Tierquälerei hat tausend Gesichter und wird in den meisten Ländern streng bestraft – doch das Erkennen, dass ein Pferd kein Wohlbefinden hat, ist nicht gesetzlich regelbar, sondern besteht aus Wissen und Gefühl, Beobachten und Handeln: Ohne Zivilcourage bleibt auch das Wohl der Pferde auf der Strecke!
Zug- und Raub-Vögel im Reitstall
„Die fünf Freiheiten als tierschutzrelevante Einschränkung“ eröffnete der junge Gast nach kurzer, herzlicher Begrüßung das Gespräch, er schüttelte den Schnee von seinem Mantel und half dann seiner Partnerin aus ihrem Cape.
Der alte Herr blickte ihn erstaunt an, ging dann wortlos, aber mit einladender Geste, ihm zu folgen, in die Bibliothek, wo am Schreibtisch der Bildschirm des Computers leuchtete. „Ist es Zufall oder nur scheinbarer Zufall – gerade habe ich meine vielen Powerpoint- Präsentationen durchgesehen, weil sich das letzte Journal unserer Berufsvertretung unter anderem dem Thema „Animal Welfare“ verschrieben hat und auch dort die fünf Freiheiten angesprochen werden. Am Rande möchte ich aber bemerken, dass ich militant-verkürzte Übersetzung wie „Tierwohl“ abscheulich finde, ebenso wie den Begriff „Tierleid“ – beide Zustandsbilder wären wohl besser mit „Leiden der Tiere“ und „Wohlbefinden der Tiere“ dargestellt, weil man - und so viel Zeit muss bei einem so bedeutsamen Phänomen doch sein – nur mit dieser Formulierung der zeitlichen Dimension von „Leiden“ oder „Wohlbefinden“ gerecht wird.
In meinen PPTs tauchen die fünf Freiheiten als Thema zum erste Male im Jahre 2014 in einem Vortrag für das Bundeskriminalamt über „Tierquälerei“ auf, dann wieder im Jahre 2016 in einem Referat für den Schweizer Tierärztekongress in Lausanne, in dem es um Animal Hoarding ging.
Im Jahr 1964 veröffentlichte die britische Autorin und Tierrechtsaktivistin Ruth Harrison das Buch Animal Machines, das kritische Zustände in der intensiven Nutztierhaltung offenlegte. Die britische Regierung reagierte auf die, durch das Buch ausgelöste öffentliche Empörung mit der Einrichtung eines Komitees, das das Tierwohl von Nutztieren untersuchen sollte. Unter Leitung des Zoologen Francis Brambell entstand daraus ein Bericht, der u. a. die Forderung enthielt, dass Tiere die Möglichkeit haben müssten, zu stehen, sich hinzulegen, sich zu putzen und ihre Gliedmaßen zu strecken. Im Dezember 1979 veröffentlichte der im selben Jahr von der britischen Regierung initiierte Farm Animal Welfare Council ein Dokument, das im Zusammenhang mit den Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren bestimmte Freiheiten definierte. Auf diesen Grundlagen entwickelte Veterinärmediziner John Webster das umfassendere Konzept der Fünf Freiheiten, das 1993 vom britischen Farm Animal Welfare Committee (FAWC) veröffentlicht wurde.
WIKIPEDIA
Die durch Webster erweiterten Fünf Freiheiten, die zunächst vornehmlich auf „Farm Animals“ abzielten – jedoch auch für Pferde – ergänzt - von Bedeutung sind - und sich in der Folge international etablierten, somit Tierschutzrelevanz haben, lauten:
1. Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung: Die Tiere haben freien Zugang zu frischem Wasser und erhalten Nahrung, die ihre vollständige Gesundheit und Vitalität aufrechterhält.
2. Freiheit von Unbehagen, Ungemach und Dis-Komfort: Den Tieren wird eine geeignete Behausung, Umgebung und angenehme Ruhezone gewährt.
