OGH-Urteil stärkt Wiener Fiakern den Rücken 18.05.2024 / News
Wiens Fiaker wehren sich mit Erfolg gegen rufschädigende Behauptungen von Tierschutzorganisationen. / Foto: Fiaker Paul
Die Tierschutzorganisation ,Verein gegen Tierfabriken’ (VGT) unterliegt erneut bei Höchstgericht – und muss künftig bestimmte Behauptungen über Fiaker und ihre Pferde widerrufen bzw. unterlassen.
In seinem rechtskräftigen Urteil vom 16. April 2024 (6 Ob 39/24j) bestätigt der Oberste Gerichtshof als zuständiges Berufungsgericht das Urteil des Handelsgerichts Wien (1 R 143/23k) vom 20. September 2023.
Der Verein gegen Tierfabriken verteilte in der Vergangenheit einen auch auf der Website abrufbaren Folder mit vorgeblichen „Fiakerfakten“, die nicht der Wahrheit entsprechen. Darin ist unter anderem von Unfällen mit „tödlichen Verletzungen von Menschen“ die Rede. Solche Unfälle haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Wien aber nicht ereignet. In einer OTS-Aussendung im Auftrag des Wiener Unternehmens Fiaker Paul heißt es dazu: „Die ehrenrührige Behauptung richtet sich gegen die Fiakerunternehmen in der Bundeshauptstadt und ist geschäftsschädigend. Ebenso ist es nicht zulässig zu behaupten, dass Pferde durch Hitze kollabieren würden oder abgemagert wären. Der Verein gegen Tierfabriken versucht seit Jahren, das Image der heimischen Fiakerunternehmen zu schädigen und verbreitet gezielt Falschinformationen, die jeder Grundlage entbehren.“
„Wohlergehen der Tiere ist Basis unseres Berufs“
Und weiter: „Tierschutz ist für uns als größtes Fiakerunternehmen in Wien und größter Kutschenbetrieb der Welt die oberste Priorität. Wir leben und arbeiten mit und für unsere Tiere, deren Wohlergehen die Basis unseres Berufs ist. Die gezielten Falschbehauptungen des Vereins gegen Tierfabriken verfolgen einzig das Ziel, ein traditionsreiches Gewerbe, das tief in der Wiener Seele verankert ist, zu schädigen und unseren Ruf in der Öffentlichkeit zu ruinieren. Das lassen wir uns nicht mehr gefallen. Wir wollen einfach mit unseren Pferden in Ruhe leben und Menschen besondere Erlebnisse ermöglichen. Wenn das permanent sabotiert wird, dann muss man sich so wehren“, so Marco Pollandt von Fiaker Paul.
Fiaker Paul, Wiens größtes Fiakerunternehmen, wurde im Rechtsstreit gegen den Verein gegen Tierfabriken von der Kanzlei Rast & Musliu vertreten, die bereits im letzten Jahr erfolgreich gegen die Falschbehauptungen der selbst ernannten Tierschützer vorging. Bereits damals überzeugte die Expertenmeinung des Veterinäramts, dass die meisten Fiakerunternehmen die strengen Regeln der Tierhalteverordnung freiwillig übertreffen und ihren Pferden beispielsweise mehr Auslauf, Bewegung und Raum bieten als gesetzlich gefordert wäre (siehe auch unseren ausführlichen Artikel dazu).
„Unter dem Mantel des vermeintlichen Tierschutzes wird seit Jahren eine Hetzjagd auf Traditionsunternehmen betrieben. Die engmaschigen Kontrollen der Behörden bezeugen jedoch, dass es den Pferden in unserer Stadt sehr gut geht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal gegen vorsätzlich verbreitete Fake News“, unterstreicht Jurist Nikolaus Rast.
