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Totes Fohlen in Bispingen – kein DNA-Beweis für Wolfsattacke
12.06.2015 / News

Ob Wölfe für den Tod des Isländerfohlens verantwortlich waren, bleibt weiter ungeklärt.
Ob Wölfe für den Tod des Isländerfohlens verantwortlich waren, bleibt weiter ungeklärt. / Foto: Fotolia/Vera Kuttelvaserova

Die DNA-Analysen nach dem Tod eines Isländer-Fohlens in Bispingen brachten zwar keinen eindeutigen Beweis für eine Wolfsattacke – eine solche könne aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so die Behörden.

 

Die mit Spannung erwartete DNA-Auswertung, die nach dem Tod eines neugeborenen Isländer-Fohlens in Auftrag gegeben wurde, liegt nun vor – und bringt leider nicht die erwünschte Klärung der genauen Todesursache. Der Betreiber des betroffenen Islandpferdegestüts Norderheide im niedersächsischen Bispringen hat vom zuständigen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine „amtliche Feststellung" erhalten, in dem es heißt, daß der Tod des Fohlens „weder eindeutig noch mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf verursacht worden ist.“ Die DNA-Proben hätten lediglich erbracht, daß auch Füchse an dem Kadaver gefressen hätten – es erscheine aber unwahrscheinlich, daß diese auch das Tier getötet haben.

Der tödliche Vorfall hat sich – siehe unseren Bericht dazu – in der Nacht von 17. auf den 18. Mai in Bispringen ereignet. Gestütsbetreiber Götz George entdeckte am Morgen den Kadaver des Fohlens, der bis auf den Kopf und die Wirbesäule aufgefressen worden war. Nachdem das Gestüt in einem Wolfsgebiet liegt und George, der auch Jäger ist, bereits mehrfach Wölfe auf seinen Streifzügen gesichtet hat, kamen für ihn nur Wölfe für die Attacke in Frage. Dies sollte durch eine DNA-Analyse verifiziert werden – doch zu einem eindeutigen Ergebnis kam man dabei nicht. Es konnte zwar keine Wolfs-DNA sichergestellt werden – gänzlich auszuschließen sei eine Wolfsattacke jedoch ebenso wenig, da „die starke Nutzung des Kadavers mögliche Hinweise auf den Wolf als einen möglichen Rissverursacher" zerstört haben könnte, so der NLWKN in seiner Mitteilung. Zudem spreche die Lage der Pferdeweide im Wolfsgebiet, die massive Verletzung der Knochen sowie die intensive Nutzung des Kadavers in kurzer Zeit für die Beteiligung großer Carnivoren, wenngleich diese Umstände aber als Beweis nicht ausreichend seien, so die Behörde weiter.

Aus diesem Grund ist der Landesbetrieb auch ausnahmsweise bereit, außerhalb der geltenden Wolfs-Richtlinie eine Billigkeitsleistung zu gewähren, und zwar in Höhe von 50 % des Nutztierwerts sowie der Tierarztkosten. Um die volle Entschädigungsleistung zu erhalten, muss eine Wolfsattacke zweifelsfrei nachgewiesen werden – was in diesem Fall nicht gelungen ist. Es bleibt weiter offen, wie das Fohlen in Bispringen genau ums Leben gekommen ist – und ob Wölfe für seinen Tod verantwortlich waren. Zur Beruhigung der niedersächsischen Landwirte und Pferdehalter wird die vorliegende DNA-Analyse wohl nicht beitragen – sie werden sich weiter fragen, ob und wie sie ihre Tiere vor möglichen Angriffen von Wölfen schützen sollen...

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