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FEI: Sperren von Guerdat und Bichsel aufgehoben
28.07.2015 / News

Steve Guerdat ist ab sofort wieder startberechtigt – sein Pferd Nino des Buissonnets aber nicht.
Steve Guerdat ist ab sofort wieder startberechtigt – sein Pferd Nino des Buissonnets aber nicht. / Foto: Julia Rau

Das FEI Tribunal hat die provisorischen Sperren der beiden Schweizer ReiterInnen Steve Guerdat und Alessandra Bichsel augehoben – die positiven Dopingtests ihrer Pferde seien mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Futtermittel-Verunreinigung zurückzuführen.

 

Bei der Anhörung von Steve Guerdat und Alessandra Bichsel Ende letzter Woche vor dem FEI Tribunal ist es den beiden ReiterInnen offenbar gelungen, eine überzeugende Erklärung für die positiven Dopingtests ihrer Pferde bei den Turnieren in Deauville sowie in La Baule zu liefern. Wie die FEI gestern mitteilte, sieht das FEI Tribunal ausreichende wissenschaftliche Beweise dafür, dass eine Futtermittel-Verunreinigung die wahrscheinliche Ursache für die positiven Dopingproben war. Demzufolge waren die provisorisch ausgesprochenen Sperren für beide ReiterInnen aufzuheben.

Am 16. Mai wurde beim CSIO La Baule (FRA) bei Steve Guerdats Pferd Nasa, das im Derby Platz drei mit seinem Reiter belegt hatte, die verbotene Substanz Codein sowie die als ,kontrollierte Medikation' eingestufte Substanz Morphin nachgewiesen. Die Probe wies auch Spuren der verbotenen Substanz Oripavin auf, dies jedoch nur in so geringer Konzentration, daß kein positiver Befund ausgesprochen werden konnte.
Am 17. Mai wurde bei Guerdats Pferd Nino des Buissonnets, das im Großen Preis von La Baule Platz eins belegt hatte, ebenfalls ein Dopingtest durchgeführt, der einen positiven Befund ergab: Nachgewiesen wurden die verbotenen Substanzen Codein und Oripavin sowie die als ,kontrollierte Medikation' eingestufte Substanz Morphin.
Die gleichen drei Substanzen wurden auch bei einem Test des Pferdes Charivari KG der Schweizer Reiterin Alessandra Bichsel beim Young Rider-Turnier (CSIO-Y) am 8. Mai in Deauville (FRA) nachgewiesen.
Gemäß den Regularien der FEI wurden alle drei betroffenen Pferde sowie die beiden verantwortlichen Reiter mit einer vorläufigen Sperre belegt.

Während Guerdat und Bichsel ab sofort wieder startberechtigt sind, bleibt die Sperre der drei Pferde aufrecht: Die verbotenen Substanzen sind tatsächlich im Organismus der Pferde nachgewiesen worden – und ungeachtet der Art und Weise, wie sie verabreicht wurden – ist es etablierte Praxis, in solchen Fällen eine provisorische Sperre von zwei Monaten zu verhängen. Das Ersuchen um Aufhebung dieser Sperren wurde daher abgewiesen.

Die FEI wies ausdrücklich darauf hin, daß diese Entscheidungen lediglich die provisorischen Sperren der Reiter bzw. Pferde betrafen – über die Fälle an sich werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

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