Engmaschige Kontrollen gewährleisten Tierwohl
Wie intensiv kontrolliert wird, hat Fiaker Paul bereits in einer früheren Aussendung betont: Durch das für Tierschutz zuständige Veterinäramt werden jährlich rund 2.500 tierärztliche Kontrollen bei den Pferden durchgeführt. Jedes Pferd wird durchschnittlich achtmal jährlich von Amtstierärzten eingehend auf körperliche und geistige Gesundheit untersucht. Ebenso werden 59 Stallvisiten pro Jahr durchgeführt, womit jeder Stall durchschnittlich zweimal pro Jahr visitiert wird. Die Wiener Fiaker sind tierärztlich geprüfte Betriebe und stehen in engem Austausch mit der Veterinäruniversität Wien, Pferdewissenschaftlern und anerkannten Fachtierärzten. Unternehmen wie Fiaker Paul bieten ihren Pferden im Umland von Wien weitläufige Auslauf- und Erholungsflächen. Fiaker Paul lässt seine Tiere nicht nur in Arbesthal urlauben, sondern bietet ihnen nach ihrer aktiven Zeit auch eine würdige Pension auf der Koppel.
Weitere Informationen auf fiaker.info sowie fiaker-paul.at
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Wiener Fiaker wehren sich erfolgreich gegen Tierschützer-Angriffe 24.05.2023 / News
Bei Touristen beliebt, bei Tierschützern umstritten: die Wiener Fiaker. / Foto: Fiaker Paul
Das größte Wiener Fiakerunternehmen – der Familienbetrieb Fiaker Paul – hat sich erfolgreich gegen mehrere Falschbehauptungen der Tierschutzorganisation ,Verein gegen Tierfabriken’ (VGT) zur Wehr gesetzt – ein entsprechendes Urteil des Handelsgerichts Wien wurde nun auch vom Oberlandesgericht Wien bestätigt.
In der Wiener Innenstadt spielt sich ein täglicher Kleinkrieg zwischen Fiakern und Tierschützern ab, wie Johann Paul Junior gegenüber der ,Wiener Zeitung' beschreibt: Die Kutscher werden von den Aktivisten ständig belauert und fotografiert, um sie und ihr Gewerbe in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Aufnahmen würden dann entweder im Internet oder bei der Verwaltungsbehörde landen – allein der Traditionsbetrieb Fiaker Paul, mit 80 Pferden Wiens größtes Fiakerunternehmen, würde mit bis zu 300 Anzeigen pro Jahr (!) eingedeckt werden. Zu jeder einzelnen müsse man dann Stellung nehmen, Gegenbeweise, Zeugenaussagen etc. vorlegen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, den der Familienbetrieb kaum stemmen könne.
Als man dann auch noch in Petionen und Artikeln der Tierschutzorganisation ,Verein gegen Tierfabriken' (VGT) Behauptungen lesen musste, die man eindeutig als falsch, diffamierend und ehrenrührig empfand, habe dies das Fass zum Überlaufen gebracht – man entschloss sich zur Klage gegen den VGT. Und siehe da: Das Handelsgericht Wien gab im Juni des Vorjahres – siehe unseren ausführlichen Artikel dazu – der Klage in den wesentlichen Punkten recht. Im Urteil des Erstgerichts hieß es u.a.:
– „Die beklagten Parteien sind schuldig, die Verbreitung der Behauptung, dass in Wien „aufgrund der Hitze immer wieder Fiakerpferde kollabieren“, zu unterlassen" sowie diese Behauptung als „unwahr" zu widerrufen.
– Gleiches gilt für die Behauptung, „dass die Unterbringung der Fiakerpferde in ihren Stallungen meist reine Boxenhaltung ohne jeglichen Auslauf bedeute, oft unter fürchterlichen Bedingungen" – auch diese ist zu unterlassen sowie als unwahr zu widerrufen.
– Des weiteren hat es die erstbeklagte Partei zu unterlassen und als unwahr zu widerrufen, die beanstandete Fotografie des Fiaker-Gespanns „zu veröffentlichen und mit Kommentaren wie „abgemagertes Pferd“, „Fall von Pferde-Vernachlässigung“, „Entsetzen“ und/oder „Dieses Pferd sollte auf keinen Fall mehr vor eine Kutsche gespannt sein“ zu versehen.
