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Gerichtsgeschichten & Pferdesachen: Sorgfaltsfehler von Therapeuten
29.07.2023 / News

Im Laufe seiner jahrzehntelangen Tätigkeit hat der Tierarzt und gerichtlich beeidete Sachverständige Dr. Reinhard Kaun – der auch ein Leben lang Reiter, Gespann-Fahrer und Turnierrichter war – einen einzigartigen Wissensschatz zusammengetragen, der nahezu jeden Aspekt im Umgang mit Pferden berührt, der zu rechtlichen Problemen oder sogar zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen kann. Einen wichtigen Teil davon hat er im Handbuch „Über die forensische Relevanz im Umgang mit Pferden" zusammengefasst und systematisch dargestellt – von allgemeinen Fragen des Handlings und Umgangs mit Pferden bis zu Themen wie tierärztliche Sorgfaltsfehler, Pferdekauf, Schadenersatz, Wertermittlung, Strafrecht und Regelwerke, Tiertransporte, Straßenverkehrsordnung sowie Unterricht und Veranstaltungen, um nur einige zu nennen. All diese Themen sollen in der neuen Serie „Gerichtsgeschichten & Pferdesachen" auszugsweise und anhand real erlebter, aussagekräftiger Geschichten dargestellt und illustriert werden, die aus Gutachten von 1989 bis 2000 stammen. Jede Folge soll auf diese Weise Fachwissen vermitteln, vor allem aber auch das Bewusstsein und die Aufmerksamkeit für einen möglichst sicheren und von ethischen Prinzipien getragenen Umgang mit dem Partner Pferd schärfen.

In der sechsten Folge seiner Serie widmet sich Dr. Reinhard Kaun den Sorgfaltspflichten von Therapeuten – und möglichen „Sorgfaltsfehlern", die nicht selten auch ein gerichtliches Nachspiel haben.

Auch Routinebehandlungen wie eine Sedierung sind mit einem Restrisiko verbunden, über das der behandelnde Therapeut bzw. Tierarzt aufklären muss. (Symbolfoto: Archiv Martin Haller)


(Dr.) James B. – mit der Lizenz zum Heilen

„Medicus curat, natura sanat“ – übersetzt aus der lateinischen Sprache- bedeutet „Der Arzt behandelt, die Natur heilt“ – eine Weisheit, die dem Griechen Hippokrates von Kos (um 460 v. Chr. auf Kos, † um 370 v. Chr. in Larisa, Thessalien), zugeschrieben wird – der bis heute als der Vater der Medizin gilt.

Die Bezeichnung „Arzt“ entstand erst im 9. Jahrhundert aus dem Althochdeutschen „arzät“ bzw. mhd. „arzet“ – und verdrängte die germanische Bezeichnung „Heilkundiger“, bzw. die gotische „Besprecher“. 

Vor noch nicht allzulanger Zeit fahndeten manche Standesvertreter mit missionarischem Eifer im Dunstkreis möglicher Verdächtiger – also „Heilkundiger“ nach den Termini „Therapie“ und „Therapeut“ – deren Verwendung nach deren Vorgaben ausschließlich und nur einem genau definierten Personenkreis vorbehalten war, um „vorbehaltene Tätigkeiten“ auszuüben heute hält – in der Humanmedizin - die Tele-Medizin Einzug in die Wohnzimmer; wer weiß, wann die Tele- Pferdebehandlung per App die Stallungen beherrschen wird.

Betrachtet man die Entwicklung der „Heilkunde“ und insbesondere der „Heilkunst“ aus einer geschichtlichen Perspektive, so muss man den Blickwinkel deutlich erweitern – den ein Therapeut ist gemäß seines griechischen Bedeutungsursprungs ein „Diener oder Pfleger“ und die Therapie eine „Kranken- oder Heilbehandlung“ – unabhängig davon, wer sie ausführt.

Etwa ab dem 13. Jahrhundert begann die Gesellschaft eine Gruppe an den Rand zu stellen, die als „Unehrliche“ bezeichnet wurden, die „unehrliche Berufe“ ausübten und die auf Grund von „Stigma – Symbolen“ an ihrer Kleidung erkennbar sein mussten.

