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Gericht will wissen: Riechen Pferde mehr als Rinder?
05.04.2017 / News

Das Verwaltungsgericht Hannover lässt nun wissenschaftlich klären, ob die Geruchsbelastung, die von Pferden ausgeht, mit jener von Rindern vergleichbar ist.
Das Verwaltungsgericht Hannover lässt nun wissenschaftlich klären, ob die Geruchsbelastung, die von Pferden ausgeht, mit jener von Rindern vergleichbar ist. / Symbolfoto: Martin Haller

Ist die Geruchtsbelastung, die von Pferden ausgeht, jener von Rindern gleichzusetzen? Diese ungewöhnliche Frage lässt das Verwaltungsgericht Hannover nun durch ein wissenschaftliches Gutachten entscheiden.

 

Ein Nachbarschaftsstreit im Raum Hannover beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte – und macht nun auch ein ungewöhnliches wissenschaftliches Gutachten erforderlich: Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Eilantrag eines Anwohners stattgegeben, der sich gegen eine von der Region Hannover erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von Pferdeställen auf dem Grundstück seines Nachbarn wendet. Dieser betreibt eine Pferdezucht in Isernhagen und wollte einen auf seinem Grundstück befindlichen ehemaligen Kuhstall sowie eine Scheune künftig als Pferdestall für insgesamt neun Aufzuchttiere und sieben Stuten nebst dazugehöriger Fohlen nutzen.

Die Region Hannover hatte den Antrag des Pferdezüchters unter Bezugnahme auf die dem Bauantrag beigefügte gutachterliche Geruchsprognose ursprünglich positiv entschieden: Es sei nicht davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben unzumutbare Geruchsimmissionen verbunden seien. In dem Geruchsgutachten wird u. a. der Pferdehaltung derselbe sogenannte „Gewichtungsfaktor" im Sinne der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zugemessen wie einer Rinderhaltung.

Gegen die Baugenehmigung – die mit sofortiger Wirkung vollziehbar gewesen wäre – hat der Antragsteller nun erfolgreich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht. Nach Auffassung der 4. Kammer steht auf der Grundlage der bislang vorgelegten Geruchsgutachten nicht sicher fest, dass die nach der GIRL zulässigen Werte eingehalten würden. Es bestünden jedenfalls Zweifel daran, ob für Pferde und Rinder bezüglich der Geruchsbelastung derselbe Gewichtungsfaktor anzulegen sei. Das werde in dem Geruchsgutachten nicht plausibel begründet.

Bereits bei einer geringfügigen Erhöhung des Faktors seien die Werte der GIRL aber nicht mehr eingehalten. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart „Pferd" zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Diese müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Dem Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung sei vor diesem Hintergrund gegenüber dem Interesse des Beigeladenen an deren Ausnutzung der Vorrang zu gewähren. Somit wurde die Baugenehmigung mit Beschluss vom 31.03.2017 vom Verwaltungsgericht Hannover außer Kraft gesetzt – der Pferdezüchter muss also mit dem Umbau des Kuhstalls warten, bis über die Frage der Geruchsbelästigung, die von seinen Pferden ausgeht, endgültig entschieden ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover

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