Der VGT reagierte empört und legte Berufung ein – ohne Erfolg, wie das nun vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts Wien zeigt. Darin heißt es lapidar: „Der Berufung wird nicht Folge gegeben." Die beanstandeten Behauptungen der Tierschutzorganisation VGT – die von Sachverständigen, Tierärzten, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Gutachtern eindeutig widerlegt wurden – sind daher als falsch und rechtswidrig erkannt und müssen widerrufen werden.
Das Oberlandesgericht Wien beruft sich in seinem ausführlichen 29-seitigen Erkenntnis auf die Expertenmeinung des Wiener Veterinäramts, dem keine Fälle von Hitzekollaps bei Fiakerpferden bekannt sind. Im Spruch betont das Oberlandesgericht, dass die überwiegende Mehrheit der Betriebe ihren Pferden mehr Bewegung, Auslauf und größere Boxen bietet als dies in der ersten Tierhaltungsverordnung vorgesehen sei. Weiteres werden die Behauptungen hinsichtlich abgemagerter Tiere entkräftet. Die regelmäßig in tierärztlicher Betreuung befindlichen Pferde befinden sich laut Veterinäramt Wien in einem trainierten und guten Zustand.
„Das Tierwohl ist uns ein Herzensanliegen", so Marco Pollandt, Angestellter bei Fiaker Paul. Man könne diesen Beruf – dessen Basis gesunde und bestens versorgte Pferde sind – nur gemeinsam mit den Pferden ausüben. Die ständigen Attacken und Falschbehauptungen von Tierschützern, die sogar Fahrgäste beschimpfen, würden nur dazu dienen, die Geschäftsbasis der Traditions- und Kulturbetriebe zu schädigen, so Pollandt weiter. Jurist Nikolaus Rast sprach sogar von einer „gezielten Hetzkampagne, die jeder Grundlage entbehrt."
Strenge Kontrollen gewährleisten Wohl der Pferde
Fiaker Paul verweist vor allem auf die strengen und engmaschigen Kontrollen seitens der zuständigen Behörden: Durch das für Tierschutz zuständige Veterinäramt werden jährlich rund 2.500 tierärztliche Kontrollen bei Fiakerpferden durchgeführt. Jedes Pferd wird durchschnittlich achtmal jährlich von Amtstierärzten eingehend auf körperliche und geistige Gesundheit untersucht. Ebenso werden 59 Stallvisiten pro Jahr durchgeführt, womit jeder Stall durchschnittlich zweimal pro Jahr visitiert wird. Die Wiener Fiaker sind tierärztlich geprüfte Betriebe und stehen in engem Austausch mit der Veterinäruniversität Wien, Pferdewissenschaftlern und anerkannten Fachtierärzten. Unternehmen wie Fiaker Paul bieten ihren Pferden im Umland von Wien weitläufige Auslauf- und Erholungsflächen. Fiaker Paul lässt seine Tiere nicht nur in Arbesthal urlauben, sondern bietet ihnen nach ihrer aktiven Zeit auch eine würdige Pension auf der Koppel.
Weitere Schlappe vor Gericht für VGT
Auch in einem weiteren Verfahren hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien gegen den Verein gegen Tierfabriken geurteilt. Dieser hatte in einem Folder mit dem Titel ,Fiaker-Fakten' behauptet: „Immer wieder auftretende Unfälle, die manchmal leider sogar mit schweren, teilweise tödlichen Verletzungen von Menschen und Tieren enden, sprechen ebenfalls dafür, dass Fiakerpferde dem Stress nicht gewachsen sind." Aus dem Zusammenhang des Folders würde der unbefangene Durchschnittsleser schließen, „dass es auch in Wien zu Fiakerunfällen mit Todesfolge für Menschen kommt. Dies ist jedoch unrichtig, da im Zusammenhang mit Fiakerunfällen lediglich zwei Menschenopfer in den letzten 20 Jahren in Österreich, nämlich eines im Bezirk Zwettl (Mai 2010) und eines in Bad Ischl (Februar 2020) zu beklagen waren. Diese unrichtige Tatsache ist auch nicht vom Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 10 EMRK (= Europäische Menschenrechts-Konvention, Anm.) gedeckt", so das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen.