Man unterschied zwischen „fremden Unehrlichen“ – welche Großteils zum fahrenden Volke gehörten, die sich der sozialen Kontrolle entzogen und die gegen christliche und sexuelle Normen verstießen: Dirnen, Spielleute, fahrende Chirurgen, Kesselflicker, Scherenschleifer, Wanderhändler.

Und dann gab es noch die ortsansässigen „Unehrlichen“ – die wegen ihrer Tätigkeit dieser Gruppe zugezählt wurden, obwohl sie durchaus sozial angesehen sein konnten:

– Personen, die Umgang mit toten Tieren oder Menschen hatten: Totengräber, Schäfer, Gerber.
– Personen, die professionelles Töten von Menschen oder Tieren zum Beruf hatten: Henker, Wasenmeister, Gerichts- und Polizeidiener u.a.
– Personen in allen medizinischen Bereichen, die mit Blutvergießen verbunden waren: Chirurgen, Feldschere, Barbiere, Bader, Zahnzieher, Tierkastrierer, Bruchschneider; die Katholische Kirche hatte deshalb im Jahre1215 (beim Laterankonzil) Klerikern ausdrücklich das blutige Handwerk der Chirurgen verboten.

Besonders vielseitig waren Henker, die oft auch als Bordellaufseher, Chirurgen, Stadtreiniger oder Abdecker tätig waren.
[Anna Bergmann: Der entseelte Patient – die moderne Medizin und der Tod; 2004, Aufbauverlag Berlin]
[Für Wissbegierigen auch höchst empfehlenswert: Bernard Lown: Die verlorene Kunst des Heilens – Anstiftung zum Umdenken; 2004, Schattauer, Stuttgart]

Dieses kurze historische Schlaglicht lässt wohl unschwer erkennen, dass Hochmut und Arroganz, die mancherorts und von manchen Kreisen den Jahrtausenden der Hippologie als Wissenschaft vom Pferde und der Hippiatrik als der Pferdeheilkunde gegenüber an den Tag gelegt wird, gänzlich unangebracht ist.

Am wirksamsten ist Heilkunst dann, wenn sie die Not im „Jetzt und Hier“ erkennt und lindert.
Links: Francisco de Goya: Selbstportrait mit dem Arzt Arrieta (1820)
Rechts: Feuerwehrfrau bei der Stützung eines im Schlamm festsitzenden Pferdes


Der schöpferisch tätige Mensch liebt es, Einteilungen vorzunehmen, um seine kreativen Gedanken zu strukturieren – der Autor dieser Zeilen ist keine Ausnahme; den Kreis an Personen, die mit „Heilabsicht“ im Umkreis von Pferden tätig sind, ist mittlerweile (fast) unüberschaubar geworden, von den klassischen Heilberufen der Veterinärmedizin spannt sich ein mächtiger Bogen bis zu allen möglichen Behandlungsansätzen durch „Hand – Anlegen“ mit dem Ziele, Pferde physisch und psychisch gesund zu erhalten oder zur Gesundheit zurückzuführen: viele dieser Methoden beruhen mittlerweile auf seriöser, wissenschaftlicher Grundlage, sind in breitem Konsens anerkannt und haben solide, nachvollziehbare Ausbildungswege beschritten. In dieser, sehr persönlichen Betrachtungsweise des Autors müssen unbedingt auch Hufschmiede zum Kreise derer gezählt werden, die sich „heilbringend“ um Pferde bemühen – Huf- und Kurschmied war früher eine gängige Bezeichnung.

