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Bundesverwaltungsgericht: Pferdesteuer ist rechtens
02.09.2015 / News

Die Pferdesteuer könnte dazu führen, daß sich viele Menschen ihre geliebten Vierbeiner nicht mehr leisten können – mit dramatischen Konsequenzen für die gesamte Pferdewirtschaft.
Die Pferdesteuer könnte dazu führen, daß sich viele Menschen ihre geliebten Vierbeiner nicht mehr leisten können – mit dramatischen Konsequenzen für die gesamte Pferdewirtschaft. / Foto: Irene Gams

Deutsche Gemeinden dürfen grundsätzlich eine Pferdesteuer erheben, das hat das Bundesverwaltungsgericht nun in einem Beschluss klargestellt – ein schwerer juristischer Rückschlag für die Gegner der Pferdesteuer.

 

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte Ende 2014 festgestellt, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) im Jänner 2015 eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt – diese wurde nun, zum Leidwesen vieler Pferdefreunde, abgelehnt. Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut:

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Kassel) hatte die Pferdesteuersatzung der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft und für rechtmäßig gehalten. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hatte es nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger - eines Reitervereins und mehrerer Einzelkläger - hat das Bundesverwaltungsgericht nun zurückgewiesen.

Um die Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Pferdesteuer zu beantworten, bedurfte es nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens. Schon nach den bisher entwickelten Maßstäben steht fest, dass eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten und entgeltliche Benutzen von Pferden erhoben werden darf, soweit es sich um eine Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf handelt. Die Befugnis zur Erhebung örtlicher Aufwandsteuern steht nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz den Ländern zu und ist auf die Gemeinden übertragen. Eine Aufwandsteuer soll die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners treffen. Örtlich ist eine Aufwandsteuer dann, wenn sie an einen Vorgang im Gemeindegebiet anknüpft.

Das Halten bzw. die entgeltliche Benutzung eines Pferdes geht - vergleichbar der Hundehaltung oder dem Innehaben einer Zweitwohnung - über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen zusätzlichen Vermögensaufwand. Im Hinblick darauf, dass nur die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf besteuert werden darf, beschränkt die dem Rechtsstreit zugrunde liegende Satzung den Steuergrund auf das Halten und Benutzen von Pferden „zur Freizeitgestaltung“ und nimmt Pferde, die nachweislich zum Haupterwerb im Rahmen der Berufsausübung eingesetzt werden, von der Steuerpflicht aus. Für den erforderlichen örtlichen Bezug kommt es nicht auf den Wohnort des Pferdehalters, sondern auf die Unterbringung des Pferdes in der steuererhebenden Gemeinde an. Ob die Gemeinde über den Zweck der Einnahmeerzielung hinaus noch weitere Zwecke verfolgt, insbesondere den, das besteuerte Verhalten - hier die Pferdehaltung - mittelbar zu beeinflussen, ist für die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung unerheblich."

Seit 2011 kämpfen deutsche Pferdefreunde, Reitvereine und auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) vehement und an vielen Fronten gegen die Einführung von Pferdesteuern auf kommunaler Ebene. Im Dezember 2012 hat die hessische Gemeinde Bad Sooden-Allendorf als erste deutsche Kommune die Einführung einer Pferdesteuer beschlossen – der juristische und publizistische Kampf dagegen war seitdem Dauerthema. 2013 formierte sich ein breites Aktionsbündnis mit Beteiligung der FN gegen die Pferdesteuer, insgesamt wurden 523.000 Unterschriften gegen die Einführung gesammelt und an den Präsidenten des Deutschen Städtetags Dr. Ulrich Maly übergeben.

Die nunmehrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ohne Zweifel ein schwerer Rückschlag für alle Gegner der Pferdesteuer – und könnte künftig noch mehr Kommunen dazu ermutigen, eine solche Abgabe ebenfalls einzuführen. Die Folgen könnten unabsehbar sein. Eine Reaktion der FN liegt derzeit noch nicht vor.

Kommentare

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1) balubalu: Macht nur weiter so. Steuern auf alles und gleich noch ein wenig mehr davon. Die Katze das Meerschweinchen der Hamster ja selbst ein Aquarium mit Fischen geht ja auch über die allgemeine Befriedigung des Lebensunterhalts hinaus und ist bisweilen auch mit hohen Kosten verbunden. Aber egal; die Pferdebesitzer und Halter werden nie das Stigma des Reichen ablegen können. Also sparen wir eben wieder einmal bei allen anderen Sachen die wir ansonsten nciht so notwendig brauchen - die restliche Wirtschaft wird sich über dem Rückgang der Umsatzzahlen sicher freuen.
Donnerstag, 3. September 2015
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