Am 28. September wird vor dem Landgericht Osnabrück ein bemerkenswertes Zivilverfahren verhandelt: Die Käuferin eines teuren Grand Prix-Pferdes klagt auf Rückabwicklung und Schadenersatz – sie sei über gesundheitliche Probleme des Pferdes nicht informiert worden.
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am 28.09.2015 ab 10.00 Uhr in Saal 87 eine Zivilklage über die Rückabwicklung eines Kaufvertrages (Aktenzeichen 12 O 2901/14). Vertragsgegenstand ist ein Pferd, welches die Klägerin im September 2013 zum Preis von 750.000,- € bei einem Unternehmen aus Hagen a.T.W. erworben hatte, welches u.a. Dressurpferde ausbildet und veräußert.
Die von der Sozietät Harnischmacher aus Münster vertretene Klägerin behauptet, dass sie als passionierte Dressurreiterin ein Pferd kaufen wollte, mit dem sie auch auf Grand-Prix-Ebene an Turnieren teilnehmen konnte. Eine dahingehende Ausbildung und Eignung des Fuchswallachs sei ihr zugesagt worden. Nach Abwicklung des Kaufvertrages seien aber verschiedene gesundheitliche Probleme des Pferdes erkennbar geworden, insbesondere im Bereich der vorderen Gliedmaßen und des rechten Schultergelenks. Diese gesundheitlichen Defizite hätten auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden, seien aber von der Verkäuferin nicht offengelegt worden. Kurz vor dem Verkauf sei das Tier sogar wegen akuter Lahmheit ärztlich behandelt worden. Im Rahmen der tierärztlichen Ankaufuntersuchung sei die Klägerin ebenfalls nicht auf derartige Probleme hingewiesen worden. Daher fordert sie auch von dem Tierarzt Schadensersatz, der seinerzeit die Ankaufuntersuchung durchführte. Der Tierarzt habe entweder nicht gewissenhaft die erforderlichen Befunde erhoben oder aber die Ergebnisse seiner Prüfung nicht vollständig offengelegt. Die Klägerin verlangt daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages und die Erstattung von Kosten, die für die Pflege, Unterhaltung und Heilbehandlung des Tieres angefallen seien.
Die von den Rechtsanwälten Dr. Funk pp. aus Osnabrück und den Rechtsanwälten Kläne pp. aus Warendorf vertretenen Beklagten bestreiten eine Verantwortung für den aktuellen Gesundheitszustand des Tieres. Eine Täuschung habe es im Zuge der Vertragsverhandlungen nicht gegeben. Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen und der Ankaufuntersuchung hätten gesundheitliche Probleme bei dem Pferd nicht vorgelegen bzw. seien solche Probleme zutreffend mitgeteilt worden.
Die Einzelrichterin wird im anstehenden Termin eine Güteverhandlung durchführen, den Sach- und Streitstand mit den Parteien erörtern und die Beteiligten persönlich anhören. Zudem sind acht Zeugen geladen, die zu den vertraglichen Vereinbarungen und dem Gesundheitszustand des Tieres Auskunft geben sollen. Eine abschließende Entscheidung wird für den Termin noch nicht erwartet.
Quelle: Pressemitteilung Landgericht Osnabrück