Nach grausamer Pferdeattacke – höhere Strafen für Tierquäler gefordert 28.08.2015 / News
Die Ponystute Blaze wurde Opfer eines grausamen Tierquälers und musste eingeschläfert werden. / Foto: Zoe Wright
Nachdem ein 23 Jahre altes Pferd in Schottland Opfer eines schrecklichen Gewaltverbrechens wurde, hat eine Tierfreundin eine Online-Petition für ein schärferes Tierschutzrecht gestartet – und in wenigen Tagen 6.000 Unterschriften gesammelt.
In den letzten Tagen haben sich in Großbritannien die Horror-Meldungen über Vernachlässigung, Quälerei und Missbrauch von Pferden auffallend gehäuft:
– Am 26. August wurde eine Pferdehalterin auf der Isle of Wight mit einem lebenslangen Haltungsverbot belegt, nachdem sie ihre sieben Pferde auf schlimmste Weise vernachlässigt hatte und auch Verletzungen nicht behandeln ließ.
– In der Grafschaft Derbyshire wurde letzte Woche das vier Monate alte Fohlen Angus mit einer brennbaren Flüssigkeit begossen und angezündet – es ist am 27. August an den Folgen der Verbrennungen gestorben.
– Am 17. August musste im schottischen Aberdeenshire das Pony Blaze eingeschläfert werden, nachdem es in der Nacht zuvor auf der Koppel zweimal in die Brust gestochen und anschließend sexuell missbraucht worden war. Die unfassbare Tat hat die Besitzer schwer geschockt und traumatisiert – 18 Jahre lang war die freundliche, sanftmütige Blaze ein Mitglied der Familie gewesen, ehe sie ihr auf so grausame Weise entrissen wurde. Da die Chancen, den/die Täter zu finden, nicht besonders groß sind, hat Besitzerin Zoe Wright eine Belohnung von 1.000,– Pfund für alle Informationen ausgesetzt, die zur Ergreifung der Schuldigen führen.
Die schreckliche Attacke auf Blaze wurde auch von diversen Medien berichtet – und hat auch die Tierfreundin Maria Lynagh-Verrecchia so berührt, daß sie auf der Petitions-Plattform www.change.org eine Petition gestartet hat, die unter dem Titel „Gerechtigkeit für Blaze" (,Justice for Blaze') härtere Strafen für Tierquälerei in Schottland fordert. „Das verheerende Trauma und die seelischen Narben, die solche Taten bei den Tierbesitzern und all jenen verursachen, die von solchen abscheulichen Verbrechen hören müssen, soll und muss von den Gerichten stärker berücksichtigt werden. Die Rechte von Tieren werden wohl niemals den Rechten der Menschen gleichgestellt werden, aber das verursachte Leid und die erlittenen Verluste derartiger Grausamkeiten sind MENSCHLICH und sollten auch als solche bewertet werden. Das Gesetz muss geändert werden", so die Forderung der Petition.
Und weiter: „Die Wahrscheinlichkeit, daß die Täter irgendeiner Form von Gerechtigkeit zugeführt werden, ist angesichts der Art des Verbrechens und der polizeilichen Ressourcen, die dafür zur Verfügung stehen, ohnehin bescheiden – und selbst, wenn dies gelingen sollte, droht ihnen in Schottland höchstens eine Geldstrafe sowie ein Jahr Gefängnis. DIese kann sogar noch um ein Viertel verringert werden, wenn sich der Angeklagte schuldig bekennt – und wenn der Fall vor einem Sheriff und nicht vor einem ordentlichen Gericht landet, wird die Bestrafung wahrscheinlich noch geringer ausfallen."
Dies müsse sich dringend ändern: „Eine gesetzliche Änderung ist notwendig, um höhere Strafen aussprechen zu können – und zwar nicht höhere Geldstrafen, die keine abschreckende Wirkung haben und in vielen Fällen nicht bezahlt werden. Der ,Animal Welfare Act' (das Tierschutzgesetz) muss reformiert werden. Die verbale Anerkennung der Regierung des Vereinten Königsreichs, daß Tiere ,fühlende Wesen' und zu Empfindungen fähig sind, ist nicht genug. Neuseeland und Frankreich haben das nicht nur anerkannt, sondern auch ihre Gesetze angepasst. Wenn wir in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, werden unsere Schmerzen und unser Leid ebenfalls berücksichtigt, weil wir ,fühlende Wesen' sind."
Die Petition richtet sich an die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon, an Justizminister Michael Matheson, den britischen Premier David Cameron sowie weitere verantwortliche Politiker – und ruft nicht nur zur Unterzeichnung auf, sondern auch seine regional zuständigen Politiker zu kontaktieren und so Lobbying für einen besseren, effizienteren Tierschutz zu betreiben. Am 21. August ging die Petition online – und hatte nach zwei Tagen bereits über 2.000 Unterschriften – mittlerweile sind es (Stand: 28. August, 12.00 Uhr) bereits 6.000.
