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West-Nil-Fieber soll auch im Humanbereich meldepflichtig werden
28.07.2015 / News

Das West-Nil-Virus wird durch Stechmücken übertragen.
Das West-Nil-Virus wird durch Stechmücken übertragen. / Foto: Fotolia/13li396

Als Tierseuche ist das West-Nil-Fieber in Österreich meldepflichtig – nicht jedoch im Humanbereich, obwohl der Erreger auch für Menschen gefährlich ist. Das soll eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums nun ändern.

 

Lt. einer Verordnung des österreichischen Gesundheitsministeriums, die derzeit in Begutachtung ist, soll die gefährliche Viruserkrankung schon demnächst auch im Humanbereich meldepflichtig werden. Eine entsprechende Verordnung zum Epidemiegesetz ist derzeit in Begutachtung und soll noch im Sommer in Kraft treten. Das West-Nil-Fieber ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich lt. Tierseuchengesetz meldepflichtig – nicht jedoch im Humanbereich.

Auslöser und Symptome

Das West-Nil-Fieber ist eine akute, viral bedingte Erkrankung, die zahlreiche Vogelarten, Säugetiere (u.a. Pferde, Hunde, Katzen etc.), aber auch den Menschen betreffen kann. Auslöser ist das West-Nil-Virus, das zur Gattung der Flavi-Viren zählt, zu denen auch das Gelbfieber und die Japanische Enzephalitis gehören und das über Stechmücken übertragen wird. Die Inkubationszeit beträgt zwischen 3 und maximal 14 Tagen. Beim Menschen bleiben rund 80 % der Infizierten ohne Symptome – in den restlichen Fällen können grippeähnliche Krankheitsanzeichen (Fieber, Muskelschmerzen etc.) auftreten. Nur bei etwa 1 Prozent der Erkrankungen ist das zentralen Nervensystem betroffen, dann können Meningitis, Enzephalitis oder schlaffe Lähmungen auftreten. Die Sterblichkeitsrate bei Patienten mit einem solchen neuroinvasivem Krankheitsbild liegt zwischen vier und 14 Prozent, bei über 70-Jährigen kann sie 15 bis 29 Prozent betragen.
Pferde entwickeln eine Entzündung des Gehirns (Enzephalomyelitis) mit hohem Fieber oder zeigen gar keine Symptome. Ebenfalls symptomlos verläuft in der Regel eine Ansteckung mit dem West-Nil Fieber bei Hunden und Vögeln. Letztere können in seltenen Fällen eine Gehirnentzündung entwickeln.

Pferde und Menschen gelten als „Endwirte" bzw. als „epidemiologische Sackgassen“, d. h. sie sind weder „direkt ansteckend“, noch kommen sie (aufgrund des tiefen Virusgehaltes in ihrem Blut) als Quelle für die Ansteckung von Mücken in Frage. Während es für Pferde einen wirksamen Impfstoff gibt, liegt im Falle des Menschen bislang kein solcher vor.

Entstehung und Verbreitung

Das West-Nil-Virus wurde erstmals 1937 im West-Nil-Distrikt von Uganda nachgewiesen. Bis in die 90er Jahre waren Häufungen von WNV-Infektionen beim Menschen selten. 1957 wurde in Israel eine WNV-Epidemie gemeldet, bei welcher es erstmals zu schweren Verlaufsformen und Todesfällen bei Menschen kam. 1996 trat in Rumänien eine grössere Epidemie auf, wo 89% der hospitalisierten Patienten eine Infektion des zentralen Nervensystems (ZNS) aufwiesen. In den USA ist das West-Nil-Virus zum ersten Mal 1999 (Ostküste, New York) bei Vögeln und später bei Menschen und Pferden aufgetreten. Das Virus breitete sich anschliessend über Vögel (Reservoir) rasch nach Westen und auch nach Norden und Süden aus.

In Europa ist es in den letzten Jahren immer wieder zu sporadischen Ausbrüchen bei Pferden gekommen, so etwa 2006 in Frankreich, 2008 in Ungarn, 2010 in Rumänien und Bulgarien sowie in Portugal, 2011 Spanien in Mazedonien und 2012 in Italien sowie in Griechenland und Kroatien. In Österreich ist bislang kein Fall von West-Nil-Fieber bei Pferden aufgetreten – es wurde lediglich 2012 bei Stechmücken im Burgenland sowie 2013 bei einem verendeten Falken nachgewiesen.

Situation in Österreich

In Österreich gab es 2014 einen nachgewiesenen Fall von West-Nil-Fieber beim Menschen, im Jahr 2012 hatte es zwei ,importierte' Erkrankungsfälle aus Serbien gegeben. Generell schätzen Experten das Risiko, sich mit dem WNV zu infizieren, als gering ein – doch in vielen Ländern, auch in unmittelbarer Nachbarschaft, sieht es anders aus: Im Jahr 2013 gab es eine hohe Zahl von Krankheitsfällen in Ungarn (31), in Norditalien (69), in Griechenland (86) und vor allem in Serbien (302).

Da die Nachbarländer Italien und Ungarn derzeit als Endemiegebiete mit andauernd gehäuftem Auftreten der Infektionskrankheit gelten und eine Übertragung des Virus auch durch Blutprodukte möglich ist, hat sich das Gesundheitsministerium zur Einführung einer Meldepflicht entschlossen, um Entscheidungen betreffend Sicherheitsmaßnahmen (etwa die Rückstellung von Blutspendern aus von WNV betroffenen Gebieten oder die Einführung eines Screenings aller Blutspenden per Polymerase-Kettenreaktion/PCR) treffen zu können. Die Verordnung soll noch in diesem Sommer in Kraft treten.

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