Die Existenz von Geistheilern und Handauflegern – Pferdezeitschriften geben unter „Diverses“, das Internet unter einer Legion von Suchbegriffen beredtes Zeugnis davon – ist nicht wegzuleugnen, ebenso wenig, dass es nicht gelungen ist, sie unter Hinweis auf die, Tierärzten „vorbehaltenen Tätigkeiten der Diagnostik und Therapie“ zu verdrängen oder zu verbieten. Unter dem Wahlspruch „wer heilt hat recht“ (wem auch immer man die Urheberschaft  dieser  Erkenntnis zubilligt, ob Hippokrates oder Paracelsus) werden Pferdebesitzer, meist von bisherigen naturwissenschaftlichen Ansätzen enttäuscht, in dieses Segment um Behandlung und Heilung Bemühter  gedrängt – Angebot erschafft Nachfrage, Nachfrage entsteht aus Unzufriedenheit; wie auch immer, auch für diese Gruppe hat zu gelten, was für alle anderen gilt – auf rechtlich korrekter Ausbildung fußend und durch umfassende Dokumentation von nachvollziehbarem Handeln kann auch hier so mancher schlechte Geruch vermieden werden.

Werbung für Tier-Therapeuten unserer Zeit geschieht mit den abenteuerlichsten Methoden, vom Kugelschreiber bis zur, in überdimensionalen Lettern gehaltenen Praxis – oder Autobeschriftung. (Ich erinnere mich noch mit Heiterkeit daran, dass im Jahre 1969, als ich meine erste tierärztliche Praxis gründete und anmeldete, insgeheim und hinterrücks ein Beauftragter der Kammer die Länge und Breite meines Ordinationsschildes und die Buchstabengröße nachgemessen hat – beides war streng normiert.)

Klarheit und Vertrauen über und zu Therapeuten beiderlei Geschlechts kann nur das persönliche Kennenlernen im vertraulichen Gespräch bringen – die Gewissheit nämlich, dass nur eine Harmonie zwischen Pferd, Eigentümer und Therapeuten zum Erfolg führen kann – „Chats“ auf sozialen Gleisen können solch ein Gespräch nie ersetzen.

Unabhängig von einem Beruf in herkömmlichem Sinne orientiert sich meine Einteilung derjenigen Personen (welchen Geschlechtes auch immer), die einer „dienenden und pflegenden, das heißt therapeutischen Tätigkeit am Pferde“ nachgehen, nach deren Berufung, wobei eine grundsätzliche rechts- und standespolitische Grundlage als Voraussetzung für das Be-Handeln gegeben sein muss!

Behandeln als Kunst ist meiner Ansicht die höchste und anstrebenswerteste Form, zur Gesunderhaltung und zum Segen leidender Individuen tätig zu sein. Fachliche Virtuosität, Einfühlungsvermögen, der kundige Blick und die Wahl der, für das Pferd optimalen Methode sind die Eckpfeiler dieser Kunstfertigkeit.

Behandeln als (Berufs-) Kunde steht der Kunst wohl nur wenig nach, ist aber weniger von intuitiver Inspiration und mehr von den Vorgaben des „state of art“ und der „best available method“ geprägt.
Behandeln als Beruf ohne besondere emotionelle Bindung daran, eine Form, die Modeberufe entstehen lässt, getragen von Personen, die nichts falsch machen und verlässlich sind.

Behandeln als „Job“ – eine gefährliche Entwicklung, die verkörpert wird von Personen, deren wirkliche Interessen meist weit außerhalb ihres „Jobs“ liegen und die auch niemals ein „Pferd mental am Abend noch mit nach Hause“ nehmen.

Behandeln als Befehl – ausgeübt in einer klaren Auftragshierarchie, wird eine Behandlung  nach Schema „F“ abgearbeitet – verlässlich und unkritisch, nie hinterfragend und ohne emotionale Investition oder Inspiration.

 

Ohne Diagnose darf es kein Be-Handeln geben – wobei unter Diagnostik primär das Erheben, Feststellen und Beurteilen von Befunden, aber auch – für Mediziner – das Bestimmen einer Krankheit zu verstehen ist.