In vielen europäischen Ländern – so etwa in Frankreich und ab 1. 1. 2016 auch in Österreich – können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe für Tierquälerei verhängt werden, in der Schweiz und in Deutschland sind es sogar bis zu drei Jahre Haft.
Die Petition ,Gerechtigkeit für Blaze' kann man hier unterschreiben – auch internationale Unterstützung ist gefragt und willkommen!
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:01.07.2015 - Pferdeschutz in der Schweiz – eine Nasenlänge voraus
Pferdeschutz in der Schweiz – eine Nasenlänge voraus 01.07.2015 / News
Wechsel-Wirkung: Je höher das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Wohlbefinden der Tiere ist, desto strenger das Tierschutzgesetz – und umgekehrt. / Foto: Irene Gams
Die Schweiz hat eines der strengsten und besten Tierschutzgesetze der Welt – und das hat auch positive Auswirkungen auf das Niveau der Pferdehaltung. In anderen Ländern scheint hingegen der Mut zu klaren Regelungen zu fehlen.
Die Schweiz wird für ihr Tierschutzgesetz, das seit 1. September 2008 in Kraft ist, international immer wieder gelobt – und das mit einigem Recht. Vor allem mit dem ausdrücklichen Verbot der Rollkur per 1.1.2014 heimste die Schweiz jede Menge Medienlob ein und gilt seither als Vorzeigeland und Vorreiter in Sachen Pferdeschutz. Denn mit der Rollkur wurde zugleich auch das Barren von Springpferden verboten – auch das gibt's in keinem anderen Land.
In der Tat finden sich im Schweizer Tierschutzgesetz noch andere Bestimmungen, die das Pferdewohl ins Zentrum rücken und die den meisten anderen Länder-Regelungen einen Schritt voraus sind. So wird etwa für ,genutzte Pferde' – also Pferde, die regelmäßig geritten, gefahren, longiert etc. werden – ausdrücklich ein freier Auslauf vorgeschrieben, und zwar mindestens zweimal pro Woche jeweils zwei Stunden. Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde sowie andere Pferde, die nicht genutzt werden, müssen sogar täglichen Auslauf erhalten, und zwar mindestens zwei Stunden lang – davon können die Pferde in anderen Ländern nur träumen.
Selbst Österreich, das im europäischen Vergleich ebenfalls ein fortschrittliches Tierschutzrecht hat, kann da nicht mithalten: Hier haben Pferde zwar ebenfalls Anspruch auf Bewegung – dabei wird jedoch nicht zwischen ,Nutzung' (also Reiten, Fahren, Longieren etc.) und freiem Auslauf unterschieden. Und Pferde, die ,genutzt' werden, haben lediglich Anspruch auf ,ausreichende Ruhepausen' – nicht jedoch auf freien Auslauf, so wichtig und wünschenswert dies auch wäre (siehe auch die diesbezügliche Empfehlung des Gesundheitsministeriums im ,Handbuch Pferd').
Ein großes Plus des Schweizer Tierschutzgesetzes ist auch der verpflichtende Besuch von Ausbildungskursen für alle Personen, die mehr als fünf Pferde halten wollen – diese müssen dafür die nötige Fachkenntnis nachweisen. Diesen ,Sachkundenachweis' (SKN) kann man durch die Teilnahme und positive Absolvierung eines fünfstündigen Theoriekurses oder eines dreiwöchigen Praktikums erbringen. Wer in die gewerbsmäßige Pferdehaltung mit mehr als elf Pferden einsteigt, muss eine ,fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung' (FBA) absolvieren, die aus einem insgesamt 40-stündigen Theoriekurs sowie einem Praktikum besteht. Wer eine pferdebezogene Berufsausbildung hat (z. B. Pferdewirte, Pferdewissenschafter, aber auch Landwirte) ist von diesen Fortbildungen selbstverständlich befreit. Organisationen, welche die Ausbildungskurse anbieten möchten, müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt sein.
Und die Schweizer Pferdehalter machen von diesen Ausbildungsangeboten – die sie natürlich selbst zu bezahlen haben und die gar nicht billig sind – reichlich und mit großer Motivation Gebrauch, dies hat auch die Wissenschaftlerin Anja Zollinger vom Institut Agroscope des Schweizer Nationalgestüts in Avenches kürzlich in einem Vortrag bestätigt: „Die große Mehrheit der Personen, die diese Ausbildungen besucht – sogar die 40-stündigen Kurse – besitzen meist weniger als fünf Pferde und müssten rein rechtlich diese Kurse gar nicht besuchen." Aber sie tun es mit großer Begeisterung, weil sie das Bestmögliche für das Wohl ihrer Pferde tun wollen.
