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Schweizer Pferdesport-Verband verbietet Schlaufzügel 20.10.2015 / News
 Leider auf Abreitplätzen immer wieder zu sehen: Wer es nicht kann, greift zum Schlaufzügel. Dieser Praxis setzt der Schweizer Pferdesportverband nun ein Ende. / Foto: Julia Rau
![]() Der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) setzt einen bemerkenswerten Schritt: Ab 1. 1. 2016 gilt ein generelles Verbot von Schlaufzügeln „zum Wohl des Pferdes und für den Schutz des Pferdesports".
Der Schlaufzügel zählt zweifellos zu den umstrittensten Hilfszügeln, weshalb sehr viele Reitsportverbände seinen Gebrauch streng reglementieren. Auch in der Schweiz waren Schlaufzügel nur noch sehr eingeschränkt in der Disziplin Springen erlaubt – nun geht man noch einen Schritt weiter: Das Leitungsteam Springen des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport hat nach intensiven Beratungen entschieden, ein generelles Schlaufzügel-Verbot in seine Reglements aufzunehmen, die per 1. 1. 2016 in Kraft tritt. Im neuen Springreglement wird unter Artikel 7.9 Absatz 3 zu lesen sein: „Schlaufzügel sind generell verboten (Prüfungen, Abreitplatz, Preisverteilung)."
In einer Pressemitteilung wird das Verbot mit der veränderten Gesetzesgrundlage in der Schweiz und dem verstärkten Fokus der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Tieren bei der Ausübung eines Sports begründet: „Ein Bild von Zwang und Druck sendet falsche Signale und schadet dem Image des Pferdesports. Wirkt man diesem Eindruck nicht mit allen Mitteln entgegen, könnte früher oder später ein komplettes Verbot des Pferdesports als Supergau resultieren. Hier ist die gesamte Schweizer Pferdewelt mitverantwortlich und aufgerufen, sich für das Wohl der Pferde und den Schutz und das Ansehen des Pferdesports einzusetzen."
Mit dieser Verschärfung setzt die Schweiz ihren Weg für einen besseren und effektiveren Schutz des Pferdes im Leistungssport fort. Bereits im Vorjahr wurde mit dem Verbot von Rollkur und Barren in der novellierten Tierschutzverordnung 2014 ein internationales Zeichen gesetzt. Der SVPS folgt mit dem nun beschlossenen Schlaufzügel-Verbot ausdrücklich den Empfehlungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Deren Direktor Hans Wyss hatte 2014 die Rute ins Fenster gestellt und betont, daß sich der Pferdesport „auf einem sehr schmalen Grat" bewegen würde: „Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Pferd im Sport wird für die Zukunft entscheidend sein", so Wyss – der auch hervorhob, daß es für den Pferdesport essentiell sein werde, wie er sich künftig gegenüber der Öffentlichkeit, Zuschauern, Medien, Sponsoren etc. positioniert.
Hintergrund
Der Schlaufzügel ist vor allem deshalb so umstritten, weil er besonders häufig falsch bzw. missbräuchlich eingesetzt wird – und dem Pferd so erhebliche gesundheitliche Schäden zugefügt werden können. Der Schlaufzügel wirkt mittels des sogenannten Flaschenzugprinzips, d. h. der Reiter kann mit dem selben Kraftaufwand einen um ein Vielfaches stärkeren Zug auf das Pferdemaul und auch auf das Genick ausüben, dadurch ist das Pferd dem Reiter quasi „ausgeliefert“. Die Verwendung von Schlaufzügeln erfordert deshalb viel Geschick, Erfahrung und vor allem Feingefühl – und gehört ausschließlich in die Hand versierter, verantwortungsvoller Berufsreiter. Laut den FN-Richtlinien für Reiten und Fahren sollen Schlaufzügel keine Anwendung in der Grundausbildung finden und gehören ausnahmslos in die Hand eines erfahrenen Reiters. Die Realität war und ist leider vielfach eine andere – auch aus diesem Grund ist der jetzige Schritt des SVPS gerechtfertigt und im Sinne des Pferdewohls absolut zu befürworten.
KommentareBevor Sie selbst Beiträge posten können, müssen Sie sich anmelden...Weitere Artikel zu diesem Thema:01.07.2015 - Pferdeschutz in der Schweiz – eine Nasenlänge voraus
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 Wechsel-Wirkung: Je höher das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Wohlbefinden der Tiere ist, desto strenger das Tierschutzgesetz – und umgekehrt. / Foto: Irene Gams
![]() Die Schweiz hat eines der strengsten und besten Tierschutzgesetze der Welt – und das hat auch positive Auswirkungen auf das Niveau der Pferdehaltung. In anderen Ländern scheint hingegen der Mut zu klaren Regelungen zu fehlen.
