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Druse verschwiegen: Pferdebesitzerin zu Geldstrafe verurteilt
20.11.2023 / News

Eine Schwellung der Lymphknoten, Fieber und Mattheit sind typische Symptome einer Druse-Erkrankung.
Eine Schwellung der Lymphknoten, Fieber und Mattheit sind typische Symptome einer Druse-Erkrankung. / Symbolfoto: Archiv/Petr Blaha

Weil eine Pferdebesitzerin einen Drusebefund ihres Pferdes gefälscht und an den Stallbetreiber weitergegeben hatte, wurde sie im Schweizer Kanton Aargau zu einer Geldstrafe verurteilt.

 

Lügen kann teuer sein – ganz abgesehen davon, dass es im konkreten Fall auch höchst rücksichts- und verantwortungslos war und noch viel schlimmere Folgen hätte haben können als eine bloße Geldstrafe: Wie die ,Aargauer Zeitung’ in ihrer Online-Ausgabe berichtet, hat eine Pferdebesitzerin die offenkundigen Druse-Symptome ihres Pferdes einfach ignoriert und ihre Box in einem Einstellbetrieb in einer Aargauer Gemeinde bezogen. Der Stallbetreiber schöpfte Verdacht und ließ das Pferd Mitte Februar dieses Jahres – ohne Wissen der Besitzerin – durch eine Tierärztin untersuchen und testen.

Wenige Tage später gelangte, so die ,Aargauer Zeitung’ weiter, der Befund zur Besitzerin – mit einem eindeutigen Ergebnis: „Mässiger Gehalt Streptococcus equi ssp. Equi“ – und damit positiv. Ganz offensichtlich hatte sich das Pferd – wohl bei einem seiner letzten Turniere – mit der gefährlichen und hochansteckenden Pferdekrankheit infiziert.

Die Besitzerin befürchtete, den Stall aufgrund dieses Befundes womöglich verlassen zu müssen – und entschied sich zu einem folgenschweren Schritt: Als sich der Stallbetreiber bei ihr nach den Resultaten der tierärztlichen Untersuchung erkundigte, entschloss sie sich zur Fälschung. Am Computer tippte sie: ,Kein Gehalt an Streptococcus equi ssp. Equi', druckte das Blatt aus, überklebte damit den ursprünglichen Befund, fertigte eine Fotokopie an und schickte diese an den Stallbetreiber.

Doch der Schwindel flog – durch nicht näher bekannte Umstände – auf, die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Frau ein, das nun zu einem rechtsgültigen Strafbefehl führte. Die Pferdebesitzerin wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Busse von 2.500,– Franken (= ca. 2.600,– Euro) sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Sollte die Frau in den kommenden zwei Jahren wieder straffällig werden, muss sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 150,– Franken bezahlen – das wären insgesamt 18.000,– Franken (= ca. 18.600,– Euro). Ihr Pferd ist in der Zwischenzeit verstorben.

Verantwortungsvoller Umgang mit Druse

Auch wenn in der Schweiz lange und intensiv über eine Meldepflicht für Druseerkrankungen diskutiert wurde, ist Druse in der Schweiz – ebenso wie in Deutschland und in Österreich – keine anzeige- oder meldepflichtige Tierseuche. Dennoch stimmen alle Expertinnen und Experten darin überein, Verdachtsfälle oder gar erwiesene Erkrankungen keinesfalls geheimzuhalten oder zu verschweigen, sondern offen und transparent zu kommunizieren – und vor allem dafür zu sorgen, dass das betroffene Tier abgesondert und so eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden Erregers unterbunden wird.

Dies hat auch die Veterinärmedizinische Universität München in einer Information klar ausgesprochen und auch fachlich begründet. Darin heißt es: „Die Identifizierung der Träger ist absolut notwendig, um eine weitere Verbreitung zu unterbinden. Das sogenannte Durch-‚drusen‘ lassen bzw. das Durchseuchen des gesamten Pferdebestandes, klingt attraktiv, da eine hohe Herdenimmunität erreicht wird und in den folgenden Jahren eine erneute Druse-Infektion meist nicht mehr auftreten kann. Dies ist allerdings nur möglich, wenn alle Tiere in Händen eines einzigen Besitzers sind. Dieser muss das Risiko in Kauf nehmen, dass bei ca. 10-20% der infizierten Tiere Komplikationen mitunter mit lebensbedrohlichem und Tierschutz-relevanten Ausgang auftreten können. Auch können diese Komplikationen hohe Tierarztkosten nach sich ziehen. Gerade in den Pensions- und Einstellerställen sollte ein schnelles Eindämmen der Erkrankung oberstes Ziel sein, um das Risiko für die primäre Erkrankung und Komplikationen der Infektion beim Einzeltier so gering wie möglich zu halten."

Mit anderen Worten: Es ist korrekt und verantwortungsvoll, Drusefälle nicht zu vertuschen, sondern offenzulegen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Erkrankung zu unternehmen. Wer Druse verschweigt, handelt schlicht und einfach verantwortungslos und unkollegial – und könnte in letzter Konsequenz sogar mögliche zivilrechtliche Klagen (Schadenersatz, Ersatz von Behandlungskosten etc.) riskieren, wenn durch die verschwiegene Erkrankung andere Pferde zu Schaden kommen (auch wenn die Beweislage bei derartigen Fällen immer sehr komplex und schwierig ist).

Deshalb haben die wichtigsten Schweizer Pferde-Institutionen in einem gemeinsamen Merkblatt festgehalten: „Bei Druse bestehen keine behördliche Meldepflicht und keine rechtliche Grundlage für irgendjemanden (inkl. Tierärzte), Ställe zu sperren oder diagnostische Maßnahmen anzuordnen. Es ist jedoch für jeden Pferdebesitzer und Stallbesitzer von Vorteil, sich an die Empfehlungen des Tierarztes zu halten, um eine Verschleppung zu vermeiden. (...) In Betrieben mit mehreren Tierärzten und mehreren Tierbesitzern ist ein gemeinsames, gut koordiniertes, transparentes und konsequentes Vorgehen zwingend notwendig! Einzelaktionen oder ein Vertuschen der Situation sind nicht zielführend und können weitere Pferde gefährden. Zu einem professionellen Management des Krankheitsausbruchs gehört auch eine direkte und offene Kommunikation der aktuellen Situation, inklusive die Meldung an das ,Equinella'-Meldesystem für infektiöse Pferdekrankheiten (www.equinella.ch)!"

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