Das zeigen auch Statistiken von Agroscope über die Pferdehaltung in der Schweiz: Demnach ist die Zahl von Pferden, die in Einzelboxen gehalten werden, zwischen 1997 und 2004 um 21 % zurückgegangen – während jene von Pferden in Paddockboxen um 160 % gestiegen ist. Auch die Gruppenhaltung hat in diesem Zeitraum um 25 % zugenommen, jene von Gruppenhaltung mit freiem Paddock-Zugang sogar um 108 %. Kein Zweifel – auch in Sachen Pferdehaltung ist die Schweiz ein Vorzeigeland, ebenso wie im Tierschutz, und das eine hat zweifellos mit dem anderen zu tun: Ein hohes Bewußtsein der Bevölkerung für die natürlichen Bedürfnisse und die Würde von Tieren hat auch ein strengeres Tierschutzrecht zur Folge – und umgekehrt.
Immerhin hat Österreich erst vor kurzem eine kleinen Schritt vorwärts gemacht und die Strafen für Tierquälerei von 1 Jahr auf 2 Jahre Haft erhöht (siehe auch unsere Meldung dazu). Aber auch hier ist die Schweiz einen Schritt weiter – hier sind, ebenso wie in Deutschland) bis zu drei Jahre Freiheitsentzug möglich.
17.06.2015 - Härtere Strafen für Tierquäler in Österreich
Härtere Strafen für Tierquäler in Österreich 17.06.2015 / News
Wer einem Tier unnötige Qualen zufügt, kann künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. / Foto: Österreichischer Pferdeschutzverband
Der österreichische Ministerrat beschloss gestern im Rahmen der Novellierung des Strafgesetzbuchs (StGB) auch eine Verschärfung der Bestimmungen betreffend Tierquälerei: Diese kann künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Der § 222 des Strafgesetzbuches „Tierquälerei" stammt aus der letzten großen Novellierung des StGB im Jahr 1975 – ist also 40 Jahre alt. Eine Anpassung war, wie viele Experten übereinstimmend meinen, überfällig. Nun ist sie gelungen – wenngleich sich einige Tierschutzorganisationen und auch Medien eine noch schärfere Regelung gewünscht hätten.
Bislang lautete der Tierquälerei-Paragraph so (Absatz 1): „Wer ein Tier
1. roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt,
2. aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder
3. mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Dieses Strafmaß wird nun hinaufgesetzt – es droht künftig eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, die alternativ mögliche Geldstrafe entfällt. Wer also wegen Tierquälerei verurteilt wird, kann sich nicht mehr ,freikaufen', sondern wird jedenfalls zu einer – bedingten oder unbedingten – Haftstrafe verurteilt.
Die Erhöhung des Strafmaßes hat eine weitere gravierende Folge: Künftig werden nicht mehr die Bezirksgerichte für Tierquälerei-Verfahren zuständig sein, sondern die Landesgerichte. Aus dem Justizministerium heißt es weiter, daß die Anhebung der Strafdrohung auch zur Folge hat, „dass gewisse Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Observation über einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden, zur Aufklärung der Tat zulässig sein werden."
Die – ebenfalls von einzelnen Tierschützern geforderte – Differenzierung zwischen ,Vorsatz' und ,Fahrlässigkeit' wird jedoch auch künftig nicht vorgenommen. Absatz 2 von § 222 StGB bleibt daher unverändert: „Ebenso ist zu bestrafen, wer, wenn auch nur fahrlässig, im Zusammenhang mit der Beförderung mehrerer Tiere diese dadurch, dass er Fütterung oder Tränke unterlässt, oder auf andere Weise längere Zeit hindurch einem qualvollen Zustand aussetzt."
Willi Dungler, Präsident der Tierschutzorganisation ,Vier Pfoten', zeigte sich mit der Neuregelung zufrieden: „Die Erhöhung des Strafrahmens von bisher maximal einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre, war ein wichtiger Schritt. Es liegt jetzt an der österreichischen Richterschaft, Mut zu beweisen und das Gesetz auch zu vollstrecken bzw. härtere Strafen für Tierquäler auszusprechen", so Dungler in einer ersten Stellungnahme. Vier Pfoten hat ursprünglich die Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu drei Jahre gefordert, wie es etwa in Deutschland und der Schweiz bereits Realität ist – die Experten des Justizministeriums konnten sich aber nicht zu einem solchen Schritt entschließen.
Dennoch ist die jetzt beschlossene Verschärfung ohne Zweifel ein wichtiger und sinnvoller Schritt – auch wenn sich viele Tierfreunde eine noch weitgehendere Neuregelung gewünscht hätten. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit, daß Tiere mitfühlende und mitdenkende Lebewesen sind, denen achtsam und respektvoll begegnet werden muss, und daß Tierquälerei eben kein Kavaliersdelikt ist – dieses Bewusstsein ist bei der breiten Bevölkerung wohl stärker ausgeprägt als bei den politischen Entscheidungsträgern. Immerhin – ein kleiner Schritt vorwärts ist gemacht.
Die Novellierung des Strafgesetzbuchs soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten.
|