 

 

Das unbekannte Pferd
Ein namhafter Trainer brachte ein verletztes Pferd in eine ebenso namhafte Tierklinik zur Behandlung – obwohl kein akuter Notfall vorlag, war der versierte Pferdemann ohne Pferdepass losgefahren, beim Aufnahmegespräch an der Klinik wusste er auch den Namen (des von ihm trainierten) Pferdes nicht genau und verlässlich. Das therapeutische Prozedere an der Klinik war vorbildlich und erfolgreich.
Auch zu den Kontrollterminen erschien der Trainer – vorgeblich im Auftrag des Eigentümers - ohne Pferdepass, auch diesmal wurden mehrere mögliche Namen mit Fragezeichen in das Behandlungsprotokoll eingetragen – immer mit dem Zusatz versehen: Kein Pferdepass vorgelegt.
Anlässlich des Verkaufes geriet ein Pferd in den Fokus, das angeblich mit dem Behandelten identisch sein sollte, aber weder UELN-Daten noch die Beschreibung des Pferdes konnte nachvollzogen werden, ein Chip war nicht nachweisbar und ein Vergleich der Röntgenbilder vom ersten Termin mit der Kontrolluntersuchung warf weitere Unstimmigkeiten auf.
In einer nachfolgenden Gerichtsverhandlung sagte ein, mit dem Umfeld des Trainers vertrauter Zeuge aus, dass dieser ständig mehrere ziemlich gleich aussehende Pferde halte.


Aus dem Urteil:
Die befasste Pferdeklinik führte laut den Erhebungen des Sachverständigen offenbar keine eigenen Überprüfungen der Nämlichkeit des Pferdes durch, sondern übernahm die Angaben des Trainers, der bei der Einlieferung des Pferdes mit „Convinience“ offenbar, aus welchem Grund auch immer, einen nicht zutreffenden Namen des Pferdes angab. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Auffälligkeit zu verweisen, wonach der Trainer bei der Aufnahme an die befasste Pferdeklinik keinen Pferdepass vorlegte, obwohl ihm als erfahrenem Pferdefachmann bewusst sein musste, dass ein Transport eines Pferdes ohne mitgeführten Pferdepass gegen die Obliegenheiten eines Transporteurs verstößt und überdies die Impfdaten speziell gegen Tetanus wegen der Verletzung von überragender Bedeutung sein würden. Die weiteren Feststellungen, unter welchem Namen das verfahrensgegenständliche Pferd bei der befassten Pferdeklinik zu welchen Zeitpunkten geführt wurde, lassen sich den beiden Gutachten des Sachverständigen entnehmen, der dabei auch in unbedenklicher Weise auf die Angaben des behandelnden Tierarztes und die von der befassten Pferdeklinik übermittelten Unterlagen zurückgriff.
[frei zitiert]

Die Absurdität dieses Falles besteht darin, dass hervorragende veterinärmedizinische Arbeit durch nicht aufklärbare Ungereimtheiten im Rahmen der Dokumentation ins schräge Licht gerückt wird.
 

Zustand nach Trepanation vor 6 Monaten mit konservativer Therapie und dann, nach 3 Wochen Laserbehandlung. An der operierenden Tierklinik „hielt man von Laser nichts“.

 

 

Aufklärung bei Sedierung
Im Rahmen einer Hufbehandlung musste ein Pferd sediert werden, kollabierte in der Folge in einem Zwangsstand und starb. Nach Angaben der Pferdeeigentümerin war die Stute gesund, diese Feststellung hat auch der behandelnde Tierarzt bei der Voruntersuchung getroffen. Der Pferdeeigentümer als Kläger stützte sein Klagebegehren auf eine Verletzung der Aufklärungspflicht, denn er hätte bei korrekter Aufklärung über die Risiken einer Sedierung nicht zugestimmt.
[Frei zitiert aus Akt und Urteil]

Rittigkeitsprobleme
Eine Stute wurde an einer Pferdeklinik wegen Rittigkeitsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten behandelt, in der rechtlichen Würdigung zieht das Gericht daraus den Schluss, dass die behandelnden Tierärzte eine Trächtigkeit des Tieres zumindest in Erwägung hätten ziehen müssen.
Obwohl in einem Zeitraum von fast 4 Monaten neun Behandlungstermine wegen „Rückenproblemen“ stattfanden, hatten die behandelnden Tierärzte kein einziges Mal nach einer möglichen Trächtigkeit, die tatsächlich unerkannt vorlag, gefragt – eine mögliche Trächtigkeit hätte die Pferdebesitzerin allerdings verneint, weil sie Folge eines – bis dahin – nicht bekannten „Weideunfalles“ war.
Das Gericht folgerte rechtlich, dass die Unterlassung der Erörterung einer Trächtigkeit zwar sorgfaltswidrig war, aber da die Pferdebesitzerin diese Möglichkeit verneint hätte, wären die entstandenen Kosten auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten der Tierärzte angefallen, weil sie sich auf die Auskunft der Pferdebesitzerin hätten verlassen dürfen, ohne eine gezielte Trächtigkeitsdiagnose vornehmen zu müssen.
[Frei zitiert aus Akt und Urteil]  