Der Klägerin stünden daher die begehrten Ansprüche nach § 1330 Abs. 2 ABGB zu. Die beklagte Partei habe somit die Behauptung, dass in Wien mit Fiakern Unfälle mit tödlichen Verletzungen von Menschen auftreten, zu unterlassen bzw. als unwahr zu widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
24.06.2022 - Urteil: Dass hitzebedingt "immer wieder Fiakerpferde kollabieren" ist unwahr
Urteil: Dass hitzebedingt "immer wieder Fiakerpferde kollabieren" ist unwahr 24.06.2022 / News
Heiß umfehdete Fiakerpferde: Im Rechtsstreit vor dem Wiener Handelsgericht hat ein Fiakerunternehmen einen Etappensieg über die Tierschutzorganisation VGT errungen. / Symbolfoto: Archiv/Pixabay
In einem bemerkenswerten Rechtsstreit zwischen einem Wiener Fiakerunternehmen und der Tierschutz-Organisation ,Verein gegen Tierfabriken' (VGT) gibt es ein erstinstanzliches, noch nicht rechtskräfiges Urteil: Der VGT muss demnach bestimmte Äußerungen über Fiaker und ihre Pferde unterlassen bzw. widerrufen.
Der Eindruck, dass Wiens Fiaker seit Jahren in der Defensive sind und von Tierschützern in der öffentlichen Meinung gleichsam vor sich hergetrieben werden, ist gewiss nicht ganz falsch – umso verständlicher ist daher deren Freude und die Genugtuung über einen juristischen Teilerfolg, für den vor wenigen Tagen das Wiener Handelsgericht sorgte: Es erkannte in einem Verfahren, dass der ,Verein gegen Tierfabriken' (VGT) bestimmte Äußerungen über Wiens Fiaker bzw. deren Pferde unterlassen und widerrufen muss, da sie schlicht unwahr sind.
Konkret klagte ein Wiener Fiakerunternehmen gegen mehrere Aussagen, die in den Jahren 2018 und 2019 vom VGT in diversen Veröffentlichungen getätigt wurden. So war in einer Petition zu lesen: „Auch die große Hitze fordert ihren Tribut, immer wieder kollabieren Pferde (...)". In einem Artikel auf der VGT-Website hieß es zudem: „Faktum ist, dass Fiakerpferde in der prallen Sonne stehen und dass es zahlreiche Fälle von kollabierten, gestürzten und zusammengebrochenen Fiakerpferden gibt."
Auch gegen die Formulierung, dass Fiakerpferde meist in reiner „Boxenhaltung, ohne jeglichen Auslauf, oft unter fürchterlichen Bedingungen" untergebracht wären, wurde Klage erhoben – diese Behauptung sei ebenfalls unrichtig, so die Klägerin, die überwiegende Mehrheit der Fiakerunternehmen biete ihren Pferden mehr Auslauf, Bewegung und größere Boxen als gesetzlich verlangt, zudem kontrolliere die Behörde die Unternehmen mindestens zweimal jährlich.
Das Gericht folgte – nach Zeugenanhörungen und Prüfung der vorgelegten Unterlagen bzw. Sachbeweise – weitgehend dem Standpunkt des Klägers, also dem Wiener Fiakerunternehmen. Bezüglich der Behauptung, dass Fiakerpferde aufgrund der Hitze „immer wieder kollabieren", heißt es im Erkenntnis des Gerichts: „Das Beweisverfahren ergab keinerlei Hinweis darauf, dass in den vergangenen Jahren auch nur ein Fiakerpferd in Wien einen hitzebedingten Schwächeanfall erlitten hätte. Die beklagten Parteien sind ihrer Beweispflicht nicht nachgekommen, die Wahrheit ihrer rufschädigenden und zugleich ehrenbeleidigenden Behauptung darzulegen. Die von ihnen vorgelegten Urkunden enthalten im Kern immer wieder dieselbe Behauptung, eine nachvollziehbare Dokumentation bekannter Fälle fehlt jedoch."