Die Schweiz wird für ihr Tierschutzgesetz, das seit 1. September 2008 in Kraft ist, international immer wieder gelobt – und das mit einigem Recht. Vor allem mit dem ausdrücklichen Verbot der Rollkur per 1.1.2014 heimste die Schweiz jede Menge Medienlob ein und gilt seither als Vorzeigeland und Vorreiter in Sachen Pferdeschutz. Denn mit der Rollkur wurde zugleich auch das Barren von Springpferden verboten – auch das gibt's in keinem anderen Land.
In der Tat finden sich im Schweizer Tierschutzgesetz noch andere Bestimmungen, die das Pferdewohl ins Zentrum rücken und die den meisten anderen Länder-Regelungen einen Schritt voraus sind. So wird etwa für ,genutzte Pferde' – also Pferde, die regelmäßig geritten, gefahren, longiert etc. werden – ausdrücklich ein freier Auslauf vorgeschrieben, und zwar mindestens zweimal pro Woche jeweils zwei Stunden. Zuchtstuten mit Fohlen, Jungpferde sowie andere Pferde, die nicht genutzt werden, müssen sogar täglichen Auslauf erhalten, und zwar mindestens zwei Stunden lang – davon können die Pferde in anderen Ländern nur träumen.
Selbst Österreich, das im europäischen Vergleich ebenfalls ein fortschrittliches Tierschutzrecht hat, kann da nicht mithalten: Hier haben Pferde zwar ebenfalls Anspruch auf Bewegung – dabei wird jedoch nicht zwischen ,Nutzung' (also Reiten, Fahren, Longieren etc.) und freiem Auslauf unterschieden. Und Pferde, die ,genutzt' werden, haben lediglich Anspruch auf ,ausreichende Ruhepausen' – nicht jedoch auf freien Auslauf, so wichtig und wünschenswert dies auch wäre (siehe auch die diesbezügliche Empfehlung des Gesundheitsministeriums im ,Handbuch Pferd').
Ein großes Plus des Schweizer Tierschutzgesetzes ist auch der verpflichtende Besuch von Ausbildungskursen für alle Personen, die mehr als fünf Pferde halten wollen – diese müssen dafür die nötige Fachkenntnis nachweisen. Diesen ,Sachkundenachweis' (SKN) kann man durch die Teilnahme und positive Absolvierung eines fünfstündigen Theoriekurses oder eines dreiwöchigen Praktikums erbringen. Wer in die gewerbsmäßige Pferdehaltung mit mehr als elf Pferden einsteigt, muss eine ,fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung' (FBA) absolvieren, die aus einem insgesamt 40-stündigen Theoriekurs sowie einem Praktikum besteht. Wer eine pferdebezogene Berufsausbildung hat (z. B. Pferdewirte, Pferdewissenschafter, aber auch Landwirte) ist von diesen Fortbildungen selbstverständlich befreit. Organisationen, welche die Ausbildungskurse anbieten möchten, müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannt sein.
Und die Schweizer Pferdehalter machen von diesen Ausbildungsangeboten – die sie natürlich selbst zu bezahlen haben und die gar nicht billig sind – reichlich und mit großer Motivation Gebrauch, dies hat auch die Wissenschaftlerin Anja Zollinger vom Institut Agroscope des Schweizer Nationalgestüts in Avenches kürzlich in einem Vortrag bestätigt: „Die große Mehrheit der Personen, die diese Ausbildungen besucht – sogar die 40-stündigen Kurse – besitzen meist weniger als fünf Pferde und müssten rein rechtlich diese Kurse gar nicht besuchen." Aber sie tun es mit großer Begeisterung, weil sie das Bestmögliche für das Wohl ihrer Pferde tun wollen.
Das zeigen auch Statistiken von Agroscope über die Pferdehaltung in der Schweiz: Demnach ist die Zahl von Pferden, die in Einzelboxen gehalten werden, zwischen 1997 und 2004 um 21 % zurückgegangen – während jene von Pferden in Paddockboxen um 160 % gestiegen ist. Auch die Gruppenhaltung hat in diesem Zeitraum um 25 % zugenommen, jene von Gruppenhaltung mit freiem Paddock-Zugang sogar um 108 %. Kein Zweifel – auch in Sachen Pferdehaltung ist die Schweiz ein Vorzeigeland, ebenso wie im Tierschutz, und das eine hat zweifellos mit dem anderen zu tun: Ein hohes Bewußtsein der Bevölkerung für die natürlichen Bedürfnisse und die Würde von Tieren hat auch ein strengeres Tierschutzrecht zur Folge – und umgekehrt.
Immerhin hat Österreich erst vor kurzem eine kleinen Schritt vorwärts gemacht und die Strafen für Tierquälerei von 1 Jahr auf 2 Jahre Haft erhöht (siehe auch unsere Meldung dazu). Aber auch hier ist die Schweiz einen Schritt weiter – hier sind, ebenso wie in Deutschland) bis zu drei Jahre Freiheitsentzug möglich.
