Grundlagen zwischen deutschem und österreichischem Tierhalter-Haftungsrecht ist abzuleiten, dass der anspruchstellende Hufschmied nach österreichischem Recht wohl keinen Anspruch durchsetzen hätte können, weil kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Wallach nicht ordnungsgemäß verwahrt oder der Hufschmied über besondere Eigenheiten des Wallachs nicht ausreichend aufgeklärt worden wäre. Aus diesem Grunde wäre eine Haftung im Sinne des österreichischen Rechts nicht gegeben." Dr. Peter Lechner
Dr. Peter Lechner ist Rechtsanwalt und gerichtlich beeideter Sachverständiger in Innsbruck (www.dierechtsanwaelte.com)
11.03.2015 - Tödlicher Unfall beim Scheren eines Pferdes
Tödlicher Unfall beim Scheren eines Pferdes 11.03.2015 / News
 Der tragische Unfall in Norfolk passierte während des Scherens – und das, obwohl das junge Pferd ein Sedativum bekommen hatte. / Foto: www.karinhaas.com
![]() Der Todesfall einer 55-jährigen Frau aus dem britischen Norfolk, die beim Scheren von ihrem ausschlagenden Pferd getroffen wurde, war ein tragischer Unfall – das haben die Untersuchungen nun ergeben.
Die britische Zeitschrift ,Horse & Hound' hat über den tragischen Vorfall ausführlich berichtet: Am 11. Jänner 2015 wurde in Norfolk die 55-jährige Pferdebesitzerin Mary Hancy beim Scheren von ihrem Pferd so unglücklich getroffen, dass sie wenig später ihren Verletzungen erlegen ist. Die diese Woche durchgeführten Untersuchungen und Zeugenbefragungen haben nun ergeben, dass es sich dabei um einen tragischen Unfall gehandelt hat – ein Verschulden oder ein fahrlässiges Handeln konnte nicht festgestellt werden.
Die 55-jährige galt als begeisterte und sehr erfahrene Pferdefrau – sie züchtete selbst Hannoveraner und Deutsches Warmblut und betrieb gemeinsam mit Freunden einen Reitschulbetrieb. Mary Hancy hatte an jenem Tag ihrer Tochter Kelly beim Scheren eines fünfjährigen Warmblutpferdes geholfen, das sie selbst gezüchtet hat. Das Temperament des Pferdes wurde von der Tochter als ,gut, aber jung' beschrieben, dem Pferd war daher etwa eine Stunde vor dem Scheren auch ein leichtes Beruhigungsmittel – Sedalin – verabreicht worden. Während des Scherens sei das Pferd aber plötzlich erschrocken und habe ausgeschlagen – dabei sei ihre Mutter am Brustkorb getroffen worden. Durch die Wucht des Tritts wurde Mary Hancy mit ihrem Kopf an eine Wand geschleudert.
Als die Rettung eintraf, hatte sich der Zustand von Mary Hancy bereits so stark verschlechtert, dass umgehend eine Flugambulanz alarmiert wurde und Mrs. Hancy ins Adeenbrookes Hospital in Camebridge brachte – dort verstarb sie wenig später an ihren schweren Verletzungen. Offizielle Todesursache war ein Lungenversagen, verursacht durch ein stumpfes Trauma.
Aus Anlass des tragischen Todesfalls betonte eine Sprecherin der British Horse Society einmal mehr die Notwendigkeit, alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, wenn man Pferde vom Boden aus behandelt. Erst im Vorjahr hatte eine Untersuchung der Universität von Kentucky gezeigt, dass Verletzungen von Personen neben dem Pferd ebenso häufig auftreten wie Verletzungen von Reitern auf dem Pferd. In einem fünfjährigen Überwachungszeitraum mit drei tödlichen Unfällen zeigte sich auch, dass alle drei Todesfälle Personen betrafen, die vom Boden aus mit dem Pferd hantierten.
In der Community von ,Horse & Hound' zog der Bericht ein enormes Echo und viele Kommentare nach sich: Manche User meinten, dass das Pferd offenbar schlecht bzw. unzureichend ausgebildet war und daher ausgeschlagen hätte; andere wieder sagten, dass man das Verhalten von Pferden niemals mit 100%iger Sicherheit vorhersagen könne und ein solcher Unfall jeder bzw. jedem passieren könnte.
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