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Haflinger-Stute im Offenstall erschossen, heftige Kritik an Jäger
11.02.2024 / News

Bei dem Zwischenfall wurde die Haflinger-Stute so schwer verletzt, dass sie von einem Tierarzt eingeschläfert werden musste.
Bei dem Zwischenfall wurde die Haflinger-Stute so schwer verletzt, dass sie von einem Tierarzt eingeschläfert werden musste. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay

In Oberhausen (Bundesland Nordrhein-Westfalen) hat ein Jäger vermutlich aus Versehen eine Haflinger-Stute durch einen Schuss schwer verletzt, das Pferd musste in der Folge eingeschläfert werden. Die Pferdebesitzer üben heftige Kritik – auch, weil der Jäger das Pferd wohl unnötig lange leiden ließ.

 

Wie der WDR berichtet, soll es sich bei dem tragischen Unfall, der sich bereits letzte Woche ereignet hatte, um ein Versehen gehandelt haben: Der 27 Jahre alte Jäger soll sich auf einem benachbarten Feld auf Wildschweinjagd befunden haben, als er den folgenschweren Schuss abgab – offenkundig hatte er die Haflinger-Stute mit einem Wildschwein verwechselt.

Allein diese Tatsache sorgt bei den geschockten Besitzern der Haflingerstute für Bestürzung und Unmut – denn die Sicht sei trotz der Dunkelheit gut und das Offenstall-Gelände nicht verdeckt gewesen. Auch die hellblonde Mähne der Stute hätte dem Schützen klarmachen müssen, dass es sich um kein Wildschwein handeln könne.

Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft in Duisburg sei der Vorfall am Abend des 1. Februar geschehen. Gegen 22 Uhr hätten Nachbarn einen lauten Knall vernommen und auf dem Feld habe ein Jäger gestanden, rund 60 Meter von dem Pferd entfernt.  Das Pferd sei in den Unterkiefer getroffen worden.  
Besonders erbittert die Pferdebesitzer auch der Umstand, dass es der Jäger verabsäumt habe, dem verletzten Pferd den Gnadenschuß zu geben, so habe das Tier noch einige Zeit leiden müssen. Ein herbeigerufener Tierarzt schläferte das Pferd schließlich ein.

Die Kreisjägerschaft von Oberhausen wollte laut WDR noch keine Stellungnahme zum konkreten Vorfall abgeben, wies aber auf drei wichtige Punkte hin, die vor jeder Schussabgabe durch einen Jäger erfüllt sein müssen: Er müsse erstens freie Sicht auf das Ziel haben muss, er müsse sich zweitens im klaren sein, worauf er schießt – und drittens sicher sein, dass er das Tier mit einem Schuß erlegen kann. Gelingt dies beim letzten Punkt nicht, so ist der Jäger grundsätzlich verpflichtet, das Tier von seinen Qualen zu erlösen.

Es liegt nun an den zuständigen Behörden, die genauen Tatumstände zu untersuchen und ein allfälliges Fehlverhalten des Jägers festzustellen. Die Polizei in Oberhausen und die zuständige Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen.

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