25.02.2015 - Schweizer Pferdesportverband droht mit WM-Boykott
Schweizer Pferdesportverband droht mit WM-Boykott 25.02.2015 / News
 Dopingvergehen und tierquälerische Praktiken in arabischen Ländern haben den Distanzreitsport weltweit in Verruf gebracht. / Symbolfoto: privat
![]() Der Schweizerische Pferdesportverband (SVPS) verurteilt die grauenvollen Ereignisse bei Distanzritten in Dubai und Abu Dhabi mit deutlichen Worten und droht mit Boyokott der Distanz-WM 2016.
Mit einer Stellungnahme, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt, hat der Schweizerische Verband für Pferdesport sein Entsetzen über die jüngsten Vorkommnisse bei Distanzritten in Abu Dhabi und Dubai ausgedrückt und von der FEI eine umgehende Untersuchung gefordert. Wie die Journalistin Pippa Cuckson in ,The Daily Telegraph' berichtet hatte, musste das Pferd Splitters Creek Bundy beim Al Reef Cup in Abu Dhabi Ende Jänner eingeschläfert werden, nachdem es sich beide Vorderbeine gebrochen hatte. Dem Bericht zufolge waren noch zwei weitere Pferde bei diesem Event ums Leben gekommen.
Für Empörung sorgte jedoch nicht nur das tragische Geschehen an sich, sondern auch die Reaktion der FEI: Lt. Pippa Cuckson erklärte sich der Weltreiterverband auf die Bitte um eine Stellungnahme für nicht zuständig, da der Event nach den nationalen Regeln der reiterlichen Vereinigung der Vereinigten Arabischen Emirate stattfand und die FEI daher formell nicht zuständig sei und auch kein Statement abgeben könne. Die Machtlosigkeit und das Schweigen der größten und mächtigsten Pferdesportorganisation zu derartigen Vorfällen sei nicht länger hinzunehmen, so der SVPS in seiner Pressemitteilung vom 24. Februar – es sei Zeit zu handeln und Stellung zu beziehen.
Wörtlich heißt es:
„Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS ist empört über die letzten dramatischen Ereignisse in der Endurance, so unter anderem am Al Reef Cup in Abu Dhabi. Er fordert die Fédération Equestre Internationale FEI auf, die Zustände in Dubai und Abu Dhabi (UAE) zu untersuchen, unverzüglich wirksame Massnahmen zu ergreifen und auch danach zu handeln. Das Wohl des Pferdes muss unbedingt an erster Stelle stehen. Als Dachverband des Pferdesportes muss sich die FEI die Möglichkeit geben, gegen nationale Verbände, die in ihren nationalen Wettkämpfen solche Misshandlungen tolerieren, Sanktionen zu veranlassen. Weiter behält sich der SVPS vor, die Endurance-Weltmeisterschaften der Elite 2016 in Dubai unter den gegebenen Umständen nicht zu beschicken.
In den letzten Wochen lief die Endurancesaison in den Ländern des mittleren Ostens (FEI-Gruppe VII) auf Hochtouren. Einige Anlässe hinterliessen in den Medien und auf sozialen Plattformen starke Spuren und zeigten erneut in drastischem Ausmasse, dass die neuen Reglemente der FEI nicht von allen nationalen Verbänden übernommen worden sind bzw. nicht genügend durch die FEI-Offiziellen durchgesetzt werden.
Der SVPS ist empört über die grauenvollen Vorkommnisse (multiple Frakturen in Rennen, positive Dopingkontrollen, verbotene Manipulationen, diverse Regelwidrigkeiten wie zu viele Begleiter und Autos pro Pferd, etc.) an diversen nationalen sowie internationalen Veranstaltungen. Er fordert die FEI dringendst auf, sofort wirksame Massnahmen zu ergreifen und auch danach zu handeln.
Angesichts der dramatischen Vorfälle in den letzten Wochen hat bereits der dänische Verband für seine ReiterInnen ein bedingtes Startverbot an Anlässen der FEI-Gruppe VII ausgesprochen. Der SVPS rät seinen Endurancereitern von einem allfälligen Start in diesen Ländern ebenfalls dringend ab. Ein Start in solchen Rennen ist derzeit mit einer Mitgliedschaft im Schweizer Kader nicht vereinbar.
Zurzeit und unter den gegebenen Umständen sieht der SVPS auch einen Start an den nächsten Endurance-Weltmeisterschaften der Elite 2016 in Dubai (UAE) als unmöglich und nicht vereinbar mit seinem Leitbild zum Wohl des Pferdes an. Der SVPS behält sich somit den Entscheid vor, die WM 2016 nicht zu bestreiten und keine ReiterInnen zu entsenden."
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