Die Moral aus der Geschicht`:
– Klare und nachvollziehbare Aufklärung auch bei scheinbar banalen Routinetätigkeiten.
– Kein Verzicht auf die Aufklärungspflicht bei Personen, die behaupten, eine „höhere fachliche Einsicht“ zu besitzen – im Nachhinein wird das selbst – wie einige Male erlebt – von einschlägigen Spezialisten (Humananästhesisten) - bestritten, um einen vermeintlichen Schadenersatz zu erstreiten.
– Bei Stuten sollte die Frage nach einer möglichen Trächtigkeit im Untersuchungsprotokoll fest verankert sein und nachweislich gestellt werden.
– Rittigkeitsprobleme und Wesensveränderungen bei Stuten sollten immer als „Verdachtsmomente“ für eine mögliche Trächtigkeit angesehen werden.
 
„Tempora mutantur, nos et mutamur in illis!“
 „Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns in ihnen“

Die Welt der Pferde bleibt davon nicht unberührt.

 

 


Die Wahl der Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Hilfe, Diagnostik und Therapie kann unter verschiedenen Aspekten erfolgen:
– Natur des gesundheitlichen Problems
– Geografische Nähe
– Ausstattung
– Persönliche Bekanntschaft
– Empfehlung
– Fachlicher Ruf
– Entgegenkommende Honorargestaltung.  

Welcher der angeführten Beweggründe letztendlich dann zur Wahl von Behandlern führen mag – die „Chemie“ muss stimmen zwischen (zumindest) drei höchst unterschiedlichen Individuen: allen voran das Pferd, dann der oder die TherapeutIN und schlussendlich der Eigentümer, der am Ende die Zeche zu bezahlen hat. Aus den vielen Fällen, in denen Behandlungshonorare zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben, ist folgender „Lerngewinn“ abzuleiten:
– Beschäftigen Sie keine Behandler, die vom Pferd deutlich abgelehnt werden.
– Beschäftigen Sie keine Behandler, die nur eine (Behandlungs-)Methode beherrschen.
– Beschäftigen Sie keine Behandler, die keine Pferdeleute sind und nicht Reiten (und/oder Fahren) können.
– Beschäftigen Sie keine Behandler, die starke Gerüche verbreiten – sei es nach (Angst-)Schweiß oder Parfum – und wenn das Pferd die Person nicht „riechen“ kann.
– Führen Sie stets ein umfassendes Erstgespräch, fragen Sie nach und schaffen Sie Klarheit über Programm, Methode, Dauer, Erfolgsaussicht und Kosten – legen Sie ein Gedächtnisprotokoll an.
– Lassen Sie sich nicht durch die inflationär (und meist falsch) gebrauchten Mode- (schlag -) -Wörter > „nachhaltig“ und „ganzheitlich“ blenden – auch nicht von „Pferde-Küssern“ und „Süßholz- Rasplern“!

 

(Ritterturnier Jedenspeigen)
Jede Epoche führt den Kampf um Fortschritt und Entwicklung auf ihre Weise……
 

(Ritterturnier Jedenspeigen)
…….der Blick für das Wesentliche und Wertvolle darf dabei nicht eingeengt sein!

Der Autor dieses Artikels vertritt deshalb die Meinung, dass Weiterentwicklung und Fortschritt nicht nur eine Forderung an Andere, sondern eine solche auch an das eigene ICH sein soll: Jeder mit Pferden befasste sollte deshalb den Notfall-Check beherrschen!

 

 

Univ.Lektor VR Mag. Dr. Reinhard Kaun
http://www.pferd.co.at | http://www.pferdesicherheit.at

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