Ähnliches gilt für die Behauptung, dass Fiakerpferde meist in reiner Boxenhaltung „ohne jeglichen Auslauf, oft unter fürchterlichen Bedingungen" gehalten würden – auch hier gelang es dem VGT nicht, den Wahrheitsbeweis anzutreten. Stattdessen konnte der Kläger durch Zeugenaussagen glaubhaft darlegen, „dass 75% der Fiakerbetriebe, sohin die Mehrheit, ihre Tiere nicht in reiner Boxenhaltung in den Stallungen halten, sondern regelmäßig an anderen Standorten einen großzügigeren Auslauf gewährt." Und weiter: „Damit ist die inkriminierte Behauptung, dass Fiakerpferden „meist“ kein Auslauf gewährt werde, zumindest für Wien falsch, weil weniger als die Hälfte der Pferde betroffen ist."
Beanstandet wurde weiters ein Foto auf der VGT-Website, das ein vor eine Kutsche gespanntes Fiakerpferd zeigte. Im dazugehörigen Text war von einem „abgemagerten Pferd“ und einem „Fall von Pferde-Vernachlässigung“ die Rede, der „Entsetzen“ auslöst. Das Bild ist zudem mit der Forderung untertitelt: „Dieses Pferd sollte auf keinen Fall mehr vor eine Kutsche gespannt sein“. Auch hier kam das Gericht zu einem anderen Schluss: „Das Beweisverfahren ergab keinen Hinweis für die Richtigkeit der Behauptung, auf dem Foto sei ein abgemagertes oder vernachlässigtes Pferd abgebildet. Ein Sachverständigengutachten wurde nicht beantragt. Die Behauptung der Vernachlässigung ist für die Klägerin als Pferdehalterin sowohl kreditschädigend als auch ehrenbeleidigend, weshalb die Beweislast für die Richtigkeit der Behauptungen des Erstbeklagten trifft, der dieser jedoch nicht nachgekommen ist."
Das Urteil des Erstgerichts fiel deshalb eindeutig aus:
– „Die beklagten Parteien sind schuldig, die Verbreitung der Behauptung, dass in Wien „aufgrund der Hitze immer wieder Fiakerpferde kollabieren“, zu unterlassen" sowie diese Behauptung als „unwahr" zu widerrufen.
– Gleiches gilt für die Behauptung, „dass die Unterbringung der Fiakerpferde in ihren Stallungen meist reine Boxenhaltung ohne jeglichen Auslauf bedeute, oft unter fürchterlichen Bedingungen" – auch diese ist zu unterlassen sowie als unwahr zu widerrufen.
– Des weiteren hat es die erstbeklagte Partei zu unterlassen und als unwahr zu widerrufen, die beanstandete Fotografie des Fiaker-Gespanns „zu veröffentlichen und mit Kommentaren wie „abgemagertes Pferd“, „Fall von Pferde-Vernachlässigung“, „Entsetzen“ und/oder „Dieses Pferd sollte auf keinen Fall mehr vor eine Kutsche gespannt sein“ zu versehen.
Der VGT hat empört und scharf auf das aus seiner Sicht „skandalöse" Urteil reagiert und dem Gericht eine „einseitige Prozessführung" vorgeworfen. In einer ausführlichen Stellungnahme (hier nachzulesen) sprach man von einer SLAPP-Klage – also einer Einschüchterungsklage, um kritische Stimmen mundtot zu machen – und kündigte an, jedenfalls in Berufung zu gehen. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Sollte dieser Klage gefolgt werden, ist keine Tierschutzkritik an der Fiakerpraxis mehr möglich. Wie soll es dann eine öffentliche Diskussion über Fiaker geben können, und wie eine demokratische Entscheidung über ihre Zukunft? Dagegen müssen wir daher in jedem Fall bis in alle Instanzen vorgehen."
Für die Fiakerbetreiber ist das erstinstanzliche Urteil jedenfalls ein Lichtblick – und ein Hoffnungsschimmer: „Das Urteil sehen wir als Bestätigung unserer Arbeit und hoffen, dass sowohl Öffentlichkeit als auch Politik einen entsprechenden Paradigmenwechsel in der Bewertung der Fiaker vornehmen werden“, so Marco Pollandt von Pro-Fiaker-Kultur.
Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig – es bleibt also abzuwarten, wie die nächsten Instanzen urteilen werden ...
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