3. Freiheit von Schmerzen und Leiden, Schäden aus Haltung, Verletzung und Krankheit: Krankheiten und Verletzungen der Tiere werden durch tiermedizinische Betreuung möglichst verhindert bzw. schnell diagnostiziert und behandelt.
4. Freiheit von Angst, Qual und katabol-destruktivem Stress: Die Tiere leben unter Bedingungen, die psychisches Leiden vermeiden.
5. Freiheit zum Ausleben normalen und natürlichen Verhaltens: Den Tieren wird ausreichend Platz sowie die Gesellschaft mit Artgenossen (sofern sie keine Einzelgänger sind) gewährt.
„Ich habe den Eindruck“ fuhr der alte Herr fort „dass die einschlägige Wissenschaft mit all ihren Studien den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht – in regelmäßigen Abständen erscheinen neue Scales, Modelle und Leitprinzipien, die offenbar den klaren Blick für das Leiden von Tieren eher trüben als schärfen, sonst wäre es nicht möglich, dass zum Himmel schreiende Missstände sowohl in der Nutztierhaltung, bei Heimtieren, aber auch in der Welt der Pferde jahrelang unentdeckt und ungesühnt bleiben.
Es ist chic geworden, sich dem Tierwohl zu verschreiben, Hochglanzmagazine zu füllen und sich für Spendenaufrufe stark zu machen – Erfolg und Fortschritt im Sinne der fünf Freiheiten scheint mir doch sehr dürr zu sein – Zivilcourage ist eine nicht gerade weit verbreitete Tugend, ohne Zivilcourage aber keine Fünf Freiheiten – das Erkennen, dass ein Pferd kein Wohlbefinden hat, ist nicht gesetzlich regelbar, sondern besteht aus Wissen und Gefühl, Beobachten und Handeln.
Die Fünf Freiheiten sind eine ethisch-moralische Latte im Umgang mit Tieren, aber – wie ich von meinen Vorträgen weiß – wird meist achselzuckend erwidert, dass diese Forderungen ja ohnehin selbstverständlich sind. Aber wie stehts um die Erfüllung in Realität und Alltag?
Einige Bilder mögen Ihnen, meine werten Gäste, die Antwort geben:
Ludwig Koch hat es trefflich festgehalten: Schlecht geritten zu werden, verstößt gegen die zweite und vierte Freiheit
Das „gebrochene Auge“ und ein „Schmerzgesicht“ als Zeichen für Stress, Schmerzen und Qualen ist sehr relevant für die dritte und vierte Freiheit
Falsche Ernährung, sowohl im Sinne von „zu viel“, aber auch „zu wenig“, bedeutsam aber vor Allem in Hinblick auf gute Qualität hat Bezug zur Ersten Freiheit – man kann so unglückliche Pferde „erfüttern“ und mit Wasserentzug Betrug begehen – nicht nur aggressive Pferde, auch ungestüme Pferde werden umgänglicher. Verdorbenes Futter verstößt gegen alle „Freiheiten“!
Ein Bild aus dem Jahre 2023 – aufgenommen von einer couragiert einschreitenden Amtstierärztin.
Die Hufe erzählen sehr viel über das Wohlbefinden von Pferden – man kann an den Hufrillen – ob an allen Vieren oder nur Einzelnen - Dimensionen und Zeitspannen von Störungen des Wohlbefindens ablesen.
In manchen Betrieben, darunter auch Ställe für Einsteller, stehen Pferde über die Wintermonate im „Gatsch“ – abgesehen vom hygienischen Substandard ist das auch „nicht gesund“ oder gesünder als Aufenthalt in (sauberen und geräumigen) Boxen mit täglicher Bewegung am Platz oder in einer Halle. Ich kenne Betriebe, die diesen Missstand seit 15 Jahren „pflegen“ – ohne je die Sommermonate zu einer Sanierung zu benützen – solche Missstände haben mit der fünften Freiheit „Möglichkeit zu normalem und natürlichem Verhalten“ - Weideverhalten und Bewegung - nichts zu tun!
Mit den nächsten beiden Bildern möchte ich über einen Fall berichten, der mir im Zusammenhang mit Wohlbefinden von Pferden äußerst bedeutsam erscheint – Pferde als billige Handelsware ohne der Möglichkeit, eine stabile (Ver-)Bindung zum Menschen aufzubauen. Kürzlich habe ich einen, für mich persönlich erschreckenden Satz einer „Pferdegestützten Therapeutin“ aus einem Interview mit ihr gelesen > Das Pferd ist mir Stütze und gibt mir Sicherheit<; für die Person selber mag das eine sehr bereichernde Erfahrung sein, für das Pferd aber ist es schlimm bis katastrophal. Man schreibt es – wie so vieles – Karl Kraus zu (der moderne Leser sollte den Namen vielleicht einmal „googeln“), der gesagt haben soll > Psychoanalyse ist die Krankheit, für deren Therapie sie sich hält< eine Einstellung und Befindlichkeit, die ich auch in meiner jahrelangen Tätigkeit als psychischer Pflasterlpicker (KIT ÖRK) in Ausnahmesituationen im Humanbereich (Überbringen von Todesnachrichten, plötzlicher Kindstod, Unfälle, Verlust der Lebensgrundlage, Selbsttötung und Gewaltverbrechen) immer wieder erlebte, wenn Team-Mitglieder der Meinung anhingen, selbst erlittene Traumata dergestalt verarbeiten zu können – große Reife setzt es voraus, soll diese Absicht gelingen.
Doch zurück zu Pferden – es ist, in meinen Augen, die Aufgabe des kognitiv höherstehenden Wesens „Mensch“ dem Pferde Sicherheit und Orientierung durch Bindung und Wissen zu geben – besonders im Umgang mit Menschen, die auf Grund von Krankheit und Behinderung erneut Kraft und Stabilität von Pferden „erhalten“ können.
Doch ich bin wieder abgeschweift – verzeihen Sie – hier nun die Geschichte:
Es war Spätherbst, nasskalte Nebel lagen über dem Lande, als - es wurde gerade dunkel – der Hofhund anschlug und die Glocke am Tor erklang.
L., der Eigentümer des Reiterhofes öffnete, weil er beim Nachtmahl gestört worden war, mürrisch und kurz angebunden das Tor. Zwei Frauen, eine jüngere und eine etwas ältere, Mutter und Tochter wie sie sagten, standen sichtlich aufgelöst und frierend vor dem Eingang, im Hintergrund erkannte L. einen großvolumigen PKW, wie er sich später erinnerte, mit dem Kennzeichen eines osteuropäischen Landes, mit einem Pferdeanhänger für zwei Pferde.
„Entschuldigen Sie bitte die Störung, Herr L., wir wissen sonst nicht mehr wohin!“ Wort- und detailreich schilderte die Ältere, dass ihre Tochter vom Betreiber des Reitstalles, von dem sie eben geflohen waren und wo sich noch zwei weitere Pferde in ihrem Besitze befänden, sexuell angegriffen worden sei, nicht zum ersten Male, aber heute mit einer Dimension und Kraft, die sie nicht mehr ertragen konnten; deshalb hätten sie ihre beiden Lieblingspferde eingepackt und hätten die Flucht ergriffen – er, Herr L., gelte als großherziger Ehrenmann, deshalb stünden sie nun als Bittsteller hier.
L., der schon in seinen jungen Jahren weiblichem Herzeleid nicht widerstehen konnte, gab den beiden Frauen Quartier für ihre zwei Pferde und sicherte ihnen zu, auch die beiden anderen Pferde hier unterzubringen. Bei einigen Gläsern Glühwein klang der Abend, der so furchtbar begonnen hatte, dann noch recht entspannt aus – der Fahrer der großen Limousine (deutschen Fabrikats, aber „fremden“ Kennzeichens) wurde geweckt und wohlgemut verließen zwei zuvor Bedrängte L.s Hof.
Tags darauf kamen zwei weitere Pferde an, auch Braune mit wenigen Abzeichen, alle vier Pferde waren einander „zum Verwechseln“ ähnlich, Typ ausrangierter Traber, was jedoch durch Pferdedecken verschleiert wurde und – von Stund` an nahmen die beiden Frauen L.s Hof in Beschlag.
An den Boxentüren wurden Zettel angebracht, dass die Pferde weder Heu noch Stroh bekommen sollten, die Selbsttränker wurden abgesperrt, weil, so die Begründung, eine Kübeltränke gesünder und bekömmlicher wäre und Kraftfutter wurde – angeblich - von den Frauen persönlich verabreicht.
Im Nachhinein betrachtet wurden die Pferde nur mit minimalen Mengen an Futter und Wasser versorgt, um sie für den „Reitunterricht“ ruhig zu halten, denn das erklärte Ziel dieser Maßnahme war, dass sich Reitgäste in die Pferde verlieben sollten, weil sie „soo brav und zutraulich“ sind. Das Kalkül ging auf: kaum war ein Pferd verkauft, stand sofort wieder ein ähnlich Aussehendes in der Box – meist vom gutgläubigen Hofeigentümer L., der die Einstellgebühren für einen Monat im Voraus erhalten hatte, unbemerkt oder zumindest unbeachtet. Auch der zunehmende Personenverkehr am Hof – und in den Stallungen – in Form von Reitgästen und „bekannten Pferdefreunden“ der beiden Frauen wurde von L. nicht beanstandet, stutzig wurde er erst nach einem seltsamen Vorfall:
Es war ein Samstagnachmittag, in der Reithalle befanden sich reitende Einsteller und auch die „Tochter“, die auf einem der Braunen Hoffremden Reitstunden gab. Aufgeregt und sichtlich erzürnt stürzte plötzlich die „Mutter“ in die Wohnräume des Hofeigentümers L. und forderte ihn harsch auf, die „Filmerei sofort abzustellen“ – auf Nachfrage erfuhr L., dass auf den Tribünen der Reithalle ein Mann säße, der ihre Tochter beim Reitunterricht filme, dies sei ein unerlaubter Eingriff in die persönliche Sphäre.
Die Nachschau durch L. ergab, dass der „filmende Mann“ der Gatte einer reitenden Eistellerin war, der regelmäßig samstags die Fortschritte von Pferd und Reiterin unter dem Sattel als Videodokument festzuhalten pflegte.
Keine Einstreu, kein Heu, 1 Eimer Wasser pro Tag
Mit dieser Erklärung gab sich die „Mutter“ aber nicht zufrieden, die Tätigkeit der „Tochter“ wurde augenblicklich abgebrochen und die „Reitgäste“ verließen fluchtartig den Hof.
Das bisher so freundschaftliche Verhältnis zwischen L. und den beiden Frauen kühlte sich ab jetzt merklich ab und eines Morgens, kurz vor Monatsende, als L. im Begriffe war, die Morgenfütterung vorzunehmen, stellte er fest, dass die Pferde der beiden Frauen und all ihr Zubehör unbemerkt über Nacht verschwunden waren – den Universalschlüssel zu Stalltüre und Sattelkammer konnte L. nirgendwo finden – Adresse der beiden Frauen hatte er keine, unter der übergebenen Telefonnummer meldete sich niemand.
L. war zwar wütend, aber da er keinen finanziellen Verlust erlitten hatte, schob er diese Episode zunehmend gedanklich beiseite.
Drei Monate später, als die Nächte wieder kürzer wurden, fand L. den Universalschlüssel am Fenstersims des Stalles in einer Dose, in der die zwei Frauen „Leckerlis“ für die Pferde aufbewahrt hatten.
Zwei Wochen vorher waren nachts Räuber in die Sattel- und Geschirrkammern von L.s Hof eingedrungen und hatten sämtliche hochwertigen Utensilien gestohlen.
Jahre später stieß ein Bekannter von L. im Internet auf zwei namensgleiche Personen in einem südlichen Bundesland, für die dort folgendes Tätigkeitsfeld angeführt wurde: „Ausbildung, Betreuung, Pflege, Abwiegen, Messung und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten.“
Im Jahre 2012 berichtete Pamela Sladky in der Zeitschrift Pferderevue über Vorfälle mit Satteldiebstahl und führte dort unter anderem aus:
– Personen aus dem Ausland sprachen Tage oder Stunden bei Reitställen um Arbeit vor.
– Ein Zusammenhang mit (Heu-)Lieferanten aus Ostblockstaaten dürfte bestehen.
– Die Täter kannten die Örtlichkeiten genau, da sie nur jene Schränke aufbrachen, in welchen sich qualitativ hochwertiges Equipment befand.
– Da zum Teil auch Nachsperrungen an den Tatorten vorkamen, dürften auch Insider involviert sein.
Zur gleichen Zeit gab es auch vermehrt Fälle „um verschwundene Pferde“, die vorher ihren Eigentümern mit Aussicht auf Gnadenbrot auf einem „Lebensplatz“ abgeluchst worden waren, aber wieder in die Handelskette gelangten – verantwortlich dafür sollte in den Augen der Facebook-Community eine 17 Jährige gewesen sein, die für eine Kumpanin des Täterkreises gehalten wurde.
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In einer kleinformatigen Tageszeitung konnte man lesen:
Mittlerweile wurde auch eine Anzeige erstattet, wie ein Polizeisprecher gegenüber der Zeitung bestätigt: „Es wird ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug.“ [….] Aktuell werden von uns die Besitzverhältnisse und Dokumente überprüft.“ Auch inwiefern die Mutter der 17Jährigen involviert war, ist noch Gegenstand von Ermittlungen.
Die hartnäckig sich behauptende Meinung, dass der Heilige Nikolaus auch der Schutzpatron der Diebe ist, scheint mir doch ein Widerspruch in sich selbst zu sein.
Schon des Öfteren habe ich aus dem bemerkenswert weisen und seiner Zeit vorauseilendem „Lehrbuch der gerichtlichen Tiermedicin und der thierärztlichen Gesetzeskunde“ aus dem Jahre 1902 des k.u.k. Professors Dr. Johann Csokor (Wien) zitiert, weil in diesem Werk Tatbestände in sehr klarer Form dargestellt werden:
„Drei gesetzliche Merkmale sind es, die den Begriff des Betruges begründen;
– es muss ein anderer in Irrthum geführt oder dessen Irrthum und Unwissenheit benützt werden,
– diese hat durch listige Verstellungen oder Handlungen zu geschehen,
– und zwar in der Absicht, jemanden an seinem Eigenthum oder Rechten zu schädigen.
Ein scharfer Blick hilft manches beizeiten zu durchschauen und verhindert, sich vor jemandes Karren spannen zu lassen.
Augenuntersuchungslampe für Pferde Anfang 20. Jahrhundert – Leuchtmittel war eine Kerze.
Diese Augenuntersuchungslampe für Pferde stammt aus dem Nachlass eines überaus geschätzten Kollegen, der mir – ausgestattet mit reicher Erfahrung im Felde bei der Kavallerie und Artillerie des 2. Weltkrieges, in dem er als Veterinäroffizier (ausschließlich) den Militär- Pferden diente, stets hilfreich und ohne „Dünkel des Älteren“ bei kniffligen Pferdefragen – nicht nur medizinscher Natur – zur Seite stand. Nach seinem Abgang in die Unendlichkeit des Jenseits habe ich – damals Mitte Zwanzig – seinen gesamten Nachlass aus den Händen seiner Witwe übernommen.
Ein „gebrochenes“ Pferde-Auge jedoch kann mit keiner „Lampe“ erkannt werden!
Dokumente, Fotos, Grafiken und Literatur – Archiv & ex libris Dr. Kaun seit 1963