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Schweizer Pferdesport-Verband verbietet Schlaufzügel
20.10.2015 / News

Leider auf Abreitplätzen immer wieder zu sehen: Wer es nicht kann, greift zum Schlaufzügel. Dieser Praxis setzt der Schweizer Pferdesportverband nun ein Ende.
Leider auf Abreitplätzen immer wieder zu sehen: Wer es nicht kann, greift zum Schlaufzügel. Dieser Praxis setzt der Schweizer Pferdesportverband nun ein Ende. / Foto: Julia Rau

Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) setzt einen bemerkenswerten Schritt: Ab 1. 1. 2016 gilt ein generelles Verbot von Schlaufzügeln „zum Wohl des Pferdes und für den Schutz des Pferdesports".

 

Der Schlaufzügel zählt zweifellos zu den umstrittensten Hilfszügeln, weshalb sehr viele Reitsportverbände seinen Gebrauch streng reglementieren. Auch in der Schweiz waren Schlaufzügel nur noch sehr eingeschränkt in der Disziplin Springen erlaubt – nun geht man noch einen Schritt weiter: Das Leitungsteam Springen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport hat nach intensiven Beratungen entschieden, ein generelles Schlaufzügel-Verbot in seine Reglements aufzunehmen, die per 1. 1. 2016 in Kraft tritt. Im neuen Springreglement wird unter Artikel 7.9 Absatz 3 zu lesen sein: „Schlaufzügel sind generell verboten (Prüfungen, Abreitplatz, Preisverteilung)."

In einer Pressemitteilung wird das Verbot mit der veränderten Gesetzesgrundlage in der Schweiz und dem verstärkten Fokus der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Tieren bei der Ausübung eines Sports begründet: „Ein Bild von Zwang und Druck sendet falsche Signale und schadet dem Image des Pferdesports. Wirkt man diesem Eindruck nicht mit allen Mitteln entgegen, könnte früher oder später ein komplettes Verbot des Pferdesports als Supergau resultieren. Hier ist die gesamte Schweizer Pferdewelt mitverantwortlich und aufgerufen, sich für das Wohl der Pferde und den Schutz und das Ansehen des Pferdesports einzusetzen."

Mit dieser Verschärfung setzt die Schweiz ihren Weg für einen besseren und effektiveren Schutz des Pferdes im Leistungssport fort. Bereits im Vorjahr wurde mit dem Verbot von Rollkur und Barren in der novellierten Tierschutzverordnung 2014 ein internationales Zeichen gesetzt. Der SVPS folgt mit dem nun beschlossenen Schlaufzügel-Verbot ausdrücklich den Empfehlungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Deren Direktor Hans Wyss hatte 2014 die Rute ins Fenster gestellt und betont, daß sich der Pferdesport „auf einem sehr schmalen Grat" bewegen würde: „Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Pferd im Sport wird für die Zukunft entscheidend sein", so Wyss – der auch hervorhob, daß es für den Pferdesport essentiell sein werde, wie er sich künftig gegenüber der Öffentlichkeit, Zuschauern, Medien, Sponsoren etc. positioniert.

Hintergrund
Der Schlaufzügel ist vor allem deshalb so umstritten, weil er besonders häufig falsch bzw. missbräuchlich eingesetzt wird – und dem Pferd so erhebliche gesundheitliche Schäden zugefügt werden können. Der Schlaufzügel wirkt mittels des sogenannten Flaschenzugprinzips, d. h. der Reiter kann mit dem selben Kraftaufwand einen um ein Vielfaches stärkeren Zug auf das Pferdemaul und auch auf das Genick ausüben, dadurch ist das Pferd dem Reiter quasi „ausgeliefert“. Die Verwendung von Schlaufzügeln erfordert deshalb viel Geschick, Erfahrung und vor allem Feingefühl – und gehört ausschließlich in die Hand versierter, verantwortungsvoller Berufsreiter. Laut den FN-Richtlinien für Reiten und Fahren sollen Schlaufzügel keine Anwendung in der Grundausbildung finden und gehören ausnahmslos in die Hand eines erfahrenen Reiters. Die Realität war und ist leider vielfach eine andere – auch aus diesem Grund ist der jetzige Schritt des SVPS gerechtfertigt und im Sinne des Pferdewohls absolut